…Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien betreffend Stempelgebühr entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert wie folgt: Dem Antrag vom 28. November 2000 auf Zurückzahlung von eines in Stempelmarken entrichteten Betrages wird stattgegeben und es werden nach § 241 Abs…
…eine Gebühr von S 2.500,-- zu entrichten. Die Gebühr ist durch Aufkleben von Stempelmarken auf einer Ausfertigung der Schriftsätze oder durch Einzahlung mit Erlagschein auf das Konto des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien unter Angabe des Verwendungszweckes zu entrichten. Zu den Abgabenvorschriften…
…darin aus, dass § 203 BAO nur auf Abgaben anzuwenden wäre, welche in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, eine solche Entrichtungsweise jedoch in § 17a Z 4 VfGG nicht vorgesehen wäre. Über die Berufung wurde erwogen: Die auf den vorliegenden Fall bezogenen gesetzlichen Bestimmungen des Verfassungsgerichtshofgesetztes, (VfGG…
…September 2003 betreffend Rückzahlung (§ 241 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Spruch des Bescheides wird dahin gehend berichtigt, dass das Ansuchen auf Rückerstattung des in Stempelmarken entrichteten Betrages zurückgewiesen wird. Entscheidungsgründe Von Herrn H.F., dem Berufungswerber, wurde beim Finanzamt für Gebühren…
…wurde vorgebracht, dass jede Eingabe mit den erforderlichen Stempelmarken versehen worden sei und die Gebühr bereits verjährt wäre. Über die Berufung wurde erwogen: Vorweg wird festgehalten, dass sich die zitierten Gesetzesstellen jeweils auf die im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld geltenden Fassung beziehen. Da sämtliche…
…ein, dass sie seitens des Finanzamtes nicht darauf aufmerksam gemacht wurde, dass das Ansuchen um Ratenzahlung mit Stempelmarken in der Höhe von S 180,00 zu versehen gewesen wäre. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 11 Abs. 1 GebG in der Fassung vor dem 1…
4.3. Durchlaufende Posten 4.3.1. Allgemeines Rz 656: Nicht zum Entgelt gehören durchlaufende Posten. Das sind Beträge, die der Unternehmer im fremden Namen und für fremde Rechnung vereinnahmt und verausgabt. Voraussetzung für die Annahme eines durchlaufenden Postens ist ein äußerlich erkennbares Handeln im…
…dieser Liste genannten Gegenstände ähnlich angesehen werden können, ist die Differenzbesteuerung auf Umsätze mit Kryptokunstwerken nicht anwendbar. 24.1.1.2. Sammlungsstücke (Art. 316 iVm Anhang IX der Richtlinie 2006/112/EG) Rz 3253: Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen, entwertet oder nicht entwertet…
…nicht steuerbarer Schadenersatz. Dies gilt auch für den Prozesskostenersatz eines in eigener Sache tätigen Rechtsanwalts. Prozesskosten sind: Anwaltskosten, Gerichtsgebühren, Stempelmarken sowie Pfändungs- und Exekutionsgebühren, die vom Gericht bestimmt werden. Nach § 393a Abs. 1 StPO hat der Bund im Strafprozess - insbesondere im Falle eines Freispruches des…
… 241 Abs. 2 und 3 BAO sinngemäß. § 203 BAO bestimmt Folgendes: "Bei Abgaben, die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ist ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist." Nach §11 Abs.1 Z1 GebG…
…BAO durchzuführendes Abgabenverfahren bei der für die Erhebung der Stempelgebühren zuständigen Abgabenbehörde des Bundes (vgl. dazu VwGH 22.05.2003, 2003/16/0066). Bei der Entrichtung der festen Gebühren mittels Stempelmarken fielen in zeitlicher Hinsicht Abgabenentstehungszeitpunkt, Abgabenfälligkeitszeitpunkt und Abgabenentrichtungszeitpunkt zusammen (VwGH vom 18. Oktober 1977…
…nach § 24 Abs. 3 VwGG durch Aufkleben von Stempelmarken auf einer Ausfertigung der Schriftsätze oder durch Einzahlung mit Erlagschein auf das Konto des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien unter Angabe des Verwendungszweckes zu entrichten. Das Verwaltungsgerichtshofgesetz weist in diesem Paragrafen auch darauf hin…
…Die Gebühr ist durch Aufkleben von Stempelmarken auf einer Ausfertigung der Schriftsätze oder durch Einzahlung mit Erlagschein auf das Konto des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien unter Angabe des Verwendungszwecks zu entrichten. Unter Überreichung einer Eingabe ist das Einlangen derselben beim Gerichtshof zu…
…Wien vom 18. Oktober 2002 betreffend Rückerstattung der in Stempelmarken entrichteten Rechtsgebühr entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und dem Antrag auf Rückerstattung der in Stempelmarken entrichteten Gebühr in der Höhe von S 3.984,-- (nunmehr € 289,53) stattgegeben. Entscheidungsgründe Am 8. September 2001…
…angezeigt. Die Bogengebühr für den jeweils zweiten Bogen war nicht in Stempelmarken entrichtet. Mit dem bekämpften Bescheid hat das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien neben der fehlenden Bogengebühr in Höhe von € 26,16 (S 360,00) eine Gebührenerhöhung von € 13,08 gemäß …
…50 | Beiträge, Prüfungsgebühren und Stempelmarken | öS | 7.417,00 | Fachliteratur | öS | 7.352,50 | Telefonkosten | öS | 12.584,11 | großes Pendlerpauschale | öS | 34.560,00 im Jahr 2002 | Fahrt-, Verpflegungs- und Nächtigungsaufwendungen…
…in der Höhe von insgesamt S 360,00, welche durch die Anzeige der Standortverlegung und aufgrund des Vermerkes dieser Standortverlegung auf dem Gewerbeschein nach dem Gebührengesetz 1957 Gebührenpflichten ausgelöst worden seien, trotz Aufforderung weder in Stempelmarken noch in einer anderen im § 3 Abs. 2 GebG…
…wird der Bescheid über die Erhöhung gemäß § 9 Abs 2 des Gebührengesetzes 1957 dahingehend abgeändert, dass die Erhöhung mit 25 % der nicht in Stempelmarken entrichteten Gebühr in Höhe von 13,08 € (180,00 S), das sind 3,27 € (45,00 S), festgesetzt wird…
…§ 9 Abs. 2 des Gebührengesetzes 1957 dahingehend abgeändert, dass die Erhöhung mit 25 % der nicht in Stempelmarken entrichteten Gebühr in Höhe von 13,08 € (180,00 S), das sind 3,27 € (45,00 S), festgesetzt wird. Im Übrigen bleibt der angefochtene Bescheid unverändert…
…von Stempelgebühren vom 19. Dezember 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert wie folgt: Dem Antrag vom 9. April 2001 auf Zurückzahlung von eines in Stempelmarken entrichteten Betrages von € 470,92 nach § 241 Abs. 2 BAO wird teilweise…