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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/7100525/2012

Abweisung einer Teilwertabschreibung bei einer Kunst- und Antiquitätensammlung infolge Fehlens von Beweisen für einen erheblichen und dauernden Wertverlust der Sammlung!

geltende FassungBescheidbeschwerde - Senat - ErkenntnisRV/7100525/2012vom 04.04.2016Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Die Behauptung der Notwendigkeit einer Teilwertabschreibung im Jahresabschluss für das Streitjahr als Folge des weltweiten Internethandels mit Gegenständen der Bf. und der vorherrschenden Wirtschaftskrise in Europa und den USA verschaffte keine Gewißheit über einen konkreten Wertverlust der Kunst- und Antiquitätensammlung im Jahr 2009, weil mit dem Begriff Internethandel die Veräußerung von Waren gegen Zahlungsmittel über das Internet bezeichnet wird und die Verkaufsarten von eBay der Verkauf gegen Höchstgebot und/oder zum Festpreis sind, womit der Preis bei beiden Verkaufsarten einen Wert für ein Kaufobjekt nur zum Zuschlagstag widerspiegelt. Ohne gesicherte Daten für das Jahr 2009 als Folge von regelmäßigen elektronischen Abfragen der eBay-Angebote im Internet war jedoch eine Wertentwicklung betreffend die in Rede stehende Sammlung nicht feststellbar und daher nicht vorhersehbar. Aufgrund der Aktenlage war somit eine erhebliche und dauernde Änderung des Werts der Kunst- und Antiquitätensammlung der Bf. als Folge des weltweiten Internethandels mit Objekten der Bf. nicht festzustellen. der Hinweis auf die vorherrschende Wirtschaftskrise in Europa und den USA zeigte ebenso wenig eine erhebliche und dauernde Wertminderung der in Rede stehenden Sammlung auf, weil eine Wirtschaftskrise die Phase einer deutlich negativen Entwicklung des Wirtschaftswachstums ist, in der gerade für Vermögensanleger die Anlage von Vermögen in Kunstgegenständen und Antiquitäten wegen deren Wertbeständigkeit von besonderen Interesse ist. Aufgrund der Höchstwahrscheinlichkeit eines gleichen Verhaltens bei Vermögensanlegern im Fall der [im Schreiben vom 28. Dezember 2011 nicht näher beschriebenen] Wirtschafts- und Währungskrise in Verbindung mit der Aktenlage war der Bestand eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Krise und eines Wertverlustes der Sammlung des Bf. auszuschließen. Die künftige Wirtschaftsentwicklung ist im voraus generell nur einschätzbar, aber nicht bestimmbar. der Eintritt eines Wirtschaftswandels kann zu einer abrupten Wertminderung (Wertsteigerung) der in Rede stehenden Kunst- und Antiquitätensammlung führen, welcher gegebenenfalls durch eine Teilwertabschreibung oder durch Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung Rechnung zu tragen ist, wenn die erhebliche und dauernde Wertminderung gewiss ist. Gegen die Gewißheit des Eintritts eines solchen Wertverlustes der Sammlung im Jahr 2009 sprachen allerdings zunächst die Schreiben der Bf. vom 28. April und 28. Dezember jeweils des Jahres 2011 insoweit, als mit denen die belangte Behörde davon in Kenntnis gesetzt worden war, dass die Abschreibung durch den Stiftungsprüfer des Alleingesellschafters der Bf. angeregt worden sei, weil mit dem Wort "Anregung" eine Handlung, jemanden auf eine Idee zu bringen oder dazu, sich mit einem Thema oder einer Sache zu beschäftigen, umschrieben wird. Das Ergebnis einer Prüfung der Wertangaben des Geschäftsführers durch das Bundesfinanzgericht, bei der stichprobenweise Titel aus der seitens der Bf. vorgelegten Filmplakatliste ausgewählt und Internetabfragen betreffend Plakate für die Filme Frühstück bei Tiffany, Saturday Night Fever, Apocalypse Now, Top Hat, Barbarella und Sin City getätigt worden waren, legte Wertschwankungen offen, die für sich allein nicht beweiskräftig waren, um die Dauerhaftigkeit und Erheblichkeit eines Wertverlusts der Sammlung zu begründen. Mit der nachfolgenden Übersicht wird das d em Geschäftsführer im Zuge der Verhandlung vorgelegte Internetabfrageergebnis mit Anführung der Filmposter samt Wertangaben in US-$ dargestellt: | Filmtitel | Kunstsammlungsgegenstände | Betrag | Frühstück bei Tiffany | Breakfast at Tiffany´s Audrey Hepburn Movie Art Poster Print 24x36 (&1 x 91,5 cm) from United Kingdom | 25,99 $ | Saturday Night Fever | Saturday Night Fever rolled orig half-sheet Movie Poster John Travolta (1977) from United States | 124,99 $ | Saturday Night Fever 1977 Orig. „A“ 22x28 John Travolta Karen Lynn Gorney from United States | 125,00 $ | Apocalypse Now | Original 1979 Apocalypse Now One Sheet Movie Poster Marlon Brando 27x41 from United States | 79,99 $ | Apocalypse Now Marlon Brando Francis Ford Coppola Original Movie Poster 1979 from United States | 595,00 $ | Apocalypse Now (1979) Original Movie Poster Folded from United States | 359,99 $ | Apocalypse Now, Vintage Original 1979 Poster 27x 41 from United States | 349,99 $ | Apocalypse Now 1979 Orig. 27x 41 Marlon Brando, Martin Sheen, Robert Duvall from United States | 400,00 $ | Apocalypse Now, 1 SH Orig. Movie Poster 1979 Coppola from United States | 355,00 $ | Apocalypse Now, CineMasterpieces Original Vietnam War Rolled Movie Poster 1979 from United States | 795,00 $ | Apocalypse Now, Movie Poster Replica 13x 19 Photo Print from United States | 24,95 $ | Apocalypse Now 1979 Original USA One Sheet Movie Poster from United States | 297,50 € | Apocalypse Now, CineMasterpieces Original Movie Poster 1979 Vietnam War from United States | 335,00 € | Top Hat | Top Hat Fred Astaire Ginger Rogers Original 1953 Rerelease from United States | 895,00 $ | Sin City | Sin City Poster & Cadre En Plastique Bleu (91x61cm) #IOYA from Germany | 40,42 $ | Sin City Poster & Cadre En Plastique Bleu (91x61cm) #I9MN from Germany | 40,42 $ | Sin City Poster & Cadre En Plastique Bleu (91x61cm) #I5FJ from Germany | 40,42 $ | Jessica Alba Sexy Movie Poster Sin City Shrink wrapped Man Cave from United Staes | 39,99 $ | Barbarella | Barbarella CineMasterpieces Original Jane Fonda Sci Fi Rare Movie Poster 1968 from United States | 2.295,00 $ Den obigen Internetabfragedaten standen die der Bilderliste der Bf. ersichtlichen, in weiterer Folge kurz als Listenwerte bezeichneten Bewertungsdaten entgegen, demnach der Listenwert für die Plakate a) "Breakfast at Tiffany´s" 1.500 €, b) "Saturday night fever" 20 €, c) Top Hat 100 €, d) Barbarella 20 €, e) "Sin City" 10 € und das Poster "Apocalypse now" (Poster) 20 € beträgt. Diese Wertschwankungen ließen einen Rückschluss auf einen dauerhaften und erheblichen Wertverlust der in Rede stehenden Sammlung ohne stichhaltige Beweismittel wie beispielsweise eines Gutachtens, nicht zu, weil von den aus der "LISTE der OBJEKTE BILDER FILM" stichprobenweise ausgewählten Kunstgütern jene für die Spielfilme „Ich tanz’ mich in dein Herz hinein (Top Hat) (1935), „Apocalypse Now", Saturday Night Fever (1977) und „Frühstück bei Tiffany (Breakfast at Tiffany’s) (1961) Filme betroffen hatten, die im National Film Registry aufgenommen sind. Da die Voraussetzung für die Eintragung eines Films in dieses Verzeichnis US-amerikanischer Filme die Einstufung des Werks als in kultureller, geschichtlicher oder ästhetischer Hinsicht besonders bedeutend ist, war auch den in die Sammlung eingebrachten Bilder für die in der letzten Übersicht angeführten Filme besondere Bedeutung zu bescheinigen. Das Gleiche gilt für die übrigen in der Bilderliste der Bf. angeführten Filme, die im National Film Registry eingetragen wurden. der Vollständigkeit halber werden diese Filme in der nachfolgenden Übersicht mit Angaben betreffend Titel, Entstehungsjahr und Registrierungsjahr dargestellt: | Filmtitel | Entstehungsjahr | Eintragungsjahr | Citizen Kane (Citizen Kane) | 1941 | 1989 | Ich tanz’ mich in dein Herz hinein (Top Hat) | 1935 | 1990 | King Kong und die weiße Frau (King Kong) | 1933 | 1991 | Apocalypse Now (Apocalypse Now) | 1979 | 2000 | der Mann mit der Todeskralle (Enter the Dragon) | 1973 | 2004 | Giganten (Giant) | 1956 | 2005 | Bullitt | 1968 | 2007 | Saturday Night Fever (1977) | 1977 | 2010 | Bambi | 1942 | 2011 | Frühstück bei Tiffany (Breakfast at Tiffany’s) | 1961 | 2012 | Asphaltrennen (Two-Lane Blacktop) | 1971 | 2012 | Pulp Fiction | 1994 | 2013 Mit der durch den Eintrag bedingten Ehrung eines Films in das National Film Registry gelten diese Filme als Kunstwerk und daher als besonders erhaltenswert, womit die auf die registrierten Filme bezüglichen Bilder in der Liste der Bf. für den Bestand einer Sammlung von Kulturgütern sprachen. Besteht eine Aufgabe der US-amerikanischen Nationalbibliothek Library of Congress darin, in den USA produzierte Filme für die Nachwelt dauerhaft zu erhalten, wobei besonderes Augenmerk auf Filmproduktionen gerichtet wird, die im National Film Registry aufgeführt sind, so war ein dauerhafter und erheblicher Wertverlust betreffend die Filmplakate, von denen seitens der Bf. jenes für den Film a) "Bambi" mit 20 €, b) "Breakfast at Tiffany’s" mit 1.500 €, d) "Bullitt" mit 800 €, e) "Enter the dragon" mit 800 €, f) "King Kong und die weiße Frau" mit 20 €, g) "Pulp Fiction" mit 50 €, h) "Saturday Night Fever" mit 20 €, i) "Top Hat" mit 100 € und j) "Two-lane blacktop" mit 100 € bewertet worden war, aufgrund der Aktenlage nicht festzustellen. Seitens der Bf. wurden zwar die Poster für den Film a) "Apolcalypse now" mit 20 €, b) "Citizen Kane (Citizen Kane)" mit 20 € und c) "Giganten (Giant)" mit 50 € bewertet, jedoch wurden Beweismittel, die Gewissheit über die Dauerhaftigkeit und Erheblichkeit von Wertverlusten betreffend die in Rede stehenden Poster verschaffen hätten können, nicht einmal im Zuge des Rechtsmittelverfahrens vorgelegt. Damit belegten die zuvor genannten Poster und Plakate samt Listenwertangaben lediglich den Charakter der Sammlung als Kunst- und Antiquitätensammlung der Bf.. Ohne stichhaltige Beweismittel für einen dauernden und erheblichen Wertverlust der zuvor genannten Filmplakate und Poster war daher der beim jeweiligen Filmplakat bzw. Filmposter ausgewiesene Listenwert der Bf. der Höhe nach zu bestätigen. Hinsichtlich der übrigen in die Liste der Objekte Bilder Film aufgenommenen Werke war von deren Einbringung in die Sammlung auf die Wertung des Geschäftsführers der Bf., dass die Plakate/Poster für diese Filme in kultureller, geschichtlicher oder ästhetischer Hinsicht von Bedeutung seien, rückzuschließen. Bestätigt wird diese Annahme durch das Plakat für den Film "Reservoir Dogs – Wilde Hunde" von Regisseur Quentin Tarantino aus dem Jahr 1992. Wurde der zweifache Oscar- und Golden-Globe-Preisträger sowie Gewinner der Goldenen Palme der Internationalen Filmfestspiele von Cannes bereits mit dem César d’honneur (Preis für sein Lebenswerk) geehrt, so ist der letztgenannte Film von zumindest filmhistorischer Bedeutung. Da der Listenwert der Bf. betreffend das Plakat für diesen Film 20 € beträgt und ein Nachweis für einen dauerhaften und erheblichen Wertverlust dieses Plakats nicht erbracht wurde, hatte das Bundesfinanzgericht keine andere Möglichkeit als den Listenwert für dieses Filmplakat in Höhe von 20 € zu bestätigen. Soweit die Plakate bzw. Poster bei den Filmfestspielen von Cannes gezeigte Filme betrafen, ist darauf zu verweisen, dass diese von zumindest filmhistorischer Bedeutung sind und vielfach ausgezeichnet wurden wie z.B. die Filme "La Belle et la Bête" von Regisseur Jean Cocteau, "Les Vacances de Monsieur Hulot", "Sin City" oder "Sissi die junge Kaiserin" von Regisseur Ernst Marischka, sodass kein Zweifel an der vom Geschäftsführer der Bf. vorgenommene Einstufung der auf diese Filme bezüglichen Bilder als kulturell und geschichtlich erhaltenswert und war somit ein Indiz für den Charakter der Sammlung der Bf. als Kunstsammlung. Von den Plakaten betreffend die in Cannes gezeigten Filmen wurde das Plakat für den Film "La Belle et la Bête" mit 1.500 €, „Les Vacances de Monsieur Hulot" mit 200 €, "Sin City" mit 10 € und „Sissi, die junge Kaiserin“ mit 50 € mit 20 € in die Sammlung eingebracht. Da die Bf. die Vorlage von klaren, eindeutigen, auf Schlüssigkeit hin überprüfbaren Beweismittel für die Dauerhaftigkeit und Erheblichkeit des Wertverlusts der Sammlung schuldig geblieben war, waren die Listenwerte der Bf. für diese Filmplakate und Filmposters der Höhe nach für das Jahr 2009 zu bestätigen. Auch die weiteren genannten Filme wurden mit zahlreichen Preisen (zB Golden Globe Award, Saturn Award, Laurel Awards) ausgezeichnet, sodass jeder dieser Filme ein Kulturgut von zumindest filmhistorischer Bedeutung ist; insofern hätte es der Vorlage entsprechender Beweismittel bedurft, um die Annahme eines dauernden und erheblichen Wertverlustes der Plakate für die Filme "Barbarella" von Regisseur Roger Vadim (Listenwert: 20 €) „The Girl Can’t Help it" (Listenwert: 800 €), „When the boys meet the girls“ (Listenwert: 20 €) und der Poster für die Filme „The Girl Can’t Help It“ (Listenwert: 50 €), „The Man Who Fell to Earth“ (Listenwert: 20 €) und „Get Yourself a college girl“ (Listenwert: 50 €) zu begründen. Ohne stichhaltige Beweismittel für einen dauernden und erheblichen Wertverlust dieser Kunstgegenstände waren daher die Listenwerte betreffend die Filmplakate "Barbarella" in Höhe von 20 €, „The Girl Can’t Help it" in Höhe von 800 €, „When the boys meet the girls“ in Höhe von 20 € bzw. b) die Filmposter „The Girl Can’t Help It“ in Höhe von 50 €, „The Man Who Fell to Earth“ in Höhe von 20 € und „Get Yourself a college girl“ in Höhe von 50 € der Höhe nach zu bestätigen. Gleiches gilt für die Plakate zu den filmhistorisch bedeutsamen deutschen Filmproduktionen "Metropolis" und "Titanic": Da stichhaltige Beweismittel für einen dauernden und erheblichen Wertverlust dieser Plakate gefehlt hatten, war der Listenwert betreffend einerseits das Plakat für den Film "Metropolis" in Höhe von 50 €, andererseits das Plakat für den Film "Titanic" in Höhe von 20 € jeweils der Höhe nach zu bestätigen. Den Ausführungen des Geschäftsführers betreffend den Wert(verlust) von A-Gegenständen war zu erwidern, dass die möglicherweise eingetretene Entmodung von Möbeln keinen Rückschluss auf die Entmodung gstdl Sammlung im Bereich der U-Kultur zulässt. Das Argument des Geschäftsführers, die Menschen würden sich für die U-Kultur ihrer Jugendzeit interessieren, spricht gegen die Bf, waren doch im Streitjahr die Jugendlichen der 50-er, 60-er und 70-er Jahre in einem Alter, in dem sie finanzkräftig waren und/oder genügend Zeit hatten, sich diversen Hobbys wie Schallplattensammlungen etc. zu widmen. Die Entmodung (der Wertverlust) müsste im Jahr 2009 eingetreten, erheblich und dauerhaft sein. Mit dem Fehlen von stichhaltigen Beweisen für den Eintritt einer im Jahr 2009 eingetretenen, erheblichen und dauernden Minderung der Wertgegenstände, die in den der Beschwerde beigelegten Listen genannt und unter der Position "Kunst- und Antiquitätensammlung" im Jahr 2009 erfasst waren, war der im Jahresabschluss unter "7040 Teilwertabschreibung Kunst- und Antiquitätensammlung" angeführten außerordentlichen Aufwendung in Höhe von 592.125 € die abgabenrechtliche Anerkennung als Aufwandsposition zu versagen. Die an die belangte Behörde adressierte Einladung in der Beschwerde, vor Ort Augenschein zu nehmen, ist abzulehnen, weil der Umfang der in Rede stehenden Sammlung zwischen den Parteien außer Streit steht und der beantragte Lokalaugenschein nicht dazu beitragen kann, Klarheit über eine innerhalb des Streitjahres eingetretene, dauernde und erhebliche Wertminderung der in Rede stehenden Sammlung zu gewinnen. Von der an die belangte Behörde adressierten Einladung in der Beschwerde, selbst Sachverständige beizuziehen, war gemäß § 183 Abs. 1 BAO abzusehen, weil die Beweisaufnahme mit unverhältnismäßigen Kostenaufwand verbunden wäre und die Bf. sich zur Tragung der Kosten weder bereit erklärt hat, noch für diese Sicherheit leistet. Zulässigkeit einer Revision: Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts­hofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Eine Revision ist im gegenständlichen Beschwerdeverfahren unzulässig, weil das Erkenntnis von der Lösung einer Bewertungsfrage, also einer Sachverhaltsfrage und daher keiner Rechtsfrage abhängig gewesen ist. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 4. April 2016

Normen und Schlagworte

Kunst- und AntiquitätensammlungTeilwertabschreibungGutachten

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/7100525/2012
ECLI
ECLI:AT:BFG:2016:RV.7100525.2012
Stammnummer
110086
Gültig
04.04.2016 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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