…die Betriebsprüfung den vom Bw. diesbezüglich geltend gemachten Aufwendungen die Anerkennung. Außerdem nahm die Betriebsprüfung unter der Tz 17 d.) des BP-Berichtes eine Kürzung der Ausgaben für Fachliteratur, werbeähnlichen Aufwand, Berufskleidung und Konzertbesuche - 1997: insgesamt in Höhe von ATS 3.218,--, 1998: insgesamt in…
…15 % von ATS 111.738,07) Jahr 2000: ATS 9.411,89 (10 % von ATS 94.118,90) Für das Jahr 1999 ergibt sich gegenüber dem diesbezüglichen Einkommensteuerbescheid somit eine Erhöhung des Privatanteiles der KFZ-Kosten in Höhe von ATS 5.586,90. Fachliteratur, Berufskleidung…
…70 € | Reinigungsaufwand pauschal | 15,00 € | Steuerberatung | 50,00 € | Fahrtkosten | 1.316,79 | Treibstoff | 7.704,74 Das Finanzamt gab dem Bw. mit Schreiben vom 6.9.2010 bekannt, dass die Ausgaben für Tragetaschen, Berufskleidung…
…| EUR | Tragtaschen rekonstruiert | 25,50 | Schwund nicht verkaufte Zeitungen 5% | 930,02 | Auslagen einbehalten Firma M. | 120,00 | Berufsbekleidung, Winterausrüstung | 29,50 | Telefon rekonstruiert | 161,53 | Reinigungsaufwand pauschal | 10,20 | Waren…
…Literatur entwickelten Grundsätzen für die steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen zu überprüfen. Dabei wird im Regelfall anzunehmen sein, daß die Reinigung im Rahmen der familienhaften Mitarbeit erfolgt und die entsprechenden Aufwendungen mangels Fremdüblichkeit nicht abzugsfähig sind. Erfolgt die Reinigung der Berufsbekleidung durch fremde…
…auf die Berufskleidung entfallende Aufwendungen auf Grund des Aufteilungsverbotes gem. § 20 ESTG 1988 nicht abzugsfähig, weil der Aufwand (Waschmaschine, Bügeleisen, Strom, etc.) in nicht unbeträchtlichem Ausmaß auch Kosten der privaten Lebensführung betrifft. Die von Ihnen vorgenommene detaillierte Aufstellung ist kein Ersatz für tatsächliche Belege." Gegen…
…gemachten Kosten für Werbemittel (Pos. 9) wurde festgestellt, dass derartige Ausgaben nur bei überwiegender beruflicher Veranlassung Werbungskosten, ansonsten aber nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung iSd § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988, darstellten. Zur teilweisen Nichtberücksichtigung der Pos. 7 (Reinigungskosten Berufsbekleidung iHv…
…in den Jahren 1998 und 2006 mit einer 4- bzw. 5-jährigen Abschreibungsdauer jeweils einen Bergkittel und im Jahr 2005 eine neue Uniformhose und seit über 20 Jahren den Reinigungsaufwand für die Uniform akzeptiert. Während der langen Abschreibungsdauer seien die Werbungskosten vom Finanzamt mehrfach im…
…Reinigungsaufwandes wurde dabei ein Mittelwert festgesetzt, da ein Teil der Feuerwehrbeamten die Berufskleidung zu Hause reinigt und ein anderer Teil in der Wäscherei. Weiters besteht ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes, Zl. 93/15/0122: Gemäß § 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 sind auch Ausgaben für…
…Ihnen mitteilen, daß im Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (Zl. 93/15/0122) eindeutig klargestellt wurde, daß das von Ihnen angeführte Aufteilungsverbot des § 20 EStG 1988 für typische Berufskleidung nicht anzuwenden ist. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes ist Teil der österreichischen Rechtsprechung (vgl. auch Margreiter, ÖStZ 1984, 2…
…die Abgabenbehörde II. Instanz und führte darin wie folgt ergänzend aus: "In Ihrer Begründung des Bescheides v.09.09.1999 führen Sie an, dass die Reinigungskosten für Berufskleidung nur dann als Werbungskosten absetzbar seien, wenn sie durch Fremdbeleg (gewerbliche Putzerei oder Wäscherei) nachgewiesen werden. Diesbezgl…
…Ferner werde die Reinigung der Berufskleidung separat von der übrigen Wäsche vorgenommen und könne nicht mit privater Kleiderreinigung in Verbindung gebracht werden. Betreffen die Kosten führte der Bw in der Berufung aus: "Die angeführten Kosten ergeben sich aus der für die im eigenen Haushalt vorgenommenen…
…0029 sowie 30.9.1985, 85/10/0067) dar. Die Tatsache des Vorliegens von Reinigungskosten für die Berufskleidung war dem Bw bekannt. Das nachträgliche Erkennen, dass im abgeschlossenen Verfahren Verfahrensmängel oder gar eine unrichtige rechtliche Beurteilung seitens der Behörde vorgelegen seien, bildet ebenso wenig einen…
…94/13/0171; 5.4.2001, 98/15/0046). Lediglich Aufwendungen für Berufskleidung mit allgemein erkennbarem, eine private Nutzung praktisch ausschließenden Uniformcharakter können als Werbungskosten anerkannt werden (VwGH 24.4.1997, 93/15/1997). Entsprechend dem in dieser Beurteilung seinen Ausdruck findenden, auf Gründen der…
…05.99 über den VwGH ZL. 96/13/0172 betrifft UNIFORM eindeutig klargestellt wurde, daß das von Ihnen angeführte Aufteilungsverbot des §20 EStG 1988 für typische Berufskleidung nicht anzuwenden ist. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes ist Teil der österreichischen Rechtsprechung (vgl. auch Margreiter, ÖStZ 1984, 2…
…für eine typische Berufskleidung zählen nach Lehre (Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, Band II, § 16 Tz 220, Stichwort: Kleidung und Jakom, EStG, Kommentar, 5. Auflage, § 16 Rz 56, Stichwort: Kleidung) und Rechtsprechung (VwGH 5.4.2001, 98/15/0046) auch die Reinigungskosten, wenn die Reinigung von Berufskleidung…
…überwiegend um solche für typische Berufskleidung. Die Ausgaben für Schuhe, Hemden, Hosen, Blazer, schwarze Socken würden 2003 in Höhe von "€ 397,70" [tatsächlich € 379,80] und für 2004 in Höhe von € 389,90 nicht anerkannt. Reinigungsaufwand: Die Reinigung von Berufskleidung führe zu…
…Im Rahmen der Einkommensteuererklärung für die Jahr 1993 bis 1998, eingelangt an Finanzamt am 9. Juli 1999, beantragte der Bw Werbungskosten für die Reinigung der Berufskleidung im Zusammenhang mit seiner nicht selbstständigen Tätigkeit sowie pauschal angesetzten "Verpflegungsmehraufwand infolge einer ausschließlich beruflich bedingten, ungewöhnlich langen Abwesenheit…
…einen höheren Reinigungsaufwand verursachen sollte als die Reinigung entsprechender (auch berufsbedingt laufend in tadellosem Zustand zu haltender) ziviler Hemden. Ähnliches gilt an sich auch für die in Rede stehenden Pullover- und Hosenreinigung. Die beantragten Aufwendungen für die im Haushalt durchgeführte Reinigung können daher nicht gewährt…
…Für einen derartigen entscheidungswesentlichen Mehraufwand ergibt sich aber aus dem Vorbringen des Bw. kein Hinweis. Es ist daher davon auszugehen, dass die Reinigung von "Herrenhemden", selbst wenn diese mit einem aufgenähten oder eingestickten Emblem versehen sein sollten, oder die Reinigung sonstiger Bekleidungsstücke, keinen höheren Reinigungsaufwand…