…Schweizer Franken) getilgt werde. Bei dieser Betrachtungsweise des Finanzamtes sei jedoch Folgendes zu beachten: - Maßgeblichkeitsgrundsatz, Vorsichtsprinzip, imparitätisches Realisationsprinzip - Gesetzliche Bewertungsvorschriften für Verbindlichkeiten - Mangelnde Anwendungsmöglichkeit des Tauschgrundsatzes Die Bw. sei nach Handelsrecht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet und hätte diese Verpflichtung gem. …
…S 234) und gehe davon aus, dass die Konvertierung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise einen Verbindlichkeitentausch darstelle. Bei dieser Betrachtungsweise blieben jedoch der Maßgeblichkeitsgrundsatz, das Vorsichtsprinzip, das imparitätisches Realisationsprinzip, die gesetzliche Bewertungsvorschriften für Verbindlichkeiten und die fehlende Anwendbarkeit des Tauschgrundsatzes unbeachtet. Die Berufungswerberin sei nach Handelsrecht zur…
4.1.6 Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG 1988 4.1.6.1 Rechtslageentfallen bis 2006 Rz 426: Die Anwendung des § 5 EStG 1988 setzt grundsätzlich voraus, dass die Firma im Firmenbuch eingetragen ist und der Steuerpflichtige aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG 1988…
…Dazu zählt insbesondere das Imparitätsprinzip als ein aus dem Vorsichtsprinzip abgeleiteter Grundsatz. 6.2.2 Allgemeine Bewertungsgrundsätze 6.2.2.1 Grundsatz der Bewertungsstetigkeit Rz 2126: Ein Wechsel der in den Vorjahren angewendeten Methoden und Grundsätze bei der Bewertung ist für dieselben und gleichartige Wirtschaftsgüter…
…der Kurswert zum Bilanzstichtag 31.12.2003 betrug 1,5579. Die Berufungswerberin begründete in der Berufungsschrift den Ansatz der (betragsmäßig) höheren Teilwerte mit der Einhaltung des Vorsichtsprinzipes, indem das jedem Fremdwährungsdarlehen dem Grunde nach immanente Währungsrisiko durch Ansatz des historischen Tiefstwertes (1 Euro = 1…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-BankinL, vertreten durch den X-VerbandOÖ., 4021 Linz vom 26. Juni 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 26. Mai 2003 betreffend Körperschaftsteuer 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
Die gegenständliche Genussverpflichtung ist daher schon auf Grund des im Bilanzrecht verwurzelten Gläubigerschutzgedankens dem Prinzip der Vorsicht entsprechend auch nach handelsrechtlichen Grundsätzen zu passivieren. Es wäre nämlich paradox und würde dem Vorsichtsprinzip widersprechen, hätte man, wie im Gegenstandsfall laut dem Erkenntnis des VwGH 99/15…
…was jedoch nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Denn bei jeder oben angeführten Forderung war für unsere Mandantin bereits im Prüfungszeitraum das Risiko der teilweisen Uneinbringlichkeit erkennbar und musste somit entsprechend dem Vorsichtsprinzip eine Wertberichtigung erfolgen. Dies wurde bei sämtlichen Forderungen von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt bzw…
…worden. Es lägen eindeutige Willenserklärungen über den Verzicht auf Verzugszinsen vor. Außerdem wären die Forderungen auf Verzugszinsen auf Grund des Vorsichtsprinzips wertzuberichtigen. Nach dem Jahr 2003 seien die Produktionsauslastung und die Umsätze in der Branche gesunken. Im weiteren Beschwerdeverfahren führte das Finanzamt noch an, dass…
…Zl. VIII R 62/85, BStBl 1989 II S. 359ff mwN). Auch nach dem Vorsichtsprinzip bzw. dem Grundsatz der vorsichtigen Bewertung kommt der Nichtausweis einer bestehenden Verbindlichkeit erst dann in Betracht, wenn nach den Erfahrungen in der Vergangenheit darauf geschlossen werden kann, dass aus dem…
…Die vereinbarten Abfindungszahlungen wurden entsprechend dem Vorsichtsprinzip im Jahresabschluss 2017 der Beschwerdeführerin im Rahmen einer Restrukturierungsrückstellung bilanziell berücksichtigt. Die Höhe der gesamten Rückstellung belief sich zum 31.12.2017 auf EUR 1.638.915,- worauf EUR 1.108.526,- auf Zahlungen aus dem Sozialplan entfallen…
…abgeschlossen. Die vereinbarten Abfindungszahlungen wurden entsprechend dem Vorsichtsprinzip im Jahresabschluss 2017 der ***Bf1*** im Rahmen einer Restrukturierungsrückstellung bilanziell berücksichtigt. Die Höhe der gesamten Rückstellung belief sich zum 31.12.2017 auf € 1.638.915,00 und setzte sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen: Sozialplan: €…
…Gesellschaft (XB GmbH) in Konkurs. Derzeit werde eine Bestandsaufnahme der Sammlung gemacht. Die Abwertung sei durch die Geschäftsführung abgeschätzt worden und entspreche dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip bei der Bewertung von Anlagevermögen. Mit abgabenbehördlichen Schreiben vom 19. Mai 2011 wurde die Bf. um Vorlage eines Gutachtens als…
…vor dem Hintergrund der im § 201 UGB ausdrücklich formulierten GoB und deren gesetzlich normierten Vorsichtsprinzips" (Berufung vom 31.3.2009) in der Höhe von 25% notwendig gewesen sein soll (sofern sich diese Gründe nicht schon aus den angeforderten Belegen bzw. Unterlagen ergeben sollten) sowie das…
…Wertminderung nicht erforderlich, weshalb das Abwarten einer angemessenen Zeitspanne für eine mögliche Sanierung nicht erforderlich sei, was auch im Widerspruch zum gebotenen Vorsichtsprinzip stünde. Wie bereits ausgeführt wurde, ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine Bewertung zum niedrigeren Teilwert nur dann zulässig, wenn hinsichtlich des…
…Einkünften in der Finanzierungsgesellschaft habe es der Bw. freigestanden, den Zeitpunkt der Ausschüttung zu bestimmen. Auf der Ebene der Tochtergesellschaft erwirtschaftete stille Reserven hätten sich aufgrund der vom handelsrechtlichen Vorsichtsprinzip getragenen Bewertungsvorschriften nicht sofort in der Handelsbilanz der Bw. niederschlagen müssen. Dadurch sei der Bw…
…stark gefährdet und eine Fälligstellung der Obligi der Bank ausgelöst hätte. Die Rückstellung sei 1998 aufgelöst worden, um den Zustand der Illiquidität zu vermindern. Durch die Rückstellungsauflösung sei das Vorsichtsprinzip durchbrochen und den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung nicht entsprochen worden, weshalb eine Bilanzberichtigung erforderlich sei…
…ausweist, obwohl mit der Inanspruchnahme durch den Gläubiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zu rechnen ist. Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bedarf es in einem solchen Fall deshalb der Schätzung der Verbindlichkeiten bei Beachtung des Vorsichtsprinzips. Der Anwendung einer solchen Schätzungsmethode steht nicht entgegen…
…ausweist, obwohl mit der Inanspruchnahme durch den Gläubiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zu rechnen ist. Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bedarf es in einem solchen Fall deshalb der Schätzung der Verbindlichkeiten bei Beachtung des Vorsichtsprinzips. Der Anwendung einer solchen Schätzungsmethode steht nicht entgegen…
…dienen. Der Zweck des BewG ist nämlich die Ermittlung des tatsächlichen Vermögenswertes zu einem bestimmten Zeitpunkt, wohingegen das Bilanzsteuerrecht vom Vorsichtsprinzip und der dynamischen Bilanzauffassung für Zwecke der Ermittlung der zeitraumbezogenen Ertragsteuern geprägt ist (vgl VwGH 31.5.2000, 98/13/0149 = ÖStZB 2000…