15.4.5.40 Universitätslektoren und -instruktoren Rz 1011a: Siehe "Lehrbeauftragte", Rz 992 ff. 15.4.5.41 Unterrichtende Tätigkeit Rz 1012: Siehe Rz 992 bis 993. Rz 1013: Musiklehrer: Die nach einem vorgegebenen Studien-, Lehr- oder Stundenplan im Sinne der Rz 992 unterrichten, beziehen…
…die Voraussetzung zur Zweckerfüllung darstellt. Auch kann der Hinweis der Bw. in ihrer Berufungsschrift auf § 27 (1) Universitätsgesetz 2002 zu keiner anderen Beurteilung führen. Durch diese Bestimmung werden lediglich bestimmte Personen berechtigt, durch unentgeltliche Rechtsgeschäfte Vermögen oder Rechte zu erwerben und daraus zur Erfüllung der…
…mit 9.720,30 € und beantragte eine erklärungsgemäße Berichtigung der Einkommensteuervorschreibung. In einer Beilage führte der Berufungswerber weiters aus, der Besuch der Universität Innsbruck, Studienrichtung Geschichte, stelle für ihn eine Ausbildungsmaßnahme dar, die mit seinem ausgeübten Beruf als Dienstleister in der elektronischen Datenverarbeitung in…
…Rechtsmittel beigelegtes Schreiben der Direktion ihrer Schule vom 19.6.2013. Dieses hat folgenden Wortlaut: „Es wird bestätigt, dass [die Bf.] die universitäre Ausbildung zur Klientenzentrierten Psychotherapeutin besucht, die wir als Privatschule gänzlich unterstützen. Die Ausbildung trägt zur Verbesserung von Kenntnissen und Fähigkeiten im derzeitig…
…Vorbereitung für die spätere konkrete Berufsausübung anzusehen sein (Ausnahme: allgemein bildende Schulausbildung: hier besteht zumindest nicht zwingend ein Konnex zu einem späteren konkreten Beruf) und überdies die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen. Für die Zulassung zum Universitätslehrgang Tourismusmanagement ist der Abschluss eines Bakkalaureats-…
…Gerade für ein Sprachstudium ist es notwendig, im betreffenden Land zu leben, die Kultur kennenzulernen und vor allem die Sprache zu vervollständigen. Mit dem Universitätsstudium alleine, könnte man im Lehrberuf nicht bestehen! Dies hat A gemacht, war einige Semester als Sprachassistenz in Italien. Ich verdiene…
…ATS 1.621,60 (€ 117,85), um Aufwendungen (überwiegend Diäten und Kilometergelder) für das Studium der Wirtschaftspädagogik an der Karl-Franzens-Universität in Graz handelt. Das Finanzamt verweigerte die Berücksichtigung der beantragten Aufwendungen mit der Begründung, dass das Studium bei der Arbeitnehmerveranlagung 2001 noch…
…Aus der Beilage zur Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung ist ersichtlich, dass es sich dabei um das Studium der Wirtschaftspädagogik an der Karl-Franzens-Universität in Graz handelt. Als Aufwendungen wurden Diäten und Kilometergelder geltend gemacht. Das Finanzamt verweigerte die Berücksichtigung der beantragten Aufwendungen mit…
…Wissen und Können, d. h. die tatsächliche Abhaltung der Vorlesung im Ausmaß von zwei Wochenstunden die dem gegenüber einen Bruchteil des gesamten Zeitaufwandes ausmacht erfolge in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten an der Universität. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2…
…fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Die Tochter habe eine Ausbildung zum Wirtschaftsjuristen besucht, d. h. sie sei durch den Besuch des Universitätslehrganges zum Wirtschaftsjuristen ausgebildet worden. Es seine Berufsausbildung gem. § 2 Abs. 1 lit. b erster…
…1 Z 10 EStG aufgenommen und ausdrücklich zum Abzug zugelassen worden. Vor diesem Hintergrund scheine der Ausschluss der Aufwendungen für ein ordentliches Universitätsstudium noch problematischer. Hätte der Ausschluss der Aufwendungen für ein Erststudium bisher vielleicht noch im Sinne der Rechtsprechung des VwGH damit begründet werden…
…zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2002 u.a. Aufwendungen in Höhe von € 958,72 für Fachliteratur und Studiengebühren im Zusammenhang mit seinem an der Universität Klagenfurt betriebenen Studium als Werbungskosten geltend. Mit Vorhalt des Finanzamtes vom 30. Juni 2004 wurde der Bw…
…Juli 2002 - als Beamtin beim Amt der NÖ Landesregierung. Zudem betrieb sie in diesen Jahren das ordentliche Diplomstudium der "Rechtswissenschaften" an der Universität in Wien. Gegen die ihre Berufung abweisende Entscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 28. April 2004, mit welcher - dem Finanzamt im Erstbescheid folgend…
…662,-- und die Gutschrift an Einkommensteuer auf € 161,49. Durch das Steuerreformgesetz 2000 sei die Abzugsfähigkeit von Aus- und Fortbildungskosten einheitlich geregelt, jedoch seien Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Universitätsstudium explizit ausgenommen worden. Demnach seien Kosten (auch Studiengebühren) im Zusammenhang mit einem Hochschulstudium nicht…
…juristische Beratung der Mitglieder seiner Arbeitgeberin einen wesentlichen Arbeitsbereich darstelle, was auch aus einer Bestätigung derselben hervorgehe. Es sehe das ordentliche Universitätsstudium als Fortbildung, welche neben seinem Beruf besucht werde und seine Kenntnisse und Fähigkeiten erweitere. Auch sei diese für die zukünftige Erhaltung und Sicherung…
…in Höhe von € 291,49. Die Werbungskosten wurden in einer Beilage zur Einkommensteuererklärung (OZ 4/2002) als Fahrten zur Universität Wien (€ 598,08) und als Studienbeitrag für das Wintersemester 2002 (€ 377,22) aufgegliedert. B) Mit Bescheid vom 28. Oktober 2003 (OZ 8…
…notwendig, mehrmals pro Jahr Universitätsbibliotheken zu besuchen, da diese Literatur in Graz nicht vorhanden sei. In den vergangenen sechs Jahren sei er beschäftigt gewesen, sich zu habilitieren. Um dieses Ergebnis erzielen zu können, seien zahlreiche Datenrecherchen in Universitätsbibliotheken im In- und Ausland nötig gewesen. Die…
…sie darauf hin, dass derzeit beim Verfassungsgerichtshof Beschwerden betreffend die Nichtanerkennung von Kosten für ein ordentliches Universitätsstudium anhängig seien. Das Finanzamt legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 16…
…erheben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 14. Oktober 2002 führte das Finanzamt die Veranlagung zur Einkommensteuer für das Kalenderjahr 2001 durch. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Berufung, in der die Bw. erstmalig Aufwendungen für ein Universitätsstudium (Studiengebühren, Aufwendungen für Skripten, Kopien, Schreibmaterial, Bücher sowie Fahrtkosten)…
…Im Regelfall wird nach Auffassung des BM für Finanzen davon auszugehen sein, daß eine Lehrtätigkeit an einer staatlichen italienischen Universität als Ausübung einer öffentlichen Funktion im Sinn von Artikel 19 des Abkommens anzusehen ist. Kommt daher Artikel 20 wegen Überschreitung der Zweijahresfrist nicht zur Anwendung…