Schließt ein in Großbritannien ansässiger Künstler mit einer US-Gesellschaft einen Vertrag, auf Grund dessen die US-Gesellschaft das Recht erhält, anlässlich eines Konzertes dieses Künstlers in Österreich einen Video-Mitschnitt zu machen, in der Folge daraus einen Video-Film zu produzieren und diesen schließlich…
Wird mit einer ausländischen GmbH ein Vertrag des Inhaltes geschlossen, dass gegen ein Einmalentgelt sämtliche Bilder, die von einem im Ausland ansässigen Sportler innerhalb der nächsten drei Jahre angefertigt werden, einer österreichischen GmbH zur Vermarktung zu überlassen sind, dann liegt nach Auffassung des BM für…
…oder den Erwerb bzw. die Entwicklung der Online Plattform plattform.at durch die Bf und damit in Zusammenhang auch das Entstehen und die Inhaberschaft der in Rechnung gestellten und an die LEKG im Jahr 2011 übertragenen Media- und Vermarktungsrechte objektiv erklärbar bzw. annähernd nachvollziehbar gemacht…
…habe es bisher keinerlei materielles oder immaterielles Vermögen gegeben, welches verwaltet hätte werden können. Die Bf. verwalte keine Rechte an Forschungsergebnissen und bewirtschafte auch keine künftigen Vermarktungsrechte. Die Forschungsobjekte der Bf. befänden sich aktuell im Stadium der Entwicklung; ein fertiges/marktfähiges Produkt existiere somit noch…
…2 , zu §§1092-1094; Frotz-Hügel-Popp , Kommentar zum Gebührengesetz; Schwimann ABGB 3 V; Fitzweiler [Hrsg.], Sport-Marketing und Recht. Vermarktungsrechte, Verträge, Konflikte (2003); Studiengesellschaft für Wirtschaft und Recht (Hrsg) , Sport und Recht (2006); Haunschmidt [Hrsg.], Sport und Recht in Österreich. Für Sportler, Vereine, Verbände…
…2 , zu §§1092-1094; Frotz-Hügel-Popp , Kommentar zum Gebührengesetz; Schwimann ABGB 3 V; Fitzweiler [Hrsg.], Sport-Marketing und Recht. Vermarktungsrechte, Verträge, Konflikte (2003); Studiengesellschaft für Wirtschaft und Recht (Hrsg) , Sport und Recht (2006); Haunschmidt [Hrsg.], Sport und Recht in Österreich. Für Sportler, Vereine, Verbände…
…2 , zu §§1092-1094; Frotz-Hügel-Popp , Kommentar zum Gebührengesetz; Schwimann ABGB 3 V; Fitzweiler [Hrsg.], Sport-Marketing und Recht. Vermarktungsrechte, Verträge, Konflikte (2003); Studiengesellschaft für Wirtschaft und Recht (Hrsg) , Sport und Recht (2006); Haunschmidt [Hrsg.], Sport und Recht in Österreich. Für Sportler, Vereine, Verbände…
…2 , zu §§1092-1094; Frotz-Hügel-Popp , Kommentar zum Gebührengesetz; Schwimann ABGB 3 V; Fitzweiler [Hrsg.], Sport-Marketing und Recht. Vermarktungsrechte, Verträge, Konflikte (2003); Studiengesellschaft für Wirtschaft und Recht (Hrsg) , Sport und Recht (2006); Haunschmidt [Hrsg.], Sport und Recht in Österreich. Für Sportler, Vereine, Verbände…
…2 , zu §§1092-1094; Frotz-Hügel-Popp, Kommentar zum Gebührengesetz; Schwimann ABGB 3 V; Fitzweiler [Hrsg.], Sport-Marketing und Recht. Vermarktungsrechte, Verträge, Konflikte (2003); Studiengesellschaft für Wirtschaft und Recht (Hrsg) , Sport und Recht (2006); Haunschmidt [Hrsg.], Sport und Recht in Österreich. Für Sportler, Vereine, Verbände…
…2 , zu §§1092-1094; Frotz-Hügel-Popp , Kommentar zum Gebührengesetz; Schwimann ABGB 3 V; Fitzweiler [Hrsg.], Sport-Marketing und Recht. Vermarktungsrechte, Verträge, Konflikte (2003); Studiengesellschaft für Wirtschaft und Recht (Hrsg) , Sport und Recht (2006); Haunschmidt [Hrsg.], Sport und Recht in Österreich. Für Sportler, Vereine, Verbände…
…in den Jahren 2013 bis 2017 zwischen rd. 30.000 und rd. 60.000 Euro. Aufgrund der Auslagerung der Vermarktungsrechte, seien auch hier keine Dienstnehmer des Bf. tätig und liege keine Kommunalsteuerpflicht vor. Nach Ansicht des Bf. sei die Behörde bisher dem Antrag auf Bescheidbegründung…
…wäre. Zwischen der Bf. und der ***7*** wäre ein Lizenz- und Vermarktungsvertrag abgeschlossen worden, welcher der ***7*** das ausschließliche Lizenz- und Vermarktungsrecht bei Verfahren zur Herstellung ***10*** einräumen würde. Laut Präambel des Vertrages vom 21.03.2008 würde die Bf. eigenständiges know-how von umweltfreundlichen…
…Herstellung ***10***, ***30*** und ***31*** umschrieben. Punkt 3. dieses Vertrages, der mit Vermarktungsrechte und Lizenzerteilung betitelt ist, bestimmt folgendes: Die Bf. wird das Verfahren zur Herstellung ***10*** (nach dem ***28*** - oder ***15*** -Verfahren) mit dem gesamten dazugehörigen "Bf. know-how" und daraus abgeleiteter Schutzrechte im…
…plattform.at). Als Anschrift des leistenden Unternehmens ist Gasse2 festgehalten. Die Rechnung weist folgende Leistungsbeschreibung aus: "Laut Vereinbarung erlauben wir uns folgende Positionen in Rechnung zu stellen: Media - Vermarktungsrechte Online plattform plattform.at". Als Leistungszeitraum ist "Jaenner-Feber_März_ApriI 2011" angegeben. Als weitere Angabe…
…LEKG keinerlei Erlöse iZm der plattform.at verbucht. Die behauptete umfangreiche Geschäftstätigkeit der LEKG mit Hilfe der genannten Plattform bzw der fakturierten Einräumung der "Media Vermarktungsrechte Online plattform -plattform.at" in den Jahren 2011 bis 2012 möge nachgewiesen werden. Diesbezügliche Anforderungen (zB vom 21.5…
…die zumindest formal alle Pflichtangaben iSd § 11 UStG 1994 aufweisen. Als Leistungsgegenstand wurde jeweils für die angeführten Monate "Laut Vereinbarung erlauben wir uns folgende Positionen in Rechnung zu stellen: Media-Vermarktungsrechte Online Plattform plattform.at; Zeitraum; X Stück (X= Anzahl der angeblichen Leistungsmonate) a €…
…erbracht werden. Nach den hier gegenständlichen Fakturen und späteren Aussagen der Bf, hätte die Bf der LEKG die Vermarktungsrechte an der Plattform übertragen und LEKG hätte diese dann gegenüber ihren Kunden vermarktet, hätte diesen Kunden der LEKG mit Hilfe der Plattform dann Werbeleistungen erbracht. Am…
…angeführt ist. Die Leistungsbeschreibung auf den gegenständlichen Rechnungen lautet: "Laut Vereinbarung erlauben wir uns folgende Positionen in Rechnung zu stellen: Media-Vermarktungsrechte Online plattform - plattform.at" weiters enthält die Rechnung dann einen Zeitraum und eine Stückanzahl entsprechend den angeführten Monaten sowie einen Stückpreis variierend 12…
…ausgleichsfähig noch gemäß § 18 Abs. 6 und 7 EStG 1988 vortragsfähig. Diese seien mit positiven Einkünften aus dieser Beteiligung frühestmöglich zu verrechnen. Die Bewirtschaftung von künftigen Vermarktungsrechten könne sich nur als Verwaltung unkörperlicher Wirtschaftsgüter darstellen. Solche negativen Einkünfte seien gemäß § 2 Abs. 2a EStG 1988…
…Bewerben unterliegen ebenso wie die Erträge aus inländischen Bewerben (zB Österreicherprämie) sowohl der Ertragsteuer- wie auch der Umsatzsteuerpflicht. Erbringen dabei die Profibetriebe gegenüber dem internationalen Verband eine Leistung durch Überlassung von Werbe- und Vermarktungsrechten (wie zB bei UEFA- und FIFA-Bewerben), entsteht die Umsatzsteuerpflicht gemäß …