…steht der Steuerfreistellung nicht entgegen. Die Beibringung einer niederländischen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-NL1 wird - soferne keine Zweifel an der steuerlichen Beteiligungszugehörigkeit zur niederländischen Gesellschaft aufkommen - als Nachweis für den Anspruch auf abkommensgemäße Steuerentlastung in Österreich ausreichen. 14. August 2000 Für den Bundesminister: Dr…
…Steuerfreistellung von der KESt herbeigeführt werden. Allerdings wird nach Abs. 5 des zitierten Erlasses die Beibringung einer niederländischen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-NL1 erforderlich sein. Der Vordruck kann über die Finanzlandesdirektionen bezogen werden. 20. Mai 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…364/1988, hingewiesen. Danach müssten amtliche Ansässigkeitsbescheinigungen beigebracht werden, für deren Ausstellung im Verhältnis zu Deutschland und zu den Niederlanden gesonderte Vordrucke (ZS-BRD1 und ZS-NL1) aufgelegt sind. Es ist nicht zu beanstanden, wenn solche Ansässigkeitsbescheinigungen erst nach der Honorarauszahlung vorgelegt werden, sofern dies…
…364/1988) maßgebend. Darnach kann bei Vorliegen einer amtlichen Ansässigkeitsbescheinigung des Lizenzgebers (hiefür liegen im Verhältnis zu Großbritannien und Niederlande bei den Drucksortenverwaltungen der Finanzlandesdirektionen eigene Vordrucke auf: ZS-GB1 und ZS-NL1) die Steuerentlastung unmittelbar bei Auszahlung der Lizenzgebühren herbeigeführt werden. Andernfalls wäre nach…
…Antragsteller ein Beförderungsmittel angekreuzt, dann ist im Grundlagenbescheid auch über das sonstige Übersiedlungsgut abzusprechen. Diese Erklärung ist nicht erforderlich für Übersiedlungen nach einer anderen Rechtsgrundlage als der ZBefrVO, dh. für andere Verfahrenszusatzcodes als C01. Ist der Vordruck nicht vom Antragsteller unterschrieben, hat er keinerlei Funktion.
Anlage 1 Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck ab 1. November 2011) [Grafik] . Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck bis 31.10.201131. Oktober 2011) [Grafik]
…nbsp; Hinweise zu Seite 1: Der Vordruck ist zur Verwendung für alle in Kapitel 11 behandelten Fälle vorgesehen und wird bei persönlichen Privilegien entweder vom Begünstigten oder in seinem Namen von einer besonderen Stelle der Internationalen Organisation ausgefüllt. Wird die Eingangsabgabenbefreiung für ein Kraftfahrzeug beantragt…
12. Gemeinschaftlicher Vordruck AGRIM Vorderseite [Grafik] . Rückseite [Grafik]
Anlage 5 - Faxdeckblatt Anmeldung NOTFALLVERFAHREN / FALLBACK | Name des Anmelders: | | Adresse: | Plz/Ort: | EORI-Nr.: | | Sachbearbeiter: | | Tel. Nr.: Fax-Nr.: | | Warenort: | TIN: | Adresse: | | Plz/Ort: |…
Anhang 10AG "Anschriften der im Abschnitt 3.3.2. Z 26 genannten für die Abgabenerhebung zuständigen Behörden der Länder (TC24)" Belgien FOD Financiën Administratie der douane en accijnzen Dienst Invordering en Geschillen North Galaxy - Toren A Koning Albert II-Laan 33 - bus 37 B - 1030…
13. Gemeinschaftlicher Vordruck AGREX Vorderseite [Grafik] . Rückseite [Grafik]
Anhang 33-04 Formular für die Berechnung der Zölle und Abgaben aus dem Anspruch auf Entrichtung der Abgabenschuld gegenüber dem bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA Berechnungsformular Vom ........................... Nr. .............................. Folgende Angaben sind der Reihe nach zu machen: 1.Carnet ATA Nr.: ................................................................................................................................. 2…
6. Zollwertanmeldung Die Zollwertanmeldung ist nun in der Zollanmeldung zur Überlassung zum freien Verkehr integriert, sodass sämtliche zollwertrelevanten Angaben in der Zollanmeldung zu machen sind. In den nachstehend angeführten Fällen besteht keine Verpflichtung zur Angabe der zollwertrelevanten Informationen (Zollwertanmeldung) in der Zollanmeldung: a)Bis zu…
…überprüft. Die Verwaltungsabsprache der europäischen Kommission TAXUD 1305 in der Fassung vom 1. November 2002 regelt den Warenverkehr und das Verfahren betreffend die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von NATO-Waren unter Verwendung des NATO-Vordrucks 302 (siehe Art. XI Abs. 4 in Verbindung mit Abs…
Anhang 33-05 Muster für Verfahrensübernahmeerklärung zur Mitteilung über die erfolgte Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem bürgenden Verband in dem Mitgliedstaat, in dem die Zollschuld im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA entstanden ist Briefkopf der Zentralstelle des zweiten Mitgliedstaats, der den Anspruch erhebt Empfänger…
5.11. Formular "CAA FORM 8110-3" (Zivilluftfahrtbehörde Neuseelands) [Grafik]
8.4. Faxdeckblatt Anmeldung NOTFALLVERFAHREN / FALLBACK | Name des Anmelders: | | Adresse: | Plz/Ort: | EORI-Nr.: | | Sachbearbeiter: | | Tel. Nr.: Fax-Nr.: | | Warenort: | TIN: | Adresse: | | Plz/Ort: | | Zuständige Zollstelle/Kundenteam: |…
11. Vordrucke 11.1. Mustervordrucke der Anhänge der EU-Verordnungen | Anhang Nr. | Gegenstand | Verordnung | 33-03 | Mitteilung an den bürgenden Verband | UZK-DA | 33-04 | Berechnungsvordruck | UZK-DA | 33-05 | Verfahrensübernahmeerklärung | UZK-DA…
… Anhang 10AT Muster für das Nachprüfungsersuchen TC21 [Grafik] Anhang 10AU Muster für das Nachprüfungsersuchen TC21A [Grafik] Anhang 10AV derzeit frei Anhang 10AW NATO-Vordruck 302 CD [Grafik] [Grafik] Anhang 10AX "Anhang 72-01 und 72.02" Verfahren im Postverkehr [Grafik]  …
Anlage 6 - Muster Notfallverfahren - Anmeldung in der Einfuhr Kopfdaten: 1 Art der Anmeldung: 7 Bezugsnummer: 5 Positionen: 6 Packstücke: 2 Versender - Name: Versender - Adresse: Versender - Land: PLZ, Ort: entfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580)Versender - Kenn-Nr. (TIN): Versender - UID: Versender - VID: 8 Empfänger - Name…