…belangten Behörde im Jahr 2008, in dem eine Prüfung (Nach-Bescheidkontrolle) der Einkommensteuererklärung 2006 durchgeführt worden sei, sämtliche diesbezügliche Unterlagen vorgelegt und vom Beschwerdeführer mit dem zuständigen Sachbearbeiter besprochen worden seien. Der Tatbestand des Neuhervorkommens von Tatsachen sei folglich nicht erfüllt. Gegen die von der…
…kommen, eine Tatsache, die der Bw aber zweifellos zur Zeit des mit Bescheid vom 28. Juni 2004 abgeschlossenen Verfahrens betreffend die Einkommensteuer 2003 bekannt war, von ihr jedoch nicht vorgebracht wurde. Das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel führt nur dann zur Wiederaufnahme des Verfahrens nach …
…Nach § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des § 303 Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und…
…1 lit. b) BAO - das Neuhervorkommen einer Tatsache, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnte ("nova reperta") - lägen gegenständlich somit zweifach vor. Einerseits auf Grund der erst im Wirtschaftsjahr 1999/2000 möglichen Zuordnung der angefallenen Aufwendungen für Forschung…
…hätte. Im gegenständlichen Fall besteht Streit ausschließlich darüber, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine amtswegige Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens für das Jahr 1995 vorliegen, in concreto, ob das wesentliche Tatbestandsmerkmal des § 303 Abs. 4 BAO, nämlich das Neuhervorkommen einer Tatsache, als erfüllt anzusehen ist: Nach Rechtsmeinung…
…wurde die [Burg] als 'privates Refugium' bezeichnet und der 'Grazer Unternehmer mit einem Faible für geschichtsträchtiges Mauerwerk und dem nötigen Kleingeld in der Tasche' tituliert. Anlässlich der Besichtigung der Burganlage wurde den Behördenvertretern unter anderem auch die Begeisterung des DI [X] für die japanischen Kulturen…
… 303 BAO führt eine neu hervorgekommene Tatsache nur dann zur Wiederaufnahme, wenn die Kenntnis dieses Umstandes seinerzeit einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Nicht jedes Neuhervorkommen einer Tatsache, sondern erst der Zusammenhang mit einem sonst anders lautenden Bescheid rechtfertigt die Wiederaufnahme des Verfahrens…
… 303 BAO führt eine neu hervorgekommene Tatsache nur dann zur Wiederaufnahme, wenn die Kenntnis dieses Umstandes seinerzeit einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Nicht jedes Neuhervorkommen einer Tatsache, sondern erst der Zusammenhang mit einem sonst anders lautenden Bescheid rechtfertigt die Wiederaufnahme des Verfahrens…
… 303 Abs. 4 BAO in der im Beschwerdefall anzuwendenden Fassung ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend…
… 303 BAO führt eine neu hervorgekommene Tatsache nur dann zur Wiederaufnahme, wenn die Kenntnis dieses Umstandes seinerzeit einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Nicht jedes Neuhervorkommen einer Tatsache, sondern erst der Zusammenhang mit einem sonst anders lautenden Bescheid rechtfertigt die Wiederaufnahme des Verfahrens…
… 303 BAO führt eine neu hervorgekommene Tatsache nur dann zur Wiederaufnahme, wenn die Kenntnis dieses Umstandes seinerzeit einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Nicht jedes Neuhervorkommen einer Tatsache, sondern erst der Zusammenhang mit einem sonst anders lautenden Bescheid rechtfertigt die Wiederaufnahme des Verfahrens…
… 303 BAO führt eine neu hervorgekommene Tatsache nur dann zur Wiederaufnahme, wenn die Kenntnis dieses Umstandes seinerzeit einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Nicht jedes Neuhervorkommen einer Tatsache, sondern erst der Zusammenhang mit einem sonst anders lautenden Bescheid rechtfertigt die Wiederaufnahme des Verfahrens…
…Nach § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des § 303 Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und…
…Bescheid betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für das Jahr 2000 Eine Wiederaufnahme von Amts wegen ist gemäß § 303 Abs. 4 BAO unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen…
…der auf Seite 24 unten und Seite 25 der Berufungsentscheidung zitierten VwGH-Rechtsprechung ist das Neuhervorkommen einer Tatsache aus der Sicht des wieder aufgenommenen Verfahrens zu beurteilen. Das Neuhervorkommen der Tatsache/Anwendung des Zweikontenmodells ist daher nicht aus der Sicht des Einkommensteuerverfahren 1996 zu beurteilen…
… 303 BAO mangels Neuhervorkommen von Tatsachen nicht erfüllt ist. Dessen ungeachtet kommt man im Prüfschritt 2 uE im beschwerdegegenständlichen Fall […] zu dem Ergebnis, dass selbst der Vorwurf einer Verletzung der Offenlegungspflicht im Rahmen der Ermessensentscheidung bedingt durch das Vertrauen auf die mehrmalige Zuerkennung der…
…Nach § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des § 303 Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und…
…Tatsache im Sinne des § 303 BAO darstellen (VwGH 24.06.2010, 2006/15/0343). Das Neuhervorkommen einer Tatsache wird auch dann bewirkt, wenn bisher bloß Vermutetes zur Gewissheit wird (vgl. auch VwGH 13.11.1986, 85/16/0109, wonach für die "Gewissheit des Vorliegens einer…
… 303 BAO führt eine neu hervorgekommene Tatsache nur dann zur Wiederaufnahme, wenn die Kenntnis dieses Umstandes seinerzeit einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Nicht jedes Neuhervorkommen einer Tatsache, sondern erst der Zusammenhang mit einem sonst anders lautenden Bescheid rechtfertigt die Wiederaufnahme des Verfahrens…
…für 2011 bekannt gewesen ist, ist unstrittig. Somit sind diese Tatsachen für ihn nicht neu hervorgekommen iSd § 303 Abs. 1lit. b BAO. Deshalb ist der vorliegende Antrag mangels Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen, nämlich mangels Neuhervorkommen einer Tatsache oder eines Beweismittels, schon aus diesem Grunde als…