Findok · BFG-Entscheidungen
BFG RV/7100525/2012
Abweisung einer Teilwertabschreibung bei einer Kunst- und Antiquitätensammlung infolge Fehlens von Beweisen für einen erheblichen und dauernden Wertverlust der Sammlung!
geltende FassungBescheidbeschwerde - Senat - ErkenntnisRV/7100525/2012vom 04.04.2016Teil 1 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
IM NAMEN DER REPUBLIK
Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. R.1.1 und die weiteren Senatsmitglieder Dr. R.1.2, R.1.3 und R.1.4 in der Beschwerdesache U-Kultur P.- GmbH, ehemals U-Kultur Vermögensverwaltung GmbH, A-Straße 1, 1XXX Wien, vertreten durch Consequent Buchhaltung DienstleistungsgesmbH, 2340 Mödling, Hauptstraße 39/2, gegen den Bescheid des FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 2. Dezember 2011, betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2009 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 1. März 2016, zu Recht erkannt:
I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-
Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig.
Entscheidungsgründe
Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist die Kapitalgesellschaft U-Kultur P.- GmbH, ehemals U-Kultur Vermögensverwaltung GmbH. Der handelsrechtliche Geschäftsführer ist J. R.. Der Alleingesellschafter ist die Stiftung U-Kultur.
Mit Bescheid vom 13. Dezember 2010 wurde die Körperschaftsteuer für das Jahr 2009 auf der Grundlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 festgesetzt. Mit dem Jahresabschluss wurde unter "7040 Teilwertabschr. Kunst- und Antiquit. Sammlung" eine außerordentliche Aufwendung in Höhe von 592.125 € geltend gemacht. Im Jahresabschluss wurde die Notwendigkeit der Teilwertabschreibung mit der massiven Verringerung des Marktwerts der in Rede stehenden Sammlung, wobei der Wertverlust in Zusammenhang mit dem allgemeinen Preisverfall durch den weltweiten Internethandel mit Gegenständen der Bf. und mit der vorherrschenden Wirtschaftskrise in Europa und den USA stehe, begründet.
In Streit steht die abgabenrechtliche Zulässigkeit einer das Anlagevermögen betreffenden Teilwertabschreibung in Höhe von 592.125 €.
Infolge des abgabenbehördlichen Ersuchens vom 11. April 2011 um Übermittlung einer Aufstellung, wie die angeführte Teilwertabschreibung ermittelt worden sei, wurde dem Finanzamt mit Schreiben der Bf. vom 28. April 2011 mitgeteilt, dass die Abschreibung durch den Stiftungsprüfer der Stiftung U-Kultur angeregt worden sei und sich vor allem durch den dauerhaften Wertverfall der Sammlung begründe. Die kulturellen Exponate seien durch den Internethandel massiv entwertet worden. Vermeintliche Einzelstücke seien durch eBay und ähnliche Vertriebssysteme plötzlich weltweit verfügbar. Die vorherrschende Wirtschafts- und Währungskrise habe die Abwertung weiter beschleunigt.
Zusätzlich sei die für die Archivverwaltung zuständige Gesellschaft (XB GmbH) in Konkurs. Derzeit werde eine Bestandsaufnahme der Sammlung gemacht. Die Abwertung sei durch die Geschäftsführung abgeschätzt worden und entspreche dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip bei der Bewertung von Anlagevermögen.
Mit abgabenbehördlichen Schreiben vom 19. Mai 2011 wurde die Bf. um Vorlage eines Gutachtens als Nachweis für die Wertminderung der Kunst- und Antiquitätensammlung ersucht. Da seitens der Bf. dem Finanzamt trotz Aufforderung vom 19. Mai 2011 und Fristverlängerung bis 24. November 2011 kein Gutachten betreffend die Ermittlung der Wertminderung der Sammlung in Höhe von 592.125 € vorgelegt worden war, versagte die Abgabenbehörde der strittigen Teilwertabschreibung die Anerkennung als Betriebsausgabe und erließ dementsprechend die Bescheide vom 2. Dezember 2011, mit denen der oben genannte Bescheid vom 13. Dezember 2010 gemäß § 299 BAO aufgehoben und die Körperschaftsteuer für das Jahr 2009 neu festgesetzt wurden.
Mit der Beschwerde gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2009 vom 2. Dezember 2011 fügte der steuerliche Vertreter dem Vorbringen vom 28. April 2011 ergänzend hinzu, dass die Stiftungsorgane eine Bestandsaufnahme aufgrund des Konkurses der für die Verwaltung zuständigen Gesellschaft (XB GmbH) und der zeitweiligen Verwahrlosung der Sammlung verlangt hätten.
Der Wert der Sammlung sei im Jahresabschluss mit 640.841 € festgehalten worden. Die Summe der aktuellen Werte der einzeln bewerteten Gegenstände laut der beiliegenden Liste betrage nun 521.051 €. Der Geschäftsführer H. R. habe die Bewertung persönlich vorgenommen. Als Maßstab hätten Bewertungen von vergleichbaren Exponaten in Auktionen, Internetfeilbietungen und Aussagen von befreundeten Sammlern und Gutachten gedient.
Eine Komplettbewertung der Sammlung durch Sachverständige habe sich als nicht realisierbar herausgestellt. Die Sammlung decke durch ihren roten Faden ... ein viel zu breites Spektrum an Kunstgebieten ab. Es würde eine Vielzahl von Gutachtern erfordern, um jeden einzelnen Teilbereich bewerten zu können. Diese Anzahl von Gutachten wäre von der Gesellschaft nicht finanzierbar und würde auch keinen Sinn ergeben, da die Exponate selbst bewertet werden könnten. Die beiliegende akribische Auflistung jedes einzelnen Objektes stelle eine objektive und den aktuellen Marktverhältnissen entsprechende Bewertung dar.
Mit der Beschwerde wurde die belangte Behörde eingeladen, vor Ort Augenschein zu nehmen oder selbst Sachverständige beizuziehen.
In der Beilage zur Beschwerde wurde eine Liste der Exponate mit Fotos und Bewertung an die belangte Behörde übermittelt.
Im Zuge der von der Bf. beantragten und am 1. März 2016 abgehaltenen mündlichen Senatsverhandlung führte der Geschäftsführer über Befragen des Vorsitzenden aus, dass die Exponate sich momentan an zwei verschiedenen Orten in Lagern befinden würden.
Die Bewertung im Jahr 2002 habe sich nach den seinerzeitigen Anschaffungswerten gerichtet. Der Geschäftsführer habe bei seiner Tätigkeit auf den Reisen diverse Exponate gesammelt und zusammengetragen. Die Sammlung bestehe aus verschiedensten Gegenständen, Objekten und Sammlerstücken etc.. Die Wertentwicklung habe sich in den letzten fünfzehn Jahren massiv verändert. Dieser Veränderung werde durch die Teilwertabschreibung Rechnung getragen.
Zu der in der Verhandlung vorgelegten, jedoch bereits Aktenbestandteil gewesenen Liste der Exponate gab der Geschäftsführer zu Protokoll, dass diese "Unikate" durch den weltweiten Internethandel jetzt viel leichter verfügbar seien als früher, was natürlich zu einem Preisverfall führe. Die als Demonstrationsbeispiel für diesen Preisverfall mitgebrachte Fanpostkarte der A-Gruppe aus den achtziger Jahren erziele heute auf eBay einen Wert von nur mehr ca. 50 Cent.
Der Geschäftsführer habe sich auf die U-Kultur der fünfziger, sechziger und frühen siebziger Jahre (des vergangenen Jahrhunderts) spezialisiert. Mittlerweile habe sich aber das Interesse daran insofern dramatisch verändert, als jetzt die späten siebziger, achtziger und neunziger Jahre von Interesse seien. Das liege auch am Alter der Interessenten. Von Interesse sei, was man in der Jugend miterlebt habe.
Die Exponate hätten auch der Geschäftsausübung gedient. Der eine Aspekt der Sammlung sei, dass sie alle die Stilrichtung des Geschäftsführers, nämlich die U-Kultur der genannten Jahre behandeln würden. Der zweite Aspekt sei, dass der Vorfahre einen Handel besessen habe, der in irgendeiner Form fortgeführt werden sollte.
Die Spezialisierung auf die eben genannte Epoche der U-Kultur sei in etwa mit dem Handel des Vorfahren vergleichbar, weil dieser vorwiegend mit Biedermeiermöbeln gehandelt habe, welche im Laufe der Zeit aus der Mode gekommen seien und heutzutage niemand mehr interessieren würden. Damals sei etwa Jugendstil nicht modern gewesen, heute würde man dafür hohe Preise erzielen können.
Die steuerliche Vertreterin trug wie in den bisherigen Schriftsätzen vor und führte ergänzend aus, dass der Versuch, teilweise Exponate zu verkaufen, um eine Insolvenz zu vermeiden, missglückt sei. Der Stiftungsvorstand habe aus wirtschaftlichen Gründen gewollt, dass eine Abwertung der Sammlung vorgenommen werde; dem sei durch eine "pauschale" Abwertung entsprochen worden. Der Versuch der Durchführung einer Schätzung mit Sachverständigen sei aus finanziellen Gründen unmöglich gewesen.
Der Geschäftsführer brachte des Weiteren vor, dass auch mit diesen Exponaten gearbeitet werde, verwies zum Beweis für die Verwendung der Exponate bei neuen Produktionen auf die im vorigen Jahr auf TV gelaufene TV-Dokumentation, in der verschiedene Exponate der Sammlung verwendet worden seien, und erklärte, dass die Abwertung nicht seine Intention als Geschäftsführer gewesen sei, sondern vom Stiftungsvorstand gefordert worden sei, weil die Sammlung nicht mehr den Bilanzansätzen entspreche.
Über Vorhalt einer den Parteien überreichten und zum Akt genommenen Liste des Berichterstatters von vergleichbaren Exponaten mit aktuellen eBay Preisangaben hielt der Geschäftsführer fest, dass man sich das ganz genau anschauen müsste, um welche Exponate es sich handle, ob es ein Original sei oder nicht etc., und gab zu Protokoll, momentan dazu nicht mehr sagen zu könen.
Die Amtsvertreterin verwies auf das bisherige Vorbringen der Amtspartei, bewertete die Kunst- und Antiquitätensammlung als nicht abnutzbares Anlagevermögen, nahm Bezug auf die dazu ergangene Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, wonach ein derartiges Anlagevermögen eben keiner Abnutzung unterliege, und gab als Begründung für ihre Meinung, im gegenständlichen Fall auf ein oder mehrere Gutachten bestehen zu müssen, zu Protoll, dass das Anlagevermögen zu einem Wert von ca. 1.300.000 € im Jahr 2002 eingebracht worden sein soll und eine Verringerung dieses Werts um ca. 50% bis 2009 nur durch ein Sachverständigengutachten erhärtet werden könne, und merkte dazu an, dass der im Jahr 2002 angesetzte Wert möglicherweise schon damals nicht mehr gegeben gewesen sei.
Die Steuerberaterin schloss aus, dass ein Geld für ein derartiges Gutachten da sei, und erklärte im Konjunktiv, dass man jedes einzelne Exponat von teilweise auch nur geringen Wert gesondert bewerten müsste.
Der Geschäftsführer brachte zur Insolvenz ..... vor, dass ...... ein Börsegang und die Schaffung von Vermögen geplant gewesen seien. Dieses Vorhaben habe allesamt nicht verwirklicht werden können.
Die Amtsvertreterin verwies einerseits auf die Verlustvorträge, die dann bei der nach der Abwertung stattgefundenen Einbringung verwertet worden seien, andererseits auf die Möglichkeit, dass sich die Werte der Exponate auch wieder nach oben verändern könnten.
Die steuerliche Vertreterin gab zu Protokoll, dass der Stiftungsvorstand dem Vorschlag der Steuerberaterin betreffend eine Abwertung in Höhe von 25% widersprochen habe, und gab nach dem nochmaligen Verweis des Geschäftsführers auf die Änderung des Zeitgeistes in Zusammenhang mit dem durch das Lebensalter bedingten geänderten Interessentenkreis an, dass die Dinge mit Sacheinlagevertrag nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht gesetzeskonform mit korrekter Bewertung im Jahr 2002 eingebracht worden seien. Im Jahr 2009 sei die Abwertung wegen der Änderung der wirtschaftlichen Lage vorgenommen worden und sei im Rahmen der Gesetze erfolgt.
Über Befragen von Laienrichter R.1.4 führte der Geschäftsführer aus, dass im Stiftungsrat maßgeblich der dem Geschäftsführer persönlich bekannte Dr. S., Rechtsanwalt für Medien etc., beteiligt gewesen sei. Dr. S. sei nicht mehr in der Stiftung, sondern im Vorstand eines Konkurrenzunternehmens und habe aus Unvereinbarkeitsgründen nicht mehr in der Stiftung tätig sein können.
Es habe auch die Idee, eine Ausstellung mit einem Teil der Exponate durchzuführen [z. B. mit Radios und Plattenspieler und deren Bedeutung für die U-Kultur im Laufe der Zeit] gegeben, leider sei auch dieser Plan im Gefolge der erwähnten Insolvenz gescheitert.
Die Exponate würden zum Teil bei diversen Produktionen verwertet.
2002 seien die Exponate mit den Anschaffungskosten bewertet worden. Es habe auch lange gedauert, bis der Wert jedes Exponats festgestanden und die Bewertung abgeschlossen gewesen sei.
Die Amtsvertreterin hielt dem Geschäftsführer vor, dass man schon im Jahr 2002 andere Werte nehmen hätte müssen, habe es sich doch zum Teil um Objekte gehandelt, die schon damals 20 Jahre alt gewesen seien. Die damalige Einbringung sei nicht durch eine Betriebsprüfung beurteilt worden.
Es seien Gegenstände, die damals schon verlustträchtig waren, aus dem Privatvermögen in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingebracht worden; dieser Verlust sei in die betriebliche Sphäre überwälzt worden.
Die steuerliche Vertreterin verwies nochmals darauf, dass im Rahmen der Gesetze agiert worden sei, ohne dass ein steuerlicher Vorteil entstanden sei. Der Geschäftsführer bestritt, dass man die Bewertung für 2002 aus heutiger Sicht in einer Rückschau durchführen könne, und fügte hinzu, dass die Bewertung zum damaligen Wissensstand gesetzeskonform durchgeführt worden sei.
Abschließend erfolgte die Verkündung des Beschlusses durch den Vorsitzenden, dass die Entscheidung der schriftlichen Ausfertigung vorbehalten bleibe.
Über die Beschwerde wurde erwogen:
Sachverhaltsmäßig steht fest, dass für die Bf. eine das Anlagevermögen betreffende Teilwertabschreibung in Höhe von 592.125 € als Betriebsausgabe geltend gemacht worden ist. Trotz abgabenbehördlicher Aufforderung vom 19. Mai 2011 [und Fristverlängerung bis 24. November 2011], die Wertminderung der in Rede stehenden Sammlung durch ein Gutachten nachzuweisen, hat die Bf. der belangten Behörde kein Gutachten betreffend die Ermittlung der Wertminderung der Kunst- und Antiquitätensammlung in Höhe von 592.125 € vorgelegt.
Seitens der beschwerdeführenden Partei wird die Notwendigkeit der Teilwertabschreibung damit begründet, dass sich der Marktwert der in Rede stehenden Sammlung massiv verringert habe, wobei der Wertverlust in Zusammenhang mit dem allgemeinen Preisverfall durch den weltweiten Internethandel mit Gegenständen der Bf. und mit der vorherrschenden Wirtschaftskrise in Europa und den USA stehe. Dass die Abwertung durch die Geschäftsführung abgeschätzt worden sei und eine Bestandsaufnahme der Sammlung derzeit gemacht werde, war dem Schreiben der Bf. vom 28. April 2011 zu entnehmen.
In der Beilage zur Beschwerde wurde eine Aufgliederung der Teilwertabschreibung in Höhe von 592.125 € in die Gruppen 1. Afrika (64.610 €), 2. Asien (141.730 €), 3. Australien (1.800 €), 4. Bilder Eigenproduktionen (290 €), 5. Bilder Film (9.120 €), 6. Bilder international (30.045 €), 7. Bilder Musik (32.918 €), 8. Bilder Österreich (20.240 €), 9. Email-Schilder (13.240 €), 10. Haiti (6.870 €), 11. International (80.995 €), 12. Österreich (37.120 €), 13. Südamerika (800 €), 14. Tonträger (53.973 €) und 15. Toys (27.300 €) übermittelt. Für jede Gruppe wurde eine Liste mit Angabe jedes einzelnen der der Gruppe zugeordneten Kunstgegenstände samt Geldwert in Euro vorgelegt.
Die Liste der Gegenstände aus Afrika umfasst folgende Objekte:
| eine weibliche Holzfigur-600 €
| Hocker-580 €
| Nordafrikanische Textilie- 375 €
| Schildwappen-2.200 €
| eine Dose mit Krokodil, Holz-300 €
| dreibeiniger Hocker Holz- 580 €
| Elefantenmaske- 1.100 €
| Skulptur - 1.500 €
| ein Sandsteinobjekt-2.200 €
| Hocker-580 €
| Holzkrug-150 €
| stilisierte Schlange-4.800 €
| eine Seidendecke-1.100 €
| vierbeiniger Hocke-580 €
| Stilisierter Tierkopf mit Hörnern Holz bemalt- 2.200 €
| Vogelmaske-2.180 €
| eine Gesichtsmaske-3.600 €
| Holzrelief-1.100 €
| Raphiagewebe-870 €
| Maske mit Hörnern-1.820 €
| ein Häuptlingsthron "asipim"-2.550 €
| IBO-Tanzaufsatz Holz- 3.300 €
| Raphiagewebe-870 €
| Tanzmaske-1.460 €
| eine Skulptur Pärchen-1.450 €
| Couscous-Schale Keramik-1.000 €
| Raphiagewebe-870 €
| Kamelgestell-1.450 €
| Reiter auf Esel (Holz)-1.100 €
| Häuptlingsstuhl der Batschokwe-4.360 €
| Zwei kleine Skulpturen, Ton,-1.800 €
| Holzskulptur-3.600 €
| eine Trommel-220 €
| Nordafrik. Textilie-375 €
| Tiermaske mit Hörnern, Holz-2.200 €
| Blechgefäß mit arab. Schriftzeichen-730
| ein paar alte Körbe-180 €
| Nordafrik. Textilie-375 €
| Schnabeltiermaske Holz-2.200 €
| Figur 1-1.450 €
| ein neunbeiniger Hocker (Holz)-580 €
| Nordafrik. Textilie-375 €
| Maske mit drei weiblichen Figuren als Aufsatz Holz -2.250 €
| Figur 2- 1-450 €
Die Liste der Gegenstände aus Asien beinhaltet folgende Objekte:
| Tonpferd Han-Dynastie-12.500 €
| zwei Thronende auf einem Stuhl Eisen- 730 €
| Tempelwagen mit Fahrer Eisen-450 €
| Architekturelemente- 2.200 €
| quadratische Vase "FANGHU"-2.900
| Pferd mit bewaffnetem Reiter- 730 €
| Japanische Elfenbeinfigur-1.500 €
| Indische Holzbank- 2.200 €
| indischer zweitüriger Schrank-1.450
| Japanischer Elfenbeinphallus bemalt mit erotischer Szene -2.550 €
| Buddhastatue Metall-6.550 €
| Dhokra-Schaukel- 4.750 €
| Paar Enten Holz Messing-300 €
| Mann und Frau Eisen - 1.100 €
| Buddha Holz-25.500 €
| Vase - 1.100 €
| Diverse Elefanten Messing-150 €
| Laterne - 220 €
| Polynesische weibliche Figur
Holz bemalt - 2.200 €
| chinesische Geldkommode- 3.300 €
| Indische Schnitzarbeit- 2.550 €
| Reiter auf Fisch Eisen- 730 €
| Polynesische weibliche Figur Holz bemalt- 2.200 €
| Großer Ratanacosin Buddha- 8.800 €
| antiker Getreidespeicher Ton- 2.000 €
| Elefant auf Rädern- 360 €
| tantrisches Fruchtbarkeitssymbol Marmor- 2.200 €
| Paar Marmorhände-2.900
| Relief Stein- 2.550 €
| Tischchen- 1.100 €
| Phallus Marmor- 2.200 €
| Indischer Teaktisch- 2.900 €
| tibetanische Gottheit auf Stier- 2.200 €
| Pferdewagen Holz geschnitzt-360 €
| 4 indische Eisenstühle mit Tierdarstellungen an der Rückenlehne- 880 €
| Couchtisch Holz mit Metalleinlagen 1.800 €
| Heiligenfigur Bronze- 3.600 €
| indischer zweitüriger Kasten- 1.100 €
| sitzende männliche Figur mit Krone- 580 €
| Indisches Gitter- 4.400 €
| Indische Statue Mutter mit Kind Holz bemalt- 4.900 €
| große Ahnenfigur- 5.800 €
| sitzende weibliche Figur mit Fisch- 580 €
| 2 indische Steinleuchten 1.000 €
| Indische Giebeltruhe Holz- 1.500 €
| runder Tisch mit vier Beinen und einem Metallgeflecht- 1.100 €
| indische bemalte Seide- 510 €
| Indische Truhe 1.500 €
| Emu mit Reiter-440 €
| chinesischer Pferdekopf Terracotta- 2.900 €
| Decke- 2.550 €
|
| Lebensrad Eisen- 500 €
| Büffel mit Reiter, Eisen- 360 €
| diverse Messingfiguren- 300 €
|
Die Liste der Gegenstände aus Australien besteht aus zwei Objekte: a) Unbekannter Künstler, Holzrinde bemalt (1.000 €), b) Holzrinde bemalt (800).
Die Bilderliste betreffend A-Produktionen weist folgende Objekte, von denen jedes einzelne mit 10 € bewertet worden ist, aus:
| BAP Poster
| Rory Gallagher Poster
| Moses und Aron Poster, 4x vorhanden
| Rammstein,
1x gerahmt, 5x Poster
| Harald Schmidt poster
| The Beatles
| Herbert Grönemeyer Live Video, 1 x gerahmt, 3 Poster
| Marius Müller Westernhagen, 1x gerahmt, 9x Poster.
| Rock Film Circus ungerahmt
| Die Soldaten Poster
| DoRo
| Herbert Grönemeyer LiveVideo
|
Marius Müller Westernhagen,
1x gerahmt, 2x Poster.
| The Rolling Stones,
1x gerahmt, 39xPoster
| Rod Stewart Poster
| DoRo
|
Jedermann Poster
2x vorhanden
| Othello Poster
2x vorhanden
| The Rolling Stones,
1x gerahmt, 88x Poster
| Sunshine Superman Poster
36x vorhanden
| DoRo
| Konzertplakat Festival HipHop Poster, 12x vorh., davon 1x sign.
| Pink Floyd Poster
| The Rolling Stones, Poster
| Watzmann Live Poster
| Eigenproduktion
| Bob Marley Poster
| Max Raabe & Palast Orchester; Poster
| Ruhr Triennale, Poster, 2x vorh.
|
Die Bilderliste betreffend Film umfasst folgende Objekte:
| Apocalypse now Poster-20 €
| The Duke wore Jeans Poster- 30 €
| Just for fun Poster- 30 €
| Seaside swingers Poster- 20 €
| Apocalypse now 2 Poster- 20 €
| Enter the Dragon Bruce Lee- 800 €
| King Kong Poster- 20 €
| Sensations- 20 €
| Bambi- 20 €
| Farah Fawcett Poster- 10 €
| King Kong und die weiße Frau- 20 €
| Don Siegel Poster--20 €
| Barbarella-20 €
| Female Trouble Poster-50 €
| Bruce Lee Poster- 10 €
| Sin City I- 10 €
| La Belle et la Bete- 1.500 €
| Get yourself a college Girl Poster- -50 €
| The man who fell to earth Poster- 20 €
| Sin City 2 Poster- 10 €
| Breakfast at Tiffany´s- 1.500 €
| Giganten Poster-50 €
| Metropolis- 50 €
| Sin City 3 Poster- 10 €
| Bullitt- 800 €
| The Girl can´t help it- 800 €
| Mudhoney- 20 €
| Sin City 4 Poster- 10 €
| Can´t stop the Music
Village People- 50 €
| The Girl can´t help it Poster--50 €
| Murder by Television- 2.000 €
| Sissi, die junge Kaiserin- 50 €
| The Captive Female-20 €
| Good times Poster-20 €
| Pulp fiction- 50 €
| Titanic Poster- 20 €
| Citizen Kane
1 Poster beidseitig- 20 €
| Herman´s hermits hold on! Poster-20 €
| Reservoir dogs- 20 €
| Top hat- 100 €
| Citizen Kane 2 Poster beidseitig- 20 €
| Hubba Hubba Poster- 10 €
| Die Satansweiber von Tittfeld- 30 €
| Two-Jane blacktop- 100 €
| Don´t knock the rock Poster- 20 €
| Hurra: Die Rattles kommen- 80 €
| Saturday night fever- 20 €
| Les Vacances de M. Hulot Jaques Tati- 200 €
| Don´t knock the twist Poster- 30 €
| Jazz on a summertime Louis Armstrong- 200 €
| Schlagerraketen- 30 €
| When the Boys meet the girls-20 €
Die Bilderliste betreffend International setzt sich aus folgenden Objekten zusammen:
| zwei Farbdrucke/Papier - a 150 €
| Kunststoff-Relief bemalt- 5.000 €
| Farblithographie- 3.000 €
| Chris Brown-Öl/Leinwand- 2.000 €
| A.R. Penck- 3 Siebdrucke/Papier- einer 800 € die anderen a 500 €
| Christo Javacheff- Wrapped Reichstag Offset- 100 €
| Mickey Mouse und Lenin Zeichnung/ Papier- 100 €
| Paul Roberts-Öl/Leinwand- 1.200 €
| Ohne Titel- 100 €
| Farbfoto- 100 €
| 2 Farbkopien kaschiert- a 20 €
| Leuchtkastenbild- 20 €
| Juan Miro ohne Titel Farbstifte/Papier- 2.000 €
| Pablo Picasso Lithographie- 800 €
| Marc Chagall Farblithographie- 1.200 €
| Marc Chagall Farblithographie unsigniert- 1.200 €
| Christo Javacheff Photo/Karton zweiteilig- 800 €
| Pablo Picasso - Vier Radierungen a 500 €
| Pablo Picasso- Farblithographie- 300 €
| Farblithographie- 200 €
| Indische Hinterglasmalerei Nr.1 bis 8 - a 30 €
| Jan Henderiks Geld und Liebe
4 Bilder mit je 6 Farblithos- 2.000 €
| Steve Kaufman Elvis I und II jeweils vier Siebdrucke- 2.000 €
| zwei Farbreproduktion- a 30 €
| Michael Heizer- 40 €
| Gottfried Helnwein Poster-20 €
| People & landscape Poster- 10 €
| Originaldruck Poster- 80 €
| Roger Dean Poster- 20 €
| Asiatisches Pin-up Motiv 1 bis 4 a 100 €
| Keith Haring ohne Titel Farblithographie - 30 €
| Keith Haring Playboy - 30 €
| Roy Lichtenstein- 20 €
| Zirkus Roncalli original Poster- 30 €
| Zirkus Roncalli Poster- 20 €
| Politisches Plakat Poster- 20 €
| Che Guevara- 100 €
| Poster- 20 €
| Werbeplakat Poster- 200 €
| Werbeplakat- 100 €
| Urgent! Aufdruck auf Papier inkl. Rahmen- 100 €
| Unbek. Künstler- Zirkuspferd- 200 €
| 10 Jahre DoRo- 30 €
| Jan Worst ohne Titel- 150 €
| 55 x 73cm- 30 €
| 48 x 60 cm-30 €
| 30 x 38 cm (4 Exemplare)- a 20 €
| 43 x 43 cm- 100 €
| 37 x 50 cm- 50 €
| 29 x 69 cm -20 €
| 37 x 43 cm-20 €
| 31 x 45 cm- 20 €
| 62 x 72 cm- 30 €
| 62 x 75 cm- 30 €
| 58 x 112 cm-20 €
| 99 x 109 cm - 300 €
| 34 x 95 cm- 150 €
| 62 x 226 cm- 150 €
| 29 x 245 cm- 200 €
| 22 x 28 cm - 30 €
| Vexierbild Ansicht 1 bis 2 - a 20 €
| 34 x 41 cm- 20 €
| 62 x 129cm- 20 €
| 57 x 98 cm- 20 €
| 41 x 51 cm- 20 €
| 28 x 45 cm- 15 €
| 64 x 128 cm- 80 €
| 50 x 73cm - 20 €
| 70 x 100cm- 20 €
| 87 x 130cm - 30 €
| 62 x 86cm (2 Exemplare) a 50 €
| 7 Bilder ungerahmt - 3 Bilder a 10 €, 4 Bilder a 30 €
| Sechs Poster- 5 Poster a 10 €, ein Poster 20 €
Die Bilderliste betreffend Musik enthält folgende Objekte:
| Arena Poster 20 €/95€/5x 120€
| 1 Arena Poster (2 x vorh.)- 120 €
| 1 Arena Poster (4 x vorh.)- 120 €
| Joan Baez Poster (3x vorh.) - 95 €
| The Beatles drei Poster 380 €/190 €/190 €
| The Beatles- 360 €
| The Beatles A hard day´s night Poster- 380 €
| The Beatles At Shea Stadium Poster
(10x vorh:)- 200 €
| The Beatles Beatlemania Poster
(3x vorhanden)- 200 €
| The Beatles Help - 1.800 €
| The Beatles Les Beatles - 1.500 €
| The Beatles Magical mystery tour Poster (5x vorhanden)- 80 €
| The Beatles Tapete-150 €
| The Beatles Yellow Submarine- 1.500 €
| James Brown- 370 €
| Spencer Davis Group- 200 €
| Donovan Poster- 100 €
| Bob Dylan- 194 €
| Bob Dylan 4 Poster 190 €/ 20 €/ 45 €/ 800 €
| Bob Dylan Don´t look back- 800 €
| Bob Dylan psychedelisches Plakat Original 60er- 300 €
| John Fogerty drei Poster: 30 €/95 €/95 €
| Grammy Awards P. (4x vorh)- 45 €
| Nina Hagen- 200 €
| Jimi Hendrix - 730 €
| Jimi Hendrix 60er- 770 €
| John Lee Hooker- 200 €
| Kiss- 388 €
| Kiss Poster (2x vorhanden) - 285 €
| Kiss - 380 €
| Konzertplakat 3 days of peace and Music -800 €
| 5 Konzertplakate - 360 €/370 €/370 €/ 360 €/360 €
| Konzertplakat Isle of Wight Festival Poster- 200 €
| Konzertplakat Star-Club Poster- 145 €
| Konzertplakat Wembley Stadium Poster- 380 €
| Led Zeppelin- 285 €
| Lena Lovich Poster- 288 €
| Madonna Poster (4x vorh.)- 30 €
| Metallica- 388 €
| Montreux Jazz Festival 1982- 580 €
| Pop-Poster Poster- 95 €
| Elvis 107x109 cm.- 400 €
| Elvis 50 x 70cm- 550 €
| 3x Elvis Presley Poster a 360 €
| Elvis 2 Emailschilder a 530 €
| Elvis Presley original Poster- 190 €
| Elvis Presley Rolling Stone Magazine- 730 €
| Queen - 200 €
| Queen Concert for Aids awareness mit Autogrammen- 1.500 €
| The Rolling Stones 2 Poster- a 190 €
| 2 x The Rolling Stones -770 €/ 200 €
| The Rolling Stones Bravo Konzertplakat- 300 €
| The Rolling Stones Litho ungerahmt Voodoo Lounge- 475 €
| The Rolling Stones Litho ungerahmt, It´s only Rock´N´Roll- 475 €
| The Rolling Stones Litho ungerahmt Sticky Fingers- 475 €
| The Rolling Stones, Litho ungerahmt, Under cover - 475 €
| The Rolling Stones Litho ungerahmt Some Girls - 475 €
| The Rolling Stones Litho ungerahmt Exile on Main Street- 475 €
| The Rolling Stones Rock documentaries signed - 200
| The Rolling Stones
Trick or treat Poster- 200
| David Lee Roth P. (4x vorh.) - 150 €
| Walker Brothers- 200 €
| The Who- 575 €
| The Who Poster- 730 €
| Woodstock- 770 €
| Woodstock Poster- 380 €
| The Yardbirds- 200 €
| Frank Zappa- 30 €
| Frank Zappa Poster (2x vorhanden) - 45 €
Die Bilderliste betreffend Österreich beinhaltet folgende Objekte:
| Papierplakat Persil - 730 €
| Arnulf Rainer Fanny Elsler- 1.200 €
| ohne Titel (Spielzeug) ungerahmt- 580 €
| Hans Staudacher
2 Bilder ohne Titel a 2.000 €
| Johann Hauser - Hai Buntstift/ Papier- 1.500 €
| Johann Hauser Buntstift/ Papier- 1.500 €
| Linolschnitt in drei Farben- 150 €
| Arnold Schmidt Figur Radierung - 750 €
| August Walla Radierung- 600 €
| Johann Hauser Echse Radierung- 600 €
| Othmar Tschirtner kleine Menschen Tusche/Papier - 1.100 €
| Johann Fischer Blei- und Farbstift/Papier- 1.800 €
| unbekannter Künstler Öl/Collage/Holz- 600 €
| Kupferstich - 220 €
| 70x100 cm - 100 €
| 13x22cm (2 Objekte) a 30 €
| 30x40 cm- 20 €
| 38x48 cm- 20 €
| 28 x 36cm- 30 €
| 36x28 cm- 30 €
| 19 x 67cm- 80 €
| 2 Obj. je 41x47cm a 200 €
| 38x53cm - 150 €
| 31x41 cm - 30 €
| 41x 42cm - 80 €
| 52 x 77cm - 150 €
| 7 Objekte von Berthold Schieferer 56x66cm - a 200 €
| 11 Objekte von Berthold Schieferer 76x106cm - 9 Obj. a 200 €, 2 Obj. a 40 €,
| 10 Fotos ungerahmt a 40 €
| Poster 3x vorhanden- 20 €
| Manfred Deix Poster - 20 €
|
Die Liste betreffend Email-Schilder umfasst 52 Schilder, davon ein Micky Maus-, ein Coca Cola-, ein Form-, ein Persil-, ein Cinzano- und ein Pezschild. Die weiteren Gegenstände sind sechs Schaufenstertafeln, ein Glasschild in Glaskasten, "Achtung Staatsgrenze", "Eichamt", ein Glasschild, ein Schild, ein Schriftbild mit Emaillierung, neun emaillierte Hinweisschilder, zwei Emailplakate, ein Hinweisschild aus Glas, ein Hinterglas- und ein Verkehrsschild. Die Summe der in den Einzelpositionen angeführten Beträge wurde mit 13.240 € erklärt.
Die Liste der Gegenstände aus Haiti besteht aus folgenden Objekten:
| 3 Voodoo Kreuze 20€/40€/ 40 €
| 1 Voodoo Flasche - 20 €
| Voodoo Brautpaar als Tod-40 €
| Voodoo Sarg- 40 €
| Voodoo Thron mit zwei Puppen- 250 €
| Voodoo Bühne mit Meeresjungfrau- 250 €
| Voodoo Altar- 260 €
| Voodoo Rassel- 20 €
| Voodoo-Puppe mit Flasche- 260 €
| Voodoo Puppe auf Thron mit Spiegel und Krone- 260 €
| Haiti Barbiepuppe mit Spieluhr- 110 €
| Voodoo-Priester-0 €
| Voodoo-Objekt-40 €
| Voodoo-Flasche mit rotem Sarg- 60 €
| Voodoo-Flasche mit schwarzem Sarg- 60 €
| Voodoo-Flasche mit Puppe- 70
| Voodoo-Flasche mit schwarzer Puppe - 70 €
| 2 Voodoo-Flaschen a 70 €
| Voodoo
2 Zeremonienstäbe a 220 €
| 6 Voodoo-Textilien a 730 €
Die Liste der Gegenstände international weist folgende Objekte aus:
| Paar Wandappliken Chrom-1.100€
| Bob Kliss- 360€
| Maria Grazia Rosin: a) Glas- Vasenobjekt [730€]; b) Glas Rakete mit Füßen [580€]
| Flamingo-Gruppe Papiermache, rosa bemalt- 300€
| Vase Nr. 1 bis 4 - 290€/290€/200€/200€
| Glaskelch-900€
| ein Paar Kerzenständer rotes und grünes Glas-900€
| Afrikaner Sparbüchse aus Gusseisen- 100€
| Madonna Kunststoff-110€
| Christus Kunststoff-110€
| nackte Tänzerin mit Leoparden Keramik- 50€
| Chirurgenduo Keramik-20€
| indische Frau auf Altar Keramik- 20€
| Katzensparbüchse Keramik-10€
| Lenin Metall-10€
| Josef Keramik-20€
| Maria Keramik-20€
| Madonna vor Muscheldekor Plastik- 20€
| Turnerinnen Keramik- 30€
| 2 Aschenbecher -15/20€
| Las Vegas Reklametafel Plastik-20€
| Faust Plastik-20€
| Buddha auf Fisch Plastik-20€
| Glaskugel mit Blume-20€
| Plattenspieler Keramik-20€
| Räucherstäbchenhalter Keramik-20€
| Bleistiftspitzer Batman-20€
| Filmklappe Keramik-20€
| Buddha mit Handy Plastik-20€
| Kamera Keramik-20€
| Freiheitsstatue Plastik-20€
| Madonna unter Glas Plastik-20€
| Sparbüchse Jesus Metall- 10€
| Sparbüchse Waschmaschine Plastik-20€
| Krippe Alufolie-20€
| Fernseher mit Klickbildern Plastik 3 Stk.- 10€
| Affe Plastik und Filz- 10€
| Kugel "Iron Ball Collection" Metall 2.Stk.- 10 €
| Nixon Badge Metall- 10€
| Badge Metall-20€
| Kondom2 Stk.- 20€
| Feuerzeug "Mao" Metall-20€
| Mundharmonika-20€
| Vexierbilder zum Anstecken 3 Stk. 20 €
| Leuchtkasten "Torpedo" Metall- 50€
| Schnurrbärte-Set unter Plexi-20€
| Schokoriegel (Schachtel)-20€
| Nudeln "UFO"--20€
| Kiste in Gitarrenform Holz- 200€
| Gitarre "Beatles"-100€
| Teller "Beatles"-50€
| 2x Badge "Beatles"-a 20€
| Trinkbecher "Beatles"-20€
| Häferl "Beatles"-20€
| Jausenkoffer "Bee Gees"-30€
| Radio "Bee Gees" (Verpackung, Radio)- 30€
| Celebriducks "Kiss" (Verpackung")-50€
| 3 Elvis-Spieluhren- 150€/150€/100€
| 4 Elvis-Statuetten
110€/110€/110€/100€
| Elvis-Statuette 1984- 220€
| Elvis-Statuette in Glaskugel mit Originalverpackung-80€
| Elvis-Statuette unter Plexiglas- 150€
| Elvis-Spielkarten 1- 120€
Elvis-Spielkarten 2- 100€
| Elvis-Gürtelschnalle- 100€
| Elvis-Driver License 4 Stk.- 120€
| Elvis-Sonnenbrille 1 - 150€
Elvis-Sonnenbrille 2 - 80€
| Elvis-Puppe mit Saugnapf-100€
| Elvis Schlüsselanhänger Kamera - 100€
| Elvis Taschenmesser- 100€
| Elvis-Schlüsselanhänger Herz 2 Stück -100€
| 4 Elvis-Badge- 80€/30€/80€/ 80€
| Elvis-Aschenbecher-100€
| Elvis-Teller-150€
| Elvis Konzertdeco-1.000€
| Elvis Autogramm-1.250€
| Paar Elvis-Büsten Kunststoff-480€
| Rokoko-Vitrine Elvis-The King Metall bemalt, mit Strass besetzt- 2.000€
| Wasserspender-1.820€
| Kaugummiautomat in Raketenform Northwestern Saturn 2000-1.500€
| Kondom Automat-290€
| Megaphon-150€
| Neonreklame-300€
| Anna-Maria Ekstrand Assemblage mit Barbiepuppen, Hasen, rosa Federn und Plastikblumen-200€
| Wandbehang aus Bast-800€
| Briefmarkensatz-100€
| Illustrierte Sittengeschichte- 360€
| Geschichte der erotischen Kunst-110€
| Girl Scout Calendar Jahre 1956-1959,1962 und 1963, insg. 6 Stk.-150€
| Bücher u. Fachzeitschriften über 1200 Titel bzw.Fachzeitschriften Jahrgänge- 29.000€
| Zeitschriftenkonvolut 60er Jahre- 950€
| Life-Magazine The Stones are rolling again 14.7.1972- 350€
| Life-Magazine Mad new world of Batman, Superman and the Marquis de Sade 11.3.1966- 350€
| Life-Magazine The Beatles 28.8.1964- 350€
| Life-Magazine Cassius Clay 6.03.1964- 350€
| Life-Magazine The Jackson Five with Mom and Pop 24.9.1971- 350€
| Life-Magazine Sinatra opens up 23.4.1965- 350€
| Life-Magazine Picasso Special double issue, two in one issue, Vol.65
26.,27.12.1968- 500€
| Visionaire Nr. 27 "Movement" limited Edition, no.524 von 6.000- 430€
| Mario Testino Visionaire Nr.22 "Chic" limited Edition, no 399 und 788 von 5.000, insg., 2 Stk., sold out.- 430€
| Visionaire Nr.23 - 430€
| Visionaire Nr.21- 430€
| Visionaire Nr.26-430€
| Visionaire Nr.28 -430€
| Visionaire Nr.19 - 430€
| Visionaire Nr.25- 430€
| Visionaire Nr.20 -430€
| Life Special Edition Woodstock Music Festival 1969-450€
| Eintrittskarten zu Woodstock 2 Stk. Programmheft zu Woodstock bzw. 3 days of peace & Music-870€
| Queen Welttournee-Programmheft mit Autogrammen-730€
| The Rolling Stones Programmheft mit Autogrammen-730€
| The Beatles BRAVO-Bildband Das sind die Beatles-360€
| Programmheft-360€
| Aspen Magazine Now Aspen in an all new fab- 1.820€
| Blauer Plastikkoffer mit Zippverschluss Autogramm von Andy Warhol auf Kofferinnenseite-730€
| The Rolling Stones Photographie Autogrammzettel -1000€
| Autogramm von Eric Clapton, Gitarrenabdeckung mit Autogramm von Eric Clapton-340€
| The Beachboys Autogrammkarte-510€
| Sammlung von Popkultur-DVDs Schwerpunkt Musik und Musikfilm mehr als 500 Stück-9.650€
| Zeitungsständer Glas drehbar-800€
| Rote Ledersitzbank- 1000€
| Buick Le Sabre Exclusive Convertible 74- 4000€
|
super 8mm-Filme: The day the earth stood still; E.A. Poe, The raven; Rodan The flying monster; Trog; When Dinosaurs ruled the earth; Zippi the chimp; Monster that challenged the world; Earth vs. the flying saucers; It came from outer space - 360€
Die Liste der Gegenstände aus Österreich beinhaltet folgende Objekte:
| Sitzende Afrikanerin Porzellanguss- 150€
| Schwebender Barockputto Holz- 800€
| Zwei Puttoköpfe Holz- 200€
| Zinnkrug mit Deckel-430€
| Mörser Messing- 500€
| Vase- 500€
| Paar Kerzenleuchter Messing-300€
| Metalldose-70€
| Schokoladendose- 150€
| Metalldose - 70€
| 5 Werbefiguren- 2.900€/2.200€/ 2.200€/ 2.550€/2.900€
| Tischventilator- 110€
| Tischventilator Modell um 1960 Kunststoff- 110€
| Transistorradio- 110€
| Zwei kleine Kofferradios- 70€
| Kleiner Tischradio-110€
| Taschenradio- 220€
| Feldradio- 730€
| tragbarer Radio-Pop Tone- 40€
| Radioapparat Philetta-150€
| Tischuhr- 150€
| Radio Excelsior-52- 1.500€
| Kapsch Radio-Phono-Apparat Chorale- 1.450€
| Siemens Fernsehapparat-730€
| JVC NIVICO Kugel-Fernseher - 580€
| Heinz vegetable soup-70€
| Tischmikrophon- 300€
| roter Damenrollschuh-110€
| Shell Insektizidpumpe Blech bemalt- 360€
| Leder Reisetasche- 580€
| Glastreppe für Wandbefestigung - 500€
| Friseur Vitrine- 1.000€
| Lustige Hauskapelle- 800€
| Anrichte- 1.000€
| Sofa Spirale- 800€
| volkstümlicher Holz 5 Stk., Hocker- 200€
| Hochlehner mit blauem Samtbezug insg. 10 Stk.,-800€
| Kasten- 1.000€
| Paar Stühle- 800€
| Paar Sessel- 2.000€
| Sitzbank- 1.500€
| Bauerntisch- 500€
| Sockeltruhe Holz- 500€
| 2 Lampen 580€/1.740€
Die Liste der Gegenstände aus Südamerika besteht aus einem einzigen Objekt, nämlich der "Federkrone" - 800 €.
Die Liste der Tonträger enthält folgende Objekte:
| Sammlung von VHS Kassetten Popkultur und Musikschwerpunkt über 500 Stück- 2.420 €
| CD Sammlung mit 2800 Stück; Schwerpunkt: Geschichte der Popmusik von den Anfängen bis heute - 28.000 €
| Platten: Vinyl-Platten-Sammlung mit 800 Stück, Schwerpunkt: Geschichte der Popmusik von den Anfängen bis heute- 8.000 €
| Bob Dylan The times they are changin´-70 €
| Bob Dylan Life sentence - 70 €
|
We shall overcome/ the march on Washington- 730 €
| Harry Belafonte The midnight Special 730 €
|
Bleecker and MacDougal Platten -
730 €
| The Beatles She loves you Single-1.010 €
| The Rolling Stones Time is on my side 2 Singles 730 €
| Elvis Presley Heartbreak Hotel Single 730 €
| Bob Dylan Positively 4th Street Single 730 €
| Bob Dylan Nashville Skyline signed- 315 €
| CSNY Deja vu signed-260 €
| Mick Jagger She´s the Boss signed- 310 €
|
Queen A night at the opera signed- 334 €
| Bruce Springsteen Born in the U.S.A. signed- 364 €
| Kiss Dynasty signed- 580 €
| Madonna Like a Virgin signed 1.010 €
| The Rolling Stones Tattoo you signed-950 €
| The Velvet Underground & Nico signed- 1.010 €
| Queen One Vision signed- 1.400 €
| Bob Dylan signed-950 €
| Cream Fresh cream signed - 170 €
| Queen signed- 360 €
|
3 x Picture record von Vogue a 220€
| 3 gerahmte Schlallplatten - 1.350 €
Die Spielzeugliste umfasst folgende Objekte:
| Roboter - 100 €
| Video Robot - 110 €
| TV Robot - 220 €
| Spielzeugroboter 1985 - 440 €
| Roboter aus grauem Blech - 730 €
| Blech-Roboter 2 Stk. 1.460 €
|
Video Robot metallic-blauer Blechroboter- 280 €
| Blechroboter mit roten Füßen -1.020 €
| Blechroboter mit Füßen aus dunkelgrauem Kunststoff- 860 €
| TV Robot Spielzeugroboter - 360 €
| schwarzer Blechroboter - 440 €
| Spielzeug-Roboter Blech - 280 €
| Horikawa Roboter graues Blech 2 Stk. 1.020 €
| Spielzeug-Roboter Blech mit Kunststoff 280 €
| Horikawa Roto-Robot Blech und Kunststoff 360 €
| Spielzeugroboter braunes Blech 280 €
| Spielzeugroboter Blech - 440 €
|
6 Roboter Blech 3x 400 €, 520 €, 2x 360 €
| Roboter Kunststoff und Metall 480 €
| Robot-Controll Blech- 220 €
| Spaceman graues Blech 440 €
|
2 x Spielzeug Astronaut Blech - 440 €; 580 €
| Spielzeug Astronaut Plastik - 280 €
| Rocket Apollo 1000 Blech
2 Stk. - 360 €
| 3 x Spielzeug Rakete Blech- 330 €, 260 €, 200 €
| Spielzeug Rakete Blech
3 Stück 200 €
|
3x Spielzeug Raumfahrzeug Blech 220 €, 260 €, 230 €
| Spielzeug Raumfahrzeug Blech mit Kunststoffteilen 2 Stk. 520 €
| Universe Car Blech - 260 €
| Moon Detector Blech- 440 €
| Atomic Rocket Blech-220 €
| Spielzeugrakete Rocket Racer Blech - 180 €
| Spielzeugrakete Super Jet Blech - 200 €
| Spielzeugrakete no.7 Blech - 230 €
| Spielzeugrakete Apollo Blech - 200 €
| Spielzeugrakete Moon Rocket Blech- 250 €
| Raketenfahrzeug "Space Capsule" Blechn und Kunststoff- 180 €
|
Raketenfahrzeug "Apollo" Blech und Kunststoff- 200 €
| Blechspielzeug Weltraumauto - 150 €
| Weltraumspielzeug Blech mit Kunststoffteilen 2 Stk. - 360 €
| uhrwerkbetriebenes Blechspielzeug - 180 €
| Blech-Weltraumspielzeug - 140 €
| Weltraumfahrzeug Blech- 180 €
| Raumfahrzeug Blech- 180 €
| Raumfahrzeug Kunststoff- 290 €
| Spielzeug-Space-Scooter Blech- 280 €
| Spielzeug-Space-Patroler Blech - 440 €
| Spielzeug Raumschiff Blech- 290 €
| Roboter auf Raupenfahrzeug Blechspielzeug-660 €
| Panzerfahrzeug-110 €
| Rotes Cabriolet-290
| Spielzeug Polizeiauto-290 €
| Schwarzes Spielzeugauto- 290 €
| Tipp & Co Rennwagen-220 €
| Silberner Mercedes Blechmodellauto- 360 €
| Blechauto mit Fahrer-360 €
| Spielzeug Sportauto hellblaues Blech- 220 €
| Speed Racer Blech-440 €
| Blechspielzeug- 280 €
| Blechspielzeug Automobil-580 €
| Spielzeug-Automobil Blech-700 €
| Spielzeug- Automobil "Ambulance" Blech- 50 €
| Spielzeug- Automobil "Flower Power" Blech 80 €
|
Spielzeug- Automobil "Betty Boop" Blech- 50 €
|
Spielzeug- Automobil "Fire Engine" Blech- 90 €
| Spielzeug- Automobil "VW Käfer" Plastik 70 €
|
Spielzeug- Automobil "Charlie´s Angels" Plastik Modellbausatz, Auto nicht zusammengebaut (Verpackung) 70 €
| Spielzeug-Pandabär mit Trommel- 220 €
| Spielzeug-Clowns auf Rad-290 €
| Spielzeug-Clowns auf Tretroller - 220 €
| The Rolley Clock I & 2- a 150 €
|
Spielzeugfigur "Gunman" Plastik 40 €
| Target Set "Charlie´s Angels"- 50 €
| Hai Plastik- 50 €
| Angry Nun Plastik- 50 €
| Penis Plastik- 40 €
| 2 Dinosaurier a 40 €
Für die belangte Behörde verschafften die vorgelegten Übersichten nicht Gewissheit über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die begehrte Teilwertabschreibung
Rechtslage
Nach § 6 Z.1 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988 in der Fassung des BGBl. I Nr. 99/2007 gilt für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter des ABNUTZBAREN Anlagevermögens, dass ABNUTZBARES Anlagevermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Absetzung für Abnutzung nach den §§ 7 und 8, anzusetzen ist. Bei Land- und Forstwirten und bei Gewerbetreibenden gilt der Firmenwert als abnutzbares Anlagevermögen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Teilwert ist der Betrag, den der Erwerber des ganzen Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. Bei Wirtschaftsgütern, die bereits am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres zum Anlagevermögen gehört haben, darf der Bilanzansatz, abgesehen von den Fällen der Z 13, nicht über den letzten Bilanzansatz hinausgehen.
Nach § 6 Z.2 a) des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988 in der Fassung des BGBl. I Nr. 99/2007 gilt für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter des nicht abnutzbaren Anlagevermögens und Umlaufvermögens, dass NICHT ABNUTZBARES Anlagevermögen und Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen sind. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Bei Wirtschaftsgütern, die bereits am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres zum Betriebsvermögen gehört haben, kann der Steuerpflichtige in den folgenden Wirtschaftsjahren den Teilwert auch dann ansetzen, wenn er höher ist als der letzte Bilanzansatz; es dürfen jedoch höchstens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt werden. Eine pauschale Wertberichtigung für Forderungen ist nicht zulässig. Zu den Herstellungskosten gehören auch angemessene Teile der Materialgemeinkosten und der Fertigungsgemeinkosten. Z 13 letzter Satz ist zu beachten.
Nach § 7 Abs. 1 EStG 1988 sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt (abnutzbares Anlagevermögen), gleichmäßig verteilt auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzusetzen (Absetzung für Abnutzung). Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bemisst sich nach der Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung.
Nach § 7 Abs. 2 EStG 1988 ist der gesamte auf ein Jahr entfallende Betrag abzusetzen, wenn das Wirtschaftsgut im Wirtschaftsjahr mehr als sechs Monate genutzt wird; sonst die Hälfte dieses Betrages.
Nach § 7 Abs. 3 EStG 1988 müssen Steuerpflichtige, die den Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 ermitteln, ein Verzeichnis (Anlagekartei) der im Betrieb verwendeten Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens führen. Das Verzeichnis hat unter genauer Bezeichnung jedes einzelnen Anlagegutes den Anschaffungstag, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, den Namen und die Anschrift des Lieferanten, die voraussichtliche Nutzungsdauer, den Betrag der jährlichen Absetzung für Abnutzung und den noch absetzbaren Betrag (Restbuchwert) zu enthalten.
Nach § 8 Abs. 4 EStG 1988 sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung zulässig.
Nach § 13, 1. Satz EStG 1988 können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Anlagegütern als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn diese Kosten für das einzelne Anlagegut 400 Euro nicht übersteigen (geringwertige Wirtschaftsgüter). Nach § 13, 3. Satz EStG 1988 sind Wirtschaftsgüter, die aus Teilen bestehen, als Einheit aufzufassen, wenn sie nach ihrem wirtschaftlichen Zweck oder nach der Verkehrsauffassung eine Einheit bilden.
Nach § 13, 4. Satz EStG 1988 gelten die vorstehenden Sätze nicht für Wirtschaftsgüter, die zur entgeltlichen Überlassung bestimmt sind.
Wirtschaftsgüter sind alle im wirtschaftlichen Verkehr und nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbare Güter jeder Art; dazu gehören nicht nur körperliche Gegenstände, sondern auch rechtliche und tatsächliche Zustände (EStR 452). Der Begriff des Wirtschaftsgutes umfasst „in den tatsächlichen Zuständen auch konkrete Möglichkeiten und Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung sich der Unternehmer
etwas kosten lässt und die nach der Verkehrsauffassung einer besonderen Bewertung zugänglich sind“ (VwGH 19. Mai 2005, 2000/15/0093).
Von den Wirtschaftsgütern werden nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Oktober 1993, 93/14/0122, jene Wirtschaftsgüter als abnutzbar bezeichnet, die einem technischen, wirtschaftlichen oder zeitlichen Wertverzehr unterliegen. Technische Abnutzung ist materieller Verschleiß, wirtschaftliche Abnutzung ist das Ende der praktischen Verwendbarkeit des Wirtschaftsgutes (z.B. durch Entmodung), zeitliche Abnutzung ist der Verlust rechtlicher Voraussetzungen für die Nutzung des Wirtschaftsgutes (z. B. Ende des Patentschutzes).
Der Abnutzung unterliegen nur solche Wirtschaftsgüter, deren Wert durch die Benutzung bzw. den Zeitablauf allmählich aufgezehrt wird, sei es, dass sie durch den Verbrauch in ihrer Substanz immer mehr vermindert und schließlich gänzlich aufgebraucht werden oder dass sie durch ihre Verwendung und Nutzung bzw. den Zeitablauf in ihrer Gebrauchsfähigkeit immer mehr herabgesetzt werden, bis sie schließlich die Fähigkeit, nutzbringend verwendet zu werden, in einem so hohen Maße eingebüßt haben, dass ihre weitere betriebliche Verwendung nicht mehr zweckmäßig erscheint. Es sind dies somit Wirtschaftsgüter, die durch die bestimmungsgemäße Benutzung technisch oder wirtschaftlich verschleißen oder durch Zeitablauf wertlos werden (vgl. VwGH 5. Juli 1994, 91/14/0110, 24. September 1996,
94/13/0240
).
Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. September 1992, 88/14/0088, kann der seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelnde Abgabepflichtige den niedrigeren Teilwert ansetzen, wenn die Entwertung erheblich und dauernd ist. Die Teilwertabschreibung ist im Jahr der Minderung geltend zu machen (siehe VwGH 17. Dezember 2012, 2002/14/0135
zur Abwertung des Warenvorrates).
Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 24. September 1996, 94/13/0240, unterliegen Antiquitäten einer nur geringfügigen technischen Abnutzung in langen Zeiträumen, sodass sie steuerlich als nicht abnutzbar gelten. Bei besonderem Altertumswert kommt auch eine Angemessenheitsprüfung hinzu (§ 20 Abs. 1 Z. 2 lit. b EStG 1988).
Kunstgegenstände wie Ölgemälde oder Plastiken sind nicht abnutzbar (z.B. VwGH 6. Dezember 1963, 1231/63; 20.12.63, 2125/62), weil eine technische Abnutzung durch Aufhängen des Werkes oder Aufstellung in der Regel nicht gegeben ist und eine wirtschaftliche Abnutzung nicht eintritt. Auch moderne (Gebrauchs)Kunst unterliegt nach der Rechtsprechung regelmäßig keiner Abnutzung (VwGH 6. Dezember 1963, 1231/63); siehe auch Kotschnigg ecolex 97, 455 zum Erwerb von Kunstgegenständen mwN).
Im gegenständlichen Beschwerdefall war die Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid als unbegründet abzuweisen, weil für die steuerliche Anerkennung der beantragten Teilwertabschreibung ein entsprechender Nachweis dafür, dass die Entwertung der Sammlung erheblich und dauernd im Jahr 2009 eingetreten war, zu erbringen war, aber von der Bf. nicht erbracht wurde. Da eine amtswegige Verpflichtung der belangten Behörde zur Teilwertermittlung gesetzlich nicht besteht, traf die Beweislast bei der Dokumentation der Ermittlung des Teilwerts die beschwerdeführende Partei.
Die Anforderungen für die Anerkennung einer Teilwertabschreibung erfüllt nur eine ausführliche Dokumentation wie beispielsweise ein Gutachten, das zum einen erkennen lässt, aus welchem Grund sich eine Teilwertabschreibung in der bestimmten Höhe ergibt und zum anderen auch insbesondere auf die Wertermittlung des Teilwerts eingeht. Trotz abgabenbehördlicher Aufforderung vom 19. Mai 2011 samt Fristverlängerung bis 24. November 2011 wurde der belangten Behörde jedoch ein Gutachten betreffend die Ermittlung der Wertminderung der Kunst- und Antiquitätensammlung in Höhe von 592.125 € nicht vorgelegt.
Die der Beschwerde beigelegte Liste der Exponate
mit Fotos und Bewertung
war als Nachweis für die begehrte Teilwertabschreibung unzureichend, weil Beweismittel als Nachweis für einen Wertverlust nur dann geeignet sind, wenn aus ihnen eindeutig hervorgeht, aus welchem Grund eine Teilwertabschreibung in welcher Höhe erforderlich ist. In der Liste wurde zwar jedem Objekt ein Wert zugeordnet, jedoch wurde auf den steuerlichen Bewertungsmaßstab (Teilwert) nicht eingegangen.
Die Vorlage von Beweismittel wie z. B. Sachverständigengutachten wäre, wie anhand der Bilderliste betreffend Filme nachfolgend dargelegt werden kann, notwendig gewesen, weil Plakate von besonderen Filmen als Wertanlage gesammelt werden (siehe Verkauf des vom Grafiker Heinz Schulz-Neudamm gezeichneten Metropolis-Filmplakats in London für 398.000 Pfund Sterling (ca. 600.000 Euro) im Jahr 2005). Im Gegensatz zu einem Plakat dient ein (Film-)Poster nicht der öffentlichen Informationsvermittlung, sondern wird bevorzugt zur Verzierung von Innenräumen sowie als Wertanlage verwendet. Als Kunstform sind Poster in der Folge der Pop-Art aus der Plakatkunst entstanden und finden sich in jeder Form und mit jedem Inhalt (so auch als Kunstdruck oder Fotokunst). Da seitens der Bf. die Absicht, eine Kunst- und Antiquitätensammlung zu schaffen, durch die Einbringung von Filmposter und Filmplakate in die Sammlung der Bf. glaubhaft gemacht worden war, war der Bestand einer Kunst- und Antiquitätensammlung der Bf. anzunehmen.
Anhand der Daten in der Bilderliste betreffend Film war die Frage, ob es sich bei dem jeweiligen Plakat oder Poster in der vom Bf. vorgelegten Bilderliste betreffend Film um ein Erstaufführungs- oder ein Wiederaufführungsmotiv oder vielleicht sogar um einen Nachdruck handelt, nicht zu beantworten. Da die bloße Angabe eines Wertes nicht nur bei den Filmplakaten und Filmpostern, sondern bei jedem einzelnen der in Sublisten angeführten Werke der Kunst- und Antiquitätensammlung nicht ausreichend gewesen war, dem Senat Gewißheit über eine erhebliche und dauernde Entwertung der Sammlung der Bf. im Jahr 2009 zu verschaffen, war eine Prüfung der Listenwerte betreffend die in Rede stehenden Sammlungsgegenstände auf Wertrichtigkeit hin allein aufgrund der Aktenlage unmöglich.
Normen und Schlagworte
- § 6 Z 2a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- BFG-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Bescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis
- Geschäftszahl
- RV/7100525/2012
- ECLI
- ECLI:AT:BFG:2016:RV.7100525.2012
- Stammnummer
- 110086
- Gültig
- 04.04.2016 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF