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302 Treffer1597 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/3366-W/08Verehelichung und Umzug von Vorarlberg nach Wien als Unwägbarkeit bei der Liebhabereibeurteilung einer kleinen Vermietung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb., vom 30. Oktober 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 9. Oktober 2007 betreffend Einkommensteuer 2000 bis 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…

EAS 862Inländische Verehelichung nach Wohnsitzaufgabe
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 16/1-IV/4/9609.04.1996

…aufgegeben hat, ist dadurch aus der österreichischen unbeschränkten Steuerpflicht ausgeschieden. Hat nun dieser Österreicher im Jahr 1993 eine Österreicherin geheiratet, die auch nach ihrer Verehelichung in Österreich lebt, dann wird davon auszugehen sein, dass hiedurch ein - zumindest abgeleiteter - inländischer Wohnsitz begründet worden ist, der zum…

BFG RV/7100827/2026Kein Familienbeihilfeanspruch nach Verehelichung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.05.2026

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Cornelia Pretis-Pösinger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. Jänner 2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 20. Jänner 2026 betreffend Rückforderung Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für die Zeiträume…

UFSL RV/0912-L/07Haushaltszugehörigkeit und Verehelichung eines Kindes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch RA, vom 5. Juni 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 9. Mai 2007 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für x, für die Zeit von September 2006 bis Februar 2007…

UFSW RV/0695-W/06Familienbeihilfenanspruch bei Verehelichung des Kindes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2006

…2 FLAG besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, denen Unterhalt von ihrem Ehegatten zu leisten ist. Die Verehelichung eines Kindes soll somit nur dann mit dem Verlust der Familienbeihilfe verbunden sein, wenn das verheiratete Kind gegenüber seinem Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt hat. Art…

UFSL RV/1115-L/11Familie und Kindesvater in Tschechien - vor Verehelichung handelte es sich um ein Pflegekind des Berufungswerbers.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2013

…479)". Der Berufungswerber erfüllt beide genannten Begriffskomponenten. Er hat das Kind betreut, auch eine emotionale Bindung war gegeben, zumal schließlich im August 2011 die Verehelichung mit der Kindesmutter erfolgte. Dass die Pflegeelterneigenschaft auch einer Einzelperson zu teil werden kann, ist aus § 186a nF zu schließen…

UFSG RV/0039-G/02Keine beruflich bedingten Übersiedlungskosten im Zusammenhang mit einer zeitnahen Verehelichung, keine Garagierungskosten als Kosten der doppelten Haushaltsführung bzw. Familienheimfahrten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2003

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Dr. Hans Winter, Mag. Angelika Winter-Wallner, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei, 8010 Graz, Maygasse 3, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1997 entschieden: Der Berufung wird im Umfang…

UFSL RV/0143-L/11Berufsausbildung (Deutschkurs als a.o. Studium) - Verehelichung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2012

…die Lebenshaltungskosten überwiegend von Verwandten und den Eltern getragen. Ab Verehelichung ist der Ehegatte unterhaltsverpflichtet." Die dagegen eingebrachte Berufung wird wie folgt begründet: "Ich habe im März 2005 als außerordentliche Hörerin an der Universität Linz inskribiert. Ab Wintersemester 2007/2008 wurde ich als ordentliche Hörerin…

UFSW RV/1612-W/08Voraussetzungen des Alleinverdienerabsetzbetrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2008

…sich aus der Ehe zu seiner ersten Frau mit der der Bw. bis zu deren Tod am 26. Mai 2007 verheiratet war und seiner Verehelichung mit seiner zweiten Frau am 17. November 2007. Es ist im Verfahren auch nicht strittig, dass die Ehegattinnen des Bw…

UFSL RV/0836-L/04Keine Familienbeihilfe, wenn Unterhalt vom Ehegatten zu leisten ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2006

…früheren Ehegatten zu leisten ist. Die Tochter des Berufungswerbers hat sich unbestritten am 10.5.2003 verehelicht. Die Verehelichung eines Kindes soll nur dann mit dem Verlust der Familienbeihilfe verbunden sein, wenn Unterhalt für das verheiratete Kind von seinem Ehegatten zu leisten ist. Für Kinder…

UFSW RV/0607-W/04Beantragte Kosten von "Familienheimfahrten" als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2004

…353 mwN). Auch wenn infolge des Ausländerstatus gewisse Schwierigkeiten bei der Wohnungsbeschaffung einkalkuliert werden, sodass eine Verlängerung dieser Zeitspanne angenommen wird, ergeben sich bis zur Verehelichung nicht vertretbare drei Jahre. Es ist somit davon auszugehen, dass spätestens im Jahre 1991 vom Bw. schlüssig bekundet wurde…

UFSW RV/1517-W/02Aufwendungen anlässlich der Hochzeitsfeier der Tochter sind keine außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2003

…Hochzeit zu tragen, nicht habe entziehen können. Auch in der heutigen Zeit ersehe er es als seine Pflicht, die Ausgaben für die kirchliche Verehelichung seiner Tochter zu übernehmen. Mit Berufungsvorentscheidung wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Als außergewöhnliche Belastung seien gemäß § 34 Abs. 7 EStG…

BFG RV/5100444/2015Kosten für Familienheimfahrten nach Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort als Werbungskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.03.2016

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Richter Dr. AW über die Beschwerde der Frau ET (VNR 1234), wohnhaft in ABCD, vom 6.10.2014 gegen den Einkommensteuerbescheid 2013 des Finanzamt Braunau Ried Schärding vom 22.09.2014 (betr. Arbeitnehmerveranlagung zu St.Nr. 41…

UFSW RV/1530-W/07Wie sicher ist es, dass und wann Mädchen heiraten oder ihre Ausbildung beenden?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2009Teil 1/2

…bis zum Ende der schulischen Ausbildung beziehungsweise Berufsausbildung derselben, längstens jedoch bis zu deren Verehelichung beziehungsweise Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, abzüglich allfälliger Einkünfte (ausgenommen Ferialtätigkeiten beziehungsweise Stipendien). Allfällige auf die Versorgungsrenten entfallenden Personensteuern haben die Berechtigten selbst zu bezahlen. Die Versorgungsrenten sind mit Dauerauftrag auf…

EAS 960Heiratsgutgewährung nach Frankreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 193/1-IV/4/9621.10.1996

Wird von den in Österreich lebenden Eltern einer nach Verehelichung nach Frankreich übersiedelten Tochter Heiratsgut in Form eines Geldbetrages zugewendet, so ist dieser Vorgang gemäß Artikel 8 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung in Frankreich von der Besteuerung freizustellen, und…

EAS 1534Österreichischer Langstreckenpilot einer deutschen Fluggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/18-IV/4/9927.09.1999

…Verlegt ein Pilot deutscher Staatsangehörigkeit, der bei einer internationalen deutschen Luftfahrtgesellschaft tätig ist, nach Verehelichung mit einer Österreicherin den "Mittelpunkt seiner Lebensinteressen" nach Österreich und wird er hiedurch in Österreich "ansässig", dann richtet sich die Besteuerung seiner Piloteneinkünfte nach jenen Grundsätzen, die bereits in EAS…

EAS 2928Finnische Angestellte der finnischen Botschaft in Wien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0081-IV/4/200811.01.2008

…Wien begründet, steht die genannte Abkommensbestimmung der Besteuerung der Gehaltsbezüge entgegen. Dies gilt auch dann, wenn im Jahr 1973 eine Verehelichung in Österreich stattgefunden hat. Die steuerliche Erfassung der Gehaltsbezüge in Finnland erfolgt sonach in Übereinstimmung mit der Abkommensrechtslage. Bundesministerium für Finanzen, 11. Jänner 2008

EAS 39Ansässigkeitsstaat eines international tätigen österreichischen Staatsbürgers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 1474/1/1-IV/4/9122.10.1991

…Deutschland, Österreich, Niederlande, UdSSR) sind einer solchen Beurteilung für sich allein betrachtet nicht abträglich. Ob sich durch die beabsichtigte Verehelichung mit einer österreichischen Turnus-Ärztin, durch die Benutzung ihrer Wiener Wohnung sowie durch die Errichtung einer GesmbH in Wien an der Ansässigkeitsbeurteilung etwas ändert, kann…

EAS 188US-Stipendien bei Hauptwohnsitzverlegung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1579/1/1-IV/4/9202.11.1992

…führt, dass auch in Österreich unbeschränkte Steuerpflicht eintritt. Die genannte DBA-Bestimmung ist allerdings nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen nicht anwendbar, wenn Personen - zB nach Verehelichung mit einem Österreicher - ihren Lebensmittelpunkt auf Dauer nach Österreich verlagert haben. Dieses Auslegungsergebnis findet auch in Abschn. 29…

BFG RV/3100341/2015Im Zuge einer Subjektvereinigung bekannt gewordene Umstände als Wiederaufnahmegrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.05.2015

…bis 2008. Für die Beschwerdeführerin wurden bis 2003 Arbeitnehmerveranlagungen durchgeführt. Die jährlichen Lohnzettel wurden unter der Sozialversicherungsnummer 1704 / Geburtsdatum an das Finanzamt übermittelt. Seit Verehelichung im September 2001 führt die Beschwerdeführerin den Familiennamen ihres Gatten. Mit Eingabe vom April 2004, eingebracht unter ihrem neuen Familiennamen…