…verdeckte Treuhänderin ("Strohfrau") für L (ihrem Lebensgefährten) ab März 1996 bis Jänner 1997 an der gegenständlichen C GmbH beteiligte und teilweise daraus erzielte Geschäftserlöse (insbesondere Schwarzgelder) an L weiterleitete. Der Unabhängige Finanzsenat erachtete sich - entsprechend der oben dargelegten rechtlichen Ausführungen - an diese strafgerichtlichen Feststellungen gebunden…
…an formellen und materiellen Mängel und sei daher eine ordnungsgemäße Buchführung nicht gegeben (Tz. 2 BP-Bericht vom 3.12.2010). Faktum 1 - Schwarzgeldzahlungen beim gewerblichen Grundstückhandel: Der gesamte Außenauftritt des Grundstückshandels, beginnend bei der Bauaufsicht, über die Verkaufswerbung und die Verkaufsgespräche sowie Abschlusshandlungen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der MAU, vertreten durch Dr.B vom 23. August 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes L vom 19. Juli 2007 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 1997 bis 1999 und Einkommensteuer 1997 bis 1999 nach der am…
…12.1989, 89/14/0151). Gleiches gilt für die Behauptung, mit den Schwarzgeldern sei Schmiergeld bezahlt worden oder es wäre das Schwarzgeld Dienstnehmern zugekommen. Siehe auch das Stichwort "Mehrgewinne", Rz 855. Schwestergesellschaften Rz 914: Siehe dazu in Abschnitt 13.3.3, Rz 593, und unter…
…P. systematisch Schwarzgelder gefordert und bar vereinnahmt. Folgende Schwarzgeldbarzahlungen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Ausbauhäuser auf der Westseite des x-sees II (Bauplatz Gstk 362/23) wurden durch Zeugeneinvernahmen und durch die von ihnen vorgelegten Dokumente eindeutig bewiesen: [...] Laut den Angaben der Bf. und…
…des BFG durch übereinstimmende Zeugenaussagen eindeutig erwiesen, dass der Bf. Schwarzgelder beim gewerblichen Grundstückshandel sowie bei Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsleistungen und bei den erbrachten Bauleistungen vereinnahmt hat, sodass auch aus diesem Grunde in den Jahren 2001 und 2002 keine ordnungsgemäße Buchführung des Bf. im Sinne des …
…in der Sphäre der sie betreuenden Kredit- oder Finanzinstitute, sei es, weil sie bestimmte festzustellende Investitionen des beruflichen oder privaten Lebens tätigen, welche - ohne Berücksichtigung der Schwarzgelder - Deckungslücken aufweisen, sei es, weil sie für das Verschieben, die Lagerung und die Verwendung dieser Kapitalien die Hilfe…
…Mittels einer Vielzahl von Firmengründungen und/oder Firmenübernahmen mit entsprechenden Schein- und Strohgeschäftsführern für Zwecke eines anschließenden Konkurses war es den verantwortlichen Personen möglich sog. Schwarzgelder zu lukrieren, da diese Arbeiter bei den Firmen teilweise geringfügig oder mit einem Bruchteil des ausbezahlten Lohnes gemeldet wurden…
…sowie den Zeugenaussagen und Geständnissen nachstehenden Sachverhalt bzw. Nachberechnungen.Mittels einer Vielzahl von Firmengründungen und/oder Firmenübernahmen mit entsprechenden Schein- und Strohgeschäftsführern für Zwecke eines anschließenden Konkurses war es den verantwortlichen Personen möglich sogenannte Schwarzgelder zu lukrleren, da diese Arbeiter bei den Firmen teilweise geringfügig…
…sozialversicherungsmäßig stark belastet. 5. Seitens der Betriebsprüfung wurden keine substanziellen Gründe für eine Steuerhinterziehung gefunden. Es wurde lediglich vermutet, dass Schwarzgelder im Spiel seien. Sonderbar ist, dass die Aufzeichnungsschwindeleien der Mitarbeiterin C , die in einem gänzlich unbedeutenden Nebenbetrieb (ein Solarstudio, das als Musterobjekt für Kunden…
…Aspekt einer erforderlichen Generalprävention zu bedenken, da andernfalls - siehe die mediale Diskussion über die Heimführung der Schwarzgelder aus der Schweiz und aus Liechtenstein - eine zu milde Entscheidung geradezu ein Anreiz für andere potenzielle Finanzstraftäter in der Lage der Beschuldigten wäre, in gleicher Weise ähnliche Kapitaleinkünfte…
…Sachverhalt: Er wäre von xx.2015 bis xx.2016 bei der ***2*** im Angestelltenverhältnis als Verkäufer im Außendienst beschäftigt gewesen. Er habe im Jahr 2015 Provisionen für Schwarzgeld kassiert. Es wäre ihm ein persönliches Anliegen, dass er seinen steuerlichen Verpflichtungen als verantwortungsbewusster Steuerzahler nunmehr nachkomme…
…als rechtlich unzulässig erweisen. Festzuhalten wäre, dass der Abgabepflichtige für die Zeitspanne 2012 bis 2014 über keine zusätzlichen Mitarbeiter verfügt hätte. Im eigenen Namen hätte der Abgabepflichtige niemals Schwarzgeldgeschäfte getätigt. Diesbezüglich würden keine Feststellungen dem Bescheid zugrunde liegen. Während der Zeitspanne 2014 bis 2016 hätte…
…auf das Einzelunternehmen des Bf. Die Darstellungen des Herrn Name9 betreffend die Unstimmigkeiten in der Auftragsnachkalkulation können in keinen Bezug zu der von Herrn Name2 und Herrn Name4 geschilderten Art und Weise des Splittings eines Auftrages in einen offiziellen Teil und einen Schwarzgeldteil gebracht werden…
…vermeiden rundeten die Herrn ***Ang1*** und ***Ang2*** die lt. ihrer Berechnung erhaltenen Provisionen für Schwarzgeldzahlungen jeweils auf (von 6.265,00 € auf 7.500,00 € bzw. von 5.600,00 ebenfalls auf 7.500,00 €). In der Folge wurde bei der Beschwerdeführerin…
…um den Barbetrag reduzierte Auftragsbestätigung. Zusätzlich wurde auf einem A4 Zettel ähnlich einem Dreieck die Gesamtsumme (10.000,00 €), rechts daneben die Rechnungssumme (9.000,00 €) und darunter der Schwarzgeldbetrag (1.000,00) notiert. Die Kundschaft unterschrieb diesen Zettel, bekam keine Kopie und…
…abgegeben. Dabei hat er die Begründung für seine Handlungen im Laufe des Abgabenverfahrens nach Gutdünken abgeändert. In den Vorjahren 2000 bis 2005 hat der Bf. unter anderem beim gewerblichen Immobilienhandel erwiesen systematisch und in großem Ausmaß Schwarzgelder zur Steuerhinterziehung kassiert (BFG, 15.06.2021, RV…
…fehlt aber noch die Datenbasis: Die Finanzierungslücke ist ein wichtiger Hinweis, dass Schwarzgelder zur Verfügung gestanden sind, schränkt aber nicht die realistische Möglichkeit ein, dass weitere Schwarzgelder lukriert worden sind (welche eben noch nicht verwendet worden wären). Hatte A - so der Verdacht - dieses Fehlverhalten gesetzt…
…handelt es sich um eine "Scheinfirma", die innerhalb der Baubranche als Teil eines Scheinfirmen-Konstruktes - mittels entsprechender Schein- und Stroh-geschäftsführer zu Gunsten der dahinterstehenden Personen - für Zwecke des anschließenden Konkurses Abgaben hinterzogen und "Schwarzgelder" lukriert hat. Dabei wurde der Bf Opfer dieses dubios-rechtswidrigen…
…anderenfalls wäre dies der Bank gegenüber eine Veruntreuung. Daher war aus der Sicht der Geschäftsführung eine rasche Vermögensverschiebung zu Ungunsten der Finanz gar nicht möglich." Daraus ist bereits eine bedeutsame Konsequenz abzuleiten: Das Lukrieren von Schwarzgelder über die Leistungsseite - von den Auftraggebern, also "von oben" -…