…Nur "verlorener Aufwand" ist berücksichtigungsfähig; soweit die Aufwendungen einen Gegenwert schaffen, sind sie keine "Belastung" (Gegenwerttheorie). Die Gegenwerttheorie ist allerdings dann nicht anzuwenden, wenn das neu geschaffene Wirtschaftsgut im Wesentlichen nur eine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit hat; unter diese Ausnahmen fallen Wirtschaftsgüter, die nur für den eigenen…
…mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr verbunden sind; gefordert wird ein Ausscheiden aus der „wirtschaftlichen Verfügungsmacht“. Nur „verlorener Aufwand“ ist berücksichtigungsfähig; soweit die Aufwendungen einen Gegenwert schaffen, sind sie keine „Belastung“ (Gegenwerttheorie) (Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Kommentar zum EStG, 11. Lfg, Juli 2007, …
…steuerliche Anerkennung der Anschaffung der Magnetfeldmatte für die Allgemeinheit mit weniger Steuerausfall verbunden als die Anerkennung der einzelnen Therapien. Kosten für Magnetfeldtherapie hat der Die Gegenwerttheorie ist aufgrund der chronischen Schmerzsymptomatik des Bf auf die Anschaffung der Magnetfeldmatte nicht anzuwenden, weil sachverhaltsbezogen davon auszugehen ist…
…außergewöhnliche Belastung dar, wenn durch sie ein entsprechender Gegenwert erlangt wird (vgl. VwGH 10.9.1998, 96/15/0152). Die Gegenwerttheorie kommt hingegen nicht zum Tragen, wenn durch Aufwendungen kein am Verkehrswert zu messender Gegenwert geschaffen wird. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Wirtschaftsgüter…
…Eine außergewöhnliche Belastung ist daher im Allgemeinen dann nicht anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige für seine Aufwendungen einen Gegenwert oder nicht nur vorübergehende Vorteile erlangt. Soweit die Aufwendungen einen Gegenwert schaffen, sind sie keine "Belastung" (Gegenwerttheorie; VwGH 11.1.1980, 513/79; VwGH 24.11.1993…
…Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr verbunden sind. Als zusätzliche Kosten kommen nur außergewöhnliche Anschaffungen in Betracht, die in direktem Zusammenhang mit der festgestellten Erwerbsminderung stehen und nicht der Gegenwerttheorie unterliegen." In der gegen den Einkommensteuerbescheid eingebrachten Berufung wies der Bw. daraufhin, dass er gemäß ärztlichen Attesten…
…bescheinigte Behinderung bedingte Kosten für diverse Sanitäreinrichtungsgegenstände allenfalls als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden könnten. Überdies wären auf Grund der dargelegten Gegenwerttheorie Kosten der jeweiligen Standardausstattung von den Gesamtkosten jedenfalls in Abzug zu bringen, nur ein behinderungsbedingter Mehraufwand könnte steuerlich berücksichtigt werden. In Anbetracht der dargestellten…
…die mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigem Wertverzehr verknüpft sind. Nur verlorener Aufwand ist berücksichtigungsfähig; soweit die Aufwendungen einen Gegenwert schaffen, sind sie keine "Belastung" ("Gegenwerttheorie", siehe hiezu Doralt, a.a.O., Tz 20 zu § 34, unter Hinweis auf die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH…
…Wertverzehr verbunden sind. Daraus folgt, dass nur "verlorener Aufwand" berücksichtigungsfähig ist; soweit aber die Aufwendungen einen Gegenwert schaffen, sind sie keine "Belastung" (Gegenwerttheorie). Da die o.a. neu angeschafften Wirtschaftsgüter keine nachgewiesene oder behauptete eingeschränkte Verkehrsfähigkeit haben, d.h. wegen ihrer spezifischen Beschaffenheit nur für…
…Kommentar, RZ 3 zu § 34 und die dort zitierten Erkenntnisse des VwGH). Eine Ausnahme von der Gegenwerttheorie sehe der Verwaltungsgerichtshof nur in jenen besonderen Fällen vor, in denen Wirtschaftsgüter angeschafft werden, die wegen ihrer speziellen Beschaffenheit (z.B. Rollstühle) oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit (z.B…
…diese Ausführungen bestätigendes ärztliches Attest lege er bei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 13. Mai 2004 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und dies wiederum mit der Gegenwerttheorie begründet. Daraufhin beantragte der Einschreiter die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Wiederum führte er aus…
…bedingte Kosten für diverse Sanitäreinrichtungsgegenstände allenfalls als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden könnten. Überdies wären auf Grund der oben dargelegten Gegenwerttheorie Kosten der jeweiligen Standardausstattung von den Gesamtkosten jedenfalls in Abzug zu bringen, nur ein behinderungsbedingter Mehraufwand könnte steuerlich berücksichtigt werden. In Anbetracht der dargestellten Rechtslage…
…Doralt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, Tz. 20 zu § 34). Diese Gegenwerttheorie ist allerdings dann nicht anzuwenden, wenn das neu geschaffene Wirtschaftsgut nur eine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit hat; unter diese Ausnahme fallen Wirtschaftsgüter, die nur für den eigenen persönlichen Gebrauch angeschafft werden (z.B. Seh- oder Hörhilfen) oder…
…Doralt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, Tz 20 zu § 34). Diese Gegenwerttheorie findet allerdings dort ihre Grenze, wo das neu geschaffene bzw. angeschaffte Wirtschaftsgut nur eine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit hat. Darunter fallen Wirtschaftsgüter, die nur für den eigenen persönlichen Gebrauch angeschafft werden und grundsätzlich für jemand anderen keinen…
…bloßen Vermögensumschichtung führen und schon deshalb nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden - siehe u.a. VwGH 11.1.1980, 513/79. Diese "Gegenwerttheorie" findet dort ihre Grenze, wo das neu geschaffene bzw. angeschaffte Wirtschaftsgut bloß eine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit hat (vgl. wiederum VwGH 11.1.1980…
…diesen Fällen der Wert des erworbenen Wirtschaftsgutes gegenüber, sodass es zu keinem Vermögensabfluss und damit auch zu keiner Belastung im Sinne der o.a. Bestimmung kommt ("Gegenwerttheorie"). Eine andere Beurteilung kann dann geboten sein, wenn Wirtschaftsgüter beschafft werden müssen, die infolge Verwendbarkeit nur für bestimmte…
…Nur "verlorener Aufwand" ist berücksichtigungsfähig. Soweit die Aufwendungen - wie im vorliegenden Fall - einen Gegenwert schaffen, sind sie keine "Belastung" (Gegenwerttheorie, Doralt4, § 34 Tz 20 und die dort zitierte Judikatur). 4.) Wie sich schon aus dem Wortlaut "Beseitigung" ergibt, sind Aufwendungen zwecks Abwehr künftiger Schäden nicht…
…welche mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigem Wertverzehr verknüpft sind. Nur verlorener Aufwand ist - soweit zwangsläufig erwachsen - berücksichtigungsfähig. Soweit die Aufwendungen hingegen einen Gegenwert schaffen, stellen sie keine "Belastung" dar ("Gegenwerttheorie", siehe hiezu Doralt, aaO, Tz 20, unter Hinweis auf die Erkenntnisse des VwGH…
…also solche, die mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigem Wertverzehr verknüpft sind. Nur verlorener Aufwand ist berücksichtigungsfähig; soweit die Aufwendungen einen Gegenwert schaffen, sind sie keine "Belastung" ("Gegenwerttheorie", siehe hiezu Doralt, a.a.O., Tz 20, unter Hinweis auf die Entscheidungen des VwGH vom…
…Errichtungskosten) als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden könnten. Die Kosten der jeweiligen Standardausstattung wären diesfalls jedoch - auf Grund der Gegenwerttheorie - von den Gesamtkosten in Abzug zu bringen. In Anbetracht dieser Rechtslage gelangte der Senat aus folgenden Gründen zu der Ansicht, dass den strittigen Kosten im angefochtenen…