…| 275.315,22 | 55.063,04 | Summe | | | 2,365.145,80 | 473.029,16 Bei diesen Rechnungen sei folgender Sachverhalt zu berücksichtigen: Bei sämtlichen Rechnungen der Firma DM-KEG finde sich keine Angabe des Leistungszeitraumes im Sinne des …
…Zahlungen das aleatorische Element fehle. Insbesondere enthalte die vertragliche Gestaltung jedenfalls nicht den für Versorgungsrenten maßgeblichen offenen Zeitraum wie etwa das Lebensende des Rentenberechtigten. Vielmehr lägen exakt abgegrenzte Leistungszeiträume vor, welchen keinerlei aleatorische Merkmale innewohnten. In einem weiteren Schreiben führte der steuerliche Vertreter der Bw…
…fehle. Insbesondere enthalte die vertragliche Gestaltung jedenfalls nicht den für Versorgungsrenten maßgeblichen offenen Zeitraum wie etwa das Lebensende des Rentenberechtigten. Vielmehr lägen eakt abgegrenzte Leistungszeiträume vor, welchen keinerlei aleatorische Merkmale innewohnten. Bezüglich des Jahres 1996 wurde weiters die Berücksichtigung eines an den Vater der Bw…
…September 2000 gelegten Rechnung ist ein Leistungszeitraum nicht zu entnehmen. Wie den korrigierten Rechnungen zu entnehmen ist, erstreckte sich der Leistungszeitraum über zwei Jahre und wurde die Umsatzsteuer in der ursprünglich gelegten Rechnung für umsatzsteuerpflichtige und nicht umsatzsteuerpflichtige Leistungen gemeinsam in einem Betrag pauschal ausgewiesen…
…700,00 zuzüglich 20% Ust und am 27. September 1999 über ATS 246.610,00 zuzüglich 20% Ust keine Angaben über den Leistungszeitraum aufweisen. Das Finanzamt folgte der Feststellung der Betriebsprüfung und setzte mit Bescheiden vom 26. Juni 2002 unter Aberkennung der in diesen Eingangsrechnungen…
…der KEG oder der M. Co KEG selbst vor. Die Bp hielt nochmals fest, dass der Vorsteuerabzug aus den genannten Rechnungen mangels angeführtem Leistungszeitraum nicht zu gewähren sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 12 (1) UStG 1994 kann der Unternehmer, der die in dieser…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch dengesamtenSenat, im Beisein der Schriftführerin ... in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch STB., über die Beschwerde vom 14. März 2006 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA vom 13. Jänner 2006 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2002 und 2003…
Hierbei handle es sich ebenfalls um ein Zinshaus, erbaut um die Jahrhundertwende. Vorgelegt werde die Zinsliste per 1. Februar 2003 - hieraus sei ersichtlich, dass die Mieten für sechs vermietete Wohnungen mit einer Nutzfläche von 247,90 m² 327,31 Euro betragen hätten - dies entspreche einem…
Feststeht, dass sich alle beschwerdegegenständlichen Objekte durch Jahre hindurch - nämlich bis zu ihrer Veräußerung - in einem nicht vermietbaren Zustand befunden haben. Die vom Bf. nach außen gerichteten Handlungen - dokumentiert durch Vorlage des Schriftverkehrs mit diversen Immobilienmaklern - sind vor allem unter Bedachtnahme auf die über Jahre…
…hervor, dass in den Monaten November und Dezember 2007 geltend gemachte Vorsteuern aus Rechnungen einer A-GmbH nicht anerkannt worden sind. Bei diesen beiden Rechnungen fehle sowohl der Leistungszeitraum als auch die UID-Nummer des Leistungsempfängers. Diese Rechnungen entsprächen daher nicht den formalen Voraussetzungen, die…
…Leistungsbeschreibung über Art und Umfang und Zeitraum der durchgeführten Leistungen; somit mangelt es an den Angaben über Art und Umfang der sonstigen Leistung und den Leistungszeitraum im Sinne der Z 3 und 4 der zitierten Gesetzesbestimmung. Die diesbezügliche Feststellung in der Niederschrift und in der…
…in Partie und Helferstunden, wobei keine genaue Maß- oder Mengenangaben und auch keine Leistungszeiträume angeführt werden. Die Bezahlung erfolgt laut Rechnung auch bei großen Beträgen immer in bar. Tz 20: Baurechnungen X Bau GmbH 1997: 1997 wurden durch die X Bau GmbH über die Adaptierung…
…S GmbH an die Bw gerichtete Provisionsrechnung mangels genauer Leistungsbeschreibung bzw fehlendem Leistungszeitraum durch die Betriebsprüfung nicht anerkannt worden ist. Die nicht anerkannte Vorsteuer stellt einen zusätzlichen Aufwand dar. | | 1996 | a) VSt- Kürzung lt Bp | S 60.000,00 | b…
…2), welche Fremdleistungen für die geprüfte Firma erbrachte, Rechnungsmängel gem. § 11 UStG vorhanden sind. Bei den vorgelegten Rechnungen fehlt entweder der Leistungszeitraum bzw. Tag der Leistung und/oder Art und Umfang der Leistung ist nicht ausreichend beschrieben. Da daher nicht sämtliche Voraussetzungen einer Rechnung gem. …
…§ 11 UStG 1994 nicht erfüllt sind. Es fehlt auf den Rechnungen entweder der Leistungszeitraum bzw. der Tag der Leistung und/oder die Art und der Umfang der Leistung sind nicht ausreichend beschrieben. Für die mangelhaften Rechnungen wurde daher der Vorsteuerabzug versagt und der Aufwand entsprechend…
…bei der Bw. eine Betriebsprüfung statt. Folgende Feststellungen wurden getroffen: 1. Fremdarbeit Am 22.1.2001 habe die Firma S.GmbH eine Rechnung über Spenglerarbeiten gelegt. Diese enthalte jedoch keinen Leistungszeitraum und entspreche damit nicht den Formvorschriften des § 11 Abs. 1 UStG 1994. Ein Vorsteuerabzug…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende HR Dr. UL und die weiteren Mitglieder HR Mag. GF, Dr. RB und Ing. K im Beisein der Schriftführerin MH über die Berufung der EÖ, W, vertreten durch Dr. WH, vom 16. Jänner 2006 gegen die Bescheide…
Übersetzungen durchgeführt hat, jedoch ist dabei zu beachten, dass es sich dabei nach den unwidersprochen gebliebenen Ausführungen des Zeugen um Privatkorrespondenz handelte oder um Schriftverkehr für die Firma C. Für diese Leistungen wurde kein Entgelt verrechnet, denn wie der Zeuge aussagte, wurde er von Herrn…
…gem. § 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 nicht erfüllt. Ebenfalls fehle die Angabe des Leistungszeitraumes (Punkt 1 der Niederschrift über das Ergebnis der Umsatzsteuersonderprüfung vom 21. Mai 2003). In der besagten Niederschrift ist weiters Folgendes festgehalten: "2) Hinsichtlich der Fa. BBG 1020 Wien, OD…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Inge Jahn, vom 26. April 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Klagenfurt vom 22. März 2001 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1998 und 1999 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide…