…Einkommensteuerbescheide habe er nicht gelesen. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 13. Dezember 2007, xx, wurde X von den ihm angelasteten Abgabenhinterziehungen gemäß § 214 FinStrG wegen Unzuständigkeit des Gerichtes freigesprochen. Eine vorsätzliche Handlungsweise sei nicht erweisbar, weshalb auch eine gerichtliche Zuständigkeit nicht bestehe…
…der Unzuständigkeit beschränkt, weil nach Ansicht des Spruchsenates die Zuständigkeit des Gerichtes gegeben ist, bildet daher, gleichgültig, ob die Erledigung als Anordnung, Verfügung oder als Bescheid bezeichnet ist, keine das Verfahren beendende Entscheidung, sondern eine verfahrensleitende Anordnung (§152 Abs. 1 FinStrG). Über die gerichtliche Zuständigkeit…
…Senat des Landesgerichtes L. die Unzuständigkeit des Gerichtes hinsichtlich des Vorwurfes der Verkürzung von Kapitalertragsteuer von € 20.000,00 durch den Bf. aus. Da der relevante Verkürzungsbetrag € 75.000,00 nicht übersteige, sei nach § 53 Abs.1 lit. b FinStrG eine gerichtliche Zuständigkeit…
…an die Ratskammer, einen Beschluss über die Unzuständigkeit des Landesgerichtes für Strafsachen St. Pölten zu fällen. Mit Beschluss vom 6. Oktober 2003 stellte die Ratskammer gemäß § 202 Abs. 3 FinStrG fest, dass die Ahndung der Tat als Finanzvergehen dem Gericht nicht zukomme. Gemäß § 212 Abs…
…Unzuständigkeit. Ein Freispruch nach § 214 FinStrG steht Art. 4 des 7. Zusatzprotokolls zur EMRK, wonach niemand wegen einer strafbaren Handlung, wegen der er bereits nach dem Gesetz und dem Strafverfahrensrecht eines Staates rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen wurde, in einem Strafverfahren desselben Staates erneut vor Gericht…
…über Bankkonten und Bankgeschäfte gemäß § 99 FinStrG) unzuständigen Finanzstrafbehörde negiert. [Aufgrund] Unzuständigkeit habe die Finanzstrafbehörde beim Finanzamt Graz-Stadt keine Berechtigung gehabt, die beschwerdegegenständliche Anordnung vom 8. August 2019 zu treffen. Des Weiteren würden die an das Bundesfinanzgericht gerichteten Schriftsätze vom 24. April 2019, 29…
…vorliegenden Fall überwiege das Interesse an der Rechtsrichtigkeit das Interesse auf Rechtsbeständigkeit. Die steuerlichen Auswirkungen könnten auch nicht als bloß geringfügig angesehen werden. Auf Tz 11 des BP-Berichtes dürfe verwiesen werden. Mit Körperschaftsteuer-, Umsatzsteuer- und Anspruchszinsenbescheiden für die Jahre 2007 bis 2013 vom 15…
…abgewiesen und dazu begründend ausgeführt, dass der gegenständliche Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt lediglich die Unzuständigkeit des Gerichtes zur Ahndung des Finanzvergehens ausspreche und damit keine bindende Vorfragenentscheidung i.S. der einschlägigen Judikatur darstelle. Über die Beschwerde wurde erwogen: Eine abweichende Vorfragenentscheidung stellt nur dann einen…
…geschwärzter Form - vorgelegt. III. Beweiswürdigung Die vorstehenden Feststellungen basieren auf dem Verfahrensakt des BFG bzw. einer Einsicht des Gerichtes in das AIS. Aus der Berufung vom 22.04.2013 geht unzweifelhaft deren (primäre) Einbringung beim UFS Innsbruck hervor; das jeweilige Einlangen in den Außenstellen Innsbruck…
…fristgerecht den Rechtsbehelf der zweiten Stufe in der sie die Aufhebung der Berufungsvorentscheidung auf Grund der Unzuständigkeit des Zollamtes Wien begehrte und im Übrigen auf ihr Berufungsvorbringen verwies. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen in der im entscheidungsmaßgeblichen Zeitraum gültigen Fassung lauten…
…Der unterbrochene Strafvollzug ist fortzusetzen. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 13.9.2012 zu GZ-1 wurde der Bf. im zweiten Rechtsgang gemäß § 214 FinStrG wegen Unzuständigkeit des Gerichtes freigesprochen. Zu den ihm zur Last gelegten Taten der Verkürzung der bescheidmäßig festzusetzenden…
… 214 Abs. 2 FinStrG wegen Unzuständigkeit des Gerichtes gefällt, woraufhin nach Vorlage an den Spruchsenat das der gegenständlichen Beschwerde zugrunde liegende Erkenntnis des Spruchsenates erging. Wie schon im vorangegangenen gerichtlichen bestreitet der Bf. auch im gegenständlichen verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren faktischer Geschäftsführer betreffend der abgabenrechtlichen Verpflichtungen der…
… 33 Abs.1 FinStrG gemäß § 214 Abs.2 FinStrG wegen Unzuständigkeit des Gerichtes freigesprochen wurde. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass die Zuständigkeit des Schöffensenates sich auf die Entscheidung über die wegen Finanzvergehen nach § 33 Abs.1 FinStrG erhobene Anklage beschränke. Dem Angeklagten sei der…
…von Umsatzsteuer durch ungerechtfertigte Vornahme einer Umsatzsteuerberichtigung in Höhe von S 921.843,00 (€ 66.993,00) eingetreten sei. Die Ratskammer beim Landesgericht für Strafsachen Wien habe daher mit Beschluss vom 24. November 2004 die Unzuständigkeit des Gerichtes zur weiteren Verfolgung des Bw. ausgesprochen…
…10/2015, 11/2015 und 12/2015 (einzelne Rechnungen genau aufgelistet auf Seite 8 und 9 des Urteiles, Anmerkung durch das Gericht), die Vorsteuer zum Abzug brachte. Hinsichtlich des Gesellschafter-Geschäftsführers der Beschwerdeführerin, Herrn Name GF BF, erfolgte wegen Unzuständigkeit des Landesgerichtes Salzburg, da ein…
…war, noch einer Beschäftigung nachging und im Bedarfsfall einen österreichischen oder slowenischen Arzt - unter Vorlage der österreichischen Sozialversicherungskarte - in Anspruch nahm, führte er auf diesbezügliche Nachfrage des Gerichtes im Zuge der mündlichen Verhandlung vom 26.04.2022 aus (VH-Protokoll S. 7f). Dass der Bf…
…15. September 2003 den Antrag an die Ratskammer einen Beschluss über die Unzuständigkeit des L.G. zu fällen. Mit Beschluss vom 6. Oktober 2003 stellte die Ratskammer gemäß § 202 Abs. 3 FinStrG fest, dass die Ahndung der Tat als Finanzvergehen dem Gericht nicht zukomme. Gemäß …
…das Gericht, getroffenen Maßnahmen sind nach § 53 Abs. 8 FinStrG nicht wegen Unzuständigkeit anfechtbar. Der Bf hat den gegenständlichen Verfahrenshilfeantrag an das Finanzamt Wels in diesem Verfahrensstadium der Vorerhebungen durch die Finanzstrafbehörde gestellt und ist daher über den Antrag auf Grund der maßgeblichen Bestimmungen des…
…1 FinStrG und begründete dies nach Anführung der Unzuständigkeitserklärung des Gerichtes mit Verweis auf den Schriftsatz des Verteidigers von M.S:***1*** v. 19.4.2018 wie folgt: "Zu diesem Faktum hakt der Verteidiger des Erstbeschuldigten ein und sieht die Unzuständigkeit des Spruchsenates II begründet…
…Abs. 1 ZollR-DG in Höhe von € 251.037,82 fest. Dem Bescheid wurden die entsprechenden Berechnungsblätter und das der Schätzung zugrunde gelegte Gutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen Sv vom 17. Dezember 2007 beigelegt. Die Nacherhebung der Einfuhrabgaben wurde im Wesentlichen damit begründet, dass…