…Februar 2015, mit welcher dieses seinem gesamten Umfang nach wegen Mangelhaftigkeit des Verfahrens, unrichtiger Beweiswürdigung und inhaltlicher Rechtswidrigkeit angefochten wird. Zur Begründung wird ausgeführt, zu einer Verurteilung des Bf. wegen Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 FinStrG könne man bloß gelangen, wenn der Nachweis gelinge, dass…
…mit seinem steuerlichen Vertreter U.V. „ Bürobezeichnung “ dennoch gemacht hat, hat er die Geltendmachung eines unrechtmäßigen Vorsteuerabzuges durch Abgabe der offenkundig unrichtigen Umsatzsteuererklärung 2008 zumindest billigend (mit Eventualvorsatz) in Kauf genommen und somit das Delikt der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG auch in subjektiver…
…5 zu §§ 120 bis 122). Eine vorsätzliche Verletzung der §§ 120 ff BAO ist - jedenfalls bei Verkürzung bescheidmäßig festzusetzender Abgaben - als Tathandlung einer Abgabenhinterziehung zu qualifizieren. Gemäß § 121 BAO sind die Anzeigen gemäß § 120 binnen einem Monat, gerechnet vom Eintritt des anmeldungspflichtigen Ereignisses, zu erstatten. Diese…
…sodass eine Kenntnis von der Entstehung des Abgabenanspruches hinsichtlich der Umsatzsteuer 1997 betreffend die A durch das Finanzamt Graz-Stadt in der Zeit vom 31. März 1998 (Beginn eines allfälligen Versuches einer Abgabenhinterziehung) bis zum 31. März 1999 (Vollendung einer Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer nach der…
…zu haben, dass unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht die Einkommensteuer 2015 von Dr. A. B. in der Höhe von € 66.210,00, die bescheidmäßig festzusetzen gewesen ist, zu niedrig festgesetzt wurde, wodurch er das Finanzvergehen der Beteiligung an der Abgabenhinterziehung nach §…
… 1152 ABGB). Der Werklohn ist im Zweifel erst nach Vollendung des Werkes und dessen Prüfung zu zahlen (§ 1170 ABGB). Für die umsatzsteuerrechtliche Qualifikation des Inhaltes und Umfanges einer Leistung gemäß § 1 und 3a UStG 1994 ist nicht die vertragliche Bezeichnung oder der äußere Ablauf der…
…auch keine (unrichtige) Jahreserklärung eingebracht, sondern unterblieb lediglich eine zeitnahe Einreichung derselben. Der Umstand, dass die Jahresumsatzsteuer für 1997 durch Schätzung des Finanzamtes am 20. Dezember 1999 festgesetzt wurde, hätte überdies auch die Vollendung einer - allenfalls lediglich versuchten - Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1 FinStrG verhindert…
…Burgstaller, RZ 1975, 29 f). Der Vorsatz muss sich dabei auf die Vollendung einer strafbaren Handlung beziehen, wobei bedingter Vorsatz ausreicht. Die Straftat selbst muss sich der Bestimmungstäter nur der Art nach und in groben Umrissen vorgestellt haben (Köck in Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt, FinStrG…
…eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 10.10.2018, SpS ******, wurde der nunmehrige Beschwerdeführer N.N. (in der Folge kurz Bf. genannt) des Finanzvergehens der versuchten Abgabenhinterziehung…
…Voraussetzungen nicht als versuchte Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs.1 FinStrG zu beurteilen, es handelt sich dabei noch um keine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung (§13 Abs. 2 FinStrG), sondern es bedarf zur Vollendung noch weiterer manipulativer Etappen, wie insbesondere der Abgabe einer unrichtigen Steuererklärung (OGH…
…nicht mit einem schlichten Unterlassen vertypt und damit als unechtes Unterlassungsdelikt konzipiert ist (vgl. dazu Lehmkuhl in Höpfel/Ratz [Hrsg] WK2 StGB (2023), § 2 Rz 9 ff; Kotschnigg in Tannert/Kotschnigg, FinStrG, 11 Lfg, Rz 58 zu § 33), setzt die Vollendung der Abgabenhinterziehung den Eintritt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Frau A., Wien, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Bernhard Eigner, Wipplingerstraße 13/1/5, 1010 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung als Beteiligte gemäß §§ 11, 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
…es war ihm gar nicht möglich, da er sich auf die ordnungsgemäße Verbuchung durch XY verlassen können musste. Er hat daher den Umstand einer Abgabenhinterziehung weder für möglich und schon gar nicht für gewiss gehalten oder überhaupt halten können. Des Weiteren hat der Beschwerdeführer alle…
…da stand den Vorauszahlungen von € 11.484,00 letztlich eine Zahllast von € 24.566,00 gegenüber. Der Differenzbetrag zwischen Vorauszahlungen und tatsächlicher Zahllast an Einkommensteuer 2019 in der Höhe von € 13.082,00 ist objektiv als strafbestimmender Wertbetrag einer versuchten Abgabenhinterziehung nach …
…nicht mit einem schlichten Unterlassen vertypt und damit als unechtes Unterlassungsdelikt konzipiert ist (vgl. dazu Lehmkuhl in Höpfel/Ratz Hrsg] WK2 StGB (2023), § 2 Rz 9 ff; Kotschnigg in Tannert/Kotschnigg, FinStrG, 11 Lfg, Rz 58 zu § 33), setzt die Vollendung der Abgabenhinterziehung den Eintritt…
…in Höhe von € 320,00, welche aufgrund der Erhebungen der Abgabenbehörde erster Instanz in der Folge im wieder aufgenommenen Verfahren mit Bescheid vom 19. November 2004 in richtiger Höhe festgesetzt wurde, von einer vollendeten Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 Abs.1, Abs. 3 lit…
…hätte er selbstverständlich die Steuererklärungen abgegeben, wenn er von der Verpflichtung gewusst hätte. Das Vorliegen einer vorsätzlichen Abgabenhinterziehung werde anhand der vorliegenden Aussagen nicht nachgewiesen. Dem Bf. sei vorzuwerfen, dass er in Anbetracht des komplizierten steuerlichen Sachverhaltes seiner Geschäftsführerstellung Erkundigungen über die steuerliche Behandlung seiner…
…am 16. Oktober 2012 nach Wiederaufnahme der Verfahren geänderte Umsatz- und Einkommensteuerbescheide 2009, welche zu Nachforderungen in der aus dem Spruch des angefochtenen Erkenntnisses ersichtlichen Höhe führten. Insoweit ist der Spruchsenat in objektiver Hinsicht zu Recht von einer vollendeten Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1, Abs…
…Tatbestandsvoraussetzungen einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sind einerseits die vorsätzliche Unterlassung der Abgabe von den § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen und andererseits die wissentliche Verkürzung der entsprechenden Umsatzsteuervorauszahlung. Gemäß § 33 Abs. 3 lit. b FinStrG ist die Verkürzung einer Umsatzsteuervorauszahlung…
…und einem Verschulden entspringt, die auch die Vollendung der Tat tragen könnten, sodass bei bloß fahrlässiger Begehung, ein (strafbarer) Versuch iSd. § 13 FinStrG bzw. ein allein aus der genannten Bestimmung abzuleitendes strafbares Verhalten nicht vorliegen kann. Versucht ist eine mit dem Verkürzungseintritt vollendete Abgabenhinterziehung gemäß…