…und beantragt, "die erstinstanzliche Einstellung des Verfahrens aufzuheben" [in Verbindung mit den Ausführungen in der Begründung der Beschwerde mit ausreichender Deutlichkeit: den Spruchpunkt hinsichtlich der Verfahrenseinstellung dahingehend abzuändern, dass der Beschuldigte statt dessen - wie in der Stellungnahme des Amtsbeauftragten vorgetragen - auch wegen Verzollungsumgehung nach § 36…
Zumindest bedingt vorsätzlich handelte dabei nach § 8 Abs. 1 FinStrG derjenige, der einen Sachverhalt verwirklichen wollte, der einem gesetzlichen Tatbild (hier: die vorschriftswidrige Verbringung einer eingangsabgabepflichtigen Ware in das Zollgebiet der Union) entspricht; dazu genügte es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich gehalten…
…selbst wenn die Nichtverwendung des für kostenloses Abstellen vorgeschriebenen (Gratis)Parkscheines toleriert wird, weder eine (auch im österreichischen Verwaltungsstrafrecht vorgesehene) Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit noch eine Bestrafung in Höhe der Organstrafverfügung (36 Euro) in Betracht. Bei der Strafhöhe (90 Euro) hat die belangte Behörde mehrere einschlägige…
…Täter während der Verjährungsfrist ein vorsätzliches Finanzvergehen, auf das § 25 FinStrG (Absehen von der Strafe bzw. Verwarnung) oder § 191 Strafprozessordnung (Einstellung wegen Geringfügigkeit) nicht anzuwenden ist, so tritt gemäß § 31 Abs. 3 FinStrG in der seit dem 1. Jänner 2008 geltenden Fassung die Verjährung nicht…
…2001 bis 2004 in einer Gesamthöhe von € 2.239,85. Aufgrund der teilweisen Verfahrenseinstellung war mit einer Strafneubemessung hinsichtlich der festgestellten fahrlässigen Abgabenverkürzung an Umsatzsteuer 2001 bis 2004 vorzugehen. Ein Absehen von der Bestrafung wegen Geringfügigkeit war im gegenständlichen Fall schon deswegen nicht möglich…
…ohne jede Absicht handelt. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 Z 4 VStG für eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit erfüllt. Zeitabweichungen und Kulanz bei Bagatellen: Zu berücksichtigen ist auch, dass geringfügige Zeitabweichungen zwischen verschiedenen Uhren auftreten können. So kann es z…
…ehem. Steuerberater, whft. XXX, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Amtsbeauftragten vom 16. August 2017 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates II beim Finanzamt Salzburg-Stadt als Organ des Finanzamtes Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde vom 2. Juni…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1 in der Finanzstrafsache gegen HB, geb. Datum, Adresse, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a und der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes…
…XXX, vertreten durch die fh-wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Rennbahnstraße 43, 3100 St. Pölten, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 22. Februar 2020 gegen das Erkenntnis des Einzelbeamten des Finanzamtes Lilienfeld St…
…Abs. 1 FinStrG einzig und allein die im angefochtenen Schuld- und Strafausspruch der Finanzstrafbehörde getroffenen Feststellungen mit ihren wesentlichen Sachverhaltselementen sind, sodass insbesondere die – ebenfalls im genannten Straferkenntnis ausgesprochene – Verfahrenseinstellung gemäß § 136 FinStrG wegen des erstmals in der vom Bf. beeinspruchten (vereinfachten) Strafverfügung vom 5…
…In Höhe dieser Differenzbeträge war daher mit Verfahrenseinstellung zugunsten der Bw. vorzugehen. Zum Einwand der Bw. in Bezug auf die vom Spruchsenat der Bestrafung zugrunde gelegte Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG wegen vorsätzlicher Nichtabgabe der Steuererklärungen für das Jahr 2006 ist zunächst…
…iVm Abs. 2 FinStrG ist innerhalb von fünf Jahren ab Einstellung (§ 165 Abs. 6 FinStrG) die Wiederaufnahme eines durch Einstellungsbescheid abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens von Amts wegen zu verfügen, wenn ein ordentliches Rechtsmittel gegen die Entscheidung nicht zulässig ist (z.B. im Falle eines Einstellungsbescheides nach § 124…
…2005, BGBl. I 57/2004, mit Wirkung ab 5. Juni 2004 eingefügt. Wegen des nach § 4 Abs. 2 FinStrG anzuwendenden Günstigkeitsvergleichs wäre die genannte Bestimmung gegenständlich an sich noch nicht anwendbar. An besonderen Gründen im Sinne des § 23 Abs. 4 FinStrG sind in der Regierungsvorlage…
…Senates in der Finanzstrafsache gegen Bw., vertreten durch Koneczny & Partner Steuerberatungs GmbH, 1190 Wien, Saarplatz 17/5, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Amtsbeauftragten AB vom 7. April 2008 gegen das Erkenntnis des…
…die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Herbert Frantsits als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen Bw., vertreten durch Verteidiger, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung der Beschuldigten vom 24. Oktober 2005 gegen…
…Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Mag.pharm. Reinhard Fischill als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen Beschuldigter, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Amtsbeauftragten vom 20…
…sind mir keine liquiden Mittel der Gesellschaft übergeben worden, als ich die Geschäftsführung übernommen habe. Das Finanzamt Wien hat gegen mich wegen rückständiger Steuern und Abgaben (die aber den Zeitraum vor meiner Geschäftsführerbestellung liegen) ein Finanzstrafverfahren eingeleitet. Da ich für Zeiträume (die vor meiner Geschäftsführerbestellung…
…Aus der Gründen der Verfahrensökonomie und der Zweckmäßigkeit wurde aufgrund der Geringfügigkeit der Beträge (keine Auswirkung auf die Strafhöhe) nähere Überprüfungen zu Schuldspruch Punkt 1.) ob insoweit eventuell eine fahrlässige Abgabenverkürzung des Bf. verwirklicht wurde, nicht angestellt und insgesamt zu diesem Faktum mit Verfahrenseinstellung gemäß …
…Notwendigkeit bestanden habe. Somit war in diesem Punkt der grob fahrlässig unterlassenen Vorsteuerkorrektur gemäß §§ 136, 157 FinStrG mit Verfahrenseinstellung vorzugehen. Gemäß § 34 Abs. 3 FinStrG wird die grob fahrlässige Abgabenverkürzung mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen des maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. § 33 Abs…
…er habe keineswegs eine Abgabenhehlerei begehen wollen, zumal hiefür die Zollbelastung ohnehin zu gering und die zu entrichtende Einfuhrumsatzsteuer für sein Unternehmen lediglich ein "Durchlaufposten" gewesen sei: Denn gerade die Geringfügigkeit des verkürzten Abgabenbetrages ist ein Indiz dafür, dass der Täter die Verkürzung durch sein…