…140 Abs. 7 B-VG zuerkannt. Über die Berufung wurde erwogen: Da mit Erkenntnis des VfGH vom 15. Juni 2007, G 23/07 ua. der Grundtatbestand der Schenkungssteuer, § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955, als verfassungswidrig aufgehoben wurde, war die Schenkungssteuer im fortgesetzten Verfahren…
…iSd Art 140 Abs. 7 B-VG zuerkannt. Über die Berufung wurde erwogen: Da mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 15. Juni 2007, G 23/07 ua. der Grundtatbestand der Schenkungssteuer, § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955, als verfassungswidrig aufgehoben wurde, war die Schenkungssteuer…
…140 Abs. 7 B-VG zuerkannt. Da mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 15. Juni 2007, G 23/07 ua. der Grundtatbestand der Schenkungssteuer, nämlich § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG als verfassungswidrig aufgehoben wurde, war die Schenkungssteuer im fortgesetzten Verfahren nicht festzusetzen. Linz, am…
…140 Abs. 7 B-VG zuerkannt. Da mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 15. Juni 2007, G 23/07 ua. der Grundtatbestand der Schenkungssteuer, nämlich § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG als verfassungswidrig aufgehoben wurde, war die Schenkungssteuer im fortgesetzten Verfahren nicht festzusetzen. Linz, am…
…140 Abs. 7 B-VG zuerkannt. Da mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 15. Juni 2007, G 23/07 ua. der Grundtatbestand der Schenkungssteuer, nämlich § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG als verfassungswidrig aufgehoben wurde, war die Schenkungssteuer im fortgesetzten Verfahren nicht festzusetzen. Linz, am…
…7 B-VG zuerkannt. Da mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 15. Juni 2007, G 23/07 ua. der Grundtatbestand der Schenkungssteuer, nämlich § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG als verfassungswidrig aufgehoben wurde, war die Schenkungssteuer im fortgesetzten Verfahren nicht festzusetzen. Kein Grund wurde seitens…
…140 Abs. 7 B-VG zuerkannt. Da mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 15. Juni 2007, G 23/07 ua. der Grundtatbestand der Schenkungssteuer, nämlich § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG als verfassungswidrig aufgehoben wurde, war die Schenkungssteuer im fortgesetzten Verfahren nicht festzusetzen. Linz, am…
…Juni 2007, G 23/07 ua., §1 Abs. 1 Z 2 ErbStG und damit den Schenkungssteuer- Grundtatbestand als verfassungswidrig aufgehoben. Gemäß Art. 140 Abs. 7 B-VG wirkt die Aufhebung eines Gesetzes auf den Anlassfall zurück. Es ist daher hinsichtlich des Anlassfalles so vorzugehen, als…
…1 Z 2 des Bundesgesetzes vom 30. Juni 1955 betreffend die Erhebung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer (Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz 1955), BGBl. 141 und damit den Schenkungssteuer- Grundtatbestand, als verfassungswidrig auf. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2008 in Kraft. Über die Berufung wurde…
…Verwaltungsgerichtshof zu Zl. 2005/16/0093 erhoben. Der VwGH hatte mit Beschluss vom 29. März 2007 beim Verfassungsgerichtshof beantragt, im Beschwerdefall den Grundtatbestand zur Schenkungssteuer nach § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG ("2. Schenkungen unter Lebenden") als verfassungswidrig aufzuheben. Mit Erkenntnis vom 15. Juni 2007…
…aufgehoben. In seinem Beschluss vom 8. März 2007, B 1983/06, hat der Verfassungsgerichtshof nunmehr auch Bedenken gegen den - im vorliegenden Berufungsfall präjudiziellen - Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG dargestellt. Der Unabhängige Finanzsenat teilt grundsätzlich die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Vorschreibung der Schenkungssteuer…
…Ablauf dieser Frist verwirklichten Tatbestände mit Ausnahme des Anlassfalles anzuwenden. Bezüglich der Schenkungssteuer sei erst ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet und daher könne dem Antrag auf Nichtfestsetzung der Schenkungssteuer nicht entsprochen werden. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde ausschließlich geltend gemacht, dass der Grundtatbestand des § 1 Abs…
…mit € 0 beantragt und eingewendet, der VfGH habe mit Entscheidung vom 7. März 2007, G 54/06, die Gleichheitswidrigkeit des Grundtatbestandes nach § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG festgestellt und für verfassungswidrig erklärt. Nichts anderes habe auch für Erwerbe unter Lebenden iSd § 1 Abs…
…mit € 0 beantragt und eingewendet, der VfGH habe mit Entscheidung vom 7. März 2007, G 54/06, die Gleichheitswidrigkeit des Grundtatbestandes nach § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG festgestellt und für verfassungswidrig erklärt. Nichts anderes habe auch für Erwerbe unter Lebenden iSd § 1 Abs…
…mit € 0 beantragt und eingewendet, der VfGH habe mit Entscheidung vom 7. März 2007, G 54/06, die Gleichheitswidrigkeit des Grundtatbestandes nach § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG festgestellt und für verfassungswidrig erklärt. Nichts anderes habe auch für Erwerbe unter Lebenden iSd § 1 Abs…
…mit € 0 beantragt und eingewendet, der VfGH habe mit Entscheidung vom 7. März 2007, G 54/06, die Gleichheitswidrigkeit des Grundtatbestandes nach § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG festgestellt und für verfassungswidrig erklärt. Nichts anderes habe auch für Erwerbe unter Lebenden iSd § 1 Abs…
…1 ErbStG eingeleitet hat und am 7. März 2007 zu G 235/06 ua. den Grundtatbestand der Erbschaftsteuer mit dem Ablauf des 31. Juli 2008 als verfassungswidrig aufgehoben hat, so ist der unabhängigen Finanzsenat als Verwaltungsbehörde weiterhin an die nicht aufgehobenen Teile des Erbschaftsteuergesetzes gebunden…
…Höhe von € 205.000,-) Schenkungssteuer in Höhe von € 16.224,- festgesetzt. Mit Prüfungsbeschluss B 1983/06 vom 08. März 2007 hat der Verfassungsgerichtshof ein Gesetzesprüfungsverfahren zur Schenkungssteuer eingeleitet, um die verfassungsmäßige Konformität des so genannten Grundtatbestandes, also jener Norm, die die Schenkungssteuer vorschreibt (…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., AdresseBw., vertreten durch Notar, vom 29. Juli 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr, vertreten durch RR Renate Pfändtner, vom 11. Juli 2003 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Im Hinblick auf…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der FM, Adr, vertreten durch LBG Wirtschaftstreuhand- und Beratungsges.m.b.H., 1030 Wien, Boerhaaveg. 6, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 26. April 2004 betreffend Erbschaftssteuer zu ErfNr.xxx entschieden: Die…