…nach dem eindeutigen Wortlaut der Gesetzesstelle ausschließlich die Tatsache der Vormerkung beim Arbeitsmarktservice als arbeitssuchend maßgeblich. Aus dem Umstand, dass die Vormerkung durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen ist, ist eindeutig erkennbar, dass hier ein kostitutives Tatbestandsmerkmal vorliegt. Es kommt auf die tatsächliche Vormerkung an…
…sich derzeit nicht in Berufsausbildung befinde. Der Bw. erhob gegen den Bescheid fristgerecht Berufung und führte begründend aus: "Aufgrund des Aufenthaltsstatus meiner Tochter G (Niederlassungsbewilligung - ausgenommen Erwerbstätigkeit) kann sie sich - obwohl sie arbeitssuchend ist - beim Arbeitsmarktservice nicht als arbeitssuchend vormerken lassen, um die Familienbeihilfe nach …
…den Zivildienst leisten und bb) bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (BGBl. Nr. 609) haben, noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten. Bezogen auf vorgenannte Anspruchsvoraussetzungen…
…und Beihilfen durch das Arbeitsmarktservice im Sinne dieses Absatzes in einem Kalendermonat bis zur Geringfügigkeitsgrenze nach § 5 Abs. 2 Z 1 ASVG außer Betracht, Für die Entstehung des Familienbeihilfenanspruches nach dieser Norm ist sohin ausschließlich der Nachweis der Vormerkung beim Arbeitsmarktservice als Arbeit suchend maßgeblich…
…November 2009 beim AMS nicht als "Arbeit suchend" vorgemerkt war. Für die Entstehung des Familienbeihilfenanspruches nach der Bestimmung des § 2 Abs. 1 lit. f FLAG 1967 ist ausschließlich der Nachweis der Vormerkung beim Arbeitsmarktservice als Arbeit suchend maßgeblich. Aus dem Umstand, dass die Vormerkung durch…
…Nach dem eindeutigen Wortlaut der oben zitierten Gesetzesstelle vermittelt die Vormerkung beim Arbeitsmarktservice nur dann einen Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn der Arbeitssuchende nicht gleichzeitig Leistungen vom Arbeitsmarktservice bezieht. Damit war ein Anspruch auf Familienbeihilfe in diesem Zeitraum nicht gegeben. Für die anschließenden Monate Mai bis…
…Dezember 2000 war als Arbeiter bei der B GmbH gemeldet. Ab 1. April 2001 war er bei der O AG gemeldet. Von 23. November bis 26. Dezember 2000 war er beim Arbeitsmarktservice als arbeitssuchend vorgemerkt; eine weitere Vormerkung beim Arbeitsmarktservice in der Zeit von Jänner…
…für die Bestreitung des Lebensunterhaltes seiner Tochter gemäß den Bestimmungen des ABGB verantwortlich sei. Der Fehler seiner Tochter (Versäumung der rechtzeitigen Vormerkung beim Arbeitsmarktservice) würde zudem in erster Linie nicht sie, sondern ihn als Alleinverdiener treffen und somit für ihn und die gesamte Familie eine…
…den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktes als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl.Nr. 609 haben, noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten…
…Berufungsvorentscheidung geht allerdings überhaupt nicht auf die zwei von mir in der Berufung vom 8.11.2002 relevierten Punkte ein: 1) Ist die Vormerkung beim Arbeitsmarktservice konstitutives oder nur deklaratives Element als Anspruchsvoraussetzung? 2) Sollte diese Vormerkung bei Erfüllung aller übrigen Voraussetzungen wirklich konstitutiv sein…
…AlVG) 1977 hatte noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten hat, ist unbestritten. Strittig ist, ob für den Zeitraum, für den die bereits bezogene Familienbeihilfe mit dem angefochten Bescheid rückgefordert wurde, eine Vormerkung des Sohnes beim Arbeitsmarktservice als "arbeitsuchend" vorlag bzw…
…1977 und Beihilfen durch das Arbeitsmarktservice im Sinne dieses Absatzes in einem Kalendermonat bis zur Geringfügigkeitsgrenze nach § 5 Abs. 2 Z 1 ASVG außer Betracht. Für die Entstehung des Familienbeihilfenanspruches nach dieser Norm ist sohin ausschließlich der Nachweis der Vormerkung beim Arbeitsmarktservice als "Arbeit suchend…
…Vormerkung beim Arbeitsmarktservice als arbeitssuchend maßgeblich. Aus dem Umstand, dass die Vormerkung durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservices nachzuweisen ist, ist eindeutig erkennbar, dass hier ein konstitutives Tatbestandselement vorliegt. Es kommt also nicht auf eine mögliche, sondern auf die tatsächliche Vormerkung an. Gründe, warum eine Vormerkung…
…1977 und Beihilfen durch das Arbeitsmarktservice im Sinne dieses Absatzes in einem Kalendermonat bis zur Geringfügigkeitsgrenze nach § 5 Abs. 2 Z 1 ASVG außer Betracht. Für die Entstehung des Familienbeihilfenanspruches nach dieser Norm ist sohin ausschließlich der Nachweis der Vormerkung beim Arbeitsmarktservice als "Arbeit suchend…
…So kamen 19 Termine österreichweit zusammen, sodass eine Berufstätigkeit dazwischen absolut nicht möglich gewesen wäre. Damit wäre auch eine Vormerkung beim Arbeitsmarktservice als Arbeitssuchende sinnlos, da kein Arbeitgeber eine ständige und zeitlich ungewisse Abwesenheit vom Arbeitsplatz akzeptiert hätte. Folgende Terminliste wurde beigelegt: | 6.3…
…Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen. Für die Entstehung des Familienbeihilfenanspruches nach dieser Norm ist sohin ausschließlich der Nachweis der Vormerkung beim Arbeitsmarktservice als Arbeit suchend maßgeblich. Aus dem Umstand, dass die Vormerkung durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservices…
…folgender Begründung: In der Bescheidbegründung sowie auch in der Berufungsvorentscheidung wird ausgeführt, dass meine Tochter C., seit März 2004 geringfügig beschäftigt ist und im Zeitraum von Ende Mai bis Anfang August 2004 keine Vormerkung beim AMS bestand und somit die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag gem. …
…Arbeitsmarktservice sind unabdingbare zu erfüllende Merkmale, welche im Berufungsfalle nicht vorgelegen sind. Eine Möglichkeit, das Fehlen von Anspruchsvoraussetzungen im Billigkeitswege nachzusehen, ist gesetzlich nicht vorgesehen. Im Übrigen hat die Tochter des Bw. im Jänner 2003 das 21. Lebensjahr vollendet, sodass - auch wenn eine Vormerkung beim…
…seit 13. Oktober 2010 bestehenden Krankenstandes, wurde Herr B mit 1. November 2010 (letzter Arbeitstag) aus dem ordentlichen Zivildienst entlassen. Das Finanzamt forderte, mangels Vormerkung beim Arbeitsmarktservice und mangels Vorlage eines Ausbildungsnachweisses, mit Bescheid vom 20. Februar 2012, die für den o.a. Zeitraum bezogene…
…dass die Vormerkung durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservices nachzuweisen ist, ist eindeutig erkennbar, dass hier ein konstitutives Tatbestandselement vorliegt und dass aus diesem Titel ein Anspruch auf Familienbeihilfe bestand. Soweit das Finanzamt einen Missbrauch darin sieht, dass die Meldung beim AMS nur deshalb erfolgt sei…