…Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, so liegt eine Privatverbindlichkeit vor; dienen sie hingegen betrieblichen Zwecken, so ist die Verbindlichkeit als Betriebsschuld anzusehen. Entscheidend ist demnach der Schuldgrund. Nur dann, wenn die Schuld ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruht, die den Betrieb betreffen, stellt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Verwaltungsstrafsache gegen den Beschwerdeführer Bf, AdresseBf, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006 über dessen Beschwerde vom 28.03.2018 gegen…
…504,54 zuzüglich Gebühren und Barauslagen in Höhe von € 523,40 die Geldforderung des Bw. gegen die G-Versicherungs AGund sprach gleichzeitig deren Überweisung aus. Als Schuldgrund wurde "sämtliche Forderungen aus vertraglichen Verpflichtungen (Werkverträge, Kaufverträge, Versicherungen)" genannt. In der dagegen eingebrachten Berufung führte der…
…€ 100.000,00 zuzüglich Gebühren und Barauslagen die Geldforderung der Bw. gegen die S-Versicherung und sprach gleichzeitig deren Überweisung aus. Als Schuldgrund wurden die beschränkt pfändbaren Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis oder sonstige Bezüge gemäß § 290a EO angeführt. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde…
…von € 56.466,91 zuzüglich Gebühren und Barauslagen in Höhe von € 568,37 die ihm gegen die H-GmbHangeblich zustehende Geldforderung und sprach gleichzeitig deren Überweisung aus. Als Schuldgrund führte das Finanzamt die beschränkt pfändbaren Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis oder sonstige Bezüge gemäß …
…113.674,01 die Geldforderung der Abgabenschuldnerin gegen die Berufungswerberin (Bw.) in unbekannter Höhe und sprach gleichzeitig deren Überweisung aus. Als Schuldgrund führte das Finanzamt die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie immergeartete Ansprüche welchen Titels auch immer an. In der dagegen eingebrachten Berufung brachte…
…verfügbar gemacht wurden. Ob ein Kredit eine betriebliche oder eine private Verbindlichkeit darstellt, hängt davon ab, wozu die damit verfügbar gewordenen finanziellen Mittel dienen. Entscheidend ist der Schuldgrund. Nur dann, wenn die Schuld ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruht, die den Betrieb betreffen, stellt sie…
…65 im Jahr 2016 als Werbungskosten anerkannt werden sollten. Er begründete seine Beschwerde zusammengefasst wie folgt: Es bestehe der Grundsatz der Finanzierungsfreiheit im Ertragssteuerrecht, für die Zuordnung eines Darlehens sei der Schuldgrund bzw. der Veranlassungszusammenhang entscheidend. Im Rahmen seiner Finanzierungsentscheidung seien die Herstellkosten den eigenständige…
…tatsächlich ausgeübt hätte und damit ein Kauf zustande gekommen wäre, auf den die erbrachten Zahlungen für 2007 und 2008 angerechnet worden wären. Damit wäre der Schuldgrund für diese Zahlungen ausgewechselt worden. Erst dann wären die Zahlungen dem Veräußerungsvorgang zuzuordnen gewesen und wäre der Tatbestand gem. …
…sogenannte befreiende oder privative Schuldübernahme). Die jeweilige Kreditschuld wird dabei übernommen, wie sie ist, es wird keine neue, vom bisherigen Schuldgrund losgelöste Verpflichtung eingegangen: Rechtsgrund, Ort, Zeit und Art der Leistung bleiben unverändert bestehen, die einzige Veränderung bezieht sich nur auf die Person des Schuldners…
…zuzuordnen sind, liegt eine Privatverbindlichkeit vor; dienen sie hingegen betrieblichen Zwecken, ist die Verbindlichkeit als Betriebsschuld anzusehen. Entscheidend ist demnach der Schuldgrund (VwGH 28.3.2000, 96/14/0104). Schuldzinsen für Anschaffung, Herstellung und laufenden Aufwand des Mietobjektes sind Werbungskosten (siehe Jakom/Laudacher, EStG, 2014…
…der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, liegt eine Privatverbindlichkeit vor; dienen sie hingegen betrieblichen/beruflichen Zwecken, ist die Verbindlichkeit als Betriebsschuld anzusehen. Entscheidend ist demnach der Schuldgrund (siehe dazu Jakom, EStG, § 16 RZ 4ff). Wie der Vergleichsausfertigung jedoch zu entnehmen ist, beruht die Schuld des Bw…
…10/2009, festgesetzten Gebühren und Kostenersätze in Höhe von € 472,05 die dem Bf gegen die D-GmbH zustehende Geldforderung. Als Schuldgrund wurde das Arbeitsverhältnis angegeben. Mit Schriftsatz vom 5. Jänner 2010 wurde dagegen - neben anderen Anträgen - der Rechtsbehelf der Berufung erhoben. Begründend wurde…
…und eines Sanierungsgewinnes (§ 36 EStG 1988) zu berechnenden Selbstbehalt übersteigt. "Ausgaben" für die Tilgung von Schulden können nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn der Schuldgrund ein außergewöhnlicher und zwangsläufiger ist. Die Begründung des Schuldverhältnisses muss somit bereits zwangsläufig sein, damit auch die "Rückzahlungen…
…Die Exekutionen seien aufgrund einer Berufsunfähigkeit als Schuldgrund angefallen und deshalb als außergewöhnlich und zwangsläufig einzustufen und stellten sich wie folgt dar: | Jahr | Betrag in Schilling | 2000 | 26.040,60 | 2001 | 12.310,50 "Ausgaben" für die Tilgung von…
…diese Pfändung in Höhe von € 12,66 schuldig sei. Aus diesem Grund wurde die Forderung des Bf. an die Firma B GmbH aus dem Schuldgrund des Arbeitsverhältnisses gemäß § 65 Abs 1 Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) gepfändet und ein Zahlungsverbot der B GmbH an den Bf. ausgesprochen…
…in Höhe von S 64.172,00, mithin in Summe S 6.470.915,00 (€ 470.259,73). Wegen dieses Betrages werde die Forderung, die dem Abgabenschuldner und nunmehrigen Bf. aus dem Schuldgrund des Arbeitsverhältnisses gegen die Firma G. in K., angeblich zustehe, gem. …
…enthalten. Die BP (Tz 24 BP-Bericht, Pkt. 3 der Niederschrift über die Schlussbesprechung) verweigerte den geltend gemachten Zinsen zur Gänze die Abzugsfähigkeit. Der Schuldgrund beruhe nach Ansicht der BP nicht auf Vorgängen, die den Betrieb betreffen. Zu Beginn des Prüfungszeitraums habe der Gesamtschuldenstand ca…
…80 Euro (84.444,23 S), die dem Bf. aus dem nachfolgenden Grund gegen die Bescheidadressatin angeblich zustehe, gepfändet. Als "Schuldgrund" wurde in dem an die Drittschuldnerin gerichteten Bescheid angeführt: "Arbeitsverhältnis". Das Hauptzollamt Salzburg forderte zudem vom Bf. mit Bescheid vom 16. Oktober 2001, Zl…
…136,80 Euro (84.444,23 S), die dem Abgabenschuldner aus dem nachfolgenden Grund gegen die Bescheidadressatin angeblich zustehe, gepfändet. Als "Schuldgrund" wurde in dem an die Drittschuldnerin gerichteten Bescheid angeführt: "Arbeitsverhältnis". Das Hauptzollamt Salzburg forderte zudem vom Bf. mit Bescheid vom 16. Oktober 2001…