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UFSW RV/1252-W/02Verweigerung von Vorsteuern und Werklöhnen als Betriebsausgabe infolge einer nicht feststellbaren Bauleistung durch eine vermögenslose und untätige GmbH; Annahme einer vGA
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.12.2003Teil 1/3

…nicht jedoch die jeweiligen Kostenabrechnungen selbst. Bezüglich der nichtanerkannten Betriebsausgaben für die Jahre 1994 und 1995 war in den Steuerakten eine entsprechende Aufforderung zur Empfängerbenennung nur hinsichtlich des Jahres 1995 dokumentiert. Aus diesem Grunde wurde daher der Bw. im zweitinstanzlichen Berufungsverfahren mit Schreiben vom 26…

UFSW RV/1252-W/02Verweigerung von Vorsteuern und Werklöhnen als Betriebsausgabe infolge einer nicht feststellbaren Bauleistung durch eine vermögenslose und untätige GmbH; Annahme einer vGA
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.12.2003Teil 2/3

…Bw. nicht identifizierbar waren und aufgrund von Meldeabfragen mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen war, dass die fraglichen Personen unter der genannten Adresse nicht auffindbar sind. Da anhand des Steueraktes nicht nachvollziehbar war, inwieweit die Bw. für das Jahr 1994 von der Betriebsprüfung zur Empfängerbenennung aufgefordert wurde…

UFSW RV/1252-W/02Verweigerung von Vorsteuern und Werklöhnen als Betriebsausgabe infolge einer nicht feststellbaren Bauleistung durch eine vermögenslose und untätige GmbH; Annahme einer vGA
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.12.2003Teil 3/3

…mündlichen Berufungsverhandlung auch außer Streit gestellt. Bezüglich der für P4 vorgelegten Lichtbildausweiskopie wird festgestellt, dass dieser von der Aufforderung zur Empfängerbenennung nicht betroffen war und ein entsprechender Betrag auch nicht in den nicht anerkannten Aufwendungen lt. Bp enthalten war. Diesbezüglich ergeben sich daher keine Änderungen…

UFSW RV/1426-W/03Keine Vorsteuer, wenn lieferndes oder leistendes Unternehmen an der in der Rechnung ausgewiesenen Geschäftsanschrift nicht existent ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2004

…Adresse des liefernden oder leistenden Unternehmens Kenntnis zu erlangen, spielt bei dieser objektiv und formal zu betrachtenden Rechtslage zum § 11 UStG keine Rolle. Die von der Bw. diesbezüglich im Berufungsverfahren angestrengten Überlegungen mögen allenfalls bei der einkommensteuerrechtlichen Gläubiger- und Empfängerbenennung (§ 162 BAO) Relevanz haben, nicht…

KStR 2013 Rz 1079–108515.6.6.2 Ermittlung des zuzurechnenden Verlustes
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…ausländischen Gruppenmitglied nicht zum Tragen, weil dieses als selbständige ausländische Rechtspersönlichkeit nicht dem österreichischen Steuerrecht unterliegt. Rz 1083: Die Anwendung der nationalen Vorschriften bei der Verlustzurechnung erstreckt sich ua. auch auf die Gläubiger- und Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO oder auf Doppelbesteuerungsabkommen; sollte daher Österreich mit…

UFSW RV/3198-W/11Kein Vorsteuerabzug, wenn im Zeitpunkt der Rechnungslegung keine gültige UID-Nummer des Rechnungsausstellers besteht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2012Teil 1/2

…den Abgabenanspruch einschränken und für Begünstigungen. Ihn trifft auch die Beweislast für einen von ihm behaupteten Sachverhalt, der der allgemeinen Lebenserfahrung widerspricht. Die Behörde trifft die Beweislast für sachliche Unrichtigkeiten der Bücher und Aufzeichnungen. Ein Sonderfall stellt die Aufforderung zur Gläubiger-benennung und Empfängerbenennung dar.…

UFSW RV/0431-W/04Ermessensübung bei Anwendung der Aufforderung zur Empfängerbenennung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2012Teil 1/3

…die Erfüllbarkeit und Zumutbarkeit der Empfängerbenennung neu zu beurteilen (siehe Stoll, a.a.O. S. 1725ff). Wesentliche Bedeutung kommt auch der Situation im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu: "Unter dem Gesichtswinkel der Zumutbarkeit der Bezeichnung der Gläubiger und Empfänger durch den Abgabenpflichtigen geht die Praxis davon…

BFG RV/5100849/2013Provisionszahlungen als Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Glücksspiel und Empfängerbenennung im Beschwerdeverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.03.2019

…zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Vom Gericht war die Frage zu klären, ob im gegenständlichen Beschwerdefall der Empfängerbenennung im…

UFSW RV/2724-W/11Die Benennung von Scheinfirmen und unauffindbaren Empfänger reicht nicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.12.2012

…und die Unbekanntheit an der in den Rechnungen aufscheinenden Adresse sind ausreichend maßgebliche Gründe für die Vermutung, dass die benannte Person nicht der Empfänger der Zahlungen war. Weiters führte der Verwaltungsgerichtshof aus, dass die Namhaftmachung von Scheinfirmen bzw. deren nicht ausforschbaren Kontaktpersonen keine hinreichende Empfängerbenennung…

BFG RV/5101015/20201. Verschiedene Feststellungen betreffend verdeckter Gewinnausschüttungen 2. Berechnung des gemeinen Wertes nach dem Wiener Verfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.03.2026Teil 3/6

…iSd §§ 94 BAO und liege im Ermessen der Abgabenbehörde. Eine Aufforderung nach § 162 Abs. 1 BAO liege in diesem Fall nicht vor. Im Rahmen eines Vorhaltes vom 02.05.2018 sei der Beschwerdeführerin jedoch ein Fragenkatalog übermittelt worden, in dem die Empfängernennung nach § 22 Abs…

BFG RV/5101015/20201. Verschiedene Feststellungen betreffend verdeckter Gewinnausschüttungen 2. Berechnung des gemeinen Wertes nach dem Wiener Verfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.03.2026Teil 2/6

…Das Kontokorrent sei die in der Wirtschaft weit verbreitete Form der Leistungsabwicklung zwischen Gläubiger und Schuldner im Rahmen einer Geschäftsverbindung durch Verrechnung der gegenseitigen Zahlungen. Jede KESt-pflichtige Zahlung enthalte auch eine subjektive Komponente. Herr ***GF*** sen habe auf dem Verrechnungskonto durchgehend Forderungen gegen die…

BFG RV/5101015/20201. Verschiedene Feststellungen betreffend verdeckter Gewinnausschüttungen 2. Berechnung des gemeinen Wertes nach dem Wiener Verfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.03.2026Teil 5/6

…ist. Wäre es bei Durchführung der Betriebsprüfung in den Jahren 2011 und 2012 wohl noch möglich gewesen, die Identität des Geschäftspartners festzustellen (einerseits durch Ermittlungen der Abgabenbehörde, andererseits durch eine entsprechende Aufforderung an die beschwerdeführende Partei), liegt mittlerweile tatsächliche Unmöglichkeit der vollständigen Empfängerbenennung vor. Eine…

BFG RV/7104531/2019§ 162 BAO berechtigt nicht zur Erforschung/Erkundung von am Leistungsaustausch nicht beteiligter Dritter
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.09.2021Teil 1/2

…Aufwendungen zwingend zu versagen (Empfängerbenennungsverlangen; § 162 BAO). Gefragt sind dabei stets die wahren Empfänger (Gläubiger) der betreffenden Zahlungen (Verbindlichkeiten). Diese Vorgangsweise gewährleistet eine Sicherstellung der Besteuerung beim Empfänger. Wenn es daher einem Zahler (Schuldner) zumutbar gewesen ist, die Identität seines Geschäftspartners hinlänglich festzustellen und festzuhalten…

BFG RV/7300059/2016Unterlassung der Empfängernennung nach § 162 BAO, Finanzvergehen, Prüfung des Zahlungsflusses zu behaupteten Barzahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.05.2017

…Leistungen auch tatsächlich erbracht und die durch die ”Subunternehmer“ in Rechnung gestellten Beträge zur Gänze durch den Beschwerdeführer bezahlt wurden. Die rechtliche Relevanz dieser Feststellungen ergibt sich aus der Rechtsprechung des OGH (etwa 12 05 94/0531), wonach die Unterlassung oder Verweigerung der Empfängerbenennung (allein)…

BFG RV/7102364/2012§ 162 BAO Nennung der Zahlungsempfänger
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.03.2017Teil 1/2

…Zielsetzung des Betriebsausgabenabzugsverbots — Umfang der Empfängernennung § 162 Abs. 1 und 2 BAO lauten: Wenn der Abgabepflichtige beantragt, dass [...] Aufwendungen abgesetzt werden, so kann die Abgabenbehörde verlangen, dass der Abgabepflichtige die Gläubiger oder die Empfänger der abgesetzten Beträge genau bezeichnet. Soweit der Abgabepflichtige die von der…

BFG RV/2100499/2021Empfängerbenennung: § 162 BAO und § 22 Abs. 3 KStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.07.2025Teil 6/7

…verboten und Beeinträchtigen die steuerliche Absetzbarkeit nicht. Gem. § 22 Abs 3 KStG ist ein Zuschlag in Höhe von 25 % von jenen Beträgen zu entrichten, bei denen der Abgabepflichtige auf Verlangen der Abgabenbehörde die Gläubiger oder Empfänger der Beträge nicht genau bezeichnet. Zumal die Empfängernennung erfolgte…

BFG RV/2100604/2016Empfängerbenennung (§ 162 BAO): Maßgeblichkeit der (auf Grundlage der Ermittlungsergebnisse im Wege der freien Beweiswürdigung zu lösenden) Sachverhaltsfrage, ob die Rechnungsaussteller die Erbringer der in Rechnung gestellten Leistungen an den Beschwerdeführer und somit die Empfänger der abgesetzten Beträge waren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.09.2018Teil 2/2

…den Steuerpflichtigen geleistet und andererseits die Gegenleistung empfangen hat. Die Antwort des Abgabepflichtigen auf ein Verlangen nach exakter Empfängerbenennung unterliegt - wie alle anderen Sachverhaltsangaben - der freien Beweiswürdigung der Abgabenbehörde. Wird ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften die Feststellung getroffen, dass die benannten Personen nicht die Gläubiger bzw…

UFSL RV/1396-L/021) Zurechnung bisher nicht offen gelegter Zuflüsse aus Konten einer GmbH an deren wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer. 2) Weitergabe von Geldbeträgen an Dritte und Rechtmäßigkeit eines Auftrages zur Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO 3) Höhe der Zuflüsse aus dem Verkauf privater Grundstücke im Iran 4) Höhe des Sicherheitszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2008Teil 5/6

…die Aufforderung zur Empfängerbenennung von ihm vorgebrachten Argumenten entgegengehalten, dass Grund zur Annahme besteht, dass in Österreich steuerpflichtige Personen von ihm übergebene Beträge nicht offen gelegt und versteuert haben. Gemäß § 162 Abs.1 BAO kann die Abgabenbehörde verlangen, dass der Abgabepflichtige die Gläubiger oder die…

BFG RV/5100934/2018Steuerliche Beurteilung von Rückstellungen und Zuschlag zur Körperschaftsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.03.2026Teil 2/2

…Fall die belangte Behörde nur von einem Bruchteil der "Werbeaufwendungen/Sponsorleistungen" einen Emfpängernachweis abverlangt hat. Die belangte Behörde hat in der Außenprüfung tatsächlich nur bestimmte, stichprobenartig ausgewählte Beträge herausgefiltert und deren Empfängerbenennung gefordert. Ob die "nicht" genannten Empfänger der Beträge im Inland steuerpflichtig gewesen wären…

BFG RV/7104398/2019Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO iZm Reinigungsleistungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.10.2021Teil 2/3

… 26.2.2013, 2010/15/0065). Den Beschwerdeausführungen ist somit entgegen zu halten, dass im vorliegenden Fall nicht die Verweigerung der Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO und damit nicht ein erst 2018 gesetzter Sachverhalt, sondern der Umstand, dass die rechnungsausstellenden Firmen bereits in den Zeiträumen der…