…zu erfolgen. Was die Übergabe des übrigen Vermögens betrifft, ist auszuführen: Wird in einem Übergabsvertrag die Übertragung mehrerer Vermögenswerte bzw. -arten vereinbart und eine einheitliche Gegenleistung für diese Übertragung vereinbart, so ist diese Gegenleistung im Verhältnis der Werte (Verkehrswerte) des übertragenen Vermögens aufzuteilen. Aus Zweckmäßigkeitsüberlegungen…
…Übergabsvertrag die Übertragung mehrerer Vermögenswerte bzw. -arten vereinbart und eine einheitliche Gegenleistung für diese Übertragung vereinbart, so ist diese Gegenleistung im Verhältnis der Werte (Verkehrswerte) des übertragenen Vermögens aufzuteilen. Aus Zweckmäßigkeitsüberlegungen werden daher - wie im angefochtenen Bescheid - die Verkehrswerte des forstwirtschaftlichen Vermögens mit dem 20…
…Übergabsvertrag die Übertragung mehrerer Vermögenswerte bzw. -arten vereinbart und eine einheitliche Gegenleistung für diese Übertragung vereinbart, so ist diese Gegenleistung im Verhältnis der Werte (Verkehrswerte) des übertragenen Vermögens aufzuteilen. Aus Zweckmäßigkeitsüberlegungen werden daher - wie im angefochtenen Bescheid - die Verkehrswerte des forstwirtschaftlichen Vermögens mit dem 20…
…verschiedenen Industriebeteiligungen und Grundstücken, Kapitalvermögen und sonstigen Vermögensgegenständen. Um eine professionelle Verwaltung dieser verschiedenartigen Vermögen zu gewährleisten wurde das Konstrukt der GmbH und der Zusammenfassung der Industriebeteiligung und sonstigen Firmenbeteiligungen in einer Gesellschaft angestrebt, um eine optimale Vermögensverwaltung in Form von Konzentration und Ergebnissteigerung zu…
…ob der Wechsel der Vermögensart im Rahmen einer Wertfortschreibung Berücksichtigung finden darf. Aus diesem Grunde ist die Rechtmäßigkeit des Wertfortschreibungsbescheides zum 01.01.2002 anhand der nachstehenden Bestimmungen zu überprüfen: § 18 BewG 1955 unterscheidet vier Vermögensarten (land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen, Betriebsvermögen und sonstiges Vermögen)…
…der Vertragsurkunde angegebenen Einheitswerte zugrundegelegt; eine amtswegige Überprüfung dieser Angaben für den Stichtag 1.1.2006 ist erfolgt (Einheitswert L+F 8.938,76 €, Wohnungswert 3.924,33 €). Das Finanzamt erlangte vom Lagefinanzamt Kenntnis, dass das bisher als sonstig bebautes Grundstück (Wohnungswert iSd. …
…monatlich bei positiver Ertragslage. Er sei für 2 Kinder im Alter von drei und fünf Jahren sowie seine Gattin sorgepflichtig. Es sei kein Grundvermögen vorhanden. Die Liegenschaft S sei im Besitz der Eltern. Er besitze kein sonstiges Vermögen und kein Kraftfahrzeug. Weiters gab der Berufungswerber…
…offene und verdeckte Einlagen in Körperschaften als Tausch zu werten (vgl. auch VwGH 16.9.2003, 99/14/0324, zu verdeckten Einlagen, die nach außen hin in ein Kaufgeschäft gekleidet werden). Nach der Neufassung des § 6 Z 14 erfasst diese Bestimmung Wirtschaftsgüter und sonstiges Vermögen…
…land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und sind somit nicht im LuF-Einheitswert erfasst; für diese ist der Gebäudewert gesondert zu errechnen. 4.17.6. Grundanteil Bauernhaus Ist der Anteil am Grund und Boden bei einem Wohntrakt eines Bauernhauses separat anzusetzen, oder wird dieser beim L&F…
…Z 14 EStG 1988 Wirtschaftsgüter und sonstiges Vermögen erfasst, ist im konkreten Fall hinsichtlich der durch die Gesellschaftereinlage bedingten Erhöhung der inneren Werte der Gesellschaftsanteile nach dem bereits erwähnten Tauschprinzip vorzugehen. Ob nun im Berufungsfall der Beweggrund für eine Vermögenszuwendung an die Körperschaft in der…
…gilt als Erwerb, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, der gesamte Vermögensanfall an den Erwerber. Die Erbschaftssteuer ist allerdings eine Bereicherungssteuer, daher ist das angefallene Vermögen um die auf diesem lastenden Schulden (Verbindlichkeiten) und darüber hinaus noch um bestimmte andere, im Gesetz angeführte Ausgaben (§ 20 Abs…
…und Wirtschaftsgenossenschaften mit Ausnahme der Rückvergütungen gemäß § 13 des Körperschaftsteuergesetzes 1988, f) Zuwendungen jeder Art von Privatstiftungen an Begünstigte und Letztbegünstigte sowie 2. des sonstigen Vermögens (§ 69 des Bewertungsgesetzes 1955), aus dem die Kapitalerträge im Sinne der Z 1 fließen , sowie des Erwerbes dieses Vermögens…
…und Wirtschaftsgenossenschaften mit Ausnahme der Rückvergütungen gemäß § 13 des Körperschaftsteuergesetzes 1988, f) Zuwendungen jeder Art von Privatstiftungen an Begünstigte und Letztbegünstigte sowie 2. des sonstigen Vermögens (§ 69 des Bewertungsgesetzes 1955), aus dem die Kapitalerträge im Sinne der Z 1 fließen , sowie des Erwerbes dieses Vermögens…
…Situation gebracht. Er habe keinerlei Ersparnisse mehr und kein sonstiges Vermögen. Aus diesem Grund sehe er sich außerstande, die geforderte Nachzahlung in der Höhe von 977,53 € zu leisten. Da sich seine Erkrankung leider als unheilbar herausgestellt habe (Parkinson Syndrom und ein Kopftumor), sehe…
…auf einem land- und forstwirtschaftlichen Grundstück (L&F-Einheitswert) befindet, zu ermitteln? Lösung: Das Bewertungsgesetz sieht mehrere Fallkonstellationen der Berücksichtigung eines Wohngebäudes auf einem land- und forstwirtschaftlichen Grundstück vor: Übersteigender Wohnungswert Gemäß § 33 BewG 1955 wird bei landwirtschaftlichem Vermögen, Weinbauvermögen und forstwirtschaftlichem Vermögen (nur dann…
…oder die Einbringung von Wirtschaftsgütern und sonstigem Vermögen in eine Körperschaft (§ 1 des Körperschaftsteuergesetzes 1988) als Tausch im Sinne der lit a, wenn sie nicht unter das Umgründungssteuergesetz fällt oder das Umgründungssteuergesetz dies vorsieht. Die Einbringung von (Teil)Betrieben, Mitunternehmer- und Kapitalanteilen im Sinne des…
…lautet (1) Das Vermögen, das nach den Vorschriften des zweiten Teiles dieses Bundesgesetzes zu bewerten ist, umfasst die folgenden Vermögensarten: 1.Land- und forstwirtschaftliches Vermögen; 2.Grundvermögen; 3. Betriebsvermögen; 4. sonstiges Vermögen. (2) Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen, das Grundvermögen und die zum Betriebsvermögen gehörigen…
…Lage und den sonstigen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden kann, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint. Solche Umstände liegen nach der Judikatur unter anderem bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung vor, wobei stets auch auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des…
…11.1999 wurde über das Vermögen der F-GmbH das Konkursverfahren eröffnet. In einem Vorhalt vom 17.3.2000 wies das Finanzamt den Berufungswerber auf diese Konkurseröffnung sowie auf nicht entrichtet, vor Konkurseröffnung fällig gewesene und detailliert aufgegliederte Abgabenschuldigkeiten der F-GmbH in Höhe von…
…erkennenden Senat schlüssig und basiert darauf, dass eine Betriebsveräußerung im Jahr 2014 erfolgte. Der erkennende Senat sah demnach keine Veranlassung, von der Berechnung abzuweichen. Gesamthaft war demnach spruchgemäß zu entscheiden. Es ergibt sich folgende Berechnung der Einkommensteuer 2014: | Einkünfte aus L+F | 48…