…geht hervor, dass mit 1. Juni 2004 eine Hauptmietzinsanhebung gemäß § 45 MRG um € 99,16 vorgenommen wurde. Weiters wurden zu diesem Punkt € 352,00 für eine "Reparatur" als Sonderausgaben geltend gemacht. Wie aus einer Bestätigung der Stadt Wien-Wiener Wohnen für den 13…
…Käuferin die zum Übergabsstichtag offenen Darlehensrückstände ohne Anrechnung auf den Kaufpreis übernimmt. Die mit Übergabsstichtag angesparten Hauptmietzinsreserven werden von der Verkäuferin - ohne Anrechnung auf den Kaufpreis - auf die Käuferin übertragen. Mit Schreiben vom 10. November 2003 gibt die Berufungswerberin die genauen Beträge zur Berechnung der…
…des Vertrages vorläufig mit S 30,00 zzgl. USt pro m2 Nutzfläche festgesetzt). 2. Umsatzsteuer Die auf den Hauptmietzins und die Nebenkosten nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen entfallende Umsatzsteuer wird der Mieterin neben diesen in Rechnung gestellt. ...... 3. Baukostenbeitrag: Die Mieterin wird einen nicht…
…USt pro m2 Nutzfläche festgesetzt). 2. Umsatzsteuer Die auf den Hauptmietzins und die Nebenkosten nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen entfallende Umsatzsteuer wird der Mieterin neben diesen in Rechnung gestellt. ...... 3. Baukostenbeitrag: Die Mieterin wird einen nicht rückzahlbaren Baukostenbeitrag in Höhe von insgesamt ATS 16…
…im Übrigen die Ehegattin. Die Betreuung und Verwaltung des Mietobjektes durch ein Immobilienbüro wäre zu teuer gewesen und das Risiko wäre bei dem Berufungswerber geblieben. Der Hauptmietzins an die Ehegattin sei im Übrigen fremdüblich. Mit den Einkommensteuerbescheiden 2000 bis 2003 vom 3. Oktober 2002 bzw…
…abgeschlossenen Vereinbarung vom 1. Jänner 2004 hervor, dass für zukünftige Sanierungsarbeiten im genannten Mietobjekt ein zusätzlicher Hauptmietzins wertgesichert in Höhe von 70,00 € monatlich gemäß § 16 Abs 1 Z 5 MRG eingehoben wird. Das Finanzamt erließ am 22. Februar 2005 einen Bescheid über die…
…einen Antrag auf Mietzinsbeihilfe (Formular "Mzb 1") beim zuständigen Finanzamt ein. In diesem wurde die Abgeltung der außergewöhnlichen Belastung infolge Erhöhung des Hauptmietzinses durch Gericht (Gemeinde) durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes beantragt. Die Bescheinigung auf Blatt 2 des Antragsformulars war jedoch nicht ausgefüllt. Dem Antrag…
…17. November 2003 eine Berufungsvorentscheidung, mit der es die Berufung mit folgender Begründung abwies: "Gemäß § 107 Abs. 1 EStG 1988 werden auf Antrag des unbeschränkt steuerpflichtigen Hauptmieters Erhöhungen des Hauptmietzinses als außergewöhnliche Belastung (§ 34) berücksichtigt, wenn sie seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Nach § 107 Abs…
…hätten. Das Finanzamt wies die Berufung mittels Berufungsvorentscheidung vom 16. Juni 2011 als unbegründet ab und begründete dies wie folgt: "Lt. vorgelegter Mietzinsaufgliederung beträgt der Hauptmietzins 0 und der Anhebungsbetrag gem. § 45 MRG 81,37 €. Daher kann Ihnen die Mietzinsbeihilfe nur von 81,37…
…für das Jahr 2005 eine Bruttopension iHv 9.217,05 € wovon Sozialversicherungsbeiträge iHv 456,20 € einbehalten wurden. Laut Schreiben des Vermieters (WW) betrug für Jänner 2006 der Hauptmietzins (HMZ) der von der Bw bewohnten Wohnung 3,22 € und der HMZ-Anhebungsbetrag gemäß …
…In dieser wurde ausgeführt, dass gemäß § 107 Abs. 1 EStG 1988 auf Antrag eines unbeschränkt steuerpflichtigen Hauptmieters Erhöhungen des Hauptmietzinses als außergewöhnliche Belastung (§ 34) zu berücksichtigen seien, wenn sie dessen Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Auf Seite 5 der Anfragebeantwortung vom 13. September 2006 habe der Bw…
… 107 Abs. 10 EStG nur insofern herabgesetzt werden kann, als sich daran etwas maßgeblich verändert ist entgegen zu halten, dass die Erhöhung des Hauptmietzinses von der ein unbeschränkt steuerpflichtiger Hauptmieter betroffen wird, in bestimmten, in § 107 EStG abschließend geregelten Fällen, eine außergewöhnliche Belastung im Sinne…
…Kosten und öffentlichen Abgaben werden von der Übernehmerin bezahlt." Angesichts dieser eindeutigen und unmissverständlichen Vertragslage wäre ein familienfremder Bewohner der gegenständlichen Wohnung keinesfalls bereit gewesen, den im Schlichtungsverfahren festgesetzten erhöhten Hauptmietzins zu bezahlen. Denn dazu bestand auf Grund der Vereinbarung im Übergabsvertrag keine rechtliche Verpflichtung…
…Dieser Bauplan weise bereits drei Wohnungen auf, nämlich jeweils eine im Erdgeschoss, eine im ersten Stock und eine im Dachgeschoss. Es seien deshalb die Bestimmungen des MRG über die Verwendung der Hauptmietzinse anzuwenden, und damit auch § 28 Abs. 3 EStG 1988. Im anschließenden Vorhalt des…
…abgeschlossen. Diese Miethöhe wurde durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen als angemessene Miete festgestellt, und ab Beginn des Mietverhältnisses nachverrechnet. Laut der Vereinbarung handelt es sich bei der Miete um den Hauptmietzins, Betriebskosten werden von den Mietern zur Gänze selbst getragen. Für die Mieteinnahmen wurden gem…
…mit Frau MK sei am 1. April 2008 abgeschlossen worden. Der Hauptmietzins sei mit monatlich voraussichtlich 2.000,00 € zuzüglich 10% Umsatzsteuer festgelegt worden. Eine Regelung betreffend die Betriebskosten - wie in fremdüblichen Mietvorgängen gängige Praxis - sei nicht getroffen worden. Auch in der jetzt bezahlten…
…Betriebskosten plus Heizkosten sämtlicher Mietverträge) erfolgten Gebührenfestsetzung wurde nunmehr der im § 4 der Mietverträge bei der Darstellung des Hauptmietzinses als Abzugsposten ausgewiesene jeweilige Annuitätenzuschuss des Landes Tirol in den monatlichen Mietzins einbezogen, wodurch sich für den gegenständlich vergebührten Mietvertrag die dafür angesetzte Bemessungsgrundlage von bisher…
…für die Miete von Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten normiert auch § 16 MRG: "Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter über die Höhe des Hauptmietzinses für einem in Hauptmiete gemieteten Mietgegenstand sind ohne die Beschränkungen der Abs. 2 bis 5 bis zu dem für den Mietgegenstand im…
… 3 (Mietzins) 1. Der vereinbarte Mietzins ist monatlich - im Voraus - zu entrichten und besteht aus - dem Hauptmietzins in Höhe von Euro 112,21 (im Fall der Befristung unter Berücksichtigung des Abschlages gemäß Pkt. 1a) - dem gesetzmäßigen Anteil an: Betriebskosten und laufenden öffentlichen Abgaben und besonderen…
…von 3.000,00 € auf 3.500,00 € plus Betriebskosten zzgl. Umsatzsteuer angehoben. Der Hauptmietzins ist wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex. Begründet wurde die Erhöhung der Miete mit unerwartet aufgetretener Mehrkosten bei der Errichtung des Mietobjekts. Dies mag aus Sicht der Bf. verständlich sein…