…der geleasten Wirtschaftsgüter im Sinne der Rz 136 ff EStR gelte. Bei den strittigen Leasingverträgen hinsichtlich der Wirtschaftsgüter "LKW DAF samt Aufbau" und "Telefonanlage" handle es sich in beiden Fällen um so genannte Vollamortisationsverträge. So etwa sei bei der in Streit stehenden Telefonanlage die Grundmietzeit…
…413.- (BP - Bericht betreffend die Prüfung bei der Bw., TZ 15; Berufung der Bw. vom 18.11.1999). 2.) rechtliche Beurteilung: Lässt die verbleibende Laufzeit eines Vollamortisations - Leasingvertrages einen Verlust erwarten, so hat die Bw. als § 5 - Ermittlerin eine Rückstellung in Höhe des erwarteten Verlustes…
…vom vorfinanzierten Betrag betragen. Zu den Ausführungen des Finanzamtes im Schreiben vom 18.10.2004 (Indiz 1): Das Verhalten des Bw. sei nachvollziehbar. Er habe auf Grund des Abschlusses des gegenständlichen Vollamortisationsvertrages die Hoffnung haben können, dass sich der Leasinggeber (LG) branchenüblich verhalten werde, dh…
…beispielsweise mit Zahlung der letzten Leasingrate automatisch, dh. überhaupt ohne Abgabe einer rechtsgeschäftlichen Erklärung, die Liegenschaft erwirbt. Diesfalls, im Rahmen eines sogenannten "Vollamortisationsvertrages", wäre der Leasinggegenstand von vorneherein dem Mieter zuzurechnen, da er bei Abschluss des Leasing- bzw. Mietvertrages bereits einen Übereignungsanspruch iSd § 1 Abs…
…Bankc | ja Diese Gegenstände hat das geprüfte Unternehmen in weiterer Folge an die" BankA "(nunmehr" BankC) "bzw. an die" BankB "auf Basis von Vollamortisationsverträgen verleast. Die Leasinggesellschaften haben ihrerseits mittels (Unter-)Leasingverträge die Wirtschaftsgüter den eigentlichen Benützern zur Nutzung überlassen (Investitionsclearing)." Die Berufungswerberin "nahm…
…samt gleichzeitiger Weitervermietung erfolgte vielmehr unter Zwischenschaltung von Leasingfirmen bzw. Treuhändern, die die entsprechenden Verträge (Kaufverträge, Vollamortisationsleasingverträge mit Andienungsrecht) - modellhaft - ausarbeiteten, unter anderem der Berufungswerberin anboten und mit dieser (mündlich) abschlossen. Daraus ergibt sich auch, dass die Berufungswerberin auf die Vertragsgestaltung keinerlei Einfluss hatte und…
…Die Abgrenzungsfrage stellt sich in erster Linie bei den Finanzierungs-Leasingverträgen. Diese ersetzen die herkömmliche Form der Investitionsfinanzierung. Die Finanzierungs-Leasingverträge sind entweder Vollamortisationsverträge (Full-Pay-Out-Leasing), dh. während der Mietdauer (= Grundmietzeit) hat der Leasingnehmer für die Investitionskosten und einen Gewinn des Leasinggebers…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch EIDOS Wirtschaftsberatung GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck, vertreten durch Dr. Josef Metzler, betreffend Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Umsatzsteuer für 1992 und Körperschaftsteuer für 1992-1997 sowie die Bescheide betreffend Umsatzsteuer für…
…Egger-Krejci, Das Leasinggeschäft, S. 461). Finanzierungsleasingverträge sind entweder Vollamortisationsverträge (Full-Pay-Out-Leasing), d.h. während der Mietdauer (=Grundmietzeit) hat der Leasingnehmer für die Investitionskosten und einen Gewinn des Leasinggebers aufzukommen, oder Teilamortisationsverträge (Non-Full-Pay-Out-Leasing oder Restwertleasing), d.h. während der…
…aaO, 345). Die Kautionszahlungen können bei entsprechender Vertragsgestaltung die Höhe des kalkulierten Restwertes erreichen. Die vom Leasingnehmer aufgewendeten Zahlungen können dann gleich hoch sein wie die Leasingraten eines Vollamortisationsvertrages. Am Ende der Grundmietzeit hat der Leasingnehmer in der Regel die Möglichkeit, das Leasinggut gegen Rückgewährung…
6.8 Rechnungsabgrenzungsposten 6.8.1 Allgemeines Rz 2395: Rechnungsabgrenzungsposten dienen dazu, Einnahmen und Ausgaben jenem Wirtschaftsjahr zuzuordnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Der Anwendungsbereich besteht vor allem in Zusammenhang mit (schwebenden) Dauerschuldverhältnissen, also zeitraumbezogenen Schuldverhältnissen vor ihrer vollständigen Erfüllung. Rz 2396: Demgegenüber versteht man…
Ein Leasingnehmer wird nach Überzeugung des Unabhängigen Finanzsenates im Rahmen von Vollamortisationsverträgen nicht bereit sein, während der Grundmietzeit den vollen Kaufpreis zuzüglich Zinsen für das Leasinggut zu bezahlen, wenn nicht in irgendeiner Form Einvernehmen darüber besteht, dass er das Leasinggut danach um einen wirtschaftlich nicht…
…die Zurechnung eines Leasingfahrzeuges zum Leasinggeber bzw. zum Leasingnehmer beeinflusst (siehe dazu Rz 135 ff). Bei einem Vollamortisationsvertrag ist das Erfordernis, dass die Grundmietzeit mindestens 40% der Nutzungsdauer betragen muss (siehe Rz 135 ff) an der Mindestnutzungsdauer zu messen. Handelt es sich beim Leasinggut um…
…den vertraglichen Vereinbarungen mit den Leasinggesellschaften sei ableitbar, dass es sich bei der "sale and lease back" - Maßnahme und eine reine Finanzierungsmaßnahme handle. Bei sämtlichen Verträgen handle es sich um Vollamortisationsverträge, wobei die Leasingvertragslaufzeit (Grundmietzeit) unter der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer liege, jedoch "Übereinkommen" mit den Leasinggesellschaften…
…stützen aber den Standpunkt der Bf. Im vom VwGH entschiedenen Fall sei es eben nicht um einen Restwertvertrag, sondern eindeutig um einen Vollamortisationsvertrag gegangen. Ein Vollamortisationsvertrag sei aber kalkulatorisch ein Restwertvertrag, bei dem der Restwert mit Null statt mit dem Verkehrswert angesetzt werde. Dies bedeute…
…auch Stoll § 24, 294). Dies gilt auch dann, wenn die Leasingraten in ihrer Summe dem üblichen Kaufpreis des Gegenstandes entsprechen. b) Die Leasingdauer entspricht bei allen Leasinggütern den Regeln des Vollamortisationsvertrages, d.h. die Grundmietzeit entspricht annähernd der Nutzungsdauer. c) "Andienungsrecht" nicht explizit vereinbart; aber…
…1987-1990) um netto 200.000,00 € verkauft und gleichzeitig wieder zurückgeleast (Sale and lease back). Es sind dreißig Leasingraten (11/03 bis 4/06 monatlich 6.853,74 € netto) zu leisten. Der Vertrag ist auf Vollamortisationsbasis abgeschlossen. Die gegenständlichen Maschinen sind ca…
…vorlagen. Während diese beiden Fahrzeuge mittels Kreditfinanzierung angeschafft worden waren, hatte die Bw. die restlichen sieben LKW geleast. Der Prüfer ging bei den Leasingverhältnissen von einem Finanzierungsleasing mit Vollamortisationsverträgen aus, durch welche die Bw. kein wirtschaftliches Eigentum an den betreffenden Wirtschaftsgütern erlangt habe. Die Bw…
…Grundmietzeit betrug zwischen 30% und 50% und sprach daher auch diese Tatsache gegen eine Zurechnung an die Leasingnehmerin. Nach der Rechtsprechung erfolgt im Fall eines Vollamortisationsvertrages eine Zurechnung zum Leasingnehmer nur dann, wenn die Mietdauer (mindestens) der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer entspricht (vgl VwGH 29.6.1995…
…Der gesetzlich vorgeschriebenen Nutzungsdauer von 8 Jahren für Personenkraftwagen stehe eine Leasingvertragsdauer (Grundmietzeit) von 4 Jahren gegenüber, wobei es sich bei den vorliegenden Leasingverträgen um Vollamortisationsverträge handle. Hieraus resultiere zwangsläufig im Jahr des Ablaufes der Grundmietzeit ein Verlust in Höhe der Differenz zwischen dem Buchwert…