Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 10 am 25. März 2004 über die Berufungen des Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk, vom 1.) 19. März 2003 und 31. März 2003 betreffend Aufhebung (Einstellung) der Vollstreckung 2…
…seien. Die Verhandlungsleiterin erklärte den Verzicht auf die Vernehmung der beantragten Zeugen, da nach der Judikatur des VwGH eine Zeugenaussage nach Beendigung des Deliktes unerheblich sei. Dazu wandte der Beschuldigte ein, dass der Umgang mit Herrn P-1 grundsätzlich sehr schwierig sei und eine solche…
…Senat des Bundesfinanzgerichtes vom 7.9.2021 vorgehalten, aus einer von Bundesfinanzgericht angeforderten schriftlichen Zeugenaussage einer informierten Vertreterin der Stadtgemeinde ***1*** (Kammeramtsdirektor-Stv.) zum Wasserverbrauch und zu einem vorgebrachten Zählerdefekt während der Zeit des behaupteten Hauptwohnsitzes der Bf. (15.7.2015 bis 29.12.2017…
…der erkennenden Senat des Bundesfinanzgerichtes zur Überzeugung gelangt, dass diese Behauptung der Bf. nicht zutrifft. Der erkennende Senat des Bundesfinanzgerichtes stützt sich dabei insbesondere und vorrangig auf die unter Wahrheitspflicht abgegebenen Zeugenaussage des Dienststellenleiterstellstellvertreters des Wasserwerkes ***1***, ***21***, der die bisherige schriftliche Auskunft der Stadtgemeinde…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied HR Dr. Michaela Schmutzer des Finanzstrafsenates 3 in der Finanzstrafsache gegen den Bf., vertreten durch Dr. Jaro Sterbik-Lamina, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 5. Dezember 2002 gegen den Bescheid über die…
…Tätigkeiten ein Honorar in Höhe S 400.000,- erhalten hat. Fakt ist, dass eine Quittung über den Erhalt dieses Betrages nicht vorliegt. Der erkennende Senat hatte die ihm vorliegenden Beweise (Zeugenaussagen, Urkunden) sowie das Vorbringen der Verfahrensparteien einer Würdigung zu unterziehen und gemäß § 167 Abs…
Die von der Behörde insbesondere in ihrer Beilage zur Berufungsvorlage aufgearbeiteten Sachverhaltsfacetten fanden allesamt Deckung einerseits in den zur Vorlage gebrachten Urkunden (Korrespondenzschreiben der Rechtsvertreter, Schuldschein vom 9.10.1997, Mehr-Weniger-Rechnung, Darstellung der "Mittelherkunft-Mittelaufteilung-Abrechnung", udgl.), andererseits in den Aussagen des Zeugen…
…vom 12. Juli 2001 den Handel mit drittländischen, unverzollten Zigaretten während seiner Tätigkeit im M.N. im Zeitraum Dezember 1998 bis Mai 2000 bestritten. Die übereinstimmenden Zeugenaussagen würden jedoch den Bf. belasten. Aus diesen könne geschlossen werden, der Bf. habe im M.N. in der…
…erstinstanzlichen Beweisverfahrens stützt sich im Wesentlichen auf Zeugenaussagen, nicht erfolgten Eintragungen in Reisepässen und Mutter-Kind-Pässen. Die Würdigung einander widersprechender Beweismittel ist ein Akt behördlicher Beweiswürdigung nach § 167 Abs. 2 BAO. Die vom Finanzamt niederschriftlich festgehaltenen Zeugenaussagen weichen von dem durch die beigebrachten Beweismittel…
…Unterlagen und Listen basieren würden. Das Abrechnungsmodell mit Einbehalt von 35% bzw. 40% „Provision“ bei allen Taxifahrern sei durch Zeugenaussagen bestätigt. Dieses Abrechnungsmodell habe auch der OGH nicht in Abrede gestellt (Vorhalt vom 16.11.2016). In der dem Bf. am 21.12.2016 samt…
…bzw. aus Verkehrszeichen (Fahrverbot) gewesen. Das sei von Beginn an so gewesen, die Firma Y habe zuvor die Aufgrabarbeiten gemacht. Aufgrund der Komplexität des Sachverhaltsvorbringens der beiden Parteien und zur Auswertung der Zeugenaussagen wurde die Entscheidung der schriftlichen Ausfertigung vorbehalten (Fister/Fuchs/Sachs, Verwaltungsgerichtsverfahren (2013), …
…an, dass er laut Verkehrszeichen außerhalb der Kurzparkzone stand) aufzufordern und eine Würdigung dieses Foto und einer von der bel. Beh. aufzunehmenden schriftlichen Zeugenaussage des Portiers vorzunehmen. Das ist seitens der bel. Beh. ohne Begründung im angefochtenen Bescheid nicht geschehen. Dass auf dem vom Bf…
…Fahrten zwischen Wohnort und Firmensitz zu nutzen (vgl. BFG-Akt, S. 16 R-18). Dieser Sachverhalt wurde von der Abgabenbehörde außer Streit gestellt und ausgeführt, der angegebene Verwendungszweck werde auch durch Zeugenaussagen bestätigt (vgl. Stellungnahme vom 21. Oktober 2019, BFG-Akt, S. 212 R). 3.)…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin **** in der Beschwerdesache Bf... Firma, Adresse2Bf, 1020 Wien, vertreten durch Rechtsanwälte Birnbaum Toperczer Pfannhauser, Beatrixgasse 3, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 26.07.2012 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 12/13…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Salzburg vom 20. März 2002, GZ. 600/15309/1/2000, betreffend eine Mineralölsteuerschuld, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8…
… 88 BAO normiert ausdrücklich, dass Niederschriften gegen welche Einwendungen erhoben wurden, kein Beweis sind. Weitere Begründung für die Einwendungen der vorgenannten Niederschrift: Die Zeugenaussagen der Zeugen E, G, F und D wurden jeweils als Zusammenfassung dargestellt und wurden weder die Fragen des Spruchsenatsvorsitzenden und die…
Aus diesen drei Zeugenaussagen geht nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes eindeutig und unzweifelhaft hervor, dass die Bf. die Transportleistungen beauftragt hat. Diese Aussagen werden auch durch die Eintragungen in den Speditionsbüchern für die Streitjahre 2005 und 2006 (Fa. Z GmbH – „Kunde bzw. Auftraggeber: LC") und 2007…
Die Ermittlungen des Abgabenverfahrens (z. B. die Verwertung der in den Verwaltungsstrafverfahren aufgenommen Zeugenaussagen, ergebnislose Ausforschungsversuche des Lenkers) wurden dem Beschwerdeführer in der Begründung des angefochtenen Bescheides vorgehalten. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellen etwa entsprechende Sachverhaltsfeststellungen in einer Berufungsvorentscheidung (Anm. nunmehr Beschwerdevorentscheidung) einen Vorhalt…
- Stellungnahme des Finanzamtes vom 26.3.2015 - E.-Mail vom 19.5.2015 des Bf. samt Ergänzungen und Vorlage des Anlagenverzeichnis - schriftliche Zeugeneinvernahmen - Zeugenaussagen der einzelnen Zeugen - E.-Mail vom 25.11.2015 des steuerlichen Vertreters D. Rechtslage: Gemäß § 1 Abs. 1 UStG 1994 unterliegen…
…über Befragungen, eidesstattliche Erklärungen oder Zeugenaussagen; (iv) angemessene Gebühren und Ausgaben, welche nach Maßgabe des anzuwendenden Rechts betragsmäßig festgesetzt werden und bei einer Person anfallen, die freiwillig in Österreich oder Guernsey zu einer Befragung, eidesstattlichen Erklärung oder Zeugenaussage im Zusammenhang mit einem bestimmten Auskunftsersuchen erscheint;…