Abschnitt 2 Zolllager Artikel 240 Lagerung im Zolllager (1) Im Zolllagerverfahren können Nicht-Unionswaren unter zollamtlicher Überwachung in für diesen Zweck durch die Zollbehörden zugelassenen Räumlichkeiten oder sonstigen Stätten (''Zolllager'') gelagert werden. (2) Die Zolllager können entweder von jedermann (''öffentliche Zolllager'') oder vom Inhaber der…
1.5. Wesentliche Bestimmungen Wesentliche Bestimmungen des Zolllagerverfahrens werden nachstehend schlagwortartig dargestellt: Zu beachtende Fristen für die Beendigung der vorübergehenden Verwahrung. Möglichkeit der Beförderung von Waren um Rahmen der vorübergehenden Verwahrung (im Anwendungsgebiet derzeit nur eingeschränkt zulässig; auch mit anderen Mitgliedsstaaten bewilligbar). Im Zolllagerverfahren können…
Kapitel 3 Lagerung Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften Artikel 237 Geltungsbereich (1) In der Lagerung können Nicht-Unionswaren innerhalb des Zollgebiets der Union gelagert werden, ohne Folgendem zu unterliegen: a)Einfuhrabgaben, b)sonstigen Abgaben nach anderen geltenden Vorschriften oder c)handelspolitischen Maßnahmen, soweit diese nicht den…
Artikel 244 Gebäude und Tätigkeiten in einer Freizone (1) Die Errichtung von Gebäuden in einer Freizone bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Zollbehörden. (2) Nach Maßgabe der zollrechtlichen Vorschriften sind alle industriellen und gewerblichen Tätigkeiten sowie alle Dienstleistungen in einer Freizone zulässig. Die Ausübung dieser…
Artikel 245 Gestellen und Überführen der Waren in eine Freizone (1) In eine Freizone verbrachte Waren sind den Zollbehörden zu gestellen, und es sind für sie die vorgeschriebenen Zollformalitäten in allen folgenden Fällen zu erfüllen, a)wenn sie von außerhalb des Zollgebiets der Union direkt…
24b. Zoll- und Steuerlager (§ 24b UStG 1994) Rz 3401 bis Rz 3420: derzeit frei.
Artikel 246 Unionswaren in einer Freizone (1) Unionswaren können in eine Freizone verbracht, dort gelagert, befördert, verwendet, verarbeitet und verbraucht werden. In diesen Fällen gelten die Waren als nicht in das Freizonenverfahren übergeführt. (2) Auf Antrag der betreffenden Person stellen die Zollbehörden fest, dass jede…
1.4. Begriffsbestimmungen Die Begriffe, welche im Zusammenhang mit Zolllagern stehen, werden nachstehend erläutert: 1.4.1. UZK Zollverfahren - Artikel 5 Z 16 UZK "Zollverfahren" sind die folgenden Verfahren, in die Waren nach dem Zollkodex übergeführt werden können: a)Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr b…
Abschnitt 3 Freizonen Artikel 243 Bestimmung einer Freizone (1) Die Mitgliedstaaten können Teile des Zollgebiets der Union zu Freizonen bestimmen. Für jede Freizone legen die Mitgliedstaaten die geografischen Begrenzungen sowie die Ein- und Ausgänge fest. (2) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission Informationen über ihre bestehenden…
…Boot gehandelt hat und ob allfällige Mängel zu beheben waren. Die Boote seien in Bremerhaven auf einen Sattelschlepper verladen und dann nach Österreich transportiert worden. In Österreich seien die Boote ins Zollfreilager des Bw. bzw. des von ihm beauftragten Spediteurs gebracht und an Ort und…
2. Bewilligung 2.1. Anwendungsbereich von Zolllagern und Verwahrungslagern | UZK | UZK-DA | UZK-IA | 5, 148, 211, 237, 240, 242 | 201, 203 | - Im Zolllagerverfahren können Nicht-Unionswaren im Zollgebiet der Union gelagert werden, ohne Folgendem zu unterliegen: Einfuhrabgaben, sonstigen…
2.3.4. Personenbezogene Bewilligungserteilung Die Bewilligung wird ausschließlich Personen erteilt, die das Zolllager oder das Verwahrungslager selbst betreiben. Im Fall von öffentlichen Zolllagern können auch andere Personen als der Bewilligungsinhaber die Zollanmeldung zur Überführung von Waren in das Zolllager abgeben (Bewilligungsinhaber muss nicht Verfahrensinhaber…
124b. Zoll- und Steuerlager (Art. 24b UStG 1994) Rz 4276: Randzahlen 4277 bis 4290: derzeit frei.
8.2. Zollsichere Einrichtung eines Zoll-/Verwahrungslagers 1. Örtlichkeiten 8.2.1. Örtlichkeiten Unter den Lagerstätten im Sinne des Art. 211 Abs. 1 Buchstabe b UZK sind Räume in Gebäuden, Lagertanks oder allenfalls auch Freilagerflächen, welche entsprechend umzäunt sind, zu verstehen. Umzäunte Freilagerflächen können jedoch…
Artikel 247 Nicht-Unionswaren in einer Freizone (1) Nicht-Unionswaren in einer Freizone können zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen oder in die aktive Veredelung, die vorübergehende Verwendung oder die Endverwendung übergeführt werden, sofern die Voraussetzungen für diese Verfahren erfüllt sind. In diesen Fällen gelten die…
Kapitel 3 Zolllager Artikel 201 Einzelverkauf (Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe b des Zollkodex) Bewilligungen für den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren werden unter der Voraussetzung erteilt, dass die Lagerstätten nicht für den Einzelverkauf genutzt werden, es sei denn, der Verkauf von Waren…
2.5.8. Verbot des Einzelverkaufs | UZK | DA | IA | TDA | 211 (1) b | 117 (a), 201 | - | - Vorbehaltlich der nachstehenden Ausnahmen dürfen als Zolllager bewilligte Räumlichkeiten oder Lagerstätten nicht für den Einzelverkauf genutzt werden: Verkauf in duty-free…
Artikel 248 Verbringen von Waren aus einer Freizone (1) Unbeschadet der Vorschriften für andere Bereiche als den Zollbereich können Waren in einer Freizone aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt oder wiederausgeführt werden oder in das übrige Zollgebiet der Union verbracht werden. (2) Die Artikel 134…
3. Überführung in das Zoll-/Verwahrungslager 3.1. Zollstellen Die Zollanmeldung zur Überführung in das Zolllagerverfahren oder ein Verwahrungslager ist bei einer der in der Bewilligung angeführten Zollstellen abzugeben. Unbeschadet der aus Art. 221 Abs. 2 UZK-IA resultierenden örtlichen Bindung für die Ausfuhr (und…
2.3. Bewilligungsvoraussetzungen | UZK | DA | IA | TDA | 148 (2) - (4), 211 (3) - (6) | 117, 166 | - | - 2.3.1. Ansässigkeit Die Bewilligung eines Zolllagers oder eines Verwahrungslagers wird nur in der Union ansässigen Personen erteilt. Die Ansässigkeit im…