…vor. Die Behörde hätte jedenfalls erheben müssen, ob eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorliege, und würde eine Haftung der Bf. nur in jenem Umfang vorliegen, in dem eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorliege. Eine Inanspruchnahme für sämtliche Abgabenschuldigkeiten, ohne zu überprüfen, ob eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorliege…
…Ein für die Haftung relevantes Verschulden liegt aber auch dann vor, wenn sich der Geschäftsführer schon bei der Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erklärt bzw. eine solche Beschränkung in Kauf nimmt, die die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere den Abgabenbehörden…
…€ zur Gänze abgedeckt werden. Die Geltendmachung der Haftung war daher zweckmäßig. Der verbleibende Restbetrag von 1.675,80 € ist nach Maßgabe der Bestimmungen des § 239 BAO an den Berufungswerber zurückzuzahlen, soweit er nicht für sonstige fällige Abgabenschulden desselben zu verwenden ist (§ 215 Abs…
…hat. Ein gerichtlich bestätigter Ausgleich ist ein gewichtiges Indiz für eine während des Ausgleichsverfahrens tatsächlich erfolgte ausgleichsrechtliche Gleichbehandlung auch des Abgabengläubigers durch den Ausgleichsschuldner bzw. dessen Vertreter (VwGH 27.10.2008, 2005/17/0259). Aus der Haftung waren daher auch die Umsatzsteuer 08/2002, die…
…Vielmehr sei sein Vorbringen zeitlich richtig. Es sei daher nicht einzusehen, dass er zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten herangezogen werde, für deren Entstehung er keinerlei Verantwortung trage. Das gegenständliche Verfahren belaste seine ohnehin triste Situation mehr als notwendig. Zur Klärung der Situation verweise er nochmals auf…
… 80 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der Firma C Limited in Anspruch genommen wurde, entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben. Die Haftungsinanspruchnahme wird auf folgende Abgabenschuldigkeiten eingeschränkt: | Abgabenart | Zeitraum | Fälligkeit | Betrag in € | Umsatzsteuer | 2000 | 15.02.2001…
…anderen Ltd. inne hat, ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates durchaus vergleichbar mit der Stellung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG (vgl. zur Haftung eines solchen Geschäftsführers für die Abgaben der KG z.B. VwGH 27.4.2000, 98/15/0129; VwGH…
…Abgabengläubiger ohnehin wesentlich besser behandelt worden wäre als sämtliche anderen Gläubiger. Der Berufungswerber war im Vorhalt vom 7.7.2006 ausdrücklich aufgefordert worden, eine allfällige anteilige Mittelverwendung durch geeignete Unterlagen zu belegen, da der Geschäftsführer im Verfahren betreffend seine Heranziehung zur Haftung die Grundlagen für…
…von € 581,38 zur Haftung herangezogen, da er seinen Verpflichtungen als zur Vertretung berufenen Person nicht nachgekommen ist. Der Bw. sei auch verpflichtet gewesen, die Abgaben aus den Mitteln der Gesellschaft zu bezahlen. Er habe es verabsäumt, für eine gleichmäßige Befriedigung aller Verbindlichkeiten Sorge…
…Vereines verantwortlich. Maßgebend für die Haftung des Obmannes ist nicht, ob er seine Funktion tatsächlich selbst ausübt, sondern ob er als Obmann zum Vertreter des Vereines bestellt wurde und ihm daher die Ausübung der Funktion obliegt. Wenn der Vertreter seine abgabenrechtlichen Pflichten auf andere Personen…
…Gesellschaft nicht ausreichen, es sei denn, er weist nach, dass diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet wurden. Widrigenfalls haftet der Geschäftsführer für die in Haftung gezogene "Abgabe" zur Gänze (z.B. VwGH 9.8.2001, 98/16/0348). Der Bw. verantwortete sich…
…auch angenommen wurde; eine Eintragung im Firmenbuch erfolgte erst am 15. Juli 2022 (vgl. historisches Firmenbuch bzw die dort einliegenden Urkunden). Mit dem angefochtenem Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer die Haftung für folgende Abgaben, die im Zeitraum 17. Mai 2021 bis 16. Mai 2022 fällig…
…zu beantragen bzw. die Wahrnehmung der amtswegigen Bestellungsverpflichtung bei Gericht zu urgieren. Das Fehlen eines Vorstandes einer Privatstiftung führt nicht automatisch zur Uneinbringlichkeit von Abgaben und kann somit auch nicht als Begründung für die Geltendmachung einer Haftung herangezogen werden! Wir halten weiters fest, dass die…
…ein Sicherheitszuschlag iHv 25% der Bemessungsgrundlage verhängt. Für das Jahr 2015 kam es zu pauschalen Nachverrechnungen (gemäß § 184 BAO), da keine prüfungsrelevanten Unterlagen vorgelegt worden waren (vgl. Verwaltungsakt der belangten Behörde, AS 6-12). Die gegen die in diesem Zusammenhang ergangenen Haftungs- und Abgabenbescheide (L…
…Abgaben aus den verwalteten Mitteln zu sorgen (siehe zB VwGH 22.9.1999, 96/15/0049, VwGH 3.9.2008, 2006/13/0121, VwGH 29.4.2010, 2008/15/0085). In diesem Zusammenhang bringt der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde vor, eine Haftung seiner Person für…
…ihnen Vertretenen obliegen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Entsprechend dem Vorbringen des Bw. wurde er mit angefochtenem Haftungsbescheid zur Haftung für Abgabenbeträge herangezogen, welche der Gesellschaft gegenüber noch nicht festgesetzt wurden, sondern hinsichtlich…
…Abgabenbetrag auch bei gleichmäßiger Befriedigung der Gläubiger uneinbringlich geworden wäre. Damit der Geschäftsführer seine qualifizierte Behauptungs- und Konkretisierungslast erfüllt, ist die Darstellung der konkreten finanziellen Situation der Gesellschaft und ihrer Gebarung im fraglichen Zeitpunkt erforderlich. Konsequenterweise haftet der Geschäftsführer ansonsten für die von der Haftung…
…des Masseverwalters verwiesen. Der bereits im Vorhalt vom 4.9.2006 geforderte Nachweis für das Fehlen ausreichender Gesellschaftsmittel sowie die Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes wurde damit aber nicht erbracht, sodass sich die Haftung auf die offenen Abgabenforderungen zur Gänze erstreckt. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass durch…
…ein, dass die Haftung nicht zu Recht bestehen würde, da die Abgaben nicht wegen einer schuldhaften Verletzung der dem Vertreter auferlegten Pflichten gemäß § 9 BAO nicht hätten eingebracht werden können. Die Umsatzsteuerschuld für die Jahre 1990 und 1991 hätte sich durch eine Betriebsprüfung ergeben, bei…
…Der Berufungswerber könne nur für jenen Teil der ausständigen Abgabenschuld zur Haftung herangezogen werden, welcher im Insolvenzverfahren voraussichtlich nicht einbringlich gemacht werden könne. "Für den Fall der Abweisung der Berufung und Weiterleitung an den unabhängigen Berufungssenat" werde die "kommissionelle Behandlung und eine mündliche Verhandlung vor…