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BFG RV/7102101/2013Verschaffung der umsatzsteuerlichen Verfügungsmacht über eingeführte Gegenstände
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.09.2018

…des Gegenstandes voraus. Demnach enthält die Verschaffung der Verfügungsmacht ein objektives und ein subjektives Element. Zum einen muss die Substanz des Gegenstandes wirtschaftliche vom Leistenden auf den Leistungsempfänger übergehen (objektiver Aspekt), zum anderen muss die Übertragung der wirtschaftlichen Substanz des Gegenstandes nach dem Willen des…

UFSL RV/1307-L/071. Widerrechtliche Verwendung eines Fahrzeuges im Inland 2. Beweislast und Beweisvorsorgepflicht iZm der Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967 3. Gewichtung der Verwenderkriterien ("Halter" iSd EKHG) 4. Differenzierung zwischen der Erfüllung der Verwenderkriterien und der Verschaffung der umsatzsteuerlichen Verfügungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2013Teil 1/3

…Standort in Österreich (östAnschrift2) aus erfolgt sei, wären auch die Kosten dafür jährlich den deutschen Unternehmen verrechnet worden. Anlässlich des Erörterungstermines am 7. August 2012 wurden der Bw diese Ausführungen des Prüfers vorgehalten. Diese gab dazu an, dass es in dtAnschrift2 seit 2001 ein Büro…

UFSL RV/1307-L/071. Widerrechtliche Verwendung eines Fahrzeuges im Inland 2. Beweislast und Beweisvorsorgepflicht iZm der Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967 3. Gewichtung der Verwenderkriterien ("Halter" iSd EKHG) 4. Differenzierung zwischen der Erfüllung der Verwenderkriterien und der Verschaffung der umsatzsteuerlichen Verfügungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2013Teil 3/3

…im internationalen Verkehr), Kraftfahrzeugsteuerbefreiungen vereinbart sind. Demnach (Art 2) sind allerdings nur solche Fahrzeuge, die im Gebiet einer der Vertragsparteien zugelassen sind, von den Abgaben des anderen Vertragspartner, die von diesem für die Benutzung oder das Halten von Fahrzeugen in seinem Gebiet erhoben werden, befreit…

UFSL RV/1307-L/071. Widerrechtliche Verwendung eines Fahrzeuges im Inland 2. Beweislast und Beweisvorsorgepflicht iZm der Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967 3. Gewichtung der Verwenderkriterien ("Halter" iSd EKHG) 4. Differenzierung zwischen der Erfüllung der Verwenderkriterien und der Verschaffung der umsatzsteuerlichen Verfügungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2013Teil 2/3

…Umstände der Lieferung befragt gab die Bw in der mündlichen Verhandlung an, dass man über diese Vorgänge keine genaueren Angaben mehr machen könne. Festzuhalten ist, dass der Bw umsatzsteuerlich nach dem bekannten Sachverhalt tatsächlich erst mit dem Verkauf am 20. April 2006 die Verfügungsmacht im…

BFG RV/4100072/2015Voraussetzungen für den Abzug von Einfuhrumsatzsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.03.2017Teil 1/4

…über die Verschaffung der Verfügungsmacht liege insoweit nur zwischen der Bf und ihren europäischen Abnehmern vor. Die Bf sei – dieser Rückschluss folge unmittelbar aus den vorliegenden business contracts – typischerweise eine Zwischenhändlerin. Sie habe dabei im Wesentlichen die Rechtsposition eingenommen, die ein Zwischenhändler in umsatzsteuerlichen Reihengeschäften…

BFG RV/4100072/2015Voraussetzungen für den Abzug von Einfuhrumsatzsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.03.2017Teil 3/4

…iSd § 3 Abs. 1 UStG 1994 die Verschaffung der "Verfügungsmacht" sei. Die Verschaffung der Verfügungsmacht sowie auch der Begriff der Lieferung würden zentrale Begriffe des Umsatzsteuerrechtes darstellen, deren Bedeutungsinhalt sich allerdings erheblich von jenem des umgangssprachlichen Gebrauchs unterscheide und sich auch nicht mit zivilrechtlichen Begriffen…

BFG RV/4100072/2015Voraussetzungen für den Abzug von Einfuhrumsatzsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.03.2017Teil 2/4

…sei entgegen zu halten, dass es bei dieser Art des Zahlungsweges um die Verschiebung des Zahlungsrisikos vom Bf zum chinesischen Lieferanten hin gehe. Im Übrigen könne vom Zahlungsweg nicht auf die Verschaffung der Verfügungsmacht (Lieferung) geschlossen werden. Fakt sei zudem, dass es zahlreiche Fälle gegeben…

BFG RV/4100072/2015Voraussetzungen für den Abzug von Einfuhrumsatzsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.03.2017Teil 4/4

…da diese nicht von einem Nichtberechtigten erworben hätten. Abgesehen davon kommt es im Rahmen der umsatzsteuerlichen Betrachtung des Begriffes der Lieferung ("Verschaffung von Verfügungsmacht" ) als tatsächlicher Vorgang gar nicht darauf an, ob ein Verkäufer selbst überhaupt in der Lage ist, Eigentum zu verschaffen (vgl. Bürgler…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 4/5

…eine Verschaffung der umsatzsteuerlichen Verfügungsmacht nicht denkbar ist. Zivilrechtlich wird Eigentum an Bodenmaterialien noch nicht einmal durch Entnahme sondern erst durch konkrete Auswahl erworben (Schwimann, Praxiskommentar ABGB, § 1090, 67ff; § 426, 6). Die nach dem UStG 1994 steuerbare Lieferung liegt erst vor, wenn tatsächlich Verfügungsmacht am…

BFG RV/2100149/2019Bei einem innergemeinschaftlichen Reihengeschäft ist im Versendungsfall in der Regel die erste Lieferung die bewegte Lieferung und daher steuerfrei. Die anschließende ruhende Lieferung findet im Bestimmungsmitgliedstaat statt. Die Verwendung der UID des Abgangsstaates durch den mittleren Unternehmer führt zur Vorschreibung von Erwerbsteuer, die nicht als Vorsteuer abzugsfähig ist.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.05.2021Teil 1/4

…folgt: "In Österreich mag ihnen vielleicht Indizwirkung für das zivilrechtliche Verpflichtungsgeschäft (z.B Kaufvertrag, Titel) zukommen, nicht jedoch für das Verfügungsgeschäft (Modus)…Die umsatzsteuerliche Verfügungsmacht werde damit nicht verschafft". Der zwischen S. und den Kunden vereinbarte Incoterm DDP Bestimmungsort regle somit nur, dass S…

BFG RV/2100319/2020Zurücknahme der Beschwerde und Gegenstandsloserklärung im fortgesetzten Verfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss20.04.2021

…entspreche nicht immer der umsatzsteuerlichen Verschaffung der Verfügungsmacht. Die Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums ist für die Lieferung weder unbedingt erforderlich, noch immer ausreichend (Ruppe Achatz, UStG Kommentar4, § 3 Rz. 36 m.w.N.). Die Bf. irre, wenn sie meint, durch Verwendung der UID eines bestimmten…

BFG RV/2101122/2016Keine Erwerbsteuer gemäß Art. 3 Abs. 8 UStG 1994, wenn mittlerer Unternehmer in der Reihe die UID des Abgangslandes verwendet
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.11.2017

…entspreche nicht immer der umsatzsteuerlichen Verschaffung der Verfügungsmacht. Die Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums ist für die Lieferung weder unbedingt erforderlich, noch immer ausreichend (Ruppe Achatz, UStG Kommentar4, § 3 Rz. 36 m.w.N.). Die Bf. irre, wenn sie meint, durch Verwendung der UID eines bestimmten…

BFG RV/2100749/2012Lieferung mit "on-hold-Klausel"
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.03.2014

…Verschaffung der umsatzsteuerlichen Verfügungsmacht hängt dabei nicht vom (zivilrechtlichen) Gefahrenübergang oder ähnlichem ab. Daher steht es dem § 3 Abs 8 UStG 1994 auch nicht entgegen, dass die Ware von dem mit der Versendung Beauftragten zunächst in ein inländisches Lager gebracht und erst nach Eingang der…

BFG RV/5100195/2013Befreite Auslandslieferung eines zunächst gem. § 3 Z 3 NoVAG 1991befreiten Vorführfahrzeuges
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.07.2020

…Porsche anzuschaffen, diese zu tunen und dann zu verkaufen. Auf die Frage an den Amtsvertreter, welche Hinweise er für eine Verschaffung der Verfügungsmacht an dem Porsche an K erblicken könne, verwies dieser zunächst auf das Erkenntnis des BFG zur Umsatzsteuer. In weiterer Folge führte er…

BFG RV/7101666/2013Voneinander unabhängige einzelne Leistungen oder eine einzige Leistung?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.09.2016Teil 4/4

…sie sich überzeugen konnten, daher kam es auch zu keiner Mischung von für Z***** bereitgehaltenen Früchten mit jenen für Y*****. Der Umstand, dass sich die Abnehmer die Disposition über qualitativ nicht geeignete Früchte vorbehalten haben, ergibt allein noch keine Verschaffung der Verfügungsmacht, zumal die belangte…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 1/5

…Nutzung, sondern auf die Verminderung der Substanz des überlassenen Gegenstandes gerichtet sei. Umsatzsteuerlich sei jedenfalls Leistungsaustausch, nicht Schadenersatz anzunehmen. Die Leistung sei als Lieferung anzusehen, wenn der wirtschaftliche Gehalt des Vorgangs darin bestehe, dem Berechtigten die Erlangung der Verfügungsmacht an der Substanz zu ermöglichen. Indiz…

UFSL RV/1480-L/02Umsatzsteuerhinterziehung in der Lieferkette und Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2005Teil 1/3

…die Adresse der AP kämen. Diskutiert wird, worauf das Unternehmen schauen müsste. Steuerberater: Worauf muss das Unternehmen achten, wie weit reicht die Sorgfaltsverpflichtung? Referent: In der österreichischen Rechtsprechung spielt die Sorgfaltspflicht dann keine Rolle, wenn die entscheidenden Merkmale nicht gegeben sind: Unternehmereigenschaft, Verschaffung der Verfügungsmacht…

UFSW RV/2329-W/02Reihengeschäft nach der Rechtslage ab 1. Jänner 1997
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2003

…Die Bw. sei auch nicht Schuldner der EUSt, sodass auch § 3 Abs. 9 UStG 1994 nicht maßgeblich sei. Gemäß § 3 Abs. 7 UStG 1994 werde eine Lieferung dort ausgeführt, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befinde. Im Anschluss an die Beförderungs…

UFSL RV/0389-L/08Abgetretener Eigentumsvorbehalt im Konkurs.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2008

…dieser Hinsicht keinesfalls an die Stelle des Gemeinschuldners. Da der Masseverwalter weder eine Verfügungsmacht verschaffen konnte noch eine tatsächlich verschafft hätte, könne begrifflich eine Lieferung iSd § 3 UStG 1994 nicht vorliegen. Er sei daher nicht verpflichtet gewesen, eine Rechnung an die Bank auszustellen. Der Umstand…

UmgrStR 2002 Rz 1216–12423.9. Sonstige Rechtsfolgen der Einbringung (§ 22 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…UmgrStG für die Grunderwerbsteuer ohne Bedeutung ist, sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht über die Grundstücke maßgeblich (idR ident mit dem Abschluss des Einbringungsvertrages); als Bemessungsgrundlage ist daher regelmäßig der Grundstückswert im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses heranzuziehen. Für die zwischen dem Einbringungsstichtag und…