Findok · EAS-Auskünfte
EAS 960
Heiratsgutgewährung nach Frankreich
geltende FassungEAS-AuskunftK 193/1-IV/4/96vom 21.10.1996
Wortlaut laut Findok
Wird von den in Österreich lebenden
Eltern einer nach Verehelichung nach Frankreich übersiedelten Tochter
Heiratsgut in Form eines Geldbetrages zugewendet, so ist dieser Vorgang
gemäß Artikel 8 des österreichisch-französischen
Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschafts- und
Schenkungsbesteuerung in Frankreich von der Besteuerung freizustellen, und zwar
auch dann, wenn die Heiratsgutbestellung auf österreichischer Seite
ebenfalls keiner Besteuerung unterliegt.
21. Oktober
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA F (Erb, Sch), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Erbschafts- u. Schenkungssteuern), BGBl. Nr. 614/1994
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 193/1-IV/4/96
- Stammnummer
- 15469
- Gültig
- 21.10.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF