…in Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften anfallen und geeignet sind, sein gesellschaftliches Ansehen zu fördern. Unmaßgeblich für die Beurteilung als Repräsentationsaufwendungen sind die Motive für die Tragung des Aufwands, die Möglichkeit, sich dem Aufwand entziehen zu können, das Vorliegen eines ausschließlich betrieblichen Interesses…
21.1.3 Repräsentationsaufwendungen (§ 12 Abs. 1 Z 3 KStG 1988) Rz 1259: Siehe EStR 2000 Rz 4808 bis 4829. Die in den EStR 2000 dargestellte Rechtslage gilt auch für Körperschaften. Denn zufolge § 12 Abs. 1 Z 3 KStG 1988 dürfen Repräsentationsaufwendungen nach § 20 Abs…
…seien. Die Motivation für die Tragung des Aufwands sei für die Beurteilung unmaßgeblich. Die Kosten für den Golfclub seien solche nicht abzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen. In den dagegen erhobenen Vorlageanträgen bringt der Bw ergänzend vor, dass es sich bei dem Clubbeitrag nicht um Kosten der Lebensführung handle…
…Bw. Berufung und verwies hinsichtlich der Begründung auf die Berufung betreffend Einkommensteuer 2001 (RV/1853-W/04). Hinsichtlich der Einstufung der Kosten für Bewirtungen im Rahmen internationaler wissenschaftlicher Kontakte, anlässlich von Instituts- und Mitarbeitergesprächen sowie Arbeitsgespräche als nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen brachte die Bw. vor, dass…
…Aufwand für Veranstaltungen, die der Pflege der geschäftlichen Kontakte dienten, die so genannten "Abende" in den Jahren 2003 iHv netto Euro 32.733,00 und 2004 iHv netto Euro 43.123,00 als nicht abzugsfähiger Repräsentationsaufwand iSd § 20 EStG 1988 aberkannt worden. Der Werbecharakter des…
…dargelegt - ausdrücklich normiert. Dementsprechend vertritt der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass unter dem Begriff "Repräsentationsaufwendungen" im Zusammenhalt mit der eigenen Bedeutung dieses Wortes alle Aufwendungen zu verstehen sind, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt sind aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern…
…bei Geschäftsfreunden eingeführt zu werden, um als möglicher Ansprechpartner in Betracht gezogen zu werde, nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen gemäß § 20 EStG 1988 dar. Für die BP sei der betriebliche Charakter dieser Aufwendungen daher nicht nachgewiesen. Die Stellungnahme der BP wurde dem Bw. zur Kenntnis gebracht und…
…nicht abgezogen werden. Nach § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 dürfen auch Repräsentationsaufwendungen nicht abgezogen werden, worunter auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden fallen. Nur wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung…
…für diverse Einladungen an Vorstandskollegen (Innung), Mitarbeiter des Innungsbüros, Mitarbeiter von Geschäftspartnern sowie Funktionärskollegen, da hier der werbende Faktor in den Hintergrund tritt und die repräsentative Komponente die Nichtabzugsfähigkeit derartiger Ausgaben bedingt. Soweit Bewirtungen Beamte betrafen, die für erteilte Aufträge der Bw. (Bewertungsauftrag) maßgeblich waren…
…nicht als Geschäftsfreunde im eigentlichen Sinn angesehen werden können), stellen nach dem bisher Gesagten keine Werbungskosten dar, weil es einerseits an der geforderten Werbewirksamkeit der Bewirtung mangelt und andererseits der Repräsentationscharakter überwiegt. (Vgl BFG 31.05.2021, RV/3100280/2017) Unter Bedachtnahme auf die vorstehenden…
…in Höhe von € 3.500,-- sowie für ein Antrittsfest in Höhe von € 2.583,04 nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Dies wurde damit begründet, dass die geltend gemachten Aufwendungen für Bewirtungen, Repräsentationen und dgl. gemäß § 20 EStG 1988 bzw…
…Bonbonnieren, kleiner Sachgeschenke etc. würden nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes "und letztes Erkenntnis vom 11. Juli 1995, 91/13/0145" zu den nicht abzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen zählen (siehe auch Prüfungsbericht (=PB) vom 23. Juli 1996, Tz 13a Vorsteuerkorrektur "H-Gasse 7", Tz 18 "PKW - Privatanteil", Tz…
Für den Fall der erstmaligen Nutzung eines vom Steuerpflichtigen bisher privat genutzten Gebäudes für Zwecke der Einkunftserzielung würden besondere Regelungen bestehen (§ 16 Abs. 1 Z 8 lit. d EStG). Diese seien den Bewertungsbestimmungen für die Einlage von Wirtschaftsgütern ins Betriebsvermögen nachgebildet. Da das Gebäude vor…
…Bw. zu Protokoll, dass sämtliche Belege anlässlich eines Umzuges verloren gegangen seien, könne aber noch die entsprechenden Kontoblätter vorlegen. Betreffend der Position Repräsentationsaufwendungen verwies der Bw. auf deren Betriebsnotwendigkeit und deren geringen Umfang und fügte dem Gesagten - nach Vorbringen des Amtsvertreters, demzufolge solche Kosten nach …
Seitens des Unabhängigen Finanzsenats bestanden keine Bedenken, was die Garagierungskosten anbelangt, sich den Feststellungen in der Tz 22 PB, was die Kfz-Kosten betrifft, den Ausführungen im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (betreffend der Abgaben des Bw. für die Jahre 1989 bis 1993) vom 25. April 2001…
Für das Vorliegen von unveränderten Nutzungsverhältnissen bei den Häusern A-Zeile 84, L-Gasse 93, und M-Gasse 11 [welche ebenso wie die Häuser H-Gasse 10 und B-Gasse 22 nach dem Jahr 1915 errichtet worden waren] in den auf den Zeitraum von 1989…
Die in der Rechnung der oben genannten Firma vom 16. Dezember 1999 ausgewiesenen Bruttokosten von S 22.200, aufgegliedert in Nettokosten für a) die Montage eines Rauchfangs von 6 m Höhe und einem Durchmesser von 180 mm samt Material von S 17.000, b) die…
…Geschäftsführer und zu 50 % an der Gesellschaft beteiligt. Von der BP wurde am 14. April 1998 zur Berufung Stellung genommen wie folgt: 1. Repräsentationsaufwendungen: Das Blumenarrangement (S 9.254,00 (€ 672,51)+ 20 % USt) sei von der Bw. auf dem Konto Werbeaufwand verbucht worden…
…die nicht schon unter § 8 Abs. 2 fallen, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen hoch sind. 3. Repräsentationsaufwendungen nach § 20 Abs. 1 Z 3 des Einkommensteuergesetzes 1988 … Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) Nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben § 20. (1) Bei den einzelnen Einkünften dürfen nicht abgezogen…
…welches konkrete Rechtsgeschäft im Rahmen der Bewirtung zu welchem Zeitpunkt tatsächlich abgeschlossen bzw. angestrebt worden wäre. Nach Durchsicht und ausführlicher Würdigung der Unterlagen wären dem Unternehmen mit Vorhalt vom 4.4.2017 die Aufwendungen dargestellt worden, die nach Ansicht der Behörde Repräsentationsaufwendungen iSd. § 20 Abs…