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UFSG RV/0747-G/10Keine Berücksichtigung von Wartezeiten sowie von Fahrzeiten im Wohnort bzw. im Studienort bei Ermittlung der für die Gewährung des Pauschbetrages für die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes maßgeblichen Fahrzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2011

…angefochtenen Bescheid angeführt, auch die individuellen Fahrzeiten der innerstädtischen Verkehrsmittel, ganz abgesehen von den immer wieder anfallenden Wartezeiten und den von vorneherein einzukalkulierenden Zeitreserven infolge mindestens zweimaligen Umsteigens meiner Tochter pro Fahrt, welche in der Steuererklärung ohnehin nicht ins Treffen geführt wurden, nicht zu berücksichtigen…

UFSG RV/0630-G/05Berücksichtigung von Wartezeiten außerhalb der Ausgangs-/Zielgemeinde beim Nachweis der Unzumutbarkeit einer täglichen Hin- und Rückfahrt zum/vom Studienort
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2005

…seien nach der Judikatur der Höchstgerichte örtliche Verkehrsverbindungen, Fahrten im Heimat- oder Studienort, Fußwege oder Wartezeiten unbeachtlich. Nach der Fahrplanauskunft der ÖBB stünden täglich in beiden Richtungen Verkehrsmittel mit einer Fahrtzeit von weniger als einer Stunde zur Verfügung, sodass der Nachweis für die Unzumutbarkeit der…

UFSF RV/0464-F/07Individuelle Unterrichtszeiten, Wartezeiten vor Beginn des Unterrichts bzw nach Beendigung des Unterrichts sind bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Zurücklegung der Strecke zwischen Wohn- und Studienort und retour nicht von Relevanz. Für das günstigste Verkehrsmittel ist ausreichend, wenn in jeder Richtung je ein Verkehrsmittel zwischen den in Betracht kommenden Gemeinden exisitert, das die Strecke in einem geringeren Zeitraum als einer Stunde bewältigt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2008

…dem jeweiligen Stadtzentrum und zentralen Bahnhöfen. Ausgenommen von Linz und Wien wurde der jeweilige (Haupt)Bahnhof herangezogen. Bei Berechnung der Fahrzeit sind Wartezeiten vor Beginn des Unterrichts bzw nach Beendigung des Unterrichts nicht zu berücksichtigen. Dies geht unter anderem aus § 26 Abs 3 Studienförderungsgesetz 1992…

BFG RV/7501499/20141. Die Befreiung von der Entrichtung einer Gebühr bei kurzem Halten von fünfzehn Minuten setzt einen richtig entwerteten Fünfzehn-Minuten-Parkschein voraus, der sichtbar hinter der Windschutzscheibe hinterlegt wird. 2. Halte-und Parkverbote unterbrechen die Kurzparkzone nicht. 3. Eine Ladetätigkeit unterbricht die Kurzparkzonenregelung nur für die Zeit der Be- und Entladung. Wartezeiten davor oder danach sind bereits als Parken zu werten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.10.2014

…mit denen in einer Ladezone eine Ladetätigkeit durchgeführt wird. Gemäß § 62 Abs. 3 StVO muß die Ladetätigkeit unverzüglich begonnen und durchgeführt werden. Wartezeiten sind bereits als Parken zu werten (vgl. Pürstl, StVO-ON, § 2 Anm 33). Da der Bf sein Fahrzeug zu einem Zeitpunkt abstellte…

UFSK RV/0154-K/09Zumutbare Fahrzeiten zum Studienort bzw. Wohnort (keine Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2012

…dem Kind auf Grund seines Alters und der Entfernung zum Wohnort eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden könne oder eine Fahrzeit von mehr als eine Stunde bestehe. Bei der Berechnung der Fahrzeit seien Wartezeiten vor Beginn des Unterrichtes bzw. nach Beendigung desselben nicht zu berücksichtigen…

UFSG RV/0540-G/12Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2013

…B. Sie habe diese Pauschale unter denselben Bedingungen für ihren Sohn für die Jahre 2007 und 2008 erhalten. Wartezeiten und Fußwege seien diesmal von ihr nicht angeführt worden, dennoch würde die Fahrzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel die vorgegebene Zeit von einer Stunde überschreiten. Mit Schreiben…

UFSG RV/0496-G/07auswärtige Berufsausbildung eines Kindes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2007

…des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, in der jeweils geltenden Fassung als nicht mehr zumutbar. Bei Berechnung der Fahrzeit sind Wartezeiten und Wegzeiten vor Beginn des Unterrichts bzw. nach Beendigung des Unterrichts nicht zu berücksichtigen. Dies geht unter anderem aus § 26 Abs. 3 Studienförderungsgesetz 1992…

UFSG RV/0462-G/04Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2005

…Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, in der jeweils geltenden Fassung als nicht mehr zumutbar. Bei Berechnung der Fahrzeit sind Wartezeiten vor Beginn des Unterrichts bzw. nach Beendigung des Unterrichts nicht zu berücksichtigen. Dies geht unter anderem aus § 26 Abs. 3 Studienförderungsgesetz 1992 hervor, wonach für…

UFSG RV/0460-G/04Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde") im Jahr 2003
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2005

…das die Strecke in weniger als einer Stunde bewältigen würde. Nicht einzurechnen seien Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort. In dem dagegen erhobenen Vorlageantrag verwies der Berufungswerber darauf, dass für eine Anreise von Kapfenberg nach Graz sich Fahrzeiten bei Benützung des günstigsten…

UFSS RV/0893-S/02Auswärtige Berufsausbildung (innerstädtische Verkehrsmittel)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2003

…der Wohnung zur Einstiegsstelle und von der Ausstiegsstelle zur Schule nicht zu berücksichtigen. Wartezeiten, die regelmäßig beim Umsteigen anfallen, sind sehr wohl zu berücksichtigen. Dass dabei auch Wartezeiten beim Umstieg in einer Gemeinde anfallen, ist ohne Bedeutung. Aus Sicht des UFS liegen somit für den…

UFSW RV/2394-W/08Zumutbarkeit der Orientierung der Arbeitszeit an die Fahrpläne des öffentlichen Verkehrs bei Gleitzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2008Teil 1/2

…Bis zu meiner Wohnung benötige ich dann noch ca.10 Minuten. Da auch Wegzeiten zu den öffentlichen Verkehrsmitteln und Wartezeiten in die Gesamtfahrzeit einzurechnen sind, wäre in meinem Fall die Zumutbarkeitsgrenze von 2,5 Stunden überschritten." Aus im Finanzamtsakt abgelegten Fahrplanausdrucken des VOR ergibt sich…

BFG RV/7104299/2018Verlängert ein Studium, das nach einem schädlichen Studienwechsel und vor einem weiteren (unschädlichen) Studienwechsel betrieben wird, die Wartezeit? Verkürzen angerechnete Prüfungen nur aus dem direkten Vorstudium oder aus einem Vorstudium die Wartezeit?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.11.2022

…vorherigen Studien, in denen eine Fortsetzungsmeldung vorgelegen ist und für die Familienbeihilfe bezogen wurde, in Bezug auf die Wartezeit bis zur Wiedergewährung der Familienbeihilfe für das neue Studium heranzuziehen." Dagegen wird von der Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 15. Dezember 2017 fristgerecht Beschwerde eingelegt. Ausgeführt wird…

UFSK RV/0124-K/10Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.06.2012

…Fahrt zwischen diesen Gemeinden mit dem jeweiligen öffentlichen Verkehrsmittel angetreten oder beendet wird. Fußweg- und/oder Fahrzeiten am Wohnort und am Studienort sowie Wartezeiten vor Beginn und nach Ende des Unterrichts werden nicht berücksichtigt. Ebenso wenig wird bei Berechnung der Fahrzeit auf individuelle Unterrichts- oder…

UFSW RV/2234-W/11"Kleines" Pendlerpauschale bei einer Gesamtwegzeit von 3 Stunden 5 Minuten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2012

…benötigt man hierfür einschließlich Parkplatzsuche im Park & Ride und Wartezeit auf den Zug in der Regel höchstens bis zu 20 Minuten. Ab und nach G bestehen folgende Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln: a) Hinweg Gesamtzeit 44 Minuten 05:39 Uhr ab G Bahnhof mit dem Zug…

UFSI RV/0260-I/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2009

…die Fahrzeit mit dem schnellsten öffentlichen Verkehrsmittel von Y nach X mehr als eine Stunde betrage (8 Minuten Fahrzeit mit dem Bus, durchschnittlich 18 Minuten Wartezeit, 42 Minuten mit dem Zug von Z nach X sowie weitere 5 Minuten Fahrzeit vom Bahnhof X zur Universität)…

UFSG RV/0858-G/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Verordnungsgemeinde) im Jahr 2006
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2008

…Das bedeutet, dass zwar Wartezeiten, die beim Umsteigen außerhalb des Heimat- oder Studienortes (regelmäßig) anfallen, zu berücksichtigen sind, nicht aber die Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder…

UFSG RV/0114-G/04Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine "Verordnungsgemeinde") im Jahr 2002
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2004

…Das bedeutet, dass zwar Wartezeiten, die beim Umsteigen außerhalb des Heimat- oder Studienortes (regelmäßig) anfallen, zu berücksichtigen sind, nicht aber die Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder…

UFSW RV/4339-W/02Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine “Verordnungsgemeinde”) im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2003

…Es könnte daher lediglich der um 17.50 Uhr abfahrende Autobus verwendet werden, was wiederum rund eine halbe Stunde Wartezeit bedeute. Die Pflichtpraxis sei in einem landwirtschaftlichen Meisterbetrieb in K absolviert worden. Während der Pflichtpraxis sei A die ganze Woche im Betrieb gewesen und nur…

UFSW RV/4297-W/02Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (“Verordnungsgemeinde”) im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2003

…Nr. 624/1995 in der Stammfassung) zwar Wartezeiten, die beim Umsteigen außerhalb des Heimat- oder Studienortes (regelmäßig) anfallen, zu berücksichtigen, nicht aber die Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im…

UFSW RV/4223-W/02Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (“Verordnungsgemeinde”) im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2003

…51 Minuten und 54 Minuten liegt". Verwiesen wird auf Rz 883 LStR 2002, wonach Wartezeiten bei Umsteigevorgängen außerhalb des Heimat- oder Studienortes zu berücksichtigen seien, sodass die Fahrzeiten Langenlebarn (Bahnhof) bis zur Haltestelle Wien-Schottentor bei Umsteigwartezeiten von ca. 7 Minuten pro Umsteigevorgang zwischen mindestens…