…Rechtsangelegenheit auf ein Sparbuch bei der Creditanstalt-Bankvervein mit der Konto-Nr. 608ff bezieht, dessen (behaupteter) Kontostand von circa S 1,5 Millionen nicht Gegenstand der erstinstanzlich getätigten Vermögenszurechnung gewesen ist. Im gegenständlichen Verfahren geht es nämlich um die Frage der Zurechnung von angesparten Mitteln…
…1987 um Beträge iHv rd. S 246.000,00 und S 229.000,00 zu erhöhen und war von der Hinzurechnung des Finanzamtes betreffend 1988 bis 1990 Abstand zu nehmen. Der Berufung konnte in diesem Streitpunkt somit teilweise gefolgt werden. Zu 4.) - Zurechnung Vermittlungsprovision (1991)…
…Name, auf den ein Sparbuch lautet, einen möglichen Hinweis auf dessen Eigentümer, doch kann darin allein noch kein unwiderleglicher Beweis für diese Annahme erblickt werden. Auf abweichende tatsächliche Verhältnisse ist auch im steuerrechtlichen Bereich Bedacht zu nehmen, weshalb die Zurechnung eines Sparbuches an denjenigen, auf…
…4. 6. 2021, KE/5100001/2021 zu diesen Punkten ergibt, war für den Prüfer die Herkunft der Mittel für die Dotierung bestimmter näher bezeichneter Sparbücher ungeklärt. Die Zurechnung dieser Sparbücher an den Bf wird von diesem, soweit ersichtlich, nicht bestritten. Dass dem Prüfer bzw. dem…
…000.- | 520.000.- In der gegen diese Bescheide eingebrachten Berufung wurde seitens der Bw. im wesentlichen unter Hinweis auf die ledigliche Verwahrerstellung die Zurechnung der Sparbücher, respektive der Vermögensunterdeckungen in Abrede gestellt. Mit Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 21…
…1991 und 1992 jeweils um 312.354 ATS zu vermindern, da diese Zinserträge nicht dem Berufungswerber zuzurechnen seien, wird auf die Ausführungen unter III.1. "Zurechnung von Sparbüchern" der Berufungsentscheidung betreffend die Kommanditgesellschaft, an der der Berufungswerber als Kommanditist beteiligt war, vom 13. November 2007…
…III.1. "Zurechnung von Sparbüchern" der Berufungsentscheidung betreffend die Kommanditgesellschaft, an der der Berufungswerber als Kommanditist beteiligt war, verwiesen. Aus diesen Ausführungen ist zu entnehmen, warum bzw. aufgrund welcher Umstände die Abgabenbehörde zweiter Instanz, die Auffassung vertritt, dass diese Sparbücher dem Berufungswerber zuzurechnen sind. Insoweit…
…Berufung machte die Bw. eine Erbschaftssteuerbefreiung nach § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG einerseits mit der Begründung, die Pflichtteilsabgeltung sei mit einem Sparbuch erfolgt, geltend. Andererseits meinte die Bw., es gehe die von der Erbin nicht verbrauchte Steuerbefreiung auf die Pflichtteilsberechtigte über. Unter Berücksichtigung der…
…eine Erbschaftssteuerbefreiung nach § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG einerseits mit der Begründung, die Pflichtteilsabgeltung sei mit einem Sparbuch erfolgt, geltend. Andererseits meinte die Bw., es gehe die von der Erbin nicht verbrauchte Steuerbefreiung auf die Pflichtteilsberechtigte über. Diese Berufung wurde vom FAG mit der…
…wurde der "Verkaufserlös Bäder" als sonstige Forderung in Höhe von S 4.500.000,00 angesetzt. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wendete die Bw. im Wesentlichen ein, der "Verkaufserlös Bäder" sei auf Sparbüchern gelegen und daher nach § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG befreit…
…dargelegt. Der VwGH führte unter anderem aus: Die Grundsätze, nach welchen Kriterien die Frage der Zurechnung von Einkünften und Bankkonten im Zweifelsfall zu beantworten sei, habe die belangte Behörde - nach zutreffender Anführung derselben - "in einer den im Beschwerdefall gegebenen Sachverhalt nicht ausreichend berücksichtigenden Weise" angewendet…
…laufenden Betriebsprüfung am 22. April 2002 vorstellig zu werden. Gleichzeitig wurde der Bw. ersucht, Nachweise betreffend die nicht nachvollziehbaren Einlagen in das Betriebsvermögen (Sparbücher, Kontoauszüge, etc) mitzubringen. Dabei wurde auf das Telefonat vom 16. April 2004 und auf die Vorbesprechung vom 26. März 2006 hingewiesen…
…Das Vorliegen eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses löst diesfalls die Schätzungsbefugnis der Behörde aus, wobei eine solche Schätzung in einer dem ungeklärten Vermögenszuwachs entsprechenden Zurechnung zu den vom Abgabepflichtigen erklärten Einkünften zu bestehen hat (VwGH 9.12.2004, 2000/14/0166 mwN). Wenn es dem Abgabepflichtigen nicht…
…seiner dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung wendete der Bw. ein, dass bei der Berechnung der ErbSt richtigerweise die gesamten erblasserischen Sparbuchguthaben mit einem (auf den Bw. entfallenden anteiligen) Betrag von S 440.983,58 als Aktivum anzusetzen und in derselben Höhe der Freibetrag nach § 15 Abs…
…der Ausnahmen des § 38 Abs. 2 BWG vor. 29.5.5.6.2 Zurechnung zu ausländischen Stiftungen (Anstalten und Trusts) Rz 7749: Bei ausländischen Stiftungen (Anstalten oder Trusts) darf ein KESt-Abzug nur unterbleiben, wenn diese als intransparent anzusehen sind (vgl. dazu insbesondere StiftR 2009…
…Miete). Frage: Gibt es Privatbankkonten? Antwort: Nein, es wurde alles über das betriebliche Konto abgewickelt. Frage: Gibt es Sparbücher? Antwort: Nein. q) Undatiertes Schreiben an den Betriebsprüfer betreffend Bar (Auszug): Im Zuge der BP sei vereinbart worden, als Hilfsmittel eine Gegenüberstellung des Betriebsablaufes wie er…
…notwendige Fruchtgenussrecht nicht bestehe. Zudem habe das zu seinen Gunsten ins Grundbuch eingetragene Belastungs- und Veräußerungsverbot und das Wohnrecht des Bw. nichts mit der Zurechnung der Einkünfte zu tun. Aus einem Beschluss des BG1 als Pflegschaftsgericht vom 24.08.2009 ergebe sich, dass die Einkünfte…
…Vgl. Doralt, EStG § 2 TZ 149). 3.1.) unternehmerische Dispositionen/Verwaltungstätigkeiten/ Bewirtschaftung a.) Allgemeines: Die Einräumung des Fruchtgenusses an ertragbringenden Vermögenswerten ohne Übereignung der dienstbaren Sache führt grundsätzlich zur Zurechnung der Einkünfte beim Fruchtgenussberechtigten, wenn dieser die Einkunftsquelle bewirtschaftet (VwGH 25.6.1969, 1430/68…
…finanziellen Mittel seien von den Bauwerbern ausschließlich an den Bw. zum Zwecke der Planung und Organisation der Bauvorhaben übergeben worden, der diese auf verschiedene anonyme Sparbücher verteilt habe, wobei nur er den Zugriff gehabt habe. Im Detail habe es sich so dargestellt, dass der Bw…
Während die Bw. in ihrer Berufung (vom 16.06.1998) gegen den Sicherstellungsauftrag noch im Zusammenhang mit der Zurechnung von Vermögen ihres Sohnes angegeben hatte, das Depot 01 (in Höhe von ca. 500.000,00) gehöre ihrem Sohn (Dauerakt, Bl 57 f.), gab sie in…