…dass ab dem Zeitpunkt, zu welchem die von der Haftungsinanspruchnahme erfassten Abgaben fällig geworden sind, keine Geldmittel mehr vorhanden waren. Wird jedoch eine Abgabe deswegen nicht entrichtet, weil die Primärschuldnerin überhaupt keine liquiden Mittel zur Verfügung hat, so verletzt der Vertreter keine abgabenrechtlichen Pflichten (VwGH…
…dadurch geprägt sind, dass Geschäftspartner in einem tatsächlichen Leistungsaustausch stehen. Das Herauslocken von Geldmitteln durch Vortäuschung eines Leistungswillens stellt keinen Leistungsaustausch dar. Im vorliegenden Fall steht aufgrund des Urteiles des Landesgerichtes Linz vom 6. September 2005 fest, dass die angeblich durchgeführten Ausfuhrlieferungen, welche nachträglich im…
…die Kassa und die Bankauszüge für 2012 und 2013 vorzulegen. Der Behauptung, dass die Gesellschaft ab Beginn des Jahres 2013 keinerlei Geldmittel mehr zur Verfügung gehabt habe, stehe entgegen, dass für 3/2013 noch lohnabhängige Abgaben gemeldet worden seien und am 2.4.2013 dem…
…widerspricht die Befolgung der einem Arbeitnehmer gemäß § 119 Bundesabgabenordnung auferlegten Offenlegungs- und Wahrheitspflicht auch bei der Angabe von im Veranlagungswege zu erfassenden zusätzlichen nichtselbständigen Einkünften, welche aus einem rechtswidrigen Ansichbringen von Geldmitteln des Arbeitgebers herrühren, nicht dem Verbot eines Zwanges zur Selbstbeschuldigung (Art. 6 MRK)…
…rund ATS 9.6 Millionen. Nach ständiger Judikatur sei auch eine Inanspruchnahme des Geschäftsführers für eine durch das Insolvenzverfahren hervorgerufene Vorsteuerberichtigung sowie für erst während des Insolvenzverfahrens entstehende Steuerschulden durch Auseinandersetzung mit Dienstnehmern nicht zulässig. Sämtliche vorhandenen Geldmittel seien für eine gleichmäßige Befriedigung verwendet worden…
…Stellungnahme vom 25. April 2003 ergänzend ausgeführt, dass keine schuldhafte Pflichtverletzung vorliege. Der Gesellschaft seien bei Fälligkeit der geschätzten Abgabenschuldigkeiten keine entsprechenden Geldmittel zur Entrichtung der vorgeschriebenen Beträge zur Verfügung gestanden. Die Gesellschaft habe keine Gewinne erzielt. Eine Gläubigerbegünstigung liege nicht vor, da außer bei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Christian Nemeth und Dr. Karl Penninger in der Finanzstrafsache gegen A, geborene B, geb. xxxxx, ehem. Gastwirtin, whft. XXX…
Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG in der zu den Tatzeiten und den Zeitpunkten der erstinstanzlichen Entscheidungen geltenden Fassung sind bei der Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und zusätzlich die persönlichen Verhältnisse und…
…Damit bleibe aber bei Gegenüberstellung der Baukosten laut Übersicht (S 4.377.755,00) mit den nachvollziehbaren Zahlungen (S 1.805.189,00) und Geldmitteln aus der Eigentumswohnung (S 818.000,00) ein Betrag von S 1.754.566,00 unaufgeklärt. 3.) Zu den Umsatz-…
…von S 1.220.000,00 zugleich das verbleibende Zuwachsergebnis dar. Für die Frage der Vermögensdeckung und des Ausmaßes der Hinzurechnung ist nachfolgend zu untersuchen, ob bzw inwieweit das Verfahrensergebnis im Gesamtbild eine Unterdeckung der vom Bw nicht aufgeklärten Geldmittel aufzeigt, die zur Schätzung iSd …
…brachte", war es nicht denkbar, dass die Gründerin der Stiftung, deren Vermögen aus beiseite geschafften Geldmittel stammt, aus einem durch wiederholte Nichterklärung von Zuwendungen dieser Stiftung in der entsprechenden Abgabenerklärung entstandenen Hang, also aus Gewohnheit immer wieder unversteuerte Zuwendungen aus der Stiftung bezogen hatte, ohne…
…GmbH , nicht mehr eingebracht werden können. Die S.GmbH wurde gemäß § 40 FBG am 2. Oktober 2009 wegen Vermögenslosigkeit im Firmenbuch gelöscht. Ein Zugriff auf Geldmittel der Gesellschaft ist somit nicht möglich, die Einbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten beim Primärschuldner nicht gegeben. Der Bw. fungierte ab 4…
…SGmbH, nicht mehr eingebracht werden können. Die SGmbH wurde gemäß § 40 FBG am 2. Oktober 2009 wegen Vermögenslosigkeit im Firmenbuch gelöscht. Ein Zugriff auf Geldmittel der Gesellschaft ist somit nicht möglich, die Einbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten beim Primärschuldner nicht gegeben. Der Bw. fungierte ab 4. November…
…Ausdruck gebrachte diesbezügliche Rechtsaufassung des BMF - welche wiederum die EuGH-Judikatur direkt umsetze - durch die Gesellschaftsteuervorschreibung groß missachtet erscheine. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung hielt das Finanzamt dem entgegen, dass der Beschluss eine grundsätzliche Finanzierungsgrundlage sei und die Zurverfügungstellung der erforderlichen Geldmittel, sowie deren Verwendung regle…
…Ausdruck gebrachte diesbezügliche Rechtsaufassung des BMF - welche wiederum die EuGH-Judikatur direkt umsetze - durch die Gesellschaftsteuervorschreibung groß missachtet erscheine. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung hielt das Finanzamt dem entgegen, dass der Beschluss eine grundsätzliche Finanzierungsgrundlage sei und die Zurverfügungstellung der erforderlichen Geldmittel, sowie deren Verwendung regle…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Aigner, Mag. Belinda Maria Eder und Felicitas Seebach über die Berufung der A., 1000 Wien, A-Straße 11 - 13, vertreten durch Univ.-Dozent Dr. Friedrich Fraberger, LL.M…
Unter Punkt 2 ST bezeichnete der Prüfer es als realitätsfern, wenn in der Berufung die Meinung vertreten werde, dass die Bw. als steuerlicher Laie die Grundsätze des Internationalen Steuerrechts und damit etwaige damit zusammenhängende finanzstrafrechtliche Auswirkungen nicht bekannt gewesen seien, weil die Bw. in der…
Abgesehen davon, all die im Berufungsverfahren thematisierten Berufungsentscheidungen des Unabhängigen Finanzsenat keine Bindungswirkung entfalten, waren die Ausführungen in der Berufung nicht dazu geeignet, eine entschuldbare Fehlleistung, geschweige denn die Annahme, die Bw. hätte ihre Handlungsweise auf eine Rechtsansicht gestützt, die als vertretbar gewertet werden könnte…
…3, genannter Finanzstrafakt Bl. 25), die dem B (besser wohl eigentlich: den Arbeitnehmern des B ) deliktisch entzogenen Geldmittel von € 361.726,93 (laut bei der Staatsanwaltschaft Salzburg eingelangten Sachverhaltsdarstellung vom 10. April 2008) bzw. € 311.803,99 (laut Strafurteil, siehe sogleich) aber als…
…hinsichtlich der subjektiven Tatseite zu führen. Bleiben Zweifel bestehen, sind diese zugunsten des Beschuldigten beachtlich. In Bezug auf die gegenständliche Sache bedeutet dies wie folgt: Zum Faktum der betrügerisch von A im Rahmen seiner Tätigkeit für den B akquirierten Geldmittel (Pkt. II.2. des Spruchsenatserkenntnisses): …