…tatsächlich keine Dienstnehmer beschäftigt und auch keine Löhne ausbezahlt hat und somit eine Verpflichtung zur Führung von Lohnkonten nicht verletzt und eine Verkürzung von Lohnabgaben in den aus dem Spruch des erstinstanzlichen Erkenntnisses ersichtlichen Zeiträumen und in der ersichtlichen Höhe nicht bewirkt hat. Es war…
…Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 des Einkommensteuergesetzes (EStG) 1988 sowie dazu ergangener Verordnungen entsprechenden Lohnkonten betreffend die Lohnzahlungszeiträume Jänner [tatsächlich gemeint: September; zu erkennen an der Höhe der vorgeworfenen Verkürzungsbeträge] 2011 bis Dezember 2012 eine Verkürzung an Lohnsteuern in Höhe von insgesamt…
…Amtsbereich des genannten Finanzamtes vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 sowie dazu ergangener Verordnungen entsprechenden Lohnkonten betreffend die Lohnzahlungszeiträume Jänner 2014 bis Dezember 2015 eine Verkürzung an Lohnsteuern in Höhe von pro Jahr jeweils insgesamt € 20.000…
…Betriebsprüfer gewartet, welcher die Lohnabgaben vorschreiben sollte. 11. Auch hinsichtlich der Verpflichtung zur zeitgerechten Führung von Lohnkonten hat sich A zumal aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit und den Belehrungen anlässlich der Lohnsteuerprüfungen entsprechendes Wissen erworben. Folgt man der Darstellung des Beschuldigten und des Zeugen C, hat…
…für diese keine Verpflichtung zur Führung eines Lohnkontos bestanden hätte und in Bezug auf die subjektive Tatseite wird im Wesentlichen geltend gemacht, dass der Bw. im Tatzeitraum nicht handelsrechtlicher Geschäftsführer der Fa.I. und daher auch nicht für die Führung von Lohnkonten verantwortlich gewesen sei…
…Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof von diesem - wenn auch nur aus formalen Gründen - aufgehoben wurde. Aufgrund der sich aus dem gegenständlichen Verfahren ergebenden komplizierten arbeitsrechtlich und EU-rechtlichen Vorschriften kann daher nicht unter Hinweis auf die allgemeine Verpflichtung zur Führung von Lohnkonten und dem allgemeinen gehaltenen…
…da bei Arbeitgebern die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Führung von Lohnkonten für ihre Dienstnehmer bestehe und diesbezüglich Wissentlichkeit bestehe, da in früheren Jahren sehr wohl Lohnsteueranmeldungen abgegeben wurden. Trotz unzähliger Aufforderungen und Prüfungen habe es der Beschuldigte unterlassen, seine lohnsteuerrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Gegen diesen Bescheid…
…b FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 des Einkommensteuer 1998 entsprechenden Lohnkonten ein Verkürzung von Lohnsteuer oder Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß…
…der vorgenommenen Lohnsteuersonderprüfung mangels Vorlage von Unterlagen eine Schätzung vorgenommen werden musste, so ist davon auszugehen, dass objektiv eine Abgabenverkürzung bewirkt wurde. In subjektiver Hinsicht ist zu berücksichtigen, dass der Bf. als erfahrener Unternehmer von seiner Verpflichtung zur Führung von Lohnkonten wusste, zumal ja auch…
…eine diesbezügliche genaue Aussage ist aus dem Akt nicht ableitbar) umfangreich und vollständig über die rechtliche Beurteilung und die damit zusammenhängenden Verpflichtungen zur Führung von Lohnkonten einerseits und Abzug und Entrichtung der Lohnabgaben andererseits erkundigt zu haben. Dieses Nichterkundigen als Sorgfaltsverletzung ist jedoch in einem…
…ein Rechtsanwalt zur Verbesserung einer Vertragsurkunde kontaktiert worden war), so ist somit dennoch keinerlei tragfähige Grundlage dafür zu erkennen, dass die aufgegriffenen Tänzerinnen als Dienstnehmer der PMKEG fungiert haben. Eine Verletzung der Verpflichtung zur Führung von Lohnkonten ist der Bw. diesbezüglich nicht nachweisbar. Zur slowakischen…
…2003 in Höhe von insgesamt € 227.599,42 bewirkt, [indem er die Zahllasten jeweils nicht bis zum Ablauf der Fälligkeitstage entrichtete,] und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten, sowie 2.) unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von Lohnkonten im Sinne des…
…habe nicht beachtet, dass eine Verpflichtung zur Führung von Lohnkonten erst bei einer regelmäßigen Beschäftigung und bei Überschreitung bestimmter Einkommensgrenzen vorliege, was im vorliegenden Fall nicht gegeben wäre; das Erkenntnis spricht von "fallweise beschäftigt". Tatsächlich handle es sich nicht um eine Kellnerin, um keine Aushilfskellnerin…
…ohne entsprechende Begründung unterstellt werde. Aus diesem Grunde weise der Bf. auch den Vorwurf der Verletzung der Verpflichtung zur Führung von entsprechenden Lohnkonten im Zeitraum 8-12/2004 bzw. 4/2005 somit auch eine Verkürzung von € 3.989,45 bzw. € 160,55 zurück…
…in Höhe von 118.257,60 Euro; ii./ Umsatzsteuer für das Jahr 2011 in Höhe von 80.606,83 Euro; B./ unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 des Einkommensteuergesetzes (sowie dazu ergangener Verordnungen) entsprechender Lohnkonten, nämlich durch die Nichtführung von Lohnkonten für…
…der vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 EStG 1988 entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung von Lohnsteuer oder Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen bewirkt, indem er beispielsweise Zahlkellner ohne Führung von Lohnkonten "schwarz" beschäftigt und in Zusammenhang mit an diesen brutto für netto…
…der Verpflichtung zur Zahlung der Kommunalsteuer fristgerecht nachgekommen sind noch Ihre abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht (Pflicht zur Führung von Lohnkonten) wahrgenommen haben. Damit ist der Ihnen zur Last gelegte Tatbestand nach § 15 Abs. 1 KommStG erfüllt. Hinsichtlich der Schuldform geht die erkennende Behörde von…
…Bf daher allenfalls vorzuwerfen, sich nicht vor Aufnahme der Arbeiten bei den zuständigen Stellen umfangreich und vollständig über die rechtliche Beurteilung und die damit zusammenhängenden Verpflichtungen zur Führung von Lohnkonten einerseits und Abzug und Entrichtung der Lohnabgaben andererseits erkundigt zu haben. Dieses Nichterkundigen als Sorgfaltsverletzung…
…sie es zumindest ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden habe, dass sie eine Verpflichtung zur Führung von Lohnkonten verletzt und es für gewiss gehalten habe, dass sie dadurch eine Verkürzung von Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfond für Familienbeihilfen oder Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag bewirkt habe…
…den Uneinbringlichkeitsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Stunden verhängte. Weiters wurden gemäß § 64 Abs.2 VStG 64 € an Kosten des Strafverfahrens verhängt. Begründend führte die Behörde nach Zitierung der relevanten Gesetzesstellen aus, dass die Bf. ihrer Verpflichtung zur Führung von Lohnkonten nicht nachgekommen sei und…