…dürfen gem. § 200 BAO nur dann vorläufig erlassen werden, wenn eine zeitlich bedingte Ungewissheit über das Bestehen bzw. den Umfang der Abgabepflicht besteht. Es muss eine Ungewissheit im Tatsachenbereich vorliegen (Ritz, BAO 6, § 200 Tz 1), die nach den Ergebnissen eines Ermittlungsverfahrens bestehen bleibt. Eine…
…Niederschrift nach der Bp. sei seitens des FA zur Ungewissheit Stellung genommen worden. Eine vorläufige Erlassung von Abgabenbescheiden sei jedoch nur zulässig, wenn eine zeitlich bedingte Ungewissheit im Tatsachenbereich über das Bestehen einer Abgabepflicht bestünde, wobei aus der Bescheidbegründung hervorzugehen habe, welche Ungewissheit für die…
…ob Liebhaberei vorliegt oder nicht. Die Prüfung der Annahme einer Liebhaberei wird daher im Einkommensteuerverfahren anhand der in der Liebhabereiverordnung festgelegten Kriterienprüfung zu erfolgen haben. Augrund der Ungewissheiten im Tatsachenbereich kommt der Berufung keine Berechtigung zu und war daher spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 1…
…93/14/0113; BFG 28.6.2021, GZ. RV/7103840/2015). Offensichtliche Unrichtigkeit liegt vor, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich erkennbar ist (vgl. VwGH 25.10.1995, Zl. 95/15/0008 mwN). Eine derartige offensichtliche und ohne nähere…
…aus der Abgabenerklärung haben, die die Grundlage des Bescheides gebildet hat. Eine Unrichtigkeit ist offenkundig, wenn sie ohne nähere Untersuchung im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar ist, dh. wenn die Abgabenbehörde die Unrichtigkeit sogleich hätte erkennen müssen (vgl. VwGH 16.12.2003…
…BAO setzt voraus, dass die Abgabenbehörde den Inhalt einer Abgabenerklärung übernimmt, wobei diesem Inhalt eine offensichtliche Unrichtigkeit zu Grunde liegt. Eine Unrichtigkeit ist offensichtlich, wenn sie ohne nähere Untersuchung im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar ist (dazu Ritz, BAO3 , § 293b, Tz 6…
…Kommen dann die genannten Verdachtsmomente hinzu, kann das Beischaffen bloß formaler Nachweise wie Firmenbuchauszug oder UID-Bescheid ohne jede Überprüfung im Tatsachenbereich nicht als ausreichende Einhaltung der gebotenen Sorgfalt angesehen werden. Nach § 12 UStG 1994 kann der Unternehmer bei Einhaltung weiterer Voraussetzungen die in einer…
…Die Referentin hat mit den vorstehenden Ausführungen deutlich gemacht, dass die vorgelegte Prognose sowohl einnahmen- als auch und insbesondere ausgabenseitig wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat und Unsicherheiten im Tatsachenbereich bestehen. Das Finanzamt hatte dem Bw bereits Mängel (die Unvollständigkeit) der von ihm vorgelegten "vorläufigen" Prognose…
…293b BAO könne die Abgabenbehörde von Amts wegen Bescheide insoweit berichtigen, als ihre Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruhe. Solche Unrichtigkeiten könnten Unrichtigkeiten im Rechtsbereich oder im Tatsachenbereich sein. Nach den Gesetzesmaterialien zu § 293b BAO und dem dazu ergangenen Erlass des BMF…
…von beträchtlicher Unbestimmtheit, was angesichts der Unexaktheit der menschlichen Sprache auch kaum vermeidbar ist. Da die Interpretation des Gesetzes nicht zum Tatsachenbereich (Sachverhaltsbereich) eines Streitfalles gehört, sind jedenfalls keine Sachverhaltsfeststellungen zu folgenden Themen nötig: - tatsächlich herrschende sittliche Gebote in Bezug auf Hilfestellung an konkursbedrohte Kinder; …
…die sich nach Erlassung der Berufungsentscheidung vom 26. Juni 2001 als nicht zutreffend heraus gestellt hat. Bringt eine Partei wegen eines Irrtums im Tatsachenbereich, wegen mangelnder Information über die Auswirkungen einzelner Sachverhaltselemente oder wegen unzutreffender rechtlicher Beurteilung der Sachlage im voran gegangenen Verfahren die maßgebenden…
…des § 293b BAO ausgeführt, dass eine Unrichtigkeit immer dann als offensichtlich zu verstehen sei, wenn diese ohne nähere Untersuchung im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar sei (VwGH 28.1.1997, 93/14/0113; VwGH 9.7.1997, 95/13/0124). Es sei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde der Marietheres V*****, *****Adresse*****, vom 29. 2. 2016 gegen den Bescheid des Finanzamts Waldviertel, 3500 Krems an der Donau, Rechte Kremszeile 58, vom 23. 2. 2016, mit…
…des Ermittlungsverfahrens zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der Abgabenpflicht ungewiss ist. Die Ungewissheit iSd § 200 BAO ist eine solche im Tatsachenbereich, welche im Ermittlungsverfahren noch nicht beseitigbar ist. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann ein endgültiger Bescheid nach § 200 Abs 2…
…die Abgabepflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist. Es muss sich bei einer Ungewissheit iSd § 200 BAO um eine Ungewissheit im Tatsachenbereich handeln. Die Abgabepflicht muss darüber hinaus nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich sein (vgl Ritz, BAO…
…nicht anzuerkennen, da eine Ungewissheit über das Bestehen bzw. den Umfang der Abgabepflicht besteht (siehe auch Ritz BAO, § 200, RZ 1). Es liegt eine Ungewissheit im Tatsachenbereich vor, die im Ermittlungsverfahren - mangels Erreichbarkeit des Geschäftsführers nicht beseitigbar war (siehe Ritz, BAO, § 200, RZ 3). Hinsichtlich…
…96/15/0015, 0016). Seitens der Bf. wird bezüglich Tz. 2 des BP-Berichtes argumentiert, es hätte Neuerungen im Tatsachenbereich bedurft, die es aber nicht gebe. Zudem fehle es ihnen - wenn es sie gäbe - an der Eignung, den Spruch zu ermöglichen, den die BP von…
…Behandlung von Preisnachlässen eines Fotografen an Schulen im Falle des hier vorliegenden verkürzten Zahlungsweges mit Inkasso der Schule in der Rechtsprechung nicht zu finden ist, wird bezüglich dieser Frage die Revision zugelassen. Die Frage der Zurechnung an Herrn B betrifft den Tatsachenbereich bzw. die Beweiswürdigung…
…als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Eine Unrichtigkeit ist offensichtlich, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar ist. Ist die Unrichtigkeit erst nach Durchführung eines diesbezüglichen (über die Bedachtnahme auf die Aktenlage hinausreichenden…
…weil eine Unrichtigkeit offensichtlich ist, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar ist. Aufgrund der vorgelegten Unterlagen waren dem Finanzamt bei der Erlassung des Erstbescheides am 27. Juni 2005 folgende Tatsachen bekannt: Die strittige (Sonderausgaben)Zahlung wurde von…