…zB der Gebrauch von Basisgesellschaften) und mögliche Gegenmaßnahmen wie Regelungen, die den wirtschaftlichen Gehalt über die formale Gestaltung stellen ("Substance-over-form"-Regelungen) und Regelungen nach Art der US-amerikanischen Subpart-F-Gesetzgebung. [...] Diese Regeln werden von den Abkommen nicht angesprochen und deshalb durch sie…
…wie Regelungen, die den wirtschaftlichen Gehalt über die formale Gestaltung stellen ("Substance-over-form"-Regelungen) und Regelungen nach Art der US-amerikanischen Subpart-F-Gesetzgebung. Die große Mehrheit der Mitgliedstaaten der OECD ist der Auffassung, dass solche Maßnahmen Teil der grundlegenden innerstaatlichen steuerlichen Regelungen sind…
…zB der Gebrauch von Basisgesellschaften) und mögliche Gegenmaßnahmen wie Regelungen, die den wirtschaftlichen Gehalt über die formale Gestaltung stellen ("Substance-over-form"-Regelungen) und Regelungen nach Art der US-amerikanischen Subpart-F-Gesetzgebung... Diese Regeln werden von den Abkommen nicht angesprochen und deshalb durch sie…
…abgeschlossenen Verträge wären nur von ***9*** und der Beschwerdeführerin als Partei A und B gezeichnet gewesen. In Würdigung des Parteienvorbringens und Gesamtbetrachtung des wirtschaftlichen Vorganges (substance over form) sei darauf geschlossen worden, dass mit den Endkunden korrespondierende Verträge (zwischen ***9*** und dem Endkunden) abgeschlossen worden…
…OECD-MAK Anm 8.2 zu Art. 12). Die chinesische Abzugssteuer würde demnach nicht in Österreich anrechenbar sein. Im Hinblick auf das Substance-over-form-Prinzip gelte diese Unterscheidung auch für das DBA Indien. Würde man diese Ansicht teilen? Falls nein. Weshalb nicht? 2. Es…
…überaus zweifelhaft, ob sich eine Verletzung des Art. 40 des EWR-Vertrages unter Berufung auf die wahre wirtschaftliche Betrachtungsweise des § 21 BAO (Substance over Form) als nationale Maßnahme zur Bekämpfung der Steuerflucht rechtfertigen lasse, ohne dass eine Missbrauchsgestaltung iSd § 22 BAO vorliege. 7. EuGH Vorabentscheidung…
…sodass der Zuwendungsbeschluss bei einer "substance-over-form-Betrachtung unbeachtlich bleiben muss.15 Schließlich liegt die Vermögensherausgabe im Falle gesetzlicher oder sonstiger zivilrechtlicher Verpflichtungen nicht in der Disposition des Stiftungsvorstandes und konnte letzten Endes auch gerichtlich durchgesetzt werden 15 im vorliegenden Fall wird in den…
…Es sei offensichtlich, dass die wirtschaftliche Betrachtungsweise des § 21 BAO („Substance over Form“) und das daraus vom VwGH in seiner gegenständlichen Entscheidung abgeleitete Konzept der „höchstpersönlichen“, „personenverbundenen“ oder „an der Person haftenden“ Einkünfte (VwGH 15.12.2010, 2008/13/0012) keine Kriterien seien, die der…
…Anteile etwas irreführend, die Absichtserklärung vom 20.2.2006 sowie die Parteienvereinbarung vom 15.4.2006 sprechen eine sehr deutliche Sprache - uE liegt daher ein Anwendungsfall der zivilrechtlichen "falsa demonstration non nocet" oder des abgabenrechtlichen "substance over form" im Sinne der unter Pkt. 2.1…
… 4 EU-MPfG aufweisen und ihr Hauptvorteil oder einer ihrer Hauptvorteile in der Erlangung eines Steuervorteils liegt: Die Einlage von Kapital einer inländischen Muttergesellschaft in eine ausländische Tochtergesellschaft unter zeitnaher Rückführung dieser Beträge in Form eines up-stream Darlehens, Sale and Lease Back-Transaktion Durch…
…evidence in from and substance satisfactory to the Bank that the option under the Call Option Agreement to purchase the remaining outstanding and issued shares in the capital of Hotelco [means S GmbH] has been exercised in accordance with the Call Option Agreement and that…
…dass eine Zubereitung im Sinne des Zolltarifs, die solche Störungen behandelt oder als Vorbeugung dient, daher als Pharmazeutische Zubereitung im Sinne des Positionstextes der Unterposition 3004 behandelt werde; - dass die TUA Ihre Gutachten auf die Regelungen des ZK und der ZK-DVO basiere; - dass alle…
…der Wertpapierabwicklung in Österreich genutzt, unter anderem um dem Verkäufer keine Möglichkeit für betrügerische Handlungen zu geben. • Der Umstand, dass eine gesetzliche Regelung unvollkommen oder bei komplexen Transaktionen mit mehreren zusammenwirkenden Parteien (mindestens 3) missbrauchsanfällig sei, könne dem einzelnen Steuerpflichtigen, der nachweislich alles unternommen habe…
…s and Buyer Parent’s right to take-over a well-known and long-run distribution and service organization including human capital in […] and the opportunity to participate directly in potential forthcoming business opportunities resulting from the currently fast growing economies in these countries…
…gewöhnlichen Aufenthalt oder eine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte hat. Der eingetragene Sitz der ***Bf1*** liegt, wie bereits in Tz 1 ausgeführt, in ***4***. Der Empfänger der Vermittlungsleistung ist der österreichische Unternehmer ***11*** GmbH in ***12***. Dies würde für die Anwendung der RC-Regelung sprechen…
…reichte die Bw. eine Stellungnahme mit im Wesentlichen folgendem Inhalt: Bei den Genussrechten und Genussscheinen handle es sich um obligationenähnliche Genussrechte, die keine Beteiligung an der Substanz oder an einem Liquidationserlös vermittelten. Ein Betrag von € 30.903,12 beziehe sich auf Genussrechte, die eine…
…die Nutzungen fließen, in seiner Substanz erhalten bleibt (BFH, BStBl. 1977 II 26). Die Abgrenzung erfolgt nach dem wirtschaftlichen Gehalt der zugrundeliegenden Vereinbarung. Entscheidend für die Beurteilung der gegenständlichen Berufung ist somit die Beantwortung der Frage, welche Nutzungen oder Rechte einerseits dem Bw. aus dem…
…3% p.a. über dem EURIBOR (Verlautbarung der EZB) zum Fälligkeitszeitpunkt, dekursiv, als vereinbart. (3) Die Darlehensgeberin ist mit ihrem Darlehen am Verlust der Firma nicht beteiligt. Eine Beteiligung an der Substanz oder am Liquidationserlös ist ausgeschlossen. …" 1.2. Vertrag über…
…Stiftung verfüge derzeit über keine andere Gründerrechte oder sonstigen Beteiligungen. Sie sei diskretionäre Stiftung mit Geschäftspartner_D und seiner Familie als Begünstigten. Die Konstruktion über eine Holding sei unter anderem gewählt worden, um die Stimmrechte und das Abstimmungsverhalten der beiden Hauptgesellschafter entsprechend regeln zu können…
…Maßgeblich sei, ob das Entgelt für den endgültigen Verlust in der Substanz (keine Leistung) oder für den Verzicht auf eine Nutzungsmöglichkeit bzw. auf die Geltendmachung von Rechtsbehelfen/Abwehrrechten (dann Leistung) bezahlt werde. Bei dieser Abgrenzung sei auf die Sicht des Leistenden und nicht die des…