…wiewohl dem Berufungswerber als obsiegendem Beschwerdeführer und dem Finanzamt gleichermaßen bekannt - seien hier zur Begründung des gegenständlichen Aufhebungsbescheides auszugsweise nochmals dargelegt. Der VwGH führte unter anderem aus: Die Grundsätze, nach welchen Kriterien die Frage der Zurechnung von Einkünften und Bankkonten im Zweifelsfall zu beantworten sei…
…Tante und ihrem Bruder Geld in Form von Sparbüchern geerbt habe. Dies lasse sich auch in den entsprechenden Verlassenschaftsverfahren nachvollziehen. Außerdem habe sie noch Bargeldbeträge in Höhe von einigen tausend Euro in bar bei den Verstorbenen gefunden. Die Bareinzahlungen auf den beiden Konten von in…
…wird zwar hauptsächlich, jedoch nicht ausschließlich von meiner Mandantin benutzt. Zum Zeitpunkt der Auffindung der Bücher war meine Klientin laut Protokoll der Hausdurchsuchung nicht im Büro anwesend. Anderenfalls hätte sie sofort den Zweck der Sparbücher und Konten sowie die Herkunft der Gelder aufgeklärt, wie sie…
…nicht vorgelegten Sparbüchern erfolgte - Fremdgeldverrechnungen in Höhe von zumindest mehr als öS 12 Mill. entziehen sich, mangels jeglicher ordnungsgemäßer Offenlegung durch den Bw., der Überprüfung (siehe Tz 27). Auch die in den Jahren 1985 und 1986 in bar eingegangenen Fremdgelder, können, da sämtliche Barein- und …
…als testamentarische Erbin habe die Bw. über die Sparbücher nach ihren Vorstellungen verfügen können. Der auf dem Sparbuch X-398 erliegende Betrag sei mit einem Teilbetrag von S 3.000.000,00 für die Abgeltung des Pflichtteilsanspruches von Frau S. und der Restbetrag am 30…
…Tante und ihrem Bruder Geld in Form von Sparbüchern geerbt zu haben. Dies lasse sich auch in den entsprechenden Verlassenschaftsverfahren nachvollziehen. Außerdem habe sie noch Bargeldbeträge in Höhe von einigen tausend Euro in bar bei den Verstorbenen gefunden. Die Bareinzahlungen auf die beiden Konten von…
…Arbeitsbogen zahlreiche Kopien über diverse Kontenbewegungen, auf denen sich etliche von der Prüferin handschriftlich angebrachte Bemerkungen über Zahlungsflüsse etc. befinden, dennoch ist es dem UFS auf Grund dieser Unterlagen nicht möglich, die Verbindungen zwischen den Wertpapierdepots, Girokonten und Sparbüchern herzustellen, die die Prüferin offenbar davon…
…habe über Vermögen in Form von Wertpapieren und Sparbüchern verfügt, vermag keinen Nachweis über die Herkunft der in Rede stehenden Einzahlungen zu erbringen. 7. Die zum Beweis dafür vorgelegte Vermögensübersicht der **Bank1** zum 31.12.2009 mit einem ausgewiesenen Vermögensstand von 1.448.981 Euro…
…Es könnten aus diesem Format Berechnungsformeln abgeleitet werden, welche in einem PDF-Format nicht ersichtlich seien. Die Vorsitzende verwies den steuerlichen Vertreter darauf, dass auch dem Gericht lediglich PDF-Dateien vorgelegt worden seien und die Liste von der Prüferin als eigenes Hilfsmittel erstellt worden sei…
…Sämtliche Sparbücher würden sich im alleinigen Eigentum von Frau ***B*** befinden, welche über diese allein verfügungsberechtigt sei. Dazu wird auf die beigeschlossene eidesstättige Erklärung der Frau ***B*** verwiesen. Diese habe die Sparbücher für einen Firmenkredit an die ***Bank*** verpfändet. Bei den Konten ***AT7*** und ***AT8…
…zudem selbst. Denn wenn die privat aufbewahrten Mittel aus den aus den Ende der 1990er und Anfang der 2000er Jahren aufgelösten Finanzanlagen stammten, wie er mehrfach ausgesagt hat, können sie nicht gleichzeitig aus vor deren Auflösung behobenen Geldern von Sparbüchern herrühren. Dazu kommt noch die…
…11. Ich verwahre daher auf dem vorgenannten Girokonto und den beiden vorgenannten Sparbüchern Einkünfte der Verlassenschaft aus Honoraren in Höhe von insgesamt € 209.435,71 (derzeit € 209.425,52 - Differenz ergibt sich aus Bankspesen), welche nicht als mir zugeflossen angesehen werden können. 12…
…auch nicht feststellen können, welcher Betrag an Mieteinnahmen tatsächlich für den Bf. verwendet worden sei. Die Außenprüfung, so der Bf., wäre dazu verhalten gewesen, sämtliche Bankauszüge des besagten Bank2 -Kontos der Jahre 2003 bis 2011 sowie die Sparbücher Nr. 0003 und Nr. 0004 von MM…
…Daran konnten auch die aus den schriftlich eingeholten Zeugenaussagen gewonnenen Erkenntnisse nichts ändern. Zu den schriftlichen Zeugenaussagen von ***3***, ***4***, ***2***, ***N3*** sowie ***5*** wurde vom Verlassenschaftskurator - ohne nähere Begründung - lediglich angemerkt, dass diese allesamt die Beschwerdedarstellungen bestätigen und die Argumentation des Bf stützen würden…
…Tz 142, 157 zu § 2). Die Beurteilung der Zurechnung von Zinseinkünften aus Spareinlagen und Guthaben auf Konten hängt demnach davon ab, wem die Vermögenswerte und daraus erfließenden Forderungsrechte gegenüber der Bank zuzurechnen sind. Nach der Rechtsprechung der Höchstgerichte (OGH v. 30.11.83, 1 Ob…
…den Erblasser bei Kreditinstituten Konten zu eröffnen, eingeräumt. Ein konkreter Auftrag oder eine Ermächtigung hinsichtlich der weiteren Veranlagung der erzielten Entgelte ist aus dem Vollmachtsurkunde jedoch nicht ersichtlich. Ungeachtet dessen liegt kein Anhaltspunkt vor, wonach abgesondert von der Vollmacht zwischen dem Erblasser und der Bw…
…den Erblasser bei Kreditinstituten Konten zu eröffnen, eingeräumt. Ein konkreter Auftrag oder eine Ermächtigung hinsichtlich der weiteren Veranlagung der erzielten Entgelte ist aus dem Vollmachtsurkunde jedoch nicht ersichtlich. Ungeachtet dessen liegt kein Anhaltspunkt vor, wonach abgesondert von der Vollmacht zwischen dem Erblasser und der Bw…
…Die Zurechnung von Einkünften muss sich nicht mit dem wirtschaftlichen Eigentum an der Einkunftsquelle decken (Doralt aaO; VwGH 29.05.1990, 90/14/0002). Einkünfte können einer Person daher nur dann zugerechnet werden, wenn sie die Einkunftserzielung nach eigenen Intentionen gestaltet und die anfallenden Aufwendungen…
…einen Betrag von S 1.955.000,00 bei dem die Finanzierung (Mittelherkunft) zu überprüfen war. Seitens des Bw. wurde dazu angegeben, dass diese Einlagen/Beträge durch Sparbücher und Bargeldbestände aus dem Schließfach finanziert wurden. Konkrete Guthabensbestände für den Stichtag 1.1.2000 konnten jedoch…
…in der Folge über die aus den Überweisungsbelegen ersichtlichen Kontonummern (Sparbuchnummern) diese Sparbücher bei den Banken nachzubeschaffen und zur Unterstützung seiner Behauptungen vorzulegen (Niederschrift vom 5. August 2002, Ergänzungsvorhalt vom 4. Februar 2003 etc) - aufgezeigt hat, wie der Bw. zu den Unterlagen kommen hätte können…