…aus dem UNO-Privilegienübereinkommen, BGBl. Nr. 126/1957, kein Anspruch auf Entlastung von dieser österreichischen Kapitalertragsteuer. Denn Abschnitt 18 des Übereinkommens sieht für die UNO-Beamten lediglich eine Steuerfreistellung ihrer Bezüge vor. Im Fall der in Wien errichteten Internationalen Atomenergieorganisation genießen die Bediensteten mit österreichischer…
…daher auch für die solcherart begünstigten Bediensteten der internationalen Organisationen. Gemäß Abschnitt 37 lit. f in Verbindung mit Abschnitt 39 des mit den Vereinten Nationen abgeschlossenen Amtssitzabkommens, BGBl. III Nr. 99/1998, sind die am Wiener Amtssitz tätigen UNO-Bediensteten von der Besteuerung aller Auslandseinkünfte…
Verlegt eine pensionierte UNO-Bedienstete französischer Staatsbürgerschaft, die in der Hauptsache bei einer UNO-Teilorganisation in Genf tätig gewesen ist, ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird ihre UNO-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sind alle Pensionen…
Verlegt eine UNO-Bedienstete, die in der Hauptsache bei einer UNO-Teilorganisation in Genf tätig gewesen ist, aus Anlass ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird ihre UNO-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sind alle…
…EG und dem UN - Hochkommissariat für Menschenfragen geschlossenen Vertrages auftritt. UNO - Pensionen Verlegt eine UNO - Bedienstete, die bei einer UNO - Teilorganisation in Genf tätig gewesen ist, aus Anlass ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird ihre UNO - Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt…
…die von ihm mit den Familienmitgliedern getroffenen Vereinbarungen auf das Werben von Personen in den "Frauenrunden" der Gattin, und seitens der Eltern aus dem Mitarbeiterstand UNO Bediensteten gerichtet war. In dieser Allgemeinheit übersteigt diese jedoch nicht die im Familienverband als üblich zu bezeichnende Mitwirkung dieser…
…Diplomatenkinder) bestünde keine sittliche Verpflichtung der Eltern, ihren Kindern den Besuch einer schulgeldpflichtigen Privatschule mit englischer Unterrichtssprache zu ermöglichen. Im Antrag auf Entscheidung der Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde darauf hingewiesen, den in Österreich beschäftigten UNO-Bediensteten, Diplomaten und internationalen Geschäftsleuten sei gemeinsam…
…Auslandseinkünfte verwehrt ist; es gilt daher auch für die solcherart begünstigten Bediensteten der internationalen Organisationen (vgl BMF in SWI Heft-Nr 7/2003, 308, für das Amtssitzabkommen für die am Wiener Amtssitz tätigen UNO-Bediensteten). Insoweit kann dem Bf nicht gefolgt werden, wenn in der…
…vom 13.5.1992, 92/13/0191, habe der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, die von den Kindern des Beschwerdeführers besuchte Schule (International School in Wien) diene insbesondere den Bedürfnissen der in Österreich beschäftigen UNO-Bediensteten, Diplomaten und internationalen Geschäftsleute). Diesen Personen sei gemeinsam, dass sie sich in…
…des Schulgeldes der Vienne International School als außergewöhnliche Belastung ging, in seinen Entscheidungsgründen festgehalten: " Die von den Kindern des Bf besuchte Schule dient, wie der Bf richtig ausführt, insbesondere den Bedürfnissen der in Österreich beschäftigten UNO-Bediensteten, Diplomaten und internationalen Geschäftsleuten. Diesen Personen ist gemeinsam…
…dieser aus: "...Der Verwaltungsgerichthof hat in seinem Erkenntnis vom 13. Mai 1992,92/13/0087, zur VIS ausgeführt, dass diese insbesondere den Bedürfnissen der in Österreich beschäftigten UNO-Bediensteten, Diplomaten und internationalen Geschäftsleuten diene. Diesen Personen sei gemeinsam, dass sie sich in Österreich nur vorübergehend…
…das Lycee francais in Wien unter anderem ausgeführt: "In dem Erkenntnis VwGH 13.5.1992, 92/13/0087 , führt der Verwaltungsgerichtshof aus: Eine Schule, die insbesondere den Bedürfnissen der in Österreich beschäftigten UNO-Bediensteten, Diplomaten und internationalen Geschäftsleuten dient, die sich in Österreich nur vorübergehend…
…entgeltliche Personalgestellungen privater Unternehmer an andere Unternehmer USt-pflichtig sind, liegt jedenfalls eine Wettbewerbsverzerrung vor, wenn KöR derartige Personalgestellungen nicht der USt unterwerfen. Im ggst Fall verfügen die Bediensteten der Bf, die für den SGV auch die Räumlichkeiten der HS, die vom SGV betrieben wird…
…Bestreitung der Kosten im Ausland. Er habe Lohnsteuer für den laufenden Gehalt 1998 bezahlt und verweise auf die Regelung mit den Bediensteten des Österreichischen Bundesheeres. Auf das Ergänzungsersuchen des Finanzamtes vom 28. Juni 2001, den Einkommensnachweis des UNO-Aufenthaltes in Bosnien vorzulegen, teilte der Bw…
…Überdies erhielt er zusätzlich eine von den Vereinten Nationen gewährte Zulage von ca. 240.000 S. Im Kalenderjahr 1995 wurden vom Abgabepflichtigen zwei Familienheimfahrten während des UNO-Auslandseinsatzes vorgenommen. Die ihm daraus erwachsenen Flugkosten von 27.420 S machte er als Werbungskosten bei den Einkünften…
…Nr. 126/1957, sind die UNO-Beamtengehälter von den Mitgliedstaaten steuerfrei zu stellen. Bezüge, die ein israelischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Wien als Bediensteter der ILO für eine in Österreich sowie im Ausland ausgeübte Beratertätigkeit bezieht, sind daher in Österreich steuerfrei. Diese Steuerfreiheit geht nicht…
…Pflicht ihren minderjährigen Sohn x zu erziehen, zu pflegen und dessen Vermögen zu verwalten entzogen, wobei uno actu die alleinige Obsorge für vorgenanntes Kind der Tochter der Bf. übertragen wurde. Hierbei ist der Begründung vorstehenden Beschlusses zu entnehmen, dass in Anbetracht von im Rahmen einer…
…Jänner 2002 bis 31. Dezember 2003 entschieden: Der Berufung wird hinsichtlich des Jahres 2002 im Umfang der Berufungsvorentscheidung stattgegeben und für das Jahr 2003 wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist Bediensteter beim österreichischen Bundesheer. In den Jahren 2002 und 2003 bezog…
…b des zwischen der Republik Österreich und der UNO sowie der UNIDO abgeschlossenen Amtsitzabkommens, wonach Bedienstete vorgenannter Organisationen und deren im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder von den Leistungen des Ausgleichfonds für Familienbeihilfe unbeschadet im vorliegenden Fall nicht zutreffender Ausnahmen ausgeschlossen seien, abgewiesen. Gegen diesen Bescheid…
…von der Erbschafts- und Schenkungssteuer, soweit diese allein infolge des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes der Bediensteten oder ihrer im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen in der Republik Österreich entsteht. ....." Die Berufungswerberin ist Angestellte bei der IAEO in Wien und vermeint, dass ihr Erwerb nach diesem Abkommen…