…Folgendes zu erwidern: Unter "Haushalt" im Sinne des § 2 Abs. 5 FLAG ist eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft zu verstehen, wobei es für die Frage nach der Haushaltszugehörigkeit eines Kindes unerheblich ist, wer den Haushalt führt, dem das Kind angehört. Eine einheitliche Wirtschaftsführung nach dieser Gesetzesstelle…
…1634/58) - und - es ist für die Beurteilung der Haushaltszugehörigkeit ausschließlich die Tatsache der Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft von Bedeutung, nicht dagegen das Erziehungsrecht (VwGH v. 22.10.1971, Z 336/70). Allein auf Grund Ihrer Berufungsbegründung konnte daher in Anbetracht der gesetzlichen Bestimmungen u.d…
…1967). Die von der Tochter zum Zwecke der Berufsausbildung in Wien benützte Wohnung führt also nicht dazu, dass die Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft zwischen Mutter und Tochter als aufgelöst zu betrachten ist. Da keine Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe im obgenannten Zeitraum vorlag, war Ihr…
…VwGH 18.4.2007, 2006/13/0120). Für die Beurteilung der Haushaltszugehörigkeit iSd § 2 Abs 5 FLAG 1967 ist ausschließlich die Tatsache der Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft von Bedeutung (VwGH 18.3.1997, 96/14/0006). Für die Frage, ob ein Aufenthalt ein vorübergehender oder ein…
…Anspruch auf Familienbeihilfe. Zum Haushalt einer Person gehört ein Kind dann, wenn es bei einheitlicher Wirtschaftsführung eine Wohnung mit dieser Person teilt. Für die Beurteilung der Haushaltszugehörigkeit ist ausschließlich die Tatsache der Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft von Bedeutung, nicht dagegen das Erziehungsrecht. Folgender Sachverhalt steht fest: …
…Unter "Haushalt" im Sinne des § 2 Abs. 5 FLAG 1967 ist ausschließlich die Tatsache einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft zu verstehen. Polizeiliche Meldebestätigungen stellen lediglich ein - widerlegbares - Indiz für das Bestehen einer Wohngemeinschaft dar, sind jedoch nicht geeignet, einen vollen Beweis über die tatsächlichen Verhältnisse zu…
…21. Lebensjahres eingetretenen Behinderung voraussichtlich dauernd außer Stande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Voraussetzung für die Haushaltszugehörigkeit eines Kindes ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft, wobei die Bedürfnisse des Kindes in dieser einheitlichen Wirtschaftsführung entsprechend Berücksichtigung finden müssen…
…auch zum größten Teil gelebt". Dass dies durch die Berufstätigkeit der Kindeseltern bedingt war, ändert nichts an dem Umstand, dass das Kind in einer eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft mit den Großeltern lebte. § 2 Abs. 2 FLAG 1967 geht davon aus, dass ein Kind nur einem…
…Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft Voraussetzung für die Haushaltszugehörigkeit eines Kindes, wobei es unmaßgeblich ist, wer die Mittel für die Führung des Haushaltes zur Verfügung stellt. Wohl kommt es darauf an, dass über diese Mittel im Rahmen einer einheitlichen…
…Kind gehört. Zum Haushalt gehört ein Kind dann, wenn es bei einheitlicher Wirtschaftsführung eine Wohnung mit dieser Person teilt. Für die Beurteilung der Haushaltszugehörigkeit eines Kindes ist ausschließlich die Tatsache der Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft von Bedeutung (vgl. auch Erkenntnis des VwGH vom 28.2.2002…
…Wirtschaftsführung entsprechend Berücksichtigung finden. Die Bw. hat weder in der Berufung noch in der Vorhaltsbeantwortung bzw. im Vorlageantrag dargetan, dass die Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft mit S. nach deren Abmeldung im Oktober 1999 von der Wohnung in W. weiter bestanden habe bzw. wieder aufgenommen worden sei…
…erwarten sein wird. Voraussetzung für die Haushaltszugehörigkeit eines Kindes ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft, wobei die Bedürfnisse des Kindes in dieser einheitlichen Wirtschaftsführung entsprechend Berücksichtigung finden müssen. Von einer Wohn- und Wirtschaftgemeinschaft kann im vorliegenden Fall nicht ausgegangen werden…
…räumt den Anspruch auf Familienbeihilfe primär demjenigen ein, zu dessen Haushalt das Kind gehört. Voraussetzung für eine solche Haushaltszugehörigkeit ist eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft. Die Haushaltszugehörigkeit gilt gemäß § 2 Abs. 5 FLAG u.a. dann nicht als aufgehoben, wenn a) sich das Kind nur vorübergehend…
…zB VwGH 28.2.2002, 2001/15/0207 mwN) ist eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft Voraussetzung für die Haushaltszugehörigkeit eines Kindes, wobei es unmaßgeblich ist, wer die Mittel für die Führung des Haushaltes zur Verfügung stellt. Wohl kommt es darauf an, dass über diese Mittel im…
…Zeitraumes bei WD haushaltszugehörig war, zumal deren Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft zu mir wesentlich intensiver war als zu WD . 2.) Ich berufe mich zum Beweis der zu Ziffer 1.) lit.a) bis f) dargestellten Umstände auf nachstehende Beweismittel: a) meine Einvernahme b) Einvernahme der ND , Lehrling…
…Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft. Unmaßgebend ist hierbei, wer die Mittel für die Führung des Haushaltes zur Verfügung stellt und wer den Haushalt führt. Die Mittel zur Führung des Haushaltes können demnach auch von Personen, die dem Haushalt nicht angehören, oder von dem Kinde selbst stammen. Wohl…
…Haushaltszugehörigkeit sind in § 2 Abs. 5 FLAG 1967 näher umschrieben; demgemäß kommt es ausschließlich auf die einheitliche Wirtschaftsführung mit dem Kind im Rahmen einer Wohngemeinschaft (Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft) an. Die Beantwortung der Frage, mit welcher Person ein Kind die Wohnung teilt, hängt ganz wesentlich davon…
…1634/58) - und - es ist für die Beurteilung der Haushaltszugehörigkeit ausschließlich die Tatsache der Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft von Bedeutung, nicht dagegen das Erziehungsrecht (VwGH v. 22.10.1971, Z 336/70). Allein auf Grund Ihrer Berufungsbegründung konnte daher in Anbetracht der gesetzlichen Bestimmungen u.d…
…Bezirk Wohnung genommen und scheint ab 16.10.2003 eine gemeinsame Hausanschrift in g im Register auf. Mit Schriftsatz vom 24.6.2004 teilt die Bw. mit, ihre Wohn-, Arbeits-, und Interessengemeinschaft sei nicht mit einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft gleichzusetzen. So bestehe keine Pflicht zum Beischlaf…
…dieser Person teilt. Das Gesetz räumt den Anspruch auf Familienbeihilfe primär demjenigen ein, zu dessen Haushalt das Kind gehört. Voraussetzung für eine solche Haushaltszugehörigkeit ist eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft. Die Haushaltszugehörigkeit gilt gemäß § 2 Abs. 5 lit a FLAG u. a. dann nicht als aufgehoben…