…vom 10.11.2004 gegen die Einkommensteuerbescheide 1999, 2000, 2001 brachte der Bw. vor: Die Einnahmen aus der Vermietung zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes einer Funkübertragungsstation samt "Handymast", seien, obwohl auf einer landwirtschaftlichen Fläche verursacht, unter den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erklärt…
…Bw. vor: Er habe in den Jahren 2000-2003 seine Hälfte an der Landwirtschaft ÖHZgut an seine Gattin verpachtet. Der "Handymast" befinde sich am Dach des Wirtschaftsgebäudes der Landwirtschaft. Er behindere den landwirtschaftlichen Betrieb nicht. Die Vermietung von landwirtschaftlichen Gebäudeteilen für nicht landwirtschaftliche Nutzung, die…
…Nachschau wurde dem Bw. schriftlich mitgeteilt, dass das Finanzamt die Einnahmen aus der Zurverfügungstellung von Flächen für Handymasten an Telekommunikationsbetriebe nicht als mit der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung abgegolten erachte, sondern diese Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung darstellen würden. Der Bw. erklärte in den übersandten…
…und Forstwirtschaft BGBl II 1997/430 in der jeweils geltenden Fassung. Im Jahr 1999 bezogen die Bw. erstmals Einnahmen aus der Vermietung einer Grundfläche zum Aufstellen von Handymasten. Diese Einnahmen erklärten sie in der Beilage zur Einkommensteuererklärung nichtbuchführender Landwirte unter dem Punkt lit h) Einkünfte…
…2001), sind in den oben angeführten Einkünften lediglich zwei Positionen enthalten: Einerseits Pachteinnahmen in Höhe von € 1.736,03 (plus € 29,07 Einkünfte aus Forstwirtschaft) und andererseits ein Nutzungsentgelt aus der Überlassung von landwirtschaftlichen Grundstücksflächen für die Errichtung und den Betrieb eines Handymastens…
…der Dachfläche eines Wohn- und Wirtschaftsgebäudes zur Aufstellung und zum Betrieb eines Handymasten können aufgrund der oben näher erläuterten Gesetzesbegriffe weder als Einkünfte aus einem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb noch als solche aus einem land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieb qualifiziert werden. Von den land- und forstwirtschaftlichen…
…unverändert. Entscheidungsgründe Dem Finanzamt Zell am See sind im Jahre 2003 Umstände bekannt geworden, wonach der Berufungswerber (Bw) A Einkünfte aus Nutzungsverträgen mit Mobilfunkbetreibern für die Gestattung des Aufstellens und Betreibens (so genannte "Handymasten") bezogen hatte. Dementsprechend habe der Bw laut schriftlicher Beantwortung des Vorhaltes…
…Finanzamt auch im hier angefochtenen Bescheid die erklärten Vermietungseinkünfte außer Ansatz - allerdings mit Ausnahme der aus der sogenannten Hausantennenstandortvermietung (betreffend einen am Hausdach montierten Handymasten) erzielten Einnahmen. Gegen diese Vorgangsweise des Finanzamtes - Ansatz der Einnahmen aus der Hausantennenstandortvermietung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einerseits…
…Finanzamt auch im hier angefochtenen Bescheid die erklärten Vermietungseinkünfte außer Ansatz - allerdings mit Ausnahme der aus der sogenannten Hausantennenstandortvermietung (betreffend einen am Hausdach montierten Handymasten) erzielten Einnahmen. Gegen diese Vorgangsweise des Finanzamtes - Ansatz der Einnahmen aus der Hausantennenstandortvermietung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einerseits…
…weil auf einer 17,60 m2 großen Betonfläche ein Handymast steht und zusätzlich ein Container mit einer Grundfläche von 7,30 m2 aufgestellt wurde. Die Nutzungsüberlassung von Teilen eines zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grundstückes erfolgt im Rahmen dieses land- und forstwirtschaftlichen Betriebes…
…zu bedenken gegeben habe, dass bei Preisverhandlungen der bestehende Handymast den Kaufpreis erheblich vermindern würde. Die Berufung wurde ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorgelegt. Im Ermittlungsverfahren vor der Abgabenbehörde zweiter Instanz gab der Vertragspartner des Bw. (T-GmbH als Nachfolger…
…Wien, Niederösterreich, Burgenland und teilweise Steiermark. Die Tätigkeit war Planung, Akquisition und Genehmigung von Telekommunikationsanlagen (Handymasten). Der zweite Bereich war Akquisition neuer Geschäftsfelder in ganz Österreich. Bis Ende September hatte der Berufungswerber die Wohnung in der Adresse7 gemietet. Die Vermieterin war Frau HA . Im November…
…befindlichen Einrichtungen reiche nicht aus, um die Datenübertragungsleistung selbständig zu erbringen. Die Leistung der Bw. werde über das (zum weitaus überwiegenden Teil auf deutschem Staatsgebiet installierte) Mobilfunknetz als solche erbracht und nicht über einzelne Handymasten. Dies werde überdies dadurch deutlich, dass keine Zuordnung der einzelnen…
11.3.4.2 Nicht von der Pauschalierung erfasste Einnahmen Folgende Einnahmen sind bspw. nicht von der Pauschalierung erfasst: Ersätze Rz 4176: Vergütungen für nicht pauschalierte Aufwendungen, der Ersatz von zusätzlich geltend gemachten Betriebsausgaben (zB Beitragsrückzahlungen von den gesetzlichen Kranken- u. Sozialversicherungsanstalten), Warenrückvergütungen einer Genossenschaft…
…nbsp; § 22 UStG 1994 (Rz 2882 UStR 2000) Entschädigungen für die Überlassung von Grundstücken zur Nutzung von Sport- und Freizeiteinrichtungen (Schipisten, Lifttrassen und Langlaufloipen) sowie für das Aufstellen von Handymasten an pauschalierte Land- und Forstwirte Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 30. 10. 2003…
…erfolgt. Bezüglich der Überlassung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken zur Nutzung für sportliche Zwecke, für die Aufstellung von Handymasten oder sonstige Anlagen siehe Rz 2882 und Rz 2884. 22.3.8. Die Überlassung von Grundstücken für Schipisten und Langlaufloipen Rz 2882: Die Überlassung von Grundstücken…
…Verpachtung vor. Dies gilt jedenfalls bei Vermietung einer Wiese für nichtlandwirtschaftliche Zwecke auf 25 Jahre. Entschädigungen einschließlich Sachzuwendungen für die Einräumung des Rechtes der Duldung des Bestandes und der Benützung eines Handymastes auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen (ausgenommen auf landwirtschaftlichen Gebäuden und Betriebsanlagen, zB…
…2006, 2003/15/0062 nicht geteilt. Die zu einem Mobilfunksendemast ("Handymast") vertretene Rechtsansicht des Verwaltungsgerichtshofs ist auch auf eine hier verfahrensgegenständliche Windkraftanlage ("Windrad") samt Transformatorstation anzuwenden, zumal der Grundverbrauch für eine derartige Anlage (hier: bis zu 700 qm) noch größer als für einen Mobilfunksendemast (in…
…Laut Beilage zur Einkommensteuererklärung würde sich dieser Überschuss wie folgt errechnen: | Einnahmen | | | Mieteinnahmen Handymast | | 91.500,00 S | Werbungskosten | | | Instandhaltung Gartenzaun | 62.054,59 S | | Entschädigungszahlung an Dritte | 10.000,00…
…von Ing. Mag. Dr. Martin Jilch (Besteuerung pauschalierter Land- und Forstwirte, Seite 296) können auch bei Handymasten bis zu 7.000,00 € Gesamtentgelt ohne Aufteilungsnachweis 70 % des Gesamtentgeltes als Gewinn angenommen werden. Entschädigungen, die für Bodenwertminderung entrichtet werden, sind nicht Bestandteil der Einkommensermittlung, weil…