…Abgabenbehörde zweiter Instanz ist es nur möglich über die "Sache" zu entscheiden. Inhalt des Spruches des angefochtenen Bescheides und somit "Sache" ist - wie ausgeführt - die Familienbeihilfe und nicht der Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe, weshalb es dem Unabhängigen Finanzsenat beim vorliegenden Verfahrensablauf betreffend den Zeitraum Jänner 2004…
…am 8.3.2024) den Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe mit dem Formular Beih3 und am 20.3.2024 den sog. Grundbetrag über FinanzOnline beantragt. Der Spruch des verfahrensgegenständlichen Bescheides vom 6.6.2024 lautet: Ihr Antrag auf Erhöhungsbetrag wegen erheblicher Behinderung, eingebracht am 08.03.2024…
…9.2002, 2001/14/0203, hat der Verwaltungsgerichtshof die Ansicht vertreten, dass das Vorsoll eines Umsatzsteuerbescheides nicht dem Spruch desselben zuzuordnen ist. Wörtlich hat er ausgeführt: "Der angefochtene Bescheid geht davon aus, dass Teile des Spruches der gemäß § 200 Abs. 2 BAO erlassenen Umsatzsteuerbescheide ..., mit…
…Begründung. Dies deshalb weil nur der Spruch jene normativen Wirkungen zu entfalten vermag, die geeignet sind, in Rechte des Bescheidadressaten einzugreifen (vgl. auch Stoll, BAO-Kommentar Band 3, Seite 2787). Aus vorstehend angeführten Gründen erweist sich die gegen den Einkommensteuerbescheid erhobene Berufung im Sinne des …
…Begründung. Dies deshalb weil nur der Spruch jene normativen Wirkungen zu entfalten vermag, die geeignet sind, in Rechte des Bescheidadressaten einzugreifen (vgl. auch Stoll, BAO-Kommentar Band 3, Seite 2787). Aus vorstehend angeführten Gründen erweist sich die gegen den Einkommensteuerbescheid erhobene Berufung im Sinne des …
…Begründung. Dies deshalb weil nur der Spruch jene normativen Wirkungen zu entfalten vermag, die geeignet sind, in Rechte des Bescheidadressaten einzugreifen (vgl. auch Stoll, BAO-Kommentar Band 3, Seite 2787). Aus vorstehend angeführten Gründen erweist sich die gegen den Einkommensteuerbescheid erhobene Berufung im Sinne des …
…Begründung. Dies deshalb weil nur der Spruch jene normativen Wirkungen zu entfalten vermag, die geeignet sind, in Rechte des Bescheidadressaten einzugreifen (vgl. auch Stoll, BAO-Kommentar Band 3, Seite 2787). Aus vorstehend angeführten Gründen erweist sich die gegen den Einkommensteuerbescheid erhobene Berufung im Sinne des …
…nicht geeignet, eine Änderung des Spruches des Einkommensteuerbescheides herbeizuführen, bleibt die Investitionszuwachsprämie, wie oben dargelegt, doch ohne jeden Einfluss auf das (erklärungsgemäß) angesetzte Einkommen der Antragstellerin bzw. die festgesetzte Einkommensteuer. Gemäß § 273 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die…
…nicht geeignet, eine Änderung des Spruches des Einkommensteuerbescheides herbeizuführen, bleibt die Investitionszuwachsprämie, wie oben dargelegt, doch ohne jeden Einfluss auf das (erklärungsgemäß) festgestellte Einkommen der Antragstellerin bzw. die festgesetzte Einkommensteuer. Gemäß § 273 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die…
…wurde der Bescheid vom 12. Oktober 2005 gemäß § 299 BAO aufgehoben. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass gemäß § 299 Abs. 1 BAO die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde aufheben könne, wenn der Spruch des Bescheids sich…
…die den Spruch des angefochtenen Bescheides bildet. Aus dem Spruch des angefochtenen Bescheides ist nicht ersichtlich in welcher Höhe durch die vorsätzliche Einreichung einer unrichtigen Einkommensteuererklärung für das Jahr 2005 eine Abgabenverkürzung zu bewirken versucht wurde. Eine im Instanzenweg überprüfbare konkrete Tat wurde demnach nicht…
…Berufung erhoben. Unter einem wurde die angesprochene Beilage vorgelegt. Mit Bescheid vom 3. Juli 2003 hat das Finanzamt die Berufung als unzulässig zurückgewiesen, weil die Investitionszuwachsprämie nicht Bestandteil des Spruches des Einkommensteuerbescheides sei. Am 10. Juli 2003 hat das Finanzamt einen Zurückweisungsbescheid betreffend Geltendmachung einer…
…wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist (§ 299 Abs. 1 BAO). Die Bestimmung des § 299 gestattet Aufhebungen nur, wenn der Bescheid sich als nicht richtig erweist. Der Inhalt eines Bescheides ist nicht richtig, wenn der Spruch des Bescheides nicht dem Gesetz entspricht…
…eindeutige Feststellungen dahin gehend, ob der Täter nicht ohnehin den Tatbestand nach § 33 Abs. 1 FinStrG hinsichtlich der Jahresumsatzsteuer erfüllt hat. Dem Spruch des angefochtenen Bescheides ist zu entnehmen, dass dem Bf. offensichtlich die Verkürzung der Jahresumsatzsteuer 2007 und 2008 als Finanzvergehens nach § 33 Abs…
…auf die Höhe des Einkommens aus und zeitigt somit auch keine steuerlichen Auswirkungen. Dementsprechend hat das Finanzamt in den angefochtenen Bescheiden das Nutzungsentgelt bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nicht angesetzt. Folglich war die Berufung nicht geeignet, eine Änderung des Spruchs der angefochtenen Einkommensteuerbescheide…
…die den Inhalt des Spruches des angefochtenen Bescheides der Abgabenbehörde erster Instanz gebildet hat (s. BAO-Kommentar Ellinger-Iro-Kramer-Sutter-Urtz, Manz-Verlag, § 289, Punkt B. 2., mwN und Judikatur). Im gegenständlichen Fall bezieht sich der Spruch des angefochtenen Bescheides zutreffender Weise nur auf…
…den Inhalt des Spruchs des Bescheids der vor dem Verwaltungsgericht belangten Verwaltungsbehörde gebildet hat (Wanke in Lenneis/Wanke, FLAG2 § 26 FLAG Rz 31 mit Verweis auf VwGH 17.12.2014, Ra 2014/03/0049; VwGH 04.07.2019, Ra 2017/06/0210). Im Bescheidbeschwerdeverfahren kann…
…gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Tatsachen sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände (VwGH 26.1.1999, 98/14/0038…
…Verfahren die Möglichkeit entsprechender Rechtsverteidigung, ohne dass dem der allein in Rechtskarft erwachsene Spruch des früheren Bescheides entgegenstehen würde. Die Berufung gegen den Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1999 war daher als unzulässig zurückzuweisen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 20. September…
…die FG-GmbH und an FG (Nichtfeststellung bei der "FG-GmbH und Mitgesellschafter") gerichtet gewesen. Diesen Erledigungen sei die Bescheidqualität zu versagen, da die Nennung des Bescheidadressaten im Spruch unterlassen worden sei. Auch im Adressfeld der Erledigungen seien die Personengemeinschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit nicht genannt…