Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, in der Finanzstrafsache gegen Herrn RZ, vertreten durch A-GmbH, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Rechtsanwalt, vom 10. November 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 5. Juli 2011 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und…
…geänderte Bescheid (vgl. VwGH 13.10.1983, 82/15/0176). Der Umsatzsteuerjahresbescheid ist ein Erstbescheid, der als eigenständiger Bescheid neben die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide hinsichtlich der kürzeren Voranmeldungszeiträume mit der Rechtswirkung tritt, dass die Festsetzungsbescheide außer Kraft gesetzt werden. Er tritt aber nicht an deren Stelle und…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen E.K., (Bf.) wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1, 13 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom…
…der Bw. gewesen, obwohl die steuerliche Vertreterin im Schreiben vom 16.06.2004 kundgetan habe, den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum zu wählen. Es werde weiters darauf hingewiesen, dass nach der Verordnung 206/1998 idF 462/2002 die Abgabe von Voranmeldungen nicht verpflichtend gewesen sei, weil im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den_Senat in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Wirtschaftstreuhänder Mag. Werner Obermüller, Maderspergerstraße 22a, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 23.06.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Neunkirchen Wiener Neustadt vom…
…16/0291). Bei bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben ist grundsätzlich die erstmalige Abgabenfestsetzung entscheidend (VwGH 21.5.1992, 88/17/0216). Zusammenfassung von Voranmeldungszeiträumen Allerdings war nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes eine Inanspruchnahme für eine Zusammenfassung von mehreren Voranmeldungszeiträumen nicht zulässig, da der Bf. damit nicht in…
Eine schuldhafte Pflichtverletzung des Bf. ergibt sich auch aus seiner Rechtfertigung, dass sämtliche Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen der Bank aufgrund von Kreditverträgen bereits im Jahr 2008 abgetreten worden seien, da die Begünstigung anderer Gläubiger durch Schuldtilgungen durch Abtretung von Forderungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt…
…jeweiliger Fälligkeit der Abgabenbehörde gegenüber gemeldet worden. Der Vollständigkeit halber ist festzuhalten, dass am 1.3.2018 für den Voranmeldungszeitraum 11/2016 weitere Beträge an Lohnsteuer von € 6.076,81, Dienstgeberbeitrag von € 3.229,75 sowie Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag von € 315,10…
…Gutschriften fordert, zu erwidern, dass laut Rechtsprechung der Höchstgerichte für jedes Delikt (für jeden Voranmeldungszeitraum, für den weder eine Umsatzsteuervorauszahlung entrichtet noch eine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht wurde) der strafbestimmende Wertbetrag zunächst gesondert zu berechnen ist und diese Verkürzungsbeträge bei Zutreffen der Voraussetzungen zusammenzurechnen sind. Die Aufrechnung…
§ 161 Abs. 3 FinStrG: Eine Änderung des angefochtenen Erkenntnisses zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten ist nur bei Anfechtung durch den Amtsbeauftragten zulässig. Zu prüfen war, ob der Beschuldigte als Geschäftsführer ein schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten gesetzt und damit auch entsprechende Finanzordnungswidrigkeiten begangen hat…
…Finanzamt auf, die haftungsgegenständlichen Umsatzsteuern 03-05/2010 und 07-10/2010 auf die einzelnen Voranmeldungszeiträume aufzugliedern und den entsprechenden Betriebsprüfungsbericht zu übermitteln. ********** In Beantwortung dieses Vorhaltes übersandte das Finanzamt mit Schreiben vom 4.11.2016 den Arbeitsbogen betreffend die Umsatzsteuerprüfung der M-GmbH, aus…
…Februar 2009 auf Änderung des Voranmeldungszeitraumes betreffend Umsatzsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) begann im Jahr 2003 mit seiner Tätigkeit als juristischer Redakteur und erzielte aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Laut den…
…sich, dass für Unternehmer, deren Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr € 22.000 überstiegen haben, zwingend der Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum gilt. Gemäß dem vorliegenden Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2006 erzielte der Bw. Umsätze in Höhe von mehr als € 100.000. Selbst die Steuer überstieg den…
…Gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1994 hat der Unternehmer für jeden Voranmeldungszeitraum eine Umsatzsteuervoranmeldung innerhalb einer Frist von einem Monat und 15 Tagen nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes abzugeben. Diese hat die zu entrichtende Umsatzsteuer (oder den Überschuss) und die Berechnungsgrundlagen zu enthalten. Die Verpflichtung entfällt…
…Jänner 2004 entstanden ist. Dass damit den Zahlungspflichten für Umsatzsteuern für Vornameldungszeiträume im Jahr 2003 nicht nachgekommen wurde, liegt auf der Hand. Dabei ist auch zu beachten, dass der Bf gegen die Umsatzsteuerschätzung für den Zeitraum 3-5/2003 nicht berufen hat (obwohl er eine…
…nur einen Bruchteil eines Jahresbescheides umfasst, kann nicht automatisch als gegen sämtliche weiteren Voranmeldungszeiträume gerichtet beurteilt werden. Der Umsatzsteuerjahresbescheid ist ein Erstbescheid, der als eigenständiger Bescheid neben den oder die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide betreffend die kürzeren Voranmeldungszeiträume mit der Rechtswirkung tritt, dass die Festsetzungsbescheide außer Kraft gesetzt…
…]. RF hat kein Vermögen und ist sorgepflichtig für zwei Söhne, geboren 1984 und 1986. Betreffend die Voranmeldungszeiträume Februar bis Mai und Dezember 1995: Die diesbezüglichen Voranmeldungen habe er wesentlich verspätet eingereicht und Umsatzsteuer nicht abgeführt. Am 9. August 1995 habe der Beschuldigte die fehlenden Voranmeldungen…
ausgewiesene Umsatzsteuer für Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, abzuziehen. Gemäß § 11 Abs.1 UStG 1994 hatten diese Rechnungen - soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anders bestimmt war [hier nicht von Relevanz] - die folgenden Angaben zu enthalten [gekürzt auf die relevanten…
die Vermittlung von Käufern für tschechische Grundstücke, sondern mit der Beischaffung von Finanziers als zukünftige Gesellschafter einer noch zu errichtenden Grundstücksgesellschaft beauftragt worden sei. Dieses Vorbringen mag in Zusammenhang stehen mit dem Umstand, dass der Betriebsprüfer - welcher in Bezug auf eine umsatzsteuerliche Relevanz für einen…