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BFG RV/1300010/2019Grob fahrlässige Verzollungsumgehung nach vorherigem Gerichtsverfahren, das mit einem "klassischem" Freispruch beendet wurde. Auch Freispruch nach § 259 StPO ist eine Unzuständigkeit iSd "§ 214 FinStrG. Kein grob fahrlässiges Verhalten, wenn der Rechtsanwalt (kein ausgewiesener Zollspezialist) als befugter Parteienvertreter den Beschuldigten in seinem "Fehlverhalten" laufend bestärkt. Keine tatbestandliche Handlungseinheit für die hier Beschuldigten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.10.2022Teil 1/4

…Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden der Beschuldigten und des belangten Verbandes vom 27. August 2019 sowie des Amtsbeauftragen vom 2. August 2019 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim ehemaligen Zollamt Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde vom 12. Juli 2019, Strafnummern 900-001,-002, -003, nach Durchführung…

BFG RV/1300010/2019Grob fahrlässige Verzollungsumgehung nach vorherigem Gerichtsverfahren, das mit einem "klassischem" Freispruch beendet wurde. Auch Freispruch nach § 259 StPO ist eine Unzuständigkeit iSd "§ 214 FinStrG. Kein grob fahrlässiges Verhalten, wenn der Rechtsanwalt (kein ausgewiesener Zollspezialist) als befugter Parteienvertreter den Beschuldigten in seinem "Fehlverhalten" laufend bestärkt. Keine tatbestandliche Handlungseinheit für die hier Beschuldigten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.10.2022Teil 2/4

…Freispruch nach § 214 FinStrG wegen bloßer Unzuständigkeit des Gerichtes wird der Gewaltenteilung zwischen Gerichtsbarkeit und Verwaltung (Art 94 B-VG) Rechnung getragen und in die Kompetenz der Finanzstrafbehörde nicht eingegriffen (Schmitt in Köck/Kalcher/Judmaier/Schmitt, Finanzstrafgesetz, 5. Aufl. (2021), § 214, I. Kommentar zu § 214…

BFG RV/1300010/2019Grob fahrlässige Verzollungsumgehung nach vorherigem Gerichtsverfahren, das mit einem "klassischem" Freispruch beendet wurde. Auch Freispruch nach § 259 StPO ist eine Unzuständigkeit iSd "§ 214 FinStrG. Kein grob fahrlässiges Verhalten, wenn der Rechtsanwalt (kein ausgewiesener Zollspezialist) als befugter Parteienvertreter den Beschuldigten in seinem "Fehlverhalten" laufend bestärkt. Keine tatbestandliche Handlungseinheit für die hier Beschuldigten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.10.2022Teil 3/4

…subjektiven Tatseite ist auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, wonach die Ermittlung des nach außen nicht erkennbaren Willensvorganges einen Akt der Beweiswürdigung darstellt (VwGH 20.4.2006, 2004/15/0038). Gemäß § 8 Abs. 3 FinStrG ist dafür der Nachweis einer ungewöhnlichen, auffallenden Sorglosigkeit erforderlich…

BFG RV/1300010/2019Grob fahrlässige Verzollungsumgehung nach vorherigem Gerichtsverfahren, das mit einem "klassischem" Freispruch beendet wurde. Auch Freispruch nach § 259 StPO ist eine Unzuständigkeit iSd "§ 214 FinStrG. Kein grob fahrlässiges Verhalten, wenn der Rechtsanwalt (kein ausgewiesener Zollspezialist) als befugter Parteienvertreter den Beschuldigten in seinem "Fehlverhalten" laufend bestärkt. Keine tatbestandliche Handlungseinheit für die hier Beschuldigten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.10.2022Teil 4/4

…im Sinne des § 8 Abs. 2 FinStrG idF BGBl. Nr. 335/1975 (in Geltung bis 31.12.2015) zu werten. Allerdings haben sich die Beschuldigten nach Erhalt des ersten Abgabenbescheides des Zollamtes GZ: 920000 vom 12. August 2010 an einen Rechtsanwalt gewendet, der sie in…

UFSI FSRV/0024-I/08Bestrafung wegen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG im fortgesetzten Verfahren nach gerichtlichem Unzuständigkeitsurteil, in welchem unter Vergreifen im sprachlichen Ausdruck irrtümlich (auch) der bedingte Vorsatz des Täters verneint wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.11.2008Teil 1/2

…vor Gericht gezwungen gewesen sei, einen Verteidiger in Anspruch zu nehmen, für dessen Kosten ihm wegen des "Formalfreispruchs wegen Unzuständigkeit des Gerichts" nach § 214 FinStrG iVm § 228a FinStrG iVm § 393a StPO überdies nicht der volle Zuschuss (bis maximal € 2.500,00), sondern nur ein …

UFSW FSRV/0028-W/13Selbstanzeige, Verfolgungshandlung, Verfolgungsverjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.11.2013

…gegen den Bw. bei Gericht anhängig gewesenes Finanzstrafverfahren nach Freispruch des Bw. behördlich weiterzuführen, ist zunächst auszuführen: Gemäß § 214 Abs.1 FinStrG steht der Freispruch wegen Unzuständigkeit der Gerichte zur Ahndung eines Finanzvergehens der Verurteilung wegen einer anderen strafbaren Handlung nicht entgegen, deren sich der…

UFSW FSRV/0147-W/04Unrichtiger Freispruch des Gerichtes nach § 259 Z. 3 StPO und nicht nach § 214 FinStrG hat gemäß § 54 Abs. 6 FinStrG zur Einstellung des Finanzstrafverfahrens zu führen (VwGH vom 29. September 2004, Zl. 2002/13/0222).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.02.2005

…5 FinStrG beendet, dessen Urteilssatz den Ausdruck "wegen Unzuständigkeit" oder zumindest den Hinweis auf § 214 FinStrG enthält, während jeder strafgerichtliche Freispruch, dessen Urteilssatz weder den Ausdruck "wegen Unzuständigkeit" noch einen Hinweis auf § 214 FinStrG enthält, die in § 54 Abs. 6 FinStrG angeordneten Rechtsfolgen der Verpflichtung…

UFSI FSRV/0024-I/08Bestrafung wegen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG im fortgesetzten Verfahren nach gerichtlichem Unzuständigkeitsurteil, in welchem unter Vergreifen im sprachlichen Ausdruck irrtümlich (auch) der bedingte Vorsatz des Täters verneint wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.11.2008Teil 2/2

…FinStrG führt aus, dass der Freispruch wegen Unzuständigkeit der Gerichte zur Ahndung eines Finanzvergehens einer Verurteilung (Bestrafung) wegen einer anderen strafbaren Handlung nicht entgegensteht, deren sich der Angeklagte durch dieselbe Tat schuldig gemacht hat. Die solcherart § 259 StPO ergänzende Sonderbestimmung des § 214 FinStrG hat nach…

BFG RV/7300029/2022Eintritt der Verfolgungsverjährung, da Ladung zur Beschuldigtenvernehmung und Beschuldigteneinvernahme nach der StPO inhaltlich keine tauglichen Verfolgungshandlungen darstellten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.10.2022

…Vorsatzdeliktes nach § 33 FinStrG gegenständlich kein Fall des § 214 FinStrG vorliege. Aufgrund der Feststellung eines Verfolgungshindernisses eines in die Kompetenz der ordentlichen Gerichtsbarkeit fallenden Vorsatzdeliktes gehe die Kompetenz nicht (wie bei einer Einstellung wegen Unzuständigkeit oder bei einem Freispruch) auf die Behörde über, sodass - nach…

UFSG FSRV/0029-G/08Rundfunkprogrammdirektor, welcher fahrlässig über mehrere Jahre hindurch Honorarzahlungen nicht erklärt; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.12.2008

…vom 13. Dezember 2007, xx, wurde X von den ihm angelasteten Abgabenhinterziehungen gemäß § 214 FinStrG wegen Unzuständigkeit des Gerichtes freigesprochen. Eine vorsätzliche Handlungsweise sei nicht erweisbar, weshalb auch eine gerichtliche Zuständigkeit nicht bestehe. Unter Berücksichtigung der gegen den Genannten geführten Exekutionsverfahren lasse sich erschließen, dass…

BFG RV/2300004/20201. Abgabenverkürzungen im Zusammenhang mit Autohandel, 2. Tatbegriff, Zuordnung der Taten zu einem Steuersubjekt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss03.09.2020Teil 1/5

…Der zweite Rechtsgang zu 4***1*** begann am 23. Mai 2016 und erging nach mehreren Verhandlungstagen am 12. Juli 2016 ein Freispruch wegen Unzuständigkeit gemäß § 214 FinStrG gegenüber allen drei Beschuldigten. Aus der Beweiswürdigung des freisprechenden Urteils des Landesgerichtes für Strafsachen Graz ergibt sich letztlich…

BFG RV/2300004/20201. Abgabenverkürzungen im Zusammenhang mit Autohandel, 2. Tatbegriff, Zuordnung der Taten zu einem Steuersubjekt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss03.09.2020Teil 4/5

…der zweite Rechtsgang zu 4***1*** y und wurde nach mehreren Verhandlungstagen am 12.7.2016 ein Urteil gesprochen, wobei bezüglich sämtlicher Finanzstrafdelikte Freisprüche erfolgten. Für folgende Anklagepunkte erfolgte der Freispruch jedoch nach § 214 FinStrG ("Freispruch wegen Unzuständigkeit"): Hingegen werden die Angeklagten M.S:***1…

UFSL FSRV/0100-L/02Tatbeitrag zur Hinterziehung von Eingangsabgaben mittels unterfakturierter Rechnungen über Geflügelkäufe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)29.11.2004

…96, mit welchem F von der wider sie erhobenen Anklage wegen Unzuständigkeit des Schöffengerichtes gemäß § 214 FinStrG freigesprochen worden ist. Laut Aktenlage sei die Beschuldigte Prokuristin der Firma F GmbH in A und innerbetrieblich für den Einkauf bei der Firma T GmbH zuständig gewesen. Bei…

UFSW FSRV/0054-W/08Fahrlässige Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG - Sorgfaltsverletzung bei der Sammlung und Übermittlung der Belege sowie bei der Überwachung des Buchhalters und bei der Überprüfung der Steuererklärungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.11.2008

…Bescheide seien in Rechtskraft erwachsen. Es sei zunächst zu einem gerichtlichen Finanzstrafverfahren gekommen, mit Urteil vom 24. Mai 2007 sei ein Freispruch wegen Unzuständigkeit gemäß § 214 FinStrG erfolgt, da ein vorsätzliches Handeln des Bw. nicht nachgewiesen werden habe können. Der Schaden sei bislang nicht gutgemacht.…

UFSW FSRV/0134-W/03Abgabenhinterziehung, Teilschätzung der Besteuerungsgrundlagen, Prävalenz § 33 Abs. 1 i.V.m.13 FinStrG, Abänderungsrecht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, Verhandlung in Abwesenheit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.03.2004Teil 1/3

…hat sich den Feststellungen des Sachverständigen angeschlossen und gemäß § 214 FinStrG, mit der Begründung, dass der strafbestimmende Wertbetrag unter der Grenze für die Zuständigkeit des Landesgerichtes für Strafsachen anzunehmen ist, die Unzuständigkeit des Gerichtes ausgesprochen. Am 2. November 2000 erließ das Finanzamt für den 9.…

BFG RV/2300004/20201. Abgabenverkürzungen im Zusammenhang mit Autohandel, 2. Tatbegriff, Zuordnung der Taten zu einem Steuersubjekt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss03.09.2020Teil 3/5

…5 Tagen ab Fälligkeit entrichtet hätten. Die Ausführungen lauteten wie folgt: "Die Zuständigkeit des Spruchsenates begründet sich auf den Ausspruch der Unzuständigkeit gemäß § 214 FinStrG zu den nunmehr verfahrensgegenständlichen Anklagepunkten im Urteil des Schöffensenats des Landesgerichts für Strafsachen Graz zu 4***1*** vom 12.7…

BFG RV/2300004/20201. Abgabenverkürzungen im Zusammenhang mit Autohandel, 2. Tatbegriff, Zuordnung der Taten zu einem Steuersubjekt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss03.09.2020Teil 5/5

…hinsichtlich allenfalls verfolgbar gewesener Taten für die verfahrensgegenständlichen Tatzeiträume als faktischer Geschäftsführer der R.GmbH***1*** bereits Verfolgungsverjährung eingetreten wäre. Da keine Einstellung eines Ermittlungsverfahrens der StA nach § 202 Abs. 1 FinStrG hinsichtlich der M.S:***1*** gegen seine eigene Steuerpflicht angelasteten Taten ersichtlich ist…

BFG RV/7104522/2017Haftung, fehlende Geldmittel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.01.2018

…vom 18.1.2016 wurde der Bf. mangels Schuldbeweises nach § 214 FinStrG freigesprochen. Gemäß § 214 Abs. 1 FinStrG gilt: Der Freispruch wegen Unzuständigkeit der Gerichte zur Ahndung eines Finanzvergehens steht der Verurteilung wegen einer anderen strafbaren Handlung nicht entgegen, deren sich der Angeklagte durch dieselbe…

BFG RV/7101327/2016Nachsicht, Einwand der Unbilligkeit wegen der von der Finanzstrafbehörde angeblich verursachten langen Dauer des gerichtlichen Strafverfahrens, da die Berufsausübung als Bankdirektor dadurch verhindert worden sei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.02.2017Teil 7/8

…Aufhebung des Urteils vom 15.6.2011 (142-143) Urteil nach § 214 FinStrG vom 13.9.2012 zu GZ-1 (144-145) Antrag auf Einstellung des verwaltungsbehördlichen Verfahrens vom 4.7.2016 (885-886) Schreiben der Finanzstrafbehörde Wien vom 26.7.2016 an den Bf…

BFG RM/5300002/2015Anordnung von Hausdurchsuchungen durch den Spruchsenat bei Unklarheit der örtlichen Zuständigkeit einer Finanzstrafbehörde und gleichzeitiger Anhängigkeit eines Finanzstrafverfahrens bei einem Landesgericht; bereits gerichtliche Zuständigkeit?
geltende FassungBFG-EntscheidungenMaßnahmenbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.12.2016

…f FinStrG mangels Hervorkommen der ausschließlichen Zuständigkeit einer anderen Finanzstrafbehörde auch für bestimmte verfahrensgegenständliche Fakten zuständig wäre) noch nicht vorgenommen werden, so hat die Finanzstrafbehörde im verwaltungsbehördlichen Verfahren alle zur Sicherung der Beweise erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Solche Maßnahmen der Finanzstrafbehörde sind wegen Unzuständigkeit nicht…