…700,00 zuzüglich 20% Ust und am 27. September 1999 über ATS 246.610,00 zuzüglich 20% Ust keine Angaben über den Leistungszeitraum aufweisen. Das Finanzamt folgte der Feststellung der Betriebsprüfung und setzte mit Bescheiden vom 26. Juni 2002 unter Aberkennung der in diesen Eingangsrechnungen…
…| 275.315,22 | 55.063,04 | Summe | | | 2,365.145,80 | 473.029,16 Bei diesen Rechnungen sei folgender Sachverhalt zu berücksichtigen: Bei sämtlichen Rechnungen der Firma DM-KEG finde sich keine Angabe des Leistungszeitraumes im Sinne des …
…September 2000 gelegten Rechnung ist ein Leistungszeitraum nicht zu entnehmen. Wie den korrigierten Rechnungen zu entnehmen ist, erstreckte sich der Leistungszeitraum über zwei Jahre und wurde die Umsatzsteuer in der ursprünglich gelegten Rechnung für umsatzsteuerpflichtige und nicht umsatzsteuerpflichtige Leistungen gemeinsam in einem Betrag pauschal ausgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch dengesamtenSenat, im Beisein der Schriftführerin ... in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch STB., über die Beschwerde vom 14. März 2006 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA vom 13. Jänner 2006 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2002 und 2003…
Hierbei handle es sich ebenfalls um ein Zinshaus, erbaut um die Jahrhundertwende. Vorgelegt werde die Zinsliste per 1. Februar 2003 - hieraus sei ersichtlich, dass die Mieten für sechs vermietete Wohnungen mit einer Nutzfläche von 247,90 m² 327,31 Euro betragen hätten - dies entspreche einem…
Feststeht, dass sich alle beschwerdegegenständlichen Objekte durch Jahre hindurch - nämlich bis zu ihrer Veräußerung - in einem nicht vermietbaren Zustand befunden haben. Die vom Bf. nach außen gerichteten Handlungen - dokumentiert durch Vorlage des Schriftverkehrs mit diversen Immobilienmaklern - sind vor allem unter Bedachtnahme auf die über Jahre…
…2), welche Fremdleistungen für die geprüfte Firma erbrachte, Rechnungsmängel gem. § 11 UStG vorhanden sind. Bei den vorgelegten Rechnungen fehlt entweder der Leistungszeitraum bzw. Tag der Leistung und/oder Art und Umfang der Leistung ist nicht ausreichend beschrieben. Da daher nicht sämtliche Voraussetzungen einer Rechnung gem. …
…§ 11 UStG 1994 nicht erfüllt sind. Es fehlt auf den Rechnungen entweder der Leistungszeitraum bzw. der Tag der Leistung und/oder die Art und der Umfang der Leistung sind nicht ausreichend beschrieben. Für die mangelhaften Rechnungen wurde daher der Vorsteuerabzug versagt und der Aufwand entsprechend…
…gem. § 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 nicht erfüllt. Ebenfalls fehle die Angabe des Leistungszeitraumes (Punkt 1 der Niederschrift über das Ergebnis der Umsatzsteuersonderprüfung vom 21. Mai 2003). In der besagten Niederschrift ist weiters Folgendes festgehalten: "2) Hinsichtlich der Fa. BBG 1020 Wien, OD…
…zu bieten, Stellung zu nehmen. So sei es dem Bw. nur mehr möglich gewesen, durch Vorlage des Bauaktes bzw. diverser Baubescheide genauestens den Leistungszeitraum und die durchgeführten Arbeiten zu dokumentieren. Sämtliche Bescheide betreffend den Umbau und Sanierung des Objektes in W., sehen die Fa. A…
…den 12. Bezirk betreffend das Ausscheiden des Geschäftsführers vom 25.06.2002 im Leistungszeitraum der von ihm ausgestellten Rechnungen (März bis Juni 2002) und an der von ihm verwendeten Adresse K zugestellt worden sei. Auch bezüglich der Firma SP führt der Bw aus, dass beispielsweise…
…11.1.5.5. Zeitpunkt und Zeitraum Rz 1511: Eine Rechnung muss sowohl das Ausstellungsdatum, als auch den Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder den Leistungszeitraum enthalten. Sofern der Zeitpunkt der Rechnungsausstellung mit dem Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung zusammenfällt, kann die gesonderte…
…Generalunternehmer; | 3.738,00 | 747,60 | 4.485,60 | | 7.476,00 | 1.495,20 | 8.971,20 Die drei Rechnungen sind von beiden Gesellschaftern der I-OEG unterfertigt. Der Leistungszeitraum (§ 11 Abs. 1 Z 4 UStG 1994…
…von der Abgabenbehörde angeführten Beträge seien den vorgelegten Rechnungen nicht zuzuordnen. Weiters wird eingewendet, dass die gegenständlichen Rechnungen samt den jeweiligen Leistungszeiträumen alle vor der Feststellung der Scheinunternehmerschaft lägen. Darüber hinaus sei die Geschäftsbeziehung zu diesen Unternehmen bereits vor deren Einstufung als Scheinunternehmen beendet worden…
…offenbar nur um Absichtserklärungen und nicht um die tatsächliche Durchführung der Leistung. Da im konkreten Fall auch zur Person der R. Bau GesmbH Zweifel bestehen würden, könne das Fehlen des Leistungszeitraumes und somit das Vorliegen einer Rechnung i.S.d. § 11 UStG 1994 keine untergeordnete…
…8010 Graz, G.-Gasse mehr gegeben. Es liege daher eine Scheinfirma und eine falsche Adresse vor und sei gemäß den VwGH-Erkenntnissen den "Formalkriterien für das Vorliegen einer Rechnung nicht Genüge getan." Überdies fehle bei einigen Rechnungen der Leistungszeitraum (Rechnungen an die Fa. W. KEG…
…GmbH vom 8. Dezember 2009 infolge fehlender Angabe des Leistungszeitraumes und fehlender detaillierter Leistungsbeschreibung nicht den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes bezüglich des Vorsteuerabzuges entspreche. In der dagegen eingebrachten Beschwerde führte die Beschwerdeführerin (Bf.) Nachstehendes aus: Im Jahr 2009 sei aus der Rechnung Nr. 0128 vom 8…
…die Betriebsprüfung - hinsichtlich der strittigen Punkte - Folgendes aus: "Tz. 1 Halbfertige Arbeiten zum 30.9.2004: "Die halbfertigen Arbeiten wurden anhand der vorgelegten Rechnungen, entsprechend den ausgewiesenen Leistungszeiträumen (es wurde jener Teil der Leistung angesetzt, welcher bereits zum 30.9. der jeweiligen Jahre erbracht wurde)…
…nicht anerkannt, da laut Prüfbericht und der Niederschrift über die Schlussbesprechung nicht alle vom Gesetz geforderten Rechnungsmerkmale angeführt wurden. Es wurde vor allem das Fehlen eines Leistungszeitraumes bemängelt. Auch stimme bei einzelnen Rechnungen die Adresse des Rechnungsausstellers nicht mit dem tatsächlichen Geschäftssitz überein. Andererseits wurde…
…nicht anerkannt, da laut Prüfbericht und der Niederschrift über die Schlussbesprechung nicht alle vom Gesetz geforderten Rechnungsmerkmale angeführt wurden. Es wurde vor allem das Fehlen eines Leistungszeitraumes bemängelt. Andererseits wurde durch die Betriebsprüfung eine Vermögensdeckungsrechnung bei der Geschäftsführung der Berufungswerberin durchgeführt und dabei festgestellt, dass…