…während der wegen der Taten gegen den Täter ein Finanzstrafverfahren bei einer Finanzstrafbehörde anhängig ist (z.B. weil gegen diesen im Rahmen von Vorerhebungen eine Verfolgungshandlung gemäß § 14 Abs.3 FinStrG in Form eines schriftlichen Vorhaltes gesetzt worden ist). Die Verjährungsfrist für die Strafbarkeit der…
…Es kann nicht festgestellt werden, dass auf den Fahrten keine Beifahrer mitfuhren bzw. dass ***Bf1*** keine Beifahrer über Leihunternehmen engagierte und bezahlte. Die erste finanzstrafbehördliche Verfolgungshandlung war die Ladung des Beschuldigten vom 26. Juni 2018 für den 1. August 2018. Diese Feststellungen gründen sich auf…
…3 Abs. 1 Satz 5 der Verordnung (EG) Nr. 988/95 eingetreten, da darin eine Ermittlungs- bzw. Verfolgungshandlung zu sehen sei. Die Verjährungsfrist habe demnach gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 6 der Verordnung (EG) Nr. 2988/95 erneut nach Abschluss der Betriebsprüfung/Marktordnungsprüfung von…
…dh. dem Bf. unbekanntes, Element. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 14 Abs. 3 FinStrG ist Verfolgungshandlung jede nach außen erkennbare Amtshandlung eines Gerichtes, einer Finanzstrafbehörde oder eines im § 89 Abs. 2 genannten Organs, die sich gegen eine bestimmte Person als den eines Finanzvergehens Verdächtigen, Beschuldigten…
…da zum einen die bloße Anordnung einer Prüfung gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG keine Verfolgungshandlung darstelle, da diese lediglich mit der "Nichtabgabe" von Umsatzsteuervoranmeldungen begründet worden sei. Daraus ergebe sich keine Absicht der Finanzstrafbehörde eine bestimmte Person wegen einer bestimmten Tat zu verfolgen. Zum anderen…
…nur deshalb angefordert, weil ihm die Höhe der sonstigen Einkünfte nicht bekannt gewesen sei. Die Anforderung der betreffenden Unterlagen durch den Prüfer stelle daher eine Verfolgungshandlung im Sinne des § 14 Abs. 3 FinStrG dar. Da die Verfolgungshandlung dem Bf. bekannt gewesen sei, trete Straffreiheit trotz…
…genügend Verdachtsgründe für die Einleitung wegen eines Finanzvergehens gegeben sind, das Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß § 14 Abs. 3 FinStrG versteht man unter Verfolgungshandlung jede nach außen erkennbare Amtshandlung eines Gerichtes, einer Finanzstrafbehörde oder eines im § 89 Abs. 2 genannten Organs, die sich gegen eine bestimmte Person…
…genügend Verdachtsgründe für die Einleitung wegen eines Finanzvergehens gegeben sind, das Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß § 14 Abs. 3 FinStrG versteht man unter Verfolgungshandlung jede nach außen erkennbare Amtshandlung eines Gerichtes, einer Finanzstrafbehörde oder eines im § 89 Abs. 2 genannten Organs, die sich gegen eine bestimmte Person…
…der Finanzstrafbehörde Graz-Stadt bereits vor dem nunmehrigen Finanzstrafverfahren zur StrNr. 068/2014/00804-001 Vorerhebungen gegen die C-GmbH und auch bereits gegen A geführt worden (ausdrücklich: „Die Verfolgungshandlung richtet sich … auch gegen Sie als Geschäftsführer des Verbandes“, siehe das Schreiben vom 10…
…dass er selbst am 24. Jänner 2010, ohne dass gegen ihn - andere Personen seien an der Tat nicht beteiligt gewesen - zum Zeitpunkt der Selbstanzeige konkrete Verfolgungshandlungen gesetzt gewesen wären, die Behörde von seinem Fehlverhalten in Kenntnis gesetzt. Wegen der aufgrund der erstatteten Selbstanzeige eingetretenen Straffreiheit…
…202 BAO) mit der Selbstanzeige, in allen übrigen Fällen mit der Bekanntgabe des Betrages an den Anzeiger zu laufen. § 29 Abs. 3 FinStrG: Straffreiheit tritt nicht ein, a) wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs. 3) gegen den Anzeiger, gegen andere an der Tat…
…Einschreiter/Verdächtige/Nebenbeteiligte Bf. öfters "schwarz" einer Beschäftigung nachgegangen sei. Auf Grund dieses Schreibens habe das Finanzamt ein Auskunftsersuchen an die Gastwirtin K. übermittelt, welches eine Verfolgungshandlung nach § 14 Abs.3 FinStrG darstelle. Der Einschreiter und zumindest Nebenbeteiligte sei in diesem Schreiben namentlich erwähnt und…
weitere GZ. RV/6300016/2016 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Dr. Peter Binder als Berichterstatter und die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Dock und Mag. Gottfried Warter als weitere Mitglieder…
a) wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs. 3) gegen den Anzeiger, gegen andere an der Tat Beteiligte oder gegen Hehler gesetzt waren, b) wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige die Tat hinsichtlich ihrer objektiven Tatbestandsmerkmale bereits ganz oder zum Teil entdeckt und dies dem…
Vom Gesetzgeber wird nicht gefordert, dass es bereits zu Verfolgungshandlungen und damit zu Anzeigen an den Spruchsenat oder an ein Gericht gekommen sein muss. Finanzvergehen sind die in den §§ 33 bis 52 FinStrG mit Strafe bedrohten Taten (Handlungen oder Unterlassungen) natürlicher Personen oder Verbände. Nach…
…Entrichtung ganz oder teilweise wieder auf, so bewirkt dies unbeschadet der Bestimmungen des § 31 insoweit auch das Wiederaufleben der Strafbarkeit. Abs. 3: Straffreiheit tritt nicht ein, a) wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs. 3) gegen den Anzeiger, gegen andere an der Tat Beteiligte…
…der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr. Die Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn solche Amtshandlungen in einem Jahr unternommen werden, bis zu dessen Ablauf die Verjährungsfrist verlängert ist. Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs. 3 FinStrG, § 32 Abs. 2 VStG…
…Selbstanzeige) nicht eintreten. Ein Eingehen auf die Frage, ob gemäß § 29 Abs. 3 lit. a FinStrG schon Verfolgungshandlungen gesetzt waren, erübrigt sich daher. Zur Frage der möglichen Verjährung: Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die…
…Entrichtung ganz oder teilweise wieder auf, so bewirkt dies unbeschadet der Bestimmungen des § 31 insoweit auch das Wiederaufleben der Strafbarkeit. Abs. 3: Straffreiheit tritt nicht ein, a) wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs. 3) gegen den Anzeiger, gegen andere an der Tat Beteiligte…
…so bewirkt dies unbeschadet der Bestimmungen des § 31 insoweit auch das Wiederaufleben der Strafbarkeit. § 29 Abs. 3 FinStrG Straffreiheit tritt nicht ein, a) wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs. 3) gegen den Anzeiger, gegen andere an der Tat Beteiligte oder gegen Hehler gesetzt…