…des Spruchsenates richtig ausgeführt worden, dass sich der größte Verkürzungsbetrag aus nicht anerkannten Auslandsreisen ergeben würde. Diesbezüglich würde überhaupt keine Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht bestehen. In den Jahren 1998 bis 2000 sei seitens der Veranlagungsabteilung des Finanzamtes eine Rückfrage bzw. sogar ein formeller Vorhalt erfolgt…
…Betriebsprüfung eine andere rechtliche Einschätzung vornimmt - einerseits kein ausreichender Hinweis auf die Verwirklichung des für den Tatbestand des § 33 Abs. 1 iVm § 13 FinStrG geforderten bedingten Vorsatzes gegeben, andererseits ist der Bf. seiner abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht ausreichend nachgekommen, sodass das Tatbestandselement der Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht…
…Prüft man im Streitfall das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Hinterziehung (die Abgabenbehörde I. Instanz hat diesbezüglich übrigens keine Feststellungen getroffen) und davon abgeleitet für die längere, zehnjährige Verjährungsfrist, so ist festzustellen: Wohl hat die Berufungswerberin gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht verletzt…
…der abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht dienen nach § 119 Abs. 2 BAO insbesondere die Abgabenerklärungen, Anmeldungen, Anzeigen, Abrechnungen und sonstigen Anbringen des Abgabepflichtigen, welche die Grundlage für die Festsetzung der Abgaben bilden. Nach § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen…
Die Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht und die dadurch eingetretene (objektive) Abgabenverkürzung sind im vorliegenden Fall - wie noch im Rahmen der rechtlichen Beurteilung dargelegt werden wird - unstrittig. Was nun die Feststellung anlangt, wonach im Gegenstand eine vorsätzlich nicht erklärte Abgabe vorliegt, ist für die Beweiswürdigung allgemein…
Zusammengefasst, ist das angefochtene Erkenntnis schon deshalb aufzuheben, weil hinsichtlich Einkommensteuer 2006 bis 2010 keine Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht vorliegt und daher bereits der objektive Tatbestand eines Finanzvergehens nach § 33 oder § 34 FinStrG nicht erfüllt ist. 2.3 Subjektiver Tatbestand 2.3.1 Keine vorsätzliche…
…Verdacht bestand, dass dieser im Bereich des Finanzamtes vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht durch Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1996 und 1997 eine Abgabenverkürzung an Umsatzsteuer 1996 und 1997 in Höhe von S 30.907,-- zu bewirken versucht und hiemit ein Finanzvergehen nach §…
…9Bs120/05v von der Verhängung einer (Zusatz-) Strafe abgesehen. Im Übrigen wurde der Beschuldigte von dem gegen ihn erhobenen Vorwurf, er habe als verantwortlicher Geschäftsführer der Firma NE im Bereich des Finanzamtes Salzburg-Stadt vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht durch Nichtabgabe der Lohnsteuervoranmeldung - trotz…
…für seine Argumente keine Beweise vorlegen können. Im Verhältnis zum Gesamtumsatz würden die Kalkulationsdifferenzen zwischen 3 und 4,5% pro Jahr betragen. Eine vorsätzliche Abgabenverkürzung oder Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht würde daher in Abrede gestellt, da der Bw. weder absichtlich noch wissentlich gehandelt habe. Im…
… 33 Abs. 1 und 2 FinStrG gehört neben der Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht [nach § 119 BAO sind die für den Bestand und den Umfang einer Abgabenpflicht bedeutsamen Umstände vom Abgabepflichtigen nach Maßgabe der Abgabenvorschriften vollständig und wahrheitsgemäß, insbesondere im Rahmen der (einzureichenden…
…a FinStrG (Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht gemäß §§ 119 iVm. 133 Abs. 1 2. Satz BAO), entspricht, ergibt sich - unbestrittenermaßen - aus der Aktenlage zur StrNr. 052-2008/00000-001. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht…
…VwGH 24.9.2008, 2007/15/0175 ). IV. Rechtliche Würdigung 1. Die Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht und die dadurch eingetretene (objektive) Abgabenverkürzung ist im Beschwerdefall unstrittig. 2. Strittig ist, ob auch die subjektive Tatseite des Hinterziehungstatbestandes erfüllt ist. Dies ist nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes zu…
…die Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht lediglich darauf reduziert, dass Herr A im Zeitraum 2006 - 2010 keine Einkommensteuererklärungen abgab bzw. die Einnahmen aus seiner Geschäftstätigkeit für diese Jahre in seinen Arbeitnehmerveranlagungen nicht anführte.‘ Im konkreten Fall hat Herr A der Abgabenbehörde mehrfach Informationen übermittelt, die eine…
…in Erfüllung ihrer abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht den Sachverhalt dem Finanzamt gegenüber zur Gänze offenzulegen. Widrigenfalls trägt der Abgabepflichtige das Risiko eines Rechtsirrtums. Entschuldbar ist ein Irrtum, wenn der Täter ohne jedes Verschulden, also auch ohne Verletzung einer Sorgfaltspflicht, in einer Handlungsweise weder ein Finanzvergehen noch ein…
…exakten Sinn" nachweisen (VwGH 23.2.1994, 92/15/0159). Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Eine Abgabenverkürzung nach § 33 Abs. 1 leg.cit. ist bewirkt, wenn Abgaben…
…in welcher vorgebracht wird, dass keine vorsätzliche Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht vorliege. Die Entnahmen aus der GesmbH seien als Darlehen offengelegt worden, wobei eine marktübliche Verzinsung bilanzmäßig in Ansatz gebracht worden sei. Der Vergleich der Bilanzen bis in das Jahr 1994 zurück zeige dies. Über…
…eine objektive Erfolgshaftung der juristischen Person vor (so auch, allerdings krit. ebd. 123; aA Grabenwarter, Grundrechtliche Schranken des finanzstrafrechtlichen Sanktionensystems, in Leitner [Hrsg], Finanzstrafrecht 2005 - Grundrechtsfragen im Finanzstrafrecht [2009] 9 (29). Tathandlung, Täter und Verhältnis zum Verband a. Der Tatbestand der Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht…
…78) sowie Körperschaftsteuer 2000 in Höhe von S 51.510,00 (€ 3.743,37) zu bewirken versucht habe; und weiters c) unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht selbst zu berechnende Abgaben, nämlich Kapitalertragsteuer 1996 in Höhe von S 54.426,00 (€ 3.955,29)…
…Familienheimfahrten oder eines Pendlerpauschales. Wenn mit Einreichung einer Arbeitnehmerveranlagung ohne weitere Erläuterung des der Geltendmachung zugrundeliegenden Sachverhaltes ein Steuerabzug geltend gemacht wird, liegt bei Nichtvorlage der gesetzlichen Vorgaben eine Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungsverpflichtung vor. Der Tatbestand ist damit hinsichtlich der Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht und…
…aller Sachverhaltselemente nach ihrer Überzeugung zum Ergebnis gelangt, dass der Bf. sowohl eine Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht als auch die dadurch bewirkte Abgabenverkürzung ernstlich für möglich gehalten und die Abgabenverkürzung zumindest billigend in Kauf genommen habe (vgl. BFG vom 27.01.2021, RV/7103651/2018)…