…Einkommensteuerbescheide 2007-2009 und die damit zusammenhängenden Anspruchszinsenbescheide mit eigenem Zurückweisungsbescheid als verspätet zurückgewiesen. Diese Zurückweisung hätte nicht mit eigenem rechtsmittelfähigem Bescheid, sondern mit Beschwerdevorentscheidung, wie sich aus dem klaren Wortlaut des § 260 BAO, der auch für vor dem 1.1.2014 eingebrachte Berufungen gilt (…
…beim Finanzamt eingelangt am 13.10.2009, Berufung. Die Bw. befasst sich in ihren Einwendungen ausschließlich, mit dem - ihrer Ansicht nach bestehenden - Familienbeihilfenanspruch. Die Bw. stellt nicht in Abrede, dass ihre Berufung vom 6.7.2009 verspätet eingebracht wurde. Sie geht vielmehr auf diesen Punkt…
…vom 24. September 2007. UFS-Vorhalteverfahren: Vorhalt vom 20. Jänner 2009: Auf die offenbar verspätet eingebrachte Berufung hinweisend wurde die Bw. ersucht, die Zustelldaten des Einkommensteuerbescheides (Arbeitnehmerveranlagung) 2005, des das Berufungsfristverlängerungsansuchen abweisenden Bescheides vom 31. Oktober 2007 und des VwGH-Einstellungsbeschlusses vom 24. September 2007…
…eine Berufung. Der UFS geht daher davon aus, dass gegen den ESt-Bescheid vom 18. April 2006 ein Rechtsmittel bis zum 2. Februar 2007 tatsächlich nicht eingebracht worden war. Auch in Bezug auf diesen Bescheid war die Eingabe vom 2. Februar 2007 somit als verspätetes…
…§ 245 Tz 25). Da der Lauf der Berufungsfrist nicht rechtswirksam gehemmt worden ist, muss die Berufung als verspätet eingebracht gewertet werden, und ist diese gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen. Dass die Abgabenbehörde erster Instanz diesen Zurückweisungsgrund nicht aufgegriffen…
…ein. Das Finanzamt hat daher zu Recht den als Berufung behandelten Schriftsatz gemäß § 273 Abs. 1 BAO als verspätet zurückgewiesen bzw. die dagegen eingebrachte Berufung als unbegründet abgewiesen. Der Rüge des Bw, es sei ihm schriftlich nie mitgeteilt worden, dass er eine Berufungsfrist einhalten müsse…
…die Jahre 1995 bis 1997 und Umsatzsteuernachschauen für die anschließenden Zeiträume durchgeführt. Mag.FH hat als steuerlicher Vertreter der A-GmbHNfgKG bei den dortigen Betriebsprüfungsverfahren mitgewirkt und an den Schlussbesprechungen teilgenommen. Gegen die vom FA infolge der Betriebsprüfung erlassenen Bescheide hat Mag.FH Berufungen eingebracht…
…der Niederschrift/Berufungsverhandlung (16. Oktober 2008; 10:00 Uhr - 11.25 Uhr): Auf die den Vorladungen beigelegte Sachverhaltsdarstellung wird verwiesen. Eine Ablichtung der Stellungnahme (10.Oktober 2008) geht an das Finanzamt. - Ad Streitpunkt/Wiederaufnahmebescheide: Auf Vorhalt, dass die Berufung gegen die Wiederaufnahmebescheide verspätet eingebracht worden…
…ist festzuhalten: Ist eine Berufung als verspätet zurückzuweisen, ist über die Rechtsfrage der formgerecht eingebrachten Berufung nicht abzusprechen. Deshalb hatte der Unabhängige Finanzsenat die Rechtsfrage, ob diese Schriftsätze iSv § 250 Abs 1 lit a - d BAO idgF formgerecht eingebrachte Berufungen gegen die Verfahrenswiederaufnahmebescheide sind oder…
…auszugehen, dass der Umsatzsteuerbescheid 2000 mit 31. März 2003 an den Zustellbevollmächtigten zugestellt worden ist und die Berufung vom 5. Mai 2003 somit nach der gesetzlichen Berufungsfrist gemäß § 245 Abs. 1 BAO von einem Monat und damit verspätet eingebracht wurde. Ist ein Zustellungsbevollmächtigter bestellt, so…
…Berufung im Akt vorhanden ist, endet die Frist zur Einbringung einer Berufung am 16. März 2004. Die am 25. März 2004 mit Telefax eingebrachte Berufung ist daher nicht fristgerecht. Nach Ablauf der Berufungsfrist eingebrachte Berufungen sind gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO als verspätet…
…Unabhängige Finanzsenat entscheidet: Die verspätet eingebrachte Berufung gegen die Verfahrenswiederaufnahmebescheide/Umsatzsteuer 2002 - 2004 und die Verfahrenswiederaufnahmebescheide/Einkommensteuer 2001 - 2004 ist zurückzuweisen. II. Umsatzsteuerbescheid 2001: Aus den Veranlagungsakten ist festzustellen, dass ein mit 6. November 2006 datierter Umsatzsteuerbescheid 2001 nicht erlassen worden ist: Die Berufung (29…
…sind die Einkommensteuerbescheide 2001 - 2004 mit der am 29. Dezember 2006 eingebrachte Berufung nicht im Sinne des § 273 Abs 1 lit b BAO "verspätet" angefochten worden: Über die Einkommensteuerbescheide 2001 - 2004 ist in der Sache zu entscheiden. Streitpunkte lt. Anfechtungserklärung/Berufung sind: I. die Sachfrage…
…Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für die Jahre 2000 bis 2002 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…
…die vorliegende Berufung vom 18. Juli 2011 ohne jeden Zweifel nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides vom 23. Oktober 2008 eingebracht wurde, musste sie, wie im Spruch geschehen, nach der zwingenden Anordnung in § 273 Abs. 1 lit. b BAO als verspätet eingebracht zurückgewiesen…
…850,40 Euro). Dagegen hat der Berufungswerber mit einem mit 21. August 2008 datierten und am 27. August 2008 beim Finanzamt eingebrachten Schriftsatz Berufung erhoben. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid hat das Finanzamt diese Berufung als verspätete eingebracht zurückgewiesen, da die Berufungsfrist "bereits am 9…
…dass sie unter der Voraussetzung, dass der Umsatzsteuerbescheid 2001 am 18. Dezember 2002 zugestellt wurde, ihr Fristverlängerungsansuchen für die Berufungseinbringung verspätet eingebracht hat. In weiterer Folge hat die Bw. behauptet, dass sie im Zeitpunkt der Bescheidzustellung ortsabwesend gewesen sein soll. Aufforderungen der Abgabenbehörden (zuletzt durch…
…aus den Angaben der Bw. ableiten lässt) abgelaufen ist, muss die Berufung vom 2. Mai 2002 als verspätet gewertet werden und ist diese gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen. Dass die Abgabenbehörde erster Instanz diesen Zurückweisungsgrund nicht aufgegriffen hat…
…Termine (Fristenverordnung) ungenützt mit Ablauf des 20. November 2006 (Montag). Die als Berufung gemäß § 85a Abs. 1, Z. 2 ZollR-DG zu wertende "Maßnahmenbeschwerde" vom 29. November 2006 wurde demnach verspätet eingebracht. Sie langte bereits verspätet am 29. November 2006 beim (unzuständigen) UVS X. ein…
…aber rechtswirksam nur innerhalb der Rechtsmittelfrist gestellt werden. Ein verspäteter Antrag hat keine fristhemmende Wirkung, er ist zurückzuweisen (Ritz, BAO-Kommentar³, § 245 Rz. 14). Gemäß § 273 Abs. 1 lit.b BAO hat (zwingend) die Abgabenbehörde eine Berufung, die nicht fristgerecht eingebracht wurde, durch Bescheid zurückzuweisen…