…2014 als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde dazu ausgeführt: „Laut Notariatsakt bringt Frau LE. Liegenschaften in die vertragsgegenständliche Gesellschaft gegen Gewährung von neuen Gesellschaftsanteilen ein. Gem. § 4 Abs. 1 GrEStG ist Bemessungsgrundlage die Gegenleistung, also der Wert der für die Liegenschaften hinzugebenden Gesellschaftsanteile. Gem. …
…da - eine Gegenleistung vorhanden und zu ermitteln ist und diese über dem Wert des Grundstückes liegt, - es sich nicht um ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück handelt, - eine Gesellschaft oder Anteile an einer solchen nicht Gegenstand dieses Erwerbsvorganges sind und - der Grundstückserwerb nicht in einem Verlassenschaftsverfahren…
…vom Wert der Gegenleistung zu ermitteln. Nach Abs. 2 Z 2 dieser Bestimmung ist die Steuer jedoch vom Wert des Grundstückes zu berechnen, wenn - unter gewissen Voraussetzungen - ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück überlassen wird. Gemäß § 6 Abs. 1 lit. a) GrEStG 1987 ist als Wert…
…das Finanzamt den Wert dieser persönlichen Dienstbarkeit als Belastung iSd § 5 Abs. 2 Z 2 GrEStG bei der Ermittlung der Gegenleistung berücksichtigt. Unter Beachtung des Berufungsvorbringens bleibt daher noch zu entscheiden, ob der angesetzte Wert des Wohnungsrechtes sachlich angemessen ist. Was diesen Wert von 38…
…Der Wert der Dienstbarkeit könne - wie bereits im Dienstbarkeitsvertrag vom 8. September 1997 angeführt - mit monatlich S 4.000,00 angenommen werden. Im Hinblick auf die im Punkt II des Dienstbarkeitsvertrages getroffene Vereinbarung, wonach sich die Dienstbarkeitsberechtigte verpflichtete, als Gegenleistung die Erhaltungskosten für die Liegenschaft…
…und Pflege, wobei der auf den übertragenen Gesellschaftsanteil entfallende Teil der Gegenleistung ausgeschieden wurde). b) Schenkungssteuer in Höhe von € 46.151,88 von einer Bemessungsgrundlage von € 387.219,38 (Dreifacher Einheitswert der Liegenschaft zuzüglich Wert des Gesellschaftsanteiles abzüglich 45 % des Freibetrages nach § 15…
…sind. Entgegen dem Revisionsvorbringen bilde die tatsächlich gezahlte Gegenleistung nicht die Bemessungsgrundlage. Die Bestimmung des § 2 Abs. 2 Z 1 GrEStG 1987, wonach Baurechte den Grundstücken gleichstehen, bedeute nicht, dass bei der Bemessungsgrundlage des gemeinen Werts derjenige des Grundstückes auch für das Baurecht heranzuziehen wäre…
…Der anzuführende kapitalisierte Rentenwert wäre wohl in Höhe von 2.160.000,00 gem. § 16(2)8GewG. auszuweisen!? Insbesondere "Es wäre zudem nicht erklärlich, warum ein (fremder) Erwerber d. Anteile den rd. 4-fache Wert d. erworbenen Wirtschaftsgutes als Gegenleistung bieten sollte. Der Grund dafür…
…die der Erwerber aufwenden muss um das Grundstück zu erhalten. Gemäß § 7 Abs. 3 GrEStG 1987 beträgt die Steuer beim Erwerb von Grundstücken durch andere Personen 3,5 v.H. Gemäß § 4 Abs. 1 GrEStG 1987 ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu berechnen…
…abgezinsten Wert von 7.897,81 € und nicht mit dem (halben) aushaftenden Betrag von 14.103,24 € angesetzt worden ist. Außer Streit blieb hingegen die betragsmäßige Richtigkeit des abgezinsten Betrages als solche. Ist die Steuer von der Gegenleistung zu erheben, ist diese Gegenleistung…
…1 Z 2 GrEStG zur Gegenleistung, da dieses als absolutes Recht gegen den Eigentümer der belasteten Sache wirkte. Für den zu beurteilenden Schenkungsvertrag vom 25. Juli 2002 ist daher als entgeltliches Rechtsgeschäft Grunderwerbsteuer vom Wert des Wohnungsgebrauchsrechtes festzusetzen. Im vorliegenden Fall hat die Berufungswerberin als…
…GrEStG vom einfachen Einheitswert der übergebenen Liegenschaften zu berechnen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 4 Abs. 1 GrEStG ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu ermitteln. Nach Abs. 2 Z. 2 dieser Gesetzesstelle ist die Steuer vom Wert des Grundstückes zu berechnen…
…eine gemischte Schenkung vorliegt. Nach § 4 Abs. 1 GrEStG ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu ermitteln. Nach Abs. 2 Z. 2 dieser Gesetzesstelle ist die Steuer vom Wert des Grundstückes zu berechnen, wenn ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück an den Ehegatten, einen Elternteil…
…für den Freibetrag nach § 15a ErbStG vor. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 4 Abs. 1 GrEStG ist die Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Vom Wert des Grundstückes ist die Grunderwerbsteuer nach Abs. 2 Z. 2 dieser Gesetzesstelle zu berechnen, wenn ein land-…
…die Gegenleistung insgesamt € 25.035,92 betrage und es sei für die Übergabe des landwirtschaftlichen Betriebes die Begünstigung des § 4 Abs. 2 Z. 2 GrEStG anzuwenden. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 4 Abs. 1 GrEStG ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu…
…Gegenleistung für die Beurteilung, ob eine nur dem Grunderwerbsteuergesetz oder auch dem Schenkungssteuergesetz unterliegende Betriebsübergabe vorliegt, für den landwirtschaftlichen Anteil nicht der dreifache, sondern weiterhin der einfache Einheitswert heranzuziehen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 4 Abs. 1 GrEStG ist die Steuer vom Wert…
…Gegenleistung für die Beurteilung, ob eine nur dem Grunderwerbsteuergesetz oder auch dem Schenkungssteuergesetz unterliegende Betriebsübergabe vorliegt, für den landwirtschaftlichen Anteil nicht der dreifache, sondern weiterhin der einfache Einheitswert heranzuziehen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 4 Abs. 1 GrEStG ist die Steuer vom Wert…
…sagen: Gemäß §4 Abs.1 GrEStG ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Als Gegenleistung ist der nominale Kaufpreis maßgebend (VwGH 30.8.1995, 94/16/0085). Im Falle der "Veräußerung" gegen einen festen Kaufpreis kommt eine Abzinsung gemäß §14 Abs.3 BewG…
…StrNr, ausgehend vom Wert des Grundstückes, di. der dreifache Einheitswert gerundet € 59.301, die 3,5%ige Grunderwerbsteuer im Betrag von € 2.075,54 vorgeschrieben und ausgeführt, die Steuer sei vom Einheitswert zu bemessen, da eine Gegenleistung nicht vorhanden bzw. nicht zu ermitteln…
…der eintretenden Universalsukzession, die einen Übergang des bisherigen Gesamthandeigentums in Alleineigentum des übernehmenden Gesellschafters bewirkt, den Erwerbstatbestand gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 erfüllen. Gemäß § 4 Abs. 1 GrEStG 1987 ist die Steuer grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Der Wert der…