…Aufgrund der auch ansonsten widersprüchlichen Angaben des Bf, der ständigen Verweigerung der Mitwirkung an der Wahrheitsfindung und der Aktenlage ist im Ergebnis davon auszugehen, dass der Bf als Zulassungsbesitzer der Fahrzeuge auch der Verwender bzw Halter der Fahrzeuge ist und diese ihren dauernden Standort am…
…der etwa noch erforderlichen Ermittlungen, somit in sachverhaltsmäßiger Hinsicht grundsätzlich entscheidungsreif vorzulegen. Bei objektiven Bedenken an der materiellen Richtigkeit - insbesondere infolge erstmaligen oder geänderten Vorbringens nach Rechtsmittelvorlage - hat der UFS den Sachverhalt im Interesse der materiellen Wahrheitsfindung und der Gleichbehandlung aller Abgabepflichtigen weiter zu erforschen. …
…da im Verfahren keine diesbezüglichen Unterlagen vorgelegt bzw. vorgehalten worden seien. Im Gegenteil habe der Beschuldigte durch sein reumütiges Geständnis wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen. Weiters werde das Vorliegen zweier einschlägiger Vorstrafen bestritten. Der grundsätzlich um eine Regelung seiner finanziellen Verhältnisse bemühte Beschuldigte lebe derzeit in…
…Das Erkenntnis erging nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, welche vom Prinzip des Parteiengehörs und der amtswegigen Wahrheitsfindung getragen war und in welcher es- so wie im Abgabenverfahren- im wesentlichem um die Feststellung der vom Bf. an sich gebrachten Menge an Schmuggelzigaretten ging. Es ist daher…
…Umfang und Intensität der amtswegigen Ermittlungspflicht sind sogar nur unter Bedachtnahme auf korrespondierende Pflichten der Partei bestimmbar. In dem Ausmaß, in dem die Partei zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung ungeachtet ihrer Verpflichtung hiezu nicht bereit ist bzw. eine solche unterlässt, tritt die Verpflichtung der Behörde…
…der Beschwerdevorentscheidung auch nicht entgegenhalten, dass die "verlangten Unterlagen" nicht nachgereicht wurden. Erst wenn der Abgabepflichtige trotz eines ausreichend konkreten Verlangens zu einem Beweisthema oder nach einem Beweismittel zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung nicht bereit ist bzw. eine solche unterlässt, unterliegt dies der freien Beweiswürdigung…
Berufungsentscheidung »Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Ministerialrates Ing. XY, Beamter, Konsulent und Autor, gegen die Bescheide des Finanzamtes, betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1990 bis 1994 im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier nach der am 20. Jänner 2012 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße…
Gemäß § 5 Abs. 3 Z 3 VbVG war zu Gunsten des Verbandes mildernd zu berücksichtigen, dass er nach der Tat erheblich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat, in dem die Besteuerungsgrundlagen offen gelegt wurden. Zudem wurde der Milderungsgrund des § 5 Abs. 1 Z 4 VbVG, die Schadensgutmachung…
…Geständnis bzw. der Beitrag zur Wahrheitsfindung zu werten. Die weitere lange Verfahrensdauer bei der Ausfertigung der angefochtenen Entscheidung von beinahe 18 Monaten war ebenfalls mit einem Abschlag von € 1.000,00 zu werten. Zur unverhältnismäßig langen Verfahrensdauer kommt der Umstand des fortgesetzten Deliktes, sodass…
…private Veranlassungen auszuschließen. Dieser Nachweis ist nicht getätigt worden. Die Beschwerdeführerin führt in der Eingabe vom 19. Juni 2017 (Mängelbehebung) an, dass im Abgabenverfahren nach wie vor das Prinzip der amtswegigen Wahrheitsfindung gilt. Dem ist grundsätzlich zuzustimmen, ausgenommen es handelt sich um Sachverhalte, bei denen…
… 23.2.2010, 2007/15/0292). In dem Ausmaß, in dem die Partei zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung ungeachtet ihrer Verpflichtung hiezu nicht bereit ist bzw. eine solche unterlässt, tritt die Verpflichtung der Behörde, den Sachverhalt nach allen Richtungen über das von ihr als erwiesen…
…des § 68 Abs.6 EStG 1988 (überwiegende Nachtarbeitszeit) aus Sicht des FA durch den Bf nicht erfüllt wurden. In einer an den Unabhängigen Finanzsenat (UFS) gerichteten Berufung gegen diesen Bescheid wendet der Bf sowohl Verfahrensmängel (Vorbringen einer Verletzung der amtswegigen Pflicht zur materiellen Wahrheitsfindung, Verletzung…
…ausmachende aktive Schadensgutmachung (§ 34 Abs. 1 Z 14, 15 leg. cit.) und die von ihrem Gehalt her als wesentliche Mitwirkung an der Wahrheitsfindung einzustufenden missglückten Selbstanzeigen (§ 34 Abs. 1 Z 17 StGB) bzw. die Erschwerungsgründe der wiederholten deliktischen Handlungen über einen längeren Zeitraum (§ 33 Abs…
…Umstände des § 34 Abs. 1 Z 2 (finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit) und Z 17 StGB (Geständnis bzw. wesentlicher Beitrag zur Wahrheitsfindung) erkennen. Was die nicht (mehr) bestimmungswidrig verwendete Teilmenge von 100 Litern Heizöl und damit hinsichtlich eines (geringen) Teilbereiches lediglich versuchte Tat (vgl. § 34 Abs. 1 Z…
…ausführte, dass für den Abgabepflichtigen in Fällen, in denen der abgabenrechtliche Sachverhalt von Auslandsbeziehungen gekennzeichnet ist, eine erhöhte Mitwirkungspflicht bei der Wahrheitsfindung besteht. Kommt der Abgabepflichtige dieser Verpflichtung nicht in ausreichendem Maße nach, so hat er die Folgen, die sich aus der Nichtanerkennung unbewiesen gebliebener…
…Berufungswerber (Bw.) aus, dass er in leicht nachvollziehbarer Weise und ausführlich dargestellt habe, dass er keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb bezogen und ferner über das gesetzlich geforderte Maß hinaus am Verfahren und zur Wahrheitsfindung mitgewirkt habe. Ferner sei dem Bw. nicht nachvollziehbar, warum die Behörde die…
…gerechtfertigt, da folgende Milderungsgründe die Erschwernisgründe bei weitem überwiegen: Geständnis und bisherige Unbescholtenheit, vollständige und zeitnahe Schadensgutmachung (siehe Beilage ./I und ./2), umfassende schriftliche Rechtfertigung als Beitrag zur Wahrheitsfindung, schlechte wirtschaftliche Lage des Verbandes (siehe Beilage ./3), geringes Einkommen von Herrn ***24*** (siehe Beilage ./4)…
…die derjenige hinnehmen muss, der zur Schätzung Anlass gibt und bei der Wahrheitsfindung nicht entsprechend mitwirkt. Die Wahl der zur Erreichung dieses Zieles geeigneten Schätzungsmethode(n) steht der Abgabenbehörde grundsätzlich frei. Anzustreben ist/sind die im Einzelfall zur Erreichung des Zieles am besten geeignet erscheinende…
…hat; 2. der Verband lediglich für Straftaten von Mitarbeitern verantwortlich ist (§ 3 Abs. 3); 3. er nach der Tat erheblich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat; 4. er die Folgen der Tat gutgemacht hat; 5. er wesentliche Schritte zur zukünftigen Verhinderung ähnlicher Taten unternommen hat; 6. die…
…wie sie es nun einmal seien. Der Beitrag zur Wahrheitsfindung tendiere gegen null, auch weil bei deren Befragung die ***Bf1***-Seite unerwünscht gewesen und deshalb erst gar nicht beigezogen worden sei. Das vom Finanzamt selbst offen eingestandene Faktenwissen über das sehr ich-bezogene Verhalten der…