…KEG | | 31.386,00 | 44.590,00 | Trinkgelder (1/3 von 10% des Umsatzes) | 50.000.00 | 50.000,00 | 50.000,00 | Geschäftsführer Ka GmbH | 108.000,00 | | | Gehalt der Gattin |…
…wenngleich seine Vollständigkeit denkmöglich dargestellt worden sei. Ursache für die Verkürzung des Warenseinsatzes könne jedoch das Bemühen um die Darstellung eines verbesserten Jahresergebnisses im Hinblick auf den beabsichtigten Betriebsverkauf sein. Zusammenfassend stelle die in der Berufung gewählte Textierung der Tz 21 wohl das Bemühen um…
…erfolgte zunächst in Höhe der einbekannten Vorauszahlungen. Die Nachforderung nach der Schätzung € 16.599,36 wäre eine vollendete Verkürzung einer bescheidmäßig festzusetzenden Abgabe, jedoch gibt es keinerlei Ergebnisse eines Beweisverfahrens, dass im Jahr 2017 mehr Umsätze erzielt wurden, als in den eingereichten Voranmeldungen erfasst…
…und zwar hinsichtlich folgender Verkürzung: Umsatzsteuer 2012 in der Höhe von € 10.000,00 2013 in der Höhe von € 12.750,00 Einkommensteuer 2012 in der Höhe von € 2.978,00 2013 in der Höhe von € 3.427,00 2014 in…
…er damit den Tatbestand des § 51 Abs. 1 FinStrG erfüllt. Dieser Meldeverpflichtung ist er aber gerade nicht nachgekommen und durch seine Unterlassung hat er eine Verkürzung von Umsatzsteuer durch sein vorsätzliches Handeln verursacht. Falsch ist auch, die bestrittene Verjährung eines allfälligen § 51 Abs. 1 FinStrG…
…der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich, unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG. entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Nach § 8 (1) FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem…
…von immerhin sieben Jahren, innerhalb welchem EK beständig und planmäßig entsprechende Abgabenverkürzungen bewirkt hat (Verkürzung Kapitalertragsteuer 1994 - Verkürzung Umsatz-, Einkommensteuern für 1998 im Jahre 2000). Den Erschwerungsgründen stehen - wie vom Einzelbeamten ausgeführt - als mildernd gegenüber die bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des EK, die Schadensgutmachung im Ausmaß…
…2 lit. a FinStrG auch dadurch zu verantworten, dass er für den Monat Jänner 2003 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in der Höhe von 171,46 € bewirkt habe, freigesprochen. Die gemäß § 185 FinStrG festzusetzenden Kosten des Finanzstrafverfahrens wurden pauschal mit 363,00 €…
…Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend die Veranlagungsjahre 2009 bis 2012 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 62.257,34 (2009: € 8.915,76 + 2010: € 15.993,72 + 2011: € 18.822,33 + 2012: € 18.525,53) bewirkt habe, indem…
…ihm darauf an, den finanziellen Aufwand zu vermeiden und die unrechtmäßig zurückbehaltenen Geldmittel für den eigenen Lebensunterhalt zu verwenden. Darüber hinaus hielt er es für gewiss, ... eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt. Dem Beschuldigten {dem Beschwerdeführer} war weiters bewusst, dass er ... Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge zum…
…die ihm zuzumuten ist, und er deshalb nicht erkennt, dass er einen Sachverhalt verwirklichen könne, der einem gesetzlichen Tatbild (hier: der Verkürzung von Umsatzsteuer unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht) entspricht, wobei er derart ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrig handelt, dass der Eintritt eines…
…gegeneinander abzuwägen, wobei darauf Bedacht zu nehmen ist, ob die Verkürzung endgültig oder nur vorübergehend eintreten hätte sollen. Anhaltspunkte für eine lediglich vorübergehende Abgabenvermeidung sind der Aktenlage nicht zu entnehmen. Zusätzlich sind die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 23…
…ab dem 5. Juni 2004, und im Anlassfall somit ausdrücklich anwendbar im Hinblick auf die Teilfakten der (fahrlässigen) Verkürzung der Umsatzsteuer 2002 und 2003 (die Abgabe der entsprechenden Jahresumsatzsteuererklärungen zur vorangeführten StNr. und somit erfolgte die Tatbegehung nach der Aktenlage am 26. Juli 2004 bzw…
…versucht wird, hätte keine Veranlassung zu dieser Programmierung eines neuen Eprom bestanden. Insgesamt gesehen lagen daher genügend "gewichtige Anhaltspunkte" im Sinne der oben zitierten Rechtsprechung vor, die für eine systematische und nachhaltige Verkürzung von Umsätzen sprechen. Mehr wird für das Sicherstellungsverfahren nicht gefordert. Nochmals sei…
31.12.2004 betrage das buchmäßig ausgewiesene negative Eigenkapital bereits 430.138,01 €. Dem Unternehmen stünden keine Vermögenswerte zur Verfügung, um eine Abgabenschuld in dem im Sicherstellungsauftrag angeführten Ausmaß abzudecken. Die Gesellschaft besitze kein eigenes Grundvermögen, das Unternehmen werde in einem gemieteten Lokal betrieben…
…vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für 7/2007 in Höhe von € 16.552,00 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hierdurch das Finanzvergehen der…
…2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 82 Abs. 1…
…FinStrG aus. Ob dem Bw. insoweit eine Vorwurf einer fahrlässigen Handlungsweise trifft, war nicht näher zu untersuchen, da eine eventuell fahrlässig bewirkte Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen keine mit Strafe bedrohte Tat im Sinne des Finanzstrafgesetzes darstellt. Es war daher insgesamt mit Verfahrenseinstellung gemäß §§ 136, 157 FinStrG…
…jeweils vorsätzlich 1. unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer für die Voranmeldungszeiträume 2/02 sowie 4 - 5/02 iHv. insgesamt 4.903,00 € bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss…
…wäre ergänzend anzumerken, dass auch im Falle von Einzelunternehmern die Möglichkeit besteht, dass nicht diese selbst, sondern andere Personen die finanzstrafrechtliche Verantwortung für eine allfällige Verkürzung bestimmter Umsatzsteuervorauszahlungen in Frage kommen. Mit gutem Grund bestimmt daher § 29 Abs.5 FinStrG, dass eine Selbstanzeige nur für…