…zum Lehramtsstudium UF Spanisch und UF Psychologie und Philosophie gewechselt. Werde im Fall eines kombinationspflichtigen Studiums ein Fach zur Gänze gegen ein anderes ausgetauscht (Kunstgeschichte gegen UF Psychologie und Philosophie) so liege ein Studienwechsel vor. Da der Studienwechsel nach dem Ende des Wintersemesters 2002/2003…
…sind, ist davon auszugehen, dass nach einem Wechsel auch nur eines der beiden Unterrichtsfächer von einer Fortführung desselben (Lehramts) Studiums nicht mehr gesprochen werden kann. Bei einem kombinationspflichtigen Studium stellt der Austausch eines Faches einen Studienwechsel dar (UFS 13.3.2006, RV/0344-L/04…
…Sohn des Beschwerdeführers hat am 12. August 2011 mit dem Studium des kombinationspflichtigen Lehramtsstudiums mit den Unterrichtsfächern Psychologie und Philosophie (Kennzahl 299) und Deutsch (Kennzahl 333) begonnen. Im Zuge der Überprüfung des Beihilfenanspruchs erlangte das Finanzamt Kenntnis von der Tatsache, dass der Sohn mit Beginn…
…insofern auf die in § 17 StudFG angeführten Regelungen. Unabhängig davon liege ein schädlicher Wechsel der Studienrichtung jedoch schon deshalb nicht vor, weil es sich um ein kombinationspflichtiges Studium handle, dessen erste Studienrichtung nicht geändert, sondern in der Folge abgeschlossen worden sei. Die Familienbeihilfe hätte daher…
…nach dem im Mitteilungsblatt der UNIVERSITÄT WIEN am 7.3.1986 (11 a. Stück) veröffentlichten Studienplan Philosophie (1. Studienrichtung) als kombinationspflichtiges Studium mit der selbst gewählten Fächerkombination Politikwissenschaft, Anglistik und Amerikanistik (2. Studienrichtung). Ab dem Wintersemester 2001/2002 wurde in der 2. Studienrichtung Anglistik und…
…lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 zurückgefordert. Der Sohn des Berufungswerbers habe das kombinationspflichtige Studium "Physik" nach drei inskribierten Semestern durch das Studium "Leibeserziehung" ersetzt. Die in der Folge bis Februar 2003 ausgezahlte Familienbeihilfe wäre daher zu Unrecht bezogen worden. Die dagegen eingebrachte Berufung wird damit begründet…
…Die Tochter des Berufungswerbers, A, geboren am xx, betreibt seit dem Wintersemester 2001/2002 das kombinationspflichtige Studium der "Publizistik und Kommunikationswissenschaft" und als Zweitfach "Pädagogik". Am 25.6.2003 legte sie in der Studienrichtung "Publizistik und Kommunikationswissenschaft" die erste Diplomprüfung ab. Mit Bescheid vom 2…
…der Studienerfolg erreicht werde, könne die Familienbeihilfe wieder zuerkannt werden. Z, die Tochter der Beschwerdführerin, betreibe mit der Fächerauswahl Englisch/Spanisch ein kombinationspflichtiges Lehramts-Diplomstudium. Ein Studienabschnitt gelte hier erst dann als abgeschlossen, wenn die Diplomprüfung in beiden Fächern bestanden worden sei. Z habe jedoch…
…Hinweis auf § 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 zurückgefordert. Werde im Falle eines kombinationspflichtigen Studiums ein Fach zur Gänze gegen ein anderes ausgetauscht, liege ein Studienwechsel vor. Da der Sohn der Berufungswerberin die Studienrichtung (bzw. das Fach) nach vier Semestern gewechselt habe, bestehe kein…
…Studienwechsel stattgefunden hat. Ein kombinationspflichtiges Studium wie das von der Tochter der Bw. betriebene Studium ist durch die beiden miteinander kombinierten Studienrichtungen definiert. Bereits bei Änderung einer der beiden Studienrichtungen liegt daher ein Studienwechsel vor. Dass die Tochter das kombinationspflichtige Studium "Lehramt für Mathematik und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin, vom 9. Juli 2012, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 18. Juni 2012, betreffend die Rückforderung der für das Kind XY für den Zeitraum vom 1. März 2011 bis 29. Februar 2012…
…für seine Tochter T., geb. am Datum1, die seit dem Wintersemester 1994/95 an der Universität Wien die kombinationspflichtige Studienrichtung Theaterwissenschaften studierte und als zweite Studienrichtung ab Sommersemester 1995 eine Fächerkombination ("Gewählte Fächer statt 2. Studienrichtung", Kennzahl A295) betrieb, laufend die Familienbeihilfe (inkl. Kinderabsetzbeträge). 1…
…steht dem Studierenden frei. Jede Änderung dieser Entscheidung gilt als Studienwechsel. (2) Bei kombinationspflichtigen Studienrichtungen ist für den Bezug von Studienbeihilfe der günstige Studienerfolg aus jeder der beiden kombinierten Studienrichtungen nachzuweisen. Daraus ist auch für den Anspruch von Familienbeihilfe abzuleiten, dass bei einem Doppelstudium die…
…24.9.2003 bis 30.4.2006 als ordentlicher Studierender der Studienrichtungen "Diplomstudium Wirtschaftswissenschaften; Diplomstudium Rechtswissenschaften" an der Johannes Kepler Universität Linz gemeldet. Seit dem 1.9.2006 ist der Berufungswerber ordentlicher Studierender des kombinationspflichtigen Studiums "Bachelorstudium; Wirtschaftsrecht". Aus der Bescheinigung der Republik Österreich, Zivildienstserviceagentur…
…Familienbeihilfe für seine studierende Tochter T. L., geb. am Datum, die eine kombinationspflichtige Studienrichtung (A. und als zweites Fach die Studienrichtung B. ) inskribiert hatte. Mit Beginn des Sommersemesters 1999 wechselte die Studentin das zweite Fach und inskribierte die Studienrichtung "C. statt 2. Studienrichtung". Mit Bescheid…
…10.2003 abgewiesen. Die dagegen eingebrachte Berufung wird wie folgt begründet. Die Tochter der Berufungswerberin betreibe seit Wintersemester 1997/1998 an der Universität das Studium der kombinationspflichtigen Studienrichtungen deutsche Philologie und Theaterwissenschaft. Ab dem Sommersemester 1998 betreibe die Tochter an der Universität das Studium Theaterwissenschaft…
…am datum1, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Tochter des Berufungswerbers (Bw.) hat im Wintersemester 1997/98 die kombinationspflichtigen Studienrichtungen "Völkerkunde" und "Anglistik u. Amerikanistik" begonnen und das Finanzamt gewährte dem Bw. die Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge…
…10.2003 abgewiesen. Die dagegen eingebrachte Berufung wird wie folgt begründet. Die Tochter der Berufungswerberin betreibe seit Wintersemester 1997/1998 an der Universität das Studium der kombinationspflichtigen Studienrichtungen deutsche Philologie und Theaterwissenschaft. Ab dem Sommersemester 1998 betreibe die Tochter an der Universität das Studium Theaterwissenschaft…
…hin, dass für die Erledigung des Antrages auf Familienbeihilfe ein Diplomprüfungszeugnis für den ersten Abschnitt A 315 Kunstgeschichte ausständig sei. Der Sachverhalt stellt sich jedoch folgendermaßen dar: Durch die Studienplanänderung ist das Fach A308 Europäische Ethnologie (Volkskunde) nicht mehr kombinationspflichtig und wurde zum eigenständigen Hauptfach…
…Bw.) für ihre Tochter C., geb. am 25.1.1982 die Familienbeihilfe ab Oktober 2004 zusteht. Die Tochter war im Wintersemester 2000/01 an der Universität Wien in dem kombinationspflichtigen Studium Pädagogik/gewählte Fächer inskribiert. In dieser Studienrichtung beträgt der 1. Studienabschnitt 5 Semester. Ein…